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Offenes Verfahren als Opfer einer Straftat
Sachbearbeiter antwortete auf Jambou's Thema in Waffenrecht
So ähnlich ist es (entweder kommt dann sinngemäß, dass keine relevanten Erkenntnisse vorliegen oder ohne Erkenntnisse). Dadurch erhöht sich aber lediglich die Antwortzeit zur Polizeianfrage (LKA). weil dort erst mal Akten gezogen werden müssen und genau nachgeschaut wird, inwiefern die Person verwickelt war. Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit sind damit dann aber als nur Geschädigter natürlich nicht verbunden. In dem Fall am besten möglichst rasch den WBK-Antrag stellen, auch wenn ggf. noch Unterlagen zum Tresor oder so fehlen. Gruß SBine -
aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze
Sachbearbeiter antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Oh, dankeschön ! Coole Seite. Obwohl ich regelmäßig bei Kaufland und Rewe einkaufe sowie bei Angeboten auch beim Edeka, habe ich dort noch nie das Wasser gesehen. Werde in dem Fall mir wohl erst mal eine neue Brille verschreiben lassen... Herzliche Grüßle und allseits schönen 2. Advent ! SBine -
aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze
Sachbearbeiter antwortete auf low-ready's Thema in Waffenrecht
Frage bei dieser Gelegenheit in die Runde als bitte nur kurzen Exkurs, auch wenn es kein Alkohol ist: Gibts das Mineralwasser San Pellegrino irgendwo in Supermärkten zu kaufen ? Ich sehe es immer nur ab und an in guten Restaurants und bislang wurde ich immer nur auf Großmärkte verwiesen, in die normalerweise nur Geschäftsleute reinkommen... Hm. Geschmacklich mit das beste Wasser überhaupt finde ich. Gruß SBine -
Nicht ganz, weil lediglich inzwischen auch Anträge im NWR gespeichert werden, deren Rücknahme aber zu einer sofortigen Löschung im NWR führen. Danach kann man im NWR dazu nichts mehr sehen. Das o.g. Urteil ist aber trotzdem obsolet geworden, weil § 10 Abs. 2 BZRG mit Wirkung zum 29.07.2017 wie folgt mit einem zweiten Satz ergänzt worden ist: "Einzutragen sind auch der Verzicht auf die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (§ 10 Absatz 1 des Waffengesetzes) oder Munition (§ 10 Absatz 3 des Waffengesetzes), zum Führen einer Waffe (§ 10 Absatz 4 des Waffengesetzes), zur Ausübung der Jagd (§ 15 des Bundesjagdgesetzes) sowie der Verzicht auf die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, wenn der jeweilige Verzicht während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung oder nach § 34 des Sprengstoffgesetzes erfolgt. " Insofern müssen die Waffenbehörden seitdem keine Verfügungen mehr nach zuvor erfolgtem freiwilligem Verzicht erlassen. Gruß SBine
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Alter Schwede ! Was da eine WBK kostet, möchte ich mir gar nicht näher vorstellen... Gruß SBine
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Ah, ok. Damit ist ja nicht viel kaputtgegangen...
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Schreiben in der Ich-Form. Hätte nicht gedacht, dass es das heute noch gibt. Worum gehts sonst noch im Schreiben vom 26.06.2023 ? SBine
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Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
Sachbearbeiter antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Hängt vom jeweiligen Gebührenverzeichnis ab. Bei Ansetzung einer Zeitgebühr sollte ein Viertelstundensatz (also so ca. 15-20,- Euro) ausreichen, denn im NWR ist das lediglich eine Verknüpfung mit anschließendem Ausdruck in der WBK und Mini-Standardschreiben. Gruß SBine -
Behördliche Einträge in die WBK - was ist formal erforderlich? Welche Gebühr?
Sachbearbeiter antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es dazu meines Wissens nicht. Klarheit und Rechtmäßigkeit sind halt so ein Teil der Grundprinzipien im Verwaltungsrecht. Meines Erachtens reicht zu handschriftlilchen Änderungen (besser wäre per Schreibmaschine eingetragen) ein Dienstsiegel in der WBK aus. Bei Änderungen auf der Rückseite einer WBK im Auflagenfeld sollte am besten noch ein Änderungsdatum dazu. Wenn dann noch die derzeitig zuständige Sachbearbeitungskraft unterschreibt, weiß jeder gleich wo das herkommt. Wie oben schon dargelegt sollen bloße allgemeine Wiederholungen aus den Gesetzen und Verordungen (wie oben z.B. der Verweis auf § 36 WaffG) vermieden werden. Nur wenn es auf den Einzelfall bezogenen Regelungsbedarf gibt (z.B. erforderliche Beschränkung, Befristung o.ä.) gehört da eine Auflage rein. Die Anzeige eines Wohnsitzwechsels ist absolut sinnfrei, da die Meldeämter bereits gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Waffenbehörden davon zu informieren. Eine selbständige Verpflichtung zur Mitteilung besteht lediglich bei Wegzug ins Ausland (siehe § 37i WaffG). Schon vor über 20 Jahren erlassweise als rechtswidrig eingestuft wurden auf WBK verfügte Austrittsmeldungen aus dem Schützenverein (siehe hierzu aktuelle Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG). Gruß SBine -
Das Anrecht gibt es, siehe hierzu Nr. 10.4 WaffVwV: "10.4 Die WBK dokumentieren die Erlaubnis für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über darin genannte Waffen und dienen zugleich dem Nachweis der Berechtigung. Umfasst eine Erlaubnis nach § 10 mehrere Waffen, so ist in der WBK für die Eintragung jeder einzelnen Waffe eine Zeile zu verwenden. Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt. Werden mehrere WBK für dieselbe Person ausgestellt, so sind diese zusätzlich in geeigneter Weise zu kennzeichnen. Auf Antrag können auch Einsteckläufe und Einstecksysteme nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.3 und 3.6 eingetragen werden." Ist allerdings ziemlich sinnfrei, da so der Überblick über den Gesamtbestand an Waffen rasch verloren geht und man im Falle einer Waffenüberlassung oder auch wenn man Waffen unterwegs mitnimmt erst mal die WBK suchen muss, wo das Teil drinsteht. Aus praktischen Gründen und wegen Übersichtlichkeit sollte man eine WBK also am besten erst mal vollmachen, bevor man ab Waffe 9 zur nächsten WBK übergeht. In der Praxis wird das zumeist ja auch genau so gehandhabt. Gruß SBine
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Nachweis mit Einwurfeinschreiben - wie geht das ? SBine
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Neuseeland : Nach Verbot von HA , Erhöhung der Waffenkriminalität um 50%
Sachbearbeiter antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Erinnert an das KW-Verbot in England. Da wars auch so... SBine -
Erforderlichkeit Sachverständiger bei Regelprüfung Schießstand
Sachbearbeiter antwortete auf Pepsus's Thema in Waffenrecht
Nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG) ist der vorhandene Anspruch von der für die Schießstätte zuständigen Waffenbehörde wie folgt zu prüfen: 1) Honorar: x Stunden à 85 € (§§ 8 und 9 i.V. mit Anlage 1 Nr. 39) 2) Fahrtkostenenersatz: x km x 0,42 Euro (§ 5 Abs. 2 Nr. 2) bzw. anteilige Verrechnung bei Zusammenfassung mehrerer Schießstandkontrollen an einem Tag, bringt für jeden Verein eine Entlastung 3) Aufwandsentschädigung (nur bei über 8 Stunden Abwesenheit): - Verpflegungspauschale § 9 Abs. 4a Nr. 2 EStG = x € (anteiliges Tagegeld nach § 6 Abs. 1) - Übernachtungsgeld nach § 7 BRKG = 12,14 € (anteilig nach § 6 Abs. 2, tatsächliche Kosten) 4) Sonstige Aufwendungen: - Porto/Telefonkosten (§ 7 Abs. 1 Satz 1) - Überlassung elektronischer Dateien (x mal 1,50 €) § 7 Abs. 3 5) Besondere Aufwendungen: - Fotos, Originale (zuhause) x x 2,- € (§ 12 Abs. 1) - Gutachten (0,90 €/1.000 Anschläge) - Verbrauchte Stoffe und Werkzeuge Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 JVEG darf die Umsatzsteuer zur gesamten Vergütung in Rechnung gestellt werden, wenn im Vorjahr Jahresumsätze von über 22.000,- Euro erzielt worden sind und diese in diesem Jahr auch 50.000,- Euro voraussichtlich übersteigen werden (darunter Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz). Gruß SBine -
Erforderlichkeit Sachverständiger bei Regelprüfung Schießstand
Sachbearbeiter antwortete auf Pepsus's Thema in Waffenrecht
Dazu Kommentar Gade: "Eine wesentl. Änderung ggü. der Vorgängerregelung in § 12 Abs. 1 S. 1 AWaffV aF besteht jedoch darin, dass nunmehr zwingend die Hinzuziehung eines anerkannten Schießstandsachverständigen für alle Überprüfungen (Erst- und Folgeprüfungen) durch die zust. Beh. erfolgen muss. Der Schießstandsachverständige ist mit der sicherheitstechnischen Überprüfung seitens der zust. Beh. zu beauftragen. Einen Ermessens- oder Interpretationsspielraum wie ihn der § 12 AWaffV aF einräumte, gibt es auf Grund der gesetzlichen Vorgabe durch § 27a nicht mehr." Zu diesem Ergebnis komme ich auch, da in aller Regel bei der Waffenbehörde selbst nicht die technischen Fachkenntnisse vorhanden sein dürften, um eine korrekte Beurteilung der Sicherheit der Schießstätten selbst beurteilen zu können. Wie oben schon dargelegt ist die Prüfung zum Schießstandsachverständigen bei einer IHK höchst schwierig. Insofern wird sich keine vernünftige Waffenbehörde darauf einlassen, ohne Gutachter zu vier- bzw. sechsjährigen Folgeprüfungen kraft eigener Herrlichkeit loszuziehen. Wenn dann nämlich was passiert, möchte man nicht in deren Haut stecken. SBine -
Besonders üppig ist das nicht (wenn man das mal ohne die ganzen dort aufgeführten Synonyme runterbricht) siehe nur dem Anschein nach sehr umfangreich wirkende Gesamtliste hier: 9 mm Luger 9 mm Bergmann-Bayard 9 mm Federal 9 mm Mauser 9 mm Steyr 9 x 21 9x25 Super Auto G 10 mm Auto .38 Super Auto, .38 S&W Colt N.P. .38 Spl. AMU .38 Spl. Wad. Cut .38-45 ACP .40 S&W .41 ACT EXP .45 Auto .45 GAP .38 Special .357 Magnum 9 mm Luger 9 mm Steyr 9 mm Mauser 9 mm Federal 9 mm Browning Long 9 mm Bayard Long 9 mm Winchester Magnum 9 x 21 9 x 23 .38 Long (R) .38 Extra Long (R) .38 Super Auto .38 Spl. Wad. Cut .38 Smith & Wesson .38 Colt Automatic .38 Colt Super Automatic .356 TSW .357 Maximum .22 long (R) .22 lfB (R) .22 Extra Long (R) .22 Stinger .22 Magnum (R) .22 Winchester Rimfire (WRF) (R) .22 Magnum Rimfire (R) .22 Winchester Automatic (R) .22 ILARRCO (.22 Short Magnum Rimfire) (R) .22 Remington Automatic (R) 5,5 mm Velo Dog Revolver (R) Die ursprünglich geplante Nachfolgereihe gunblock #3 wurde mangels ausreichender Nachfrage von Blockiersystemen eingestampft und schon nicht mehr zugelassen. So eine Zertifizierung kostet ja auch erst mal eine Stange Geld. Die letzte Zulassung eines neuen Blockiersystems datiert aus dem Jahr 2015. Schon das alleine spricht Bände, dass sich die Blockierregelung überhaupt nicht bewährt hat. Grüßle SBine
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Das Thema Erben im WaffG mit Blockierpflilcht etc. war (leider) nicht Gegenstand der Evaluierung, denn dann hätte man sicher rasch erkannt, dass die Geschichte spätestens seit der Insolvenz von Armatix reif für die Tonne ist. Evaluiert wurden nur die 2020 ins Gesetz gekommenen Neuregelungen. Und da bin ich echt erstaunt, welche Meinungen da teilweise geäußert worden sind.
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Die Bedürfnisgeschichten werden im WaffG zwischen § 13 und § 28 abgehandelt. Da gehört auch der § 20 mit den Erben dazu. In Fachkreisen spricht man da auch von "privilegiertem Erwerb". SBine
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waffenschrank Waffenschrank, was darf sonst noch rein?
Sachbearbeiter antwortete auf PhilippWuppertal's Thema in Waffenrecht
Google sagt mir das hier: "Sind Fahrräder in der Garage erlaubt? Fahrräder sind erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich vom Vermieter verboten wurden. Auch als Werkstatt darf eine Garage in bestimmten Fällen genutzt werden – und die muss nicht einmal etwas mit dem Auto zu tun haben. „Entscheidend ist stets, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann.18.08.2022 Garagen dienen in erster Linie dem unterstellen von Kraftfahrzeugen (um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten). Ein in der Garage abgestelltes Fahrrad ist erlaubt, wenn das Auto daneben dadurch noch genutzt werden kann." Zweckentfremdungen Partyraum, Werkstatt o.ä. bedürfen natürlich einer genehmigten Nutzungsänderung. Gruß SBine -
waffenschrank Waffenschrank, was darf sonst noch rein?
Sachbearbeiter antwortete auf PhilippWuppertal's Thema in Waffenrecht
Steht wo ? SBine -
Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
Sachbearbeiter antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Üblich ist die Ansetzung von Zusatzkosten eigentlich nur bei Zwangsgeldfestsetzungen (in BaWü gemäß §§ 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO). -
Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
Sachbearbeiter antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Klingt einleuchtend. Das ist strittig, weil man das damals "im Interesse oder auf Veranlassung einer Amtshandlung durch den Gebührenschuldner" ansehen musste. -
Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung
Sachbearbeiter antwortete auf Last_Bullet's Thema in Waffenrecht
Kommt so auch hin. Meines Wissens ist die Fa. Condition inclusive der von der Plattform Orion (die zu NWR-Beginn die Segel gestrichen hat) "konvertierten" User (WorkOffice) bundesweit mit einem Marktanteil von fast 90% vertreten. Kalendergesteuerten Fax-Versand dürfte es nicht geben und Schreibmaschinen findet man bei Waffenbehörden heutzutage sicher auch nicht mehr so oft. SBine