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Nakota

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  1. Letztendlich nicht so wichtig da, wenn ein Gesetz es verlangt, die Sache klar ist. Bei der WBK gibt es aber offensichtlich (Manche Behörden wollen kein pers. Erscheinen) keine gesetztliche Vorschrift, daran hakt es.
  2. Wird man zum persönlichen Erscheinen gezwungen?
  3. Beispiel habe ich doch oben beschrieben (§52): Im WaffG ( § 44a ) gibt es eine Änderung aber nicht verwechseln mit illegalen Daten von denen wir hier reden. Die 5 Jahresfrist bezieht sich auf waffenrechtliche Erlaubnisse aber es gibt auch hier eine Löschfrist. knight, die haben illegal gehandelt. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Uwe Wiitenburg, wenn es im rechtlichen Rahmen ist.
  4. cartridgemaster, am §52 haben sich ja schon öfters unsere Geister geschieden. §52 sagt nicht, dass alle Daten auch entgegen dem Gesetz zum BZR, auf Ewig aufgehoben werden um auf sie zurückgreifen zu können. §52 sagt und Akten sind hier in Papierform gemeint. Und wie gesagt "Können verwendet werden" wird aber so einfach nicht sein.
  5. Man könnte sagen: die haben das Maas verloren. Statt Daten in Massen lieber Maasvoll.
  6. Hatte nicht vor mich zu beschmutzen. Aber einen Zusammenhang sehe ich nicht. Es geht doch um alte Daten wie im Fall des Journalisten. Der hatte sich, wie festgestellt wurde, ja auch nicht beschmutzt sondern man hat ihn beschmutzt. Wenn ich mich beschmutze, muss ich mit den Konsequenzen leben, das ist klar. Und dann sind eventuelle Einträge da und dort "natürlich" berechtigt. Illegale Daten sind mir erstmal schnuppe und die damit verbundenen Ermittlungsstrategien.
  7. Eigentlich vollkommen egal da sie nicht mehr gegen dich verwendet werden dürfen/können. Mit Traumvorstellung hat das nicht wirklich was zu tun. Sollte es trotz dem passieren, weil ein Behördenmitarbeiter diese Daten illegal verwendet, dann dagegen Klagen. Eine WBK z.B. kann dir wegen nicht fristgerechter Tilgung oder gar illegaler bestehender Eintragung nicht versagt werden.
  8. Es ist ja schon verboten. Keine Ahnung warum die Piloten glauben, dass eine Aufnahme ins WaffG abschreckender sein soll.
  9. Da stimme ich dir voll zu. Wenn das WaffG allerdings Interpretationen zulässt, schau ich gerne mal in die WaffVwV um zu sehen wie da interpretiert wird. Sollte die Interpretation entgegengesetz(t) zu meiner sein, behalte ich mir Diskussionsraum frei.
  10. Und was ist es dann? Soll der SB doch schreiben: "wenn es ihnen möglich ist würden wir uns über ein persönliches Erscheinen freuen". Letztendlich egal: der SB hat eingesehen, dass es so nicht geht. Übringens stammt die grundsätzliche Vermutung (?) zur Nachschau der pers. Eignung von Fjodor (Beitrag 2). Für mich ist es ganz einfach ein Test oder eine Prüfung den der SB hier im Auge hat. Wie Tyr13 es schön in Worte fasst "Zwang". Joseg, wäre auch meine Frage die du im letzten Satz stellst.
  11. So eine Art treffen unter Kumpel? Nur, dass der Kumpel in dem Fall sehen will, ob du geeignet bist den Schießsport auszuüben. Ich würde mei,nen Kumpel ehrlich gesagt nicht fragen. Warum hier jetzt aus einer "Eignungsprüfung" immer wieder "ein nettes Gespräch mit dem SB" gemacht wird verstehe ich nicht. Darum geht es doch gar nicht.
  12. Du hast nicht alles gelesen? Das der SB für derartige Feststellungen nicht geeignet ist, hatte ich schon im Beitrag vom Montag um 23:51 angezweifelt und nein, es gibt keine gesetzliche Grundlage. Und nicht ich komme auf den "Eignungstest", sondern der SB des TE bat um persönliches Erscheinen um anscheinend den TE zu taxieren.
  13. Es ging dem TE nicht darum ob persönlicher Kontakt oder nicht, sondern um den Eignungstest durch den SB den er ablehnt. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche paar Stiefel.
  14. 1 Jahr in Saudi Arabien und sie würde sehr wahrscheinlich irgendwo hin zurück konvertieren.
  15. Geht doch gar nicht um den persönlichen Kontakt sondern um die nicht rechtmäßige "Eignungsprüfung". Zwei vollkommen unterschiedliche paar Schuhe.
  16. Persönliche Abholung ja. Hier geht es doch aber auch um den Eignungstest eines nicht für die Eignungsfeststellungsfähigen SB. Ich habemeine WBKs auch abgeholt und Einträge mache ich auch persönlich. Auch weil ich das Zeitfenster dafür habe und das Amt sozusagen um die Ecke liegt.
  17. zum Arschloch mutieren kann man auch noch hinterher, bzw. vor dem Erscheinen das Arschloch ablegen. Allerdings muss man, um eine WBK zu erhalten sowieso ein Gesetzestreues Arschloch sein, siehe BZR, Auskunft bei der Polizei usw..
  18. Er sagt sich halt "lieber verbrannte Erde bei der Behörde als bei ihm". Da er seine Gesetze in Anspruch nimmt ist das aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung.
  19. Wie wär es mit Turban und Schleier und der Konvertierung zum Islam. So nach dem Motto lieber Moslem als Tot (wobei dann das Dilemma Sunnit oder Schiit wäre). Die Roten stellen ja keine Gefahr mehr da.
  20. Jetzt kann sich ja jeder ein Bild machen, wo der SB das Recht herleitet darüber zu entscheiden, ob jemand geeignet ist oder nicht.
  21. Ohne Frage und wie sich es zeigt, braucht man keinen SB der hier entscheidet. Von durchgeknallten Jägern und Legalwaffenbesitzern liest und hört man so gut wie nichts. Andererseits wäre es doch besser all die zu taxieren, die sich einen Lieferwagen ausleihen umd damit in Fußgänger zu fahren.
  22. Dann meine frage an dich: was ist eine Waffenakte und was steht da drin was man nicht selber schon weiß?
  23. Die Frage wäre ob der SB qualifiziert ist um diese persönliche Eignung festzustellen bzw. ob es so gemeint war von der Legislative, dass der SB diese Eignung feststellt bzw. ob die persönliche Eignung sich nicht dadurch feststellt, dass nichts gegen einen vorliegt.
  24. Wie lange willst du auf dem Schreibfehler rum reiten?
  25. Okay lesen wäre besser gewesen statt überfliegen. Aber den Quatsch mit zu spät... sonstwohin.
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