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Nakota

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  1. Im Stern gibt es auch einen Artikel https://mobil.stern.de/panorama/gesellschaft/kommentar-nach-hanau--sportschuetzen-muessen-entwaffnet-werden- gepostet vonFussel_Dussel in "Schüsse in Hanau mehrere Tote".
  2. Wer sagt, dass er sich das Gesetz durchliest und auf diese "Feinheiten" aufmerksam wird? Ich denke, er wird es nicht mal anlesen. EDIT: Ah, die Frage haben sich ja auch schon andere gestellt bzw. darauf hingewiesen.
  3. Wenn man dem noch nicht offiziellem neuem WaffG vertrauen darf, in Gang gesetzt ab Eintrag der ersten Waffe in die WBK.
  4. Habe ich als Antwort der Grünen auf einen Brief von mir erhalten. Ob das jetzt 10 oder mehr Jahre alt ist, scheint die Grünen nicht zu interessieren. Sie nehmen es als Argumentationshilfe.
  5. Hier mal die eigentlichen Forderungen der Grünen http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/140/1914092.pdf und worauf sie ihre Argumentation stützen https://www.mpg.de/578606/pressemitteilung20090318 wenn es um nicht terroristische Tötungsdelikete geht.
  6. Gut, aber wurden diese Waffen den jemals für Verbrechen eingesetzt? Und war es auch schon damals, in Tschechien illegal den Stift nur einzukleben?
  7. Bis auf die umgebauten "Theatergewehre". Das kaufe ich denen nach wie vor nicht ab oder gibt es da nachvollziehbare Belege?.
  8. Hatte ich übersehen, aber es gibt jetzt anscheinend ein "Besitz Bedürfnis" und ein "Erwerbs Bedürfnis". Beim Erwerbs Bedürfnis ändert sich tatsächlich nichts.
  9. Geringer Trost, aber wenigstens ist12/18 vom Tisch.
  10. Habe die gleiche Antwort bekommen. Immerhin scheint die Unterschrift "echt" zu sein.
  11. Zitat " „Sportwaffen sind nicht vergleichbar mit Gebrauchswaffen“, sagt Blumenschein. Unter anderem seien Abzug, Griff und Visiereinrichtung verschieden. Sportpistolen und -gewehre werden normalerweise auf den jeweiligen Schützen angepasst, der im Wettkampf auch Handschuhe und eine spezielle Jacke trägt. Rund 2500 Euro kostet eine Waffe. " Naja, bis auf solche Aussagen. Die trifft jetzt nicht wirklich auf alle "Sportschützen" zu. Ich habe z.B. nur Gebrauchswaffen. Aber vielleicht ganz gut, wenn er da um den Brei herum...
  12. Wäre eher die Frage wie der Händler es handhabt bzw. der Gesetzgeber. Und der will, dass der Händler einträgt. § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
  13. Gut dass das mal einer sagt. Ich wusste das gar nicht. Wird man denn dazu gezwungen oder wie muss ich mir das vorstellen?
  14. Felsenmeer, hattest du mit dem SB über deine "Vergehen" geplaudert?
  15. Scheisse, das war meine ?. (Scherz)
  16. Da kannst du aber als Spaziergänger, Fahradfahrer oder Läufer auch nicht gerade "sorglos" sein. Mal von der Gefahr in irgendwas reinzutreten abgesehen.
  17. Letztendlich nur was der "Betroffene" auch wissen kann. Deswegen würde ich mich vorab informieren und dann zum SB gehen und nicht umgekehrt. Gehe ich zuerst zum SB und plaudere dann über Dinge von denen ich gar nicht weiß, ob sie irgendwo in einer Datenbank sind oder nicht, wäre das nicht gerade schlau.
  18. Der SB ist ein Sachbearbeiter und kein Kontrollgremium welcher Art auch immer. Dann sollte man dem SB nicht irgendwelche Dinge erzählen, über die er ansonsten gar keine Informationen bekäme. Warum u.U. also (versehentlich) etwas ausplaudern was in keinen Akten mehr auftaucht?
  19. Genau davon würde ich ihm abraten.
  20. Mit der Behörde würde ich mich lediglich beim abgeben des Antrages in Verbindung setzen. Auszug aus dem BZR ist ein wichtiger Schritt, danach beantragen der WBK. Sollte die Behörde dann noch Dinge in Erfahrung bringen, die ein Befürworten des Antrages verhindert, dann hast du etwas Geld verloren aber kennst auch die Gründe der Verweigerung.
  21. "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor."
  22. Oder wenn er oder auch ein beauftragter Anwalt in die Gesetze reinschaut. Ob er einen kl. Waffenschein bekommt oder nicht, ist keine persönliche Entscheidung irgendwelcher Beamter. Wobei du Recht hast, da 50 Euro, für den kl. Waffenschein, wohl günstiger als ein Anwalt sein dürften.
  23. Nakota

    Waffensachkunde

    Zumal Notwehrverhaltensweisen eigenartigerweise der gemeine Bürger nicht kennen muss. Als wenn Sportschützen die einzigen wären, die jemals in eine Notwehrsituation kommen könnten.
  24. Nakota

    Waffensachkunde

    Was wäre, wenn es umgekehrt gewesen wäre. Zeigt, dass das "Verfahren" recht unsinnig ist, da es mehr als nur 1911er oder CZ 75er gibt.
  25. Anstatt Messer zu verbieten sollte man Mord generell verbieten. Nur das Töten anderer mit dem Messer zu verbieten, zöge eventuell nach sich, dass auf andere Tatwerkzeuge ausgewichen wird. Die Liste wäre ansonsten arg lang und niemals wirklich aktuell. EDIT steven hat ja schon mal mit einer Liste angefangen.
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