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Nakota

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Alle Inhalte von Nakota

  1. Da stimme ich dir voll zu. Wenn das WaffG allerdings Interpretationen zulässt, schau ich gerne mal in die WaffVwV um zu sehen wie da interpretiert wird. Sollte die Interpretation entgegengesetz(t) zu meiner sein, behalte ich mir Diskussionsraum frei.
  2. Und was ist es dann? Soll der SB doch schreiben: "wenn es ihnen möglich ist würden wir uns über ein persönliches Erscheinen freuen". Letztendlich egal: der SB hat eingesehen, dass es so nicht geht. Übringens stammt die grundsätzliche Vermutung (?) zur Nachschau der pers. Eignung von Fjodor (Beitrag 2). Für mich ist es ganz einfach ein Test oder eine Prüfung den der SB hier im Auge hat. Wie Tyr13 es schön in Worte fasst "Zwang". Joseg, wäre auch meine Frage die du im letzten Satz stellst.
  3. So eine Art treffen unter Kumpel? Nur, dass der Kumpel in dem Fall sehen will, ob du geeignet bist den Schießsport auszuüben. Ich würde mei,nen Kumpel ehrlich gesagt nicht fragen. Warum hier jetzt aus einer "Eignungsprüfung" immer wieder "ein nettes Gespräch mit dem SB" gemacht wird verstehe ich nicht. Darum geht es doch gar nicht.
  4. Du hast nicht alles gelesen? Das der SB für derartige Feststellungen nicht geeignet ist, hatte ich schon im Beitrag vom Montag um 23:51 angezweifelt und nein, es gibt keine gesetzliche Grundlage. Und nicht ich komme auf den "Eignungstest", sondern der SB des TE bat um persönliches Erscheinen um anscheinend den TE zu taxieren.
  5. Es ging dem TE nicht darum ob persönlicher Kontakt oder nicht, sondern um den Eignungstest durch den SB den er ablehnt. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche paar Stiefel.
  6. 1 Jahr in Saudi Arabien und sie würde sehr wahrscheinlich irgendwo hin zurück konvertieren.
  7. Geht doch gar nicht um den persönlichen Kontakt sondern um die nicht rechtmäßige "Eignungsprüfung". Zwei vollkommen unterschiedliche paar Schuhe.
  8. Persönliche Abholung ja. Hier geht es doch aber auch um den Eignungstest eines nicht für die Eignungsfeststellungsfähigen SB. Ich habemeine WBKs auch abgeholt und Einträge mache ich auch persönlich. Auch weil ich das Zeitfenster dafür habe und das Amt sozusagen um die Ecke liegt.
  9. zum Arschloch mutieren kann man auch noch hinterher, bzw. vor dem Erscheinen das Arschloch ablegen. Allerdings muss man, um eine WBK zu erhalten sowieso ein Gesetzestreues Arschloch sein, siehe BZR, Auskunft bei der Polizei usw..
  10. Er sagt sich halt "lieber verbrannte Erde bei der Behörde als bei ihm". Da er seine Gesetze in Anspruch nimmt ist das aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung.
  11. Wie wär es mit Turban und Schleier und der Konvertierung zum Islam. So nach dem Motto lieber Moslem als Tot (wobei dann das Dilemma Sunnit oder Schiit wäre). Die Roten stellen ja keine Gefahr mehr da.
  12. Jetzt kann sich ja jeder ein Bild machen, wo der SB das Recht herleitet darüber zu entscheiden, ob jemand geeignet ist oder nicht.
  13. Ohne Frage und wie sich es zeigt, braucht man keinen SB der hier entscheidet. Von durchgeknallten Jägern und Legalwaffenbesitzern liest und hört man so gut wie nichts. Andererseits wäre es doch besser all die zu taxieren, die sich einen Lieferwagen ausleihen umd damit in Fußgänger zu fahren.
  14. Dann meine frage an dich: was ist eine Waffenakte und was steht da drin was man nicht selber schon weiß?
  15. Die Frage wäre ob der SB qualifiziert ist um diese persönliche Eignung festzustellen bzw. ob es so gemeint war von der Legislative, dass der SB diese Eignung feststellt bzw. ob die persönliche Eignung sich nicht dadurch feststellt, dass nichts gegen einen vorliegt.
  16. Wie lange willst du auf dem Schreibfehler rum reiten?
  17. Okay lesen wäre besser gewesen statt überfliegen. Aber den Quatsch mit zu spät... sonstwohin.
  18. was soll da drin stehen oder meinst du das NRW?
  19. Ich weiß Pancho und du hast auch Recht. Aber, die Frage wäre im Falle einer Klage, ob der Richter das WaffG nicht auch so interpretiert wie die WaffVwV es tut. Und sicher ist, was ich schrieb gilt nur für Leute, die keine Lust zum Klagen gegen die WaffVwV haben. Und wie oft geschossen werden muss, steht gar nicht im WaffG, sondern nur was von Teilnahmehäufigkeit. So gesehen ist 12/18 eine Erfindung der Verbände und der WaffVwV.
  20. Sagen kann das BVA ja gerne was. Es sollte dann aber richtig wiedergegeben werden (WaffVwV) bzw. richtig sein.
  21. Nakota

    Dekowaffen

    Das sind reine Deko und nicht schussfähige Waffen (aber Anscheinswaffen), keine umgebauten ehemals scharfe Waffen. Also auch unter 18 Jahren erwerbbar. Zumindest gibt es keinen Hinweis ab 18 bei Kotte. Vielleicht so anbringen, dass keiner unter 14 Jahren ran kommt und damit auf die Sraße rennt (Anscheinswaffe).
  22. Vielleicht sollte man also mit dem SB das WaffG durchgehen und sich notieren wo er es wie auslegt. Natürlich mit jedem nachfolgende SB auch und zwischendurch mal. Vielleicht hat er ja seine Ansichten gewechselt. IMI, woher soll ich den wissen wo der SB gesetzeskonform geht und wo nicht?
  23. Dank für den Hinweis. Solange es da keinen Konflikt mit dem BZRG gibt? uwewittenburg
  24. Nachtrag Sicher kann es passieren, dass zufällig ein fleißiger Richter mal was nach Hause mitgenommen hat und der Sachbearbeiter ist dessen Freund. Und sie reden übern Herrn K. der eine WBK beantragen will. Da fällt dem Richter ein, dass doch da irgendwo noch Akten sind. Verwendet werden können diese Daten allerdings, wenn ich nicht irre, nur nach §52 BZRG.
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