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Sachbearbeiter

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  1. Sportschützen brauchen Schalldämpfer (auf Antrag, gezwungen wird ja niemand dazu) 1. Weil deren Ohren nicht weniger wert sind, als die eines Jägers 2. Weil sie wesentlich mehr Schüsse abgeben, als ein Jäger und deshalb sogar noch viel eher ein Bedürfnis dafür haben müssen 3. Weil es zu etlichen Schützenvereinen massive Beschwerden aus der Nachbarschaft bis hin zu kilometerweit entfernten anderen Gemeinden gibt, die dadurch erheblich gemindert werden könnten ! Ob das noch nie gefordert wurde, weiß ich nicht. Öffentlich kommuniziert wurde das Thema bislang meines Wissens aber nur zu Jägern. Ein Argument dagegen könnte ggf. sein, dass ein Schalldämpfer bei hochfrequenter Schussabgabe zu heiß wird und kaputtgeht. Dazu fehlt mir allerdings das technische Hintergrundwissen. Als Laie sehe ich nur Vorteile. Keinesfalls, denn deren Lobby ist viel zu stark, wie die bisherigen Gesetzgebungen immer wieder aufgezeigt haben. Viele Politiker sind selber Jäger, denn in diesen Kreisen werden nicht nur privatrechtlich lukrative Geschäfte gemacht. 😎
  2. Die Sichtweise von Webnotar ist meines Erachtens durchaus nachvollziehbar. Kein seriöser Vorstand eines Schützenvereines sieht es gerne, wenn er WBK-inhabende Mitglieder als Karteileichen hat, die man nie auf dem Schießstand sieht. Hierzu darf man erwarten, dass er auf solche Leute zugeht und ihnen klarmacht, dass er sie so nicht mehr als aktiv führen kann und der Waffenbehörde meldet. So kenne ich das zumindest auch meiner aktiven Dienstzeit. Melden macht frei und ob die Waffenbehörde dann zum Widerruf übergeht oder einen Ausnahmegrund nach § 45 Abs. 3 WaffG erkennt, obliegt deren Prüfung. Gruß SBine
  3. Zunächst mal herzlich willkommen hier im Forum ! Grundsätzlich ist das Waffenrecht ja dazu da, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die sich aus legalem Waffenbesitz ergeben, zu minimieren. Hierzu müssen sowohl die Interessen der Gesamtbevölkerung als auch die der Erlaubnisinhaber in Einklang gebracht werden. Und genau das ist sehr schwierig an der ganzen Sache. Meines Erachtens hatte man die Novellierung im April 2003 im großen und ganzen recht gut gemacht. Beim WaffG1976 mit seine 5 Verordnungen dazu ergaben sich viele Antworten erst aus dem querlesen. Die Schaffung eines auch für Laien lesbares Gesetzes mit zwei Anlagen für Begriffsbestimmungen und Verbote war schon ein gewaltiger Fortschritt. Viele Änderungen die danach kamen, waren dann leider für die Sportschützen (sowie durch die Einführung der unsinnigen und bis heute nicht begründbaren Blockierpflicht für Erben auch für diese) wieder unnötige Rückschritte ohne Sicherheitsgewinn. Auch wenn ich selbst keine Sportschützin bin, sehe ich für solche (aufgrund einer verfassungsrechtlich höchst bedenklichen massiven Ungleichbehandlung zu Jägern) folgende ungerechtfertigte Beschränkungen: 1. Kein Erwerb von Schalldämpfern erlaubt 2. Ständige Aktivität gefordert 3. Erneuter Bedürfnisnachweis für jede weitere Waffe auf grüne WBK 4. Erhöhtes Mindestalter für den Erwerb aller nicht in § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG aufgeführter Schusswaffen 5. Unterwerfung unter die Verbandsregelungen 6. Erwerbsstreckungsgebot 7. Ausschluss bestimmter ansonsten zivil nutzbarer Schusswaffen vom Schießsport nach § 6 AWaffV bzw. BKA-Feststellungsbescheid. Grüße SBine
  4. Eben, siehe hierzu hier: https://waffen-welt.de/forum/langwaffen/halbautomaten/3873-ar15-lower-austauschen
  5. Sachbearbeiter

    Petition

    Inzwischen auch unterzeichnet. Sobald ich SB erreiche, werde ich auch ihn bitten, sich zu beteiligen. Grüße SBine
  6. Diese Zahlen sind wohl nicht ermittelbar, da eine Remonstration jeweils amtsintern abgewickelt wird. Der betroffene Sachbearbeiter geht zu seinem Vorgesetzen und schildert seinen Notstand. Stimmt dann dieser Chef (sowie auch dessen Vorgesetzer) jeweils zu, dass man daraus durchaus eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln ableiten kann, so muss dieser Sachbearbeiter diese Regelung nicht umsetzen. Am meisten remonstriert wurde vermutlich beim Thema rückwirkende Erbwaffenblockierung. Gruß SBine
  7. Eigentlich sollte ja bis Ende 2017 eine komplette Bereinigung des NWR erreicht werden. Dass dem leider nicht so ist, haben dann gewisse Auswertungen gezeigt. Nach dem was ich so gehört habe, soll es auch aktuelle noch massenhaft ungewollte Dubletten geben (insbesondere ausländische Waffenhändler, die fälschlicherweise xfach erfasst worden sind und offenbar für Ein- und Ausfuhrerlaubnisse immer noch zusätzlich erfasst werden). Irgendwo in Bayern soll es auch mal eine Waffenbehörde gegeben haben, die keine Austragungen gemacht hat, weil man sich ja gegenseitig kennt. Da wurden dann über Jahre so viele Dubletten produziert, dass man das im nachhinein gar nicht mehr korrekt auflösen konnte.
  8. Gemeint waren damals wohl die Jagdscheine, nicht die Jagdwaffen.
  9. Zu 95% haben JS-Inhaber auch eine WBK oder sind zumindest Mitinhaber in einer solchen. Es gibt aber auch Jäger, die nie eine WBK beantragen und jahrelang nur Waffen ausleihen (wahrscheinlich, weil sie nur recht selten jagen gehen oder sich das Gedöns mit Tresornachweis, Kontrolle vor Ort dazu, Regelprüfung etc. ersparen möchten).
  10. Das wäre nur dann problematisch, wenn nicht gerichtsverwertbare Erkenntnisse ungeprüft in ein Widerrufsverfahren münden würden. Deshalb wäre es am einfachsten, wenn der Verfassungsschutz zu Erkenntnismeldungen jeweils mitteilt, ob Tatsache oder nur Vermutung oder besser noch nur dann eine Meldung absetzt, wenn die Erkenntnis klar belegbar als Tatsache verwertbar ist.
  11. Sehe das eher als Hinweis und die unterschiedlichen Regelungen für die beiden Bedürfniskreis nach wie vor für verfassungsschutzrechtlich höchst bedenklich. Bei zahlreichen Waffenbehörden dürfte dies zu Remonstrationen führen. Verpflichtet dazu sind sie zumindest immer dann, wenn sie zu rechtswidrigem Handeln aufgefordert werden. Und einfach umgekehrt Jäger auch auf Aktivität prüfen geht ja mangels gesetzlicher Grundlage gar nicht.
  12. Jede Sprengstoffbehörde muss sich auch an die SprengVwV halten. Dort steht u.a. folgendes: 27.8 Ein Bedürfnis (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG) liegt vor, wenn der Antragsteller ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder sonst begründetes persönliches Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb oder der Beförderung nachweist. 27.8.1 In Betracht kommen insbesondere – die Verwendung von Sprengstoffen zur Ausführung von Sprengarbeiten, z. B. zu Kultursprengungen, – die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken, – die Verwendung von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Böller- oder Vorderladerschießen, wenn die für die Waffen erforderlichen Erlaubnisse vorliegen. 27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von – Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben, – Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines, – Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen. Was dort nirgends steht, dass man vor der Erlaubnis nach § 27 SprengG schon eine WBK haben muss (auch wenn dies in der Praxis zumeist zutrifft). Und das aus gutem Grund, denn man könnte sich z.B. - als regelmäßiger Gast im Schützenverein mit Wiederladererlaubnis nachvollziehbar ganz gerne die Kosten für den dortigen Munitionskauf sparen wollen oder - eine Vorderladererlaubnis nur für nicht wbk-pflichtige Vorderlader nutzen wollen. Diese Möglichkeiten übersehen offenbar einige Genehmigungsbehörden und entscheiden rein gefühlsmäßig falsch. Was zählt ist aber das Gesetz.
  13. Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe...
  14. So ist es. Ich (SBine) bin seit Jahren im Ruhestand und SB liest hier nur sporadisch ab und zu mal mit. Schreibend bin fast nur ich hier zugange. Wir beide können aber auch irgendwann mal die Lust verlieren, wenn sich die negativen Tendenzen so weiterentwickeln. Damit sind wir aus diesem Thread raus. Es war und bleibt eine Anregung zum nachdenken für jede/n hier in der Hoffnung, dass es besser wird (denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt). SBine
  15. Ziel erkannt. Genau DAS war von uns gemeint. Es ist ja kein Problem, wenn sich diverse User hier auch politisch Luft verschaffen möchten. Dann aber bitte nicht in den Fachthemenbereichen. Das ist einfach nur lästig.
  16. Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? 😉
  17. Fakt ist, dass die AFD vom Verfassungsschutz beobachtet wird und insofern ein gewisses Gefahrenpotential in sich trägt. Hierzu stellt sich dann die Frage, ob man die "nur" als betroffener Waffenbesitzer wählt oder auch sonst hinter allem steht, was von dort so kommt. Es ist nicht verboten, auf unsere noch recht junge Geschichte zu verweisen. Mit Mainstream, persönlichem Gedankengut, nicht zustehen etc. hat das überhaupt nichts zu tun. Wir klinken uns in puncto Politik hier aber aus, weil uns nur das Waffenrecht interessiert. Wenn es noch schlimmer werden sollte, klinken wir uns halt auch dort noch aus. Der Aufruf soll einfach als Anregung angesehen werden. Möge sich jede/r dazu seine eigenen Gedanken machen.
  18. Als wir uns 2003 hier im Forum angemeldeten hatten, gab es noch fruchtbaren Erfahrungsaustausch in einem fairen und angenehmen Miteinander. Insbesondere in den letzten Jahren ist das nun leider ganz stark abgetriftet in politisierende Hasstiraden, die mittlerweile nahezu flächendeckend die Threads der Rubrik Waffenrecht zumüllen und erkennbar immer weiter nach rechts wandern, was ab einem gewissen Punkt mit Sicherheit dem legalen Waffenbesitz nicht gerade zuträglich sein dürfte. Besonders erschreckend finden wir, dass die Mods sich nahezu stillschweigend anschauen, wie dabei der allgemeine Umgangston stetig assiger wird. Früher wurden solche Posts gelöscht, Usersperren verhängt etc. Unser Vorschlag wäre, dass man für rein politische Meinungsäußerungen einen eigenen Thread laufen lässt, damit die Rubrik Waffenrecht künftig wieder sachlich und rein themenbezogen weitergeführt werden kann. Es ist nämlich schon extrem mühsam geworden, wenn man sich nach jedem einloggen pro Thread erst mal x Seiten (sorry, aber es ist nun mal so) nicht zielführendes Geblubber von Leuten, die von der Darstellung aller Parteien, dem Wahlverhalten, allen möglichen Politikern, Gesprächen, Reden etc. gar nicht genug bekommen können, durchlesen muss, bis man zur eigentlichen Sache nur ab und zu mal weitere brauchbare Informationen erhält. Das ist doch hoffentlich nicht zuviel verlangt. Es wäre echt bedauerlich, wenn ein einst so gut geführtes Forum immer mehr verwässert und dem eigentlichen Sinn Stück für Stück immer noch mehr abträglicher wird. An dieser Stelle aber auch ein großes Lob an die Macher der Website, die das hier alles über so lange Zeit ermöglichen. Das ist nicht selbstverständlich und erfordert viel Power. Klasse ! Ansonsten besorgte Grüße SBine und SB
  19. Genau deshalb habe ich auch meine Zweifel, ob es überhaupt verfassungskonform ist, dass bei Jägern und Sportschützen die Bedürfnisprüfung künftig so unterschiedlich erfolgen soll (zur Erinnerung: beim Jäger unterstellt man bereits bei gelöstem Jagdschein Aktivität). Derzeit anlassbezogen berührt beide Personenkreise in gleicher Weise.
  20. Zu allen Fragen ein klares nein und trotzdem geht es mir im Gegensatz zu Millionen anderer Menschen außerhalb Deutschlands mit einer relativ schmalen Rente sehr gut. Wer irgendwas von dem da oben als Grundvoraussetzung fürs glücklich sein ansieht, sollte vielleicht mal grundsätzlich über sein Dasein nachdenken. Im übrigen nun gerne wieder zum Thema zurück. Mich k...tzt es einfach nur an, dieses doofe Gejammer zu lesen. Gruß SBine
  21. Bitte beim Thema bleiben. Danke.
  22. Mit so einer Antwort hatte ich schon gerechnet. Leiden auf extrem hohem Niveau. Genau dafür sind wir Deutschen mehr als bekannt... Ein Vergleich der Sozialleistungen mit anderen Ländern wäre sicher auch ganz interessant. Selbst dieser Personenkreis steht bei uns auf der "Empfängerseite der Leistungsflüsse".
  23. Ist das so ? Mein Gott, schau Dich mal in anderen Ländern um und vergleiche. Uns gehts so was von gut, dass viele leider schon gar nicht mehr erkennen und immer nach mehr streben. Die AfD ist schlichtweg gefährlich. Wer aus der Geschichte lernen möchte, sollte sich davon ganz klar distanzieren !!!
  24. Stimmt trotzdem, was dort steht. Du findest im Netz auch andere Quellen, die das belegen. Und Du weißt schon, dass diese ach so nette Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird ?
  25. Würde ich mir auch wünschen. Derzeit driftet hier alles ganz rasch parteipolitisch und latrinenparolenhaft ab ohne das Thema zu bereichern. Seinen Unmut kann man auch anders kanalisieren...
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