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Nakota

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  1. Habe die gleiche Antwort bekommen. Immerhin scheint die Unterschrift "echt" zu sein.
  2. Zitat " „Sportwaffen sind nicht vergleichbar mit Gebrauchswaffen“, sagt Blumenschein. Unter anderem seien Abzug, Griff und Visiereinrichtung verschieden. Sportpistolen und -gewehre werden normalerweise auf den jeweiligen Schützen angepasst, der im Wettkampf auch Handschuhe und eine spezielle Jacke trägt. Rund 2500 Euro kostet eine Waffe. " Naja, bis auf solche Aussagen. Die trifft jetzt nicht wirklich auf alle "Sportschützen" zu. Ich habe z.B. nur Gebrauchswaffen. Aber vielleicht ganz gut, wenn er da um den Brei herum...
  3. Wäre eher die Frage wie der Händler es handhabt bzw. der Gesetzgeber. Und der will, dass der Händler einträgt. § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
  4. Gut dass das mal einer sagt. Ich wusste das gar nicht. Wird man denn dazu gezwungen oder wie muss ich mir das vorstellen?
  5. Felsenmeer, hattest du mit dem SB über deine "Vergehen" geplaudert?
  6. Scheisse, das war meine ?. (Scherz)
  7. Da kannst du aber als Spaziergänger, Fahradfahrer oder Läufer auch nicht gerade "sorglos" sein. Mal von der Gefahr in irgendwas reinzutreten abgesehen.
  8. Letztendlich nur was der "Betroffene" auch wissen kann. Deswegen würde ich mich vorab informieren und dann zum SB gehen und nicht umgekehrt. Gehe ich zuerst zum SB und plaudere dann über Dinge von denen ich gar nicht weiß, ob sie irgendwo in einer Datenbank sind oder nicht, wäre das nicht gerade schlau.
  9. Der SB ist ein Sachbearbeiter und kein Kontrollgremium welcher Art auch immer. Dann sollte man dem SB nicht irgendwelche Dinge erzählen, über die er ansonsten gar keine Informationen bekäme. Warum u.U. also (versehentlich) etwas ausplaudern was in keinen Akten mehr auftaucht?
  10. Mit der Behörde würde ich mich lediglich beim abgeben des Antrages in Verbindung setzen. Auszug aus dem BZR ist ein wichtiger Schritt, danach beantragen der WBK. Sollte die Behörde dann noch Dinge in Erfahrung bringen, die ein Befürworten des Antrages verhindert, dann hast du etwas Geld verloren aber kennst auch die Gründe der Verweigerung.
  11. "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor."
  12. Oder wenn er oder auch ein beauftragter Anwalt in die Gesetze reinschaut. Ob er einen kl. Waffenschein bekommt oder nicht, ist keine persönliche Entscheidung irgendwelcher Beamter. Wobei du Recht hast, da 50 Euro, für den kl. Waffenschein, wohl günstiger als ein Anwalt sein dürften.
  13. Nakota

    Waffensachkunde

    Zumal Notwehrverhaltensweisen eigenartigerweise der gemeine Bürger nicht kennen muss. Als wenn Sportschützen die einzigen wären, die jemals in eine Notwehrsituation kommen könnten.
  14. Nakota

    Waffensachkunde

    Was wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre. Zeigt, dass das "Verfahren" recht unsinnig ist, da es mehr als nur 1911er oder CZ 75er gibt.
  15. Anstatt Messer zu verbieten sollte man Mord generell verbieten. Nur das Töten anderer mit dem Messer zu verbieten, zöge eventuell nach sich, dass auf andere Tatwerkzeuge ausgewichen wird. Die Liste wäre ansonsten arg lang und niemals wirklich aktuell. EDIT steven hat ja schon mal mit einer Liste angefangen.
  16. Altdeko heißt wohl nicht nach neuer Richtlinie deaktiviert? In dem Fall:
  17. hatte ich ja auch nicht behauptet.
  18. Er kann an alle Daten kommen, die auch der SB zu gesicht bekommt.
  19. Der WBK steht da doch absolut nichts im Wege und niemals nimmer und auch nicht vielleicht die Behörde darauf ansprechen. Die bekommen Daten (aus dem BundesZentralRegister und anderen Registern etc. bzw. Tipp von Uwe) vorgelegt in denen was steht oder nichts. Willst du selber wissen, ob da noch was über dich schlummert, hole dir die Auskünfte selber (Auskunft BZR usw.).
  20. Nicht unbedingt. Aber einfach mal so ohne Grundlage verweigern ist auch für eine Behörde ein heißes Eisen.
  21. Wenn es so wäre dann hättest du den kleinen Waffenschein. Hier mal eine Übersicht:
  22. Ein persönliches Einstellungsgespräch? Du bekommst die WBK oder nicht (weil Gesetze dagegen sprechen), aber ein "Einstellungsgespräch" würde ich erst gar nicht anfangen, nicht das du dich noch verplauderst.
  23. Autsch. Du hast nichts übersehen.
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