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Sehe das eher als Hinweis und die unterschiedlichen Regelungen für die beiden Bedürfniskreis nach wie vor für verfassungsschutzrechtlich höchst bedenklich. Bei zahlreichen Waffenbehörden dürfte dies zu Remonstrationen führen. Verpflichtet dazu sind sie zumindest immer dann, wenn sie zu rechtswidrigem Handeln aufgefordert werden. Und einfach umgekehrt Jäger auch auf Aktivität prüfen geht ja mangels gesetzlicher Grundlage gar nicht.
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Wiederspruch gegen Auflage in §27
Sachbearbeiter antwortete auf Puenktchen1991's Thema in Waffenrecht
Jede Sprengstoffbehörde muss sich auch an die SprengVwV halten. Dort steht u.a. folgendes: 27.8 Ein Bedürfnis (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG) liegt vor, wenn der Antragsteller ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder sonst begründetes persönliches Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb oder der Beförderung nachweist. 27.8.1 In Betracht kommen insbesondere – die Verwendung von Sprengstoffen zur Ausführung von Sprengarbeiten, z. B. zu Kultursprengungen, – die Verwendung von explosionsgefährlichen Stoffen zu wissenschaftlichen oder Forschungszwecken, – die Verwendung von Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen oder zum Böller- oder Vorderladerschießen, wenn die für die Waffen erforderlichen Erlaubnisse vorliegen. 27.8.2 Ein Bedürfnis ist anzuerkennen für den Erwerb, das Aufbewahren und das Verwenden von – Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen und zum Vorderladerschießen bei Mitgliedern einer schießsportlichen Vereinigung, denen die Vereinigung bescheinigt, dass sie am Übungsschießen des Vereins regelmäßig und erfolgreich mindestens sechs Monate teilgenommen haben, – Treibladungspulver zum nichtgewerblichen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines, – Böllerpulver für das Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen. Was dort nirgends steht, dass man vor der Erlaubnis nach § 27 SprengG schon eine WBK haben muss (auch wenn dies in der Praxis zumeist zutrifft). Und das aus gutem Grund, denn man könnte sich z.B. - als regelmäßiger Gast im Schützenverein mit Wiederladererlaubnis nachvollziehbar ganz gerne die Kosten für den dortigen Munitionskauf sparen wollen oder - eine Vorderladererlaubnis nur für nicht wbk-pflichtige Vorderlader nutzen wollen. Diese Möglichkeiten übersehen offenbar einige Genehmigungsbehörden und entscheiden rein gefühlsmäßig falsch. Was zählt ist aber das Gesetz. -
Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe...
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So ist es. Ich (SBine) bin seit Jahren im Ruhestand und SB liest hier nur sporadisch ab und zu mal mit. Schreibend bin fast nur ich hier zugange. Wir beide können aber auch irgendwann mal die Lust verlieren, wenn sich die negativen Tendenzen so weiterentwickeln. Damit sind wir aus diesem Thread raus. Es war und bleibt eine Anregung zum nachdenken für jede/n hier in der Hoffnung, dass es besser wird (denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt). SBine
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Ziel erkannt. Genau DAS war von uns gemeint. Es ist ja kein Problem, wenn sich diverse User hier auch politisch Luft verschaffen möchten. Dann aber bitte nicht in den Fachthemenbereichen. Das ist einfach nur lästig.
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Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? 😉
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Fakt ist, dass die AFD vom Verfassungsschutz beobachtet wird und insofern ein gewisses Gefahrenpotential in sich trägt. Hierzu stellt sich dann die Frage, ob man die "nur" als betroffener Waffenbesitzer wählt oder auch sonst hinter allem steht, was von dort so kommt. Es ist nicht verboten, auf unsere noch recht junge Geschichte zu verweisen. Mit Mainstream, persönlichem Gedankengut, nicht zustehen etc. hat das überhaupt nichts zu tun. Wir klinken uns in puncto Politik hier aber aus, weil uns nur das Waffenrecht interessiert. Wenn es noch schlimmer werden sollte, klinken wir uns halt auch dort noch aus. Der Aufruf soll einfach als Anregung angesehen werden. Möge sich jede/r dazu seine eigenen Gedanken machen.
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Als wir uns 2003 hier im Forum angemeldeten hatten, gab es noch fruchtbaren Erfahrungsaustausch in einem fairen und angenehmen Miteinander. Insbesondere in den letzten Jahren ist das nun leider ganz stark abgetriftet in politisierende Hasstiraden, die mittlerweile nahezu flächendeckend die Threads der Rubrik Waffenrecht zumüllen und erkennbar immer weiter nach rechts wandern, was ab einem gewissen Punkt mit Sicherheit dem legalen Waffenbesitz nicht gerade zuträglich sein dürfte. Besonders erschreckend finden wir, dass die Mods sich nahezu stillschweigend anschauen, wie dabei der allgemeine Umgangston stetig assiger wird. Früher wurden solche Posts gelöscht, Usersperren verhängt etc. Unser Vorschlag wäre, dass man für rein politische Meinungsäußerungen einen eigenen Thread laufen lässt, damit die Rubrik Waffenrecht künftig wieder sachlich und rein themenbezogen weitergeführt werden kann. Es ist nämlich schon extrem mühsam geworden, wenn man sich nach jedem einloggen pro Thread erst mal x Seiten (sorry, aber es ist nun mal so) nicht zielführendes Geblubber von Leuten, die von der Darstellung aller Parteien, dem Wahlverhalten, allen möglichen Politikern, Gesprächen, Reden etc. gar nicht genug bekommen können, durchlesen muss, bis man zur eigentlichen Sache nur ab und zu mal weitere brauchbare Informationen erhält. Das ist doch hoffentlich nicht zuviel verlangt. Es wäre echt bedauerlich, wenn ein einst so gut geführtes Forum immer mehr verwässert und dem eigentlichen Sinn Stück für Stück immer noch mehr abträglicher wird. An dieser Stelle aber auch ein großes Lob an die Macher der Website, die das hier alles über so lange Zeit ermöglichen. Das ist nicht selbstverständlich und erfordert viel Power. Klasse ! Ansonsten besorgte Grüße SBine und SB
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Jäger und Kurzwaffen als Ex Sportschütze
Sachbearbeiter antwortete auf MrCoopa's Thema in Waffenrecht
Genau deshalb habe ich auch meine Zweifel, ob es überhaupt verfassungskonform ist, dass bei Jägern und Sportschützen die Bedürfnisprüfung künftig so unterschiedlich erfolgen soll (zur Erinnerung: beim Jäger unterstellt man bereits bei gelöstem Jagdschein Aktivität). Derzeit anlassbezogen berührt beide Personenkreise in gleicher Weise. -
Zu allen Fragen ein klares nein und trotzdem geht es mir im Gegensatz zu Millionen anderer Menschen außerhalb Deutschlands mit einer relativ schmalen Rente sehr gut. Wer irgendwas von dem da oben als Grundvoraussetzung fürs glücklich sein ansieht, sollte vielleicht mal grundsätzlich über sein Dasein nachdenken. Im übrigen nun gerne wieder zum Thema zurück. Mich k...tzt es einfach nur an, dieses doofe Gejammer zu lesen. Gruß SBine
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Bitte beim Thema bleiben. Danke.
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Mit so einer Antwort hatte ich schon gerechnet. Leiden auf extrem hohem Niveau. Genau dafür sind wir Deutschen mehr als bekannt... Ein Vergleich der Sozialleistungen mit anderen Ländern wäre sicher auch ganz interessant. Selbst dieser Personenkreis steht bei uns auf der "Empfängerseite der Leistungsflüsse".
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Ist das so ? Mein Gott, schau Dich mal in anderen Ländern um und vergleiche. Uns gehts so was von gut, dass viele leider schon gar nicht mehr erkennen und immer nach mehr streben. Die AfD ist schlichtweg gefährlich. Wer aus der Geschichte lernen möchte, sollte sich davon ganz klar distanzieren !!!
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Stimmt trotzdem, was dort steht. Du findest im Netz auch andere Quellen, die das belegen. Und Du weißt schon, dass diese ach so nette Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird ?
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#DEGunban: Geplante Änderungen im Waffenrecht
Sachbearbeiter antwortete auf SC's Thema in Waffenrecht
Würde ich mir auch wünschen. Derzeit driftet hier alles ganz rasch parteipolitisch und latrinenparolenhaft ab ohne das Thema zu bereichern. Seinen Unmut kann man auch anders kanalisieren... -
Diese Partei lebt momentan halt vom Wählerfrust vieler Leute, die sich bei den etablierten Parteien nicht mehr aufgehoben fühlen und gerne auf sehr hohem Niveau leiden. Definitiv ein Warnzeichen für die Demokratie mit gefährlichem Potential, das man sehr ernst nehmen sollte. Wer sich nur ein bissl informiert und wenigstens zwei Gramm Hirn hat sollte rasch erkennen, dass die AfD nicht ernsthaft wählbar ist oder gar eine "Alternative" darstellt. Nicht nur zum Spaß beginnt Wikipedia dazu auch so: "Die Alternative für Deutschland (Kurzbezeichnung: AfD) ist eine rechtspopulistische, in Teilen rechtsextreme politische Partei in Deutschland. Sie wurde 2013 als EU-skeptische und rechtsliberale Partei gegründet..." Zu Holocaustleugnern, Antisemitisten und ähnlichen Dünnbrettbohrern möchte ich mich als Wählerin nicht wirklich gesellen. Grüße SBine
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Hm, Nr. 10.6 WaffVwV bezeichnet das Teil explizit als gemeinsame WBK und so wird sie in Fachkreisen auch allgemein bezeichnet. Hätte ein Mitinhaber nicht die gleichen Rechte wie der WBK-Inhaber, dürfte er keiner sein. Oder einfacher gesagt: solange für beide die Erlaubnisvorrausetzungen vorliegen, sind Sie zum Erwerb und Besitz der in der WBK aufgeführten Waffen berechtigt. Manchmal wird die gemeinsame WBK auch auf einzelne Waffen beschränkt (insbesondere bei unterschiedlichen Bedürfnissen kommt das ganz gerne mal vor). Im Regelfall sind aber beide Jäger oder beide Sportschützen.
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Weiterhin stellt sich die Frage, warum man im Gegensatz dazu beim Jäger lediglich durch gelösten Jagdschein bereits Aktivität unterstellt. Schon unter diesem Aspekt eine ganz klare Ungleichbehandlung von LWB. Verfassungswidrig ?
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Ich schon bei der Menge an rechtsextremem Potenzial, das dort genährt wird. Was passieren kann, wenn man solchen Anfängen nicht wehrt, haben wir früher im 3. Reich leidlich erfahren müssen. Wer so was nicht nochmal haben möchte, sollte keinesfalls die AfD wählen !
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Eben, denn für den Neueintrag würde dann halt der ohnehin fällige Bedürfnisnachweis verlangt werden. Verursacht nur zusätzliche Kosten für Ein- und Austragung. Dass es für die Vereine eine grundsätzliche Meldepflicht nach § 15 Abs. 5 WaffG gibt, nach welcher derzeit (neben den sonstigen anlassbezogenen Anlässen) eine erneute Bedürfnisprüfung erfolgt und sich genau das in der Praxis sehr gut bewährt hat, wird hier seltsamerweise überhaupt nicht thematisiert.
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Hm, weil am Ende bestimmt nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. In welcher Hinsicht ist § 13 AWaffV Deiner Meinung nach unvernünftig ?
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Weiterhin bleibt zu hoffen, dass in der AWaffV (wie z.B. in § 13 erfolgt) vernünftige Umsetzungsregelungen mit Ausnahmemöglichkeiten, Härtefallregelung etc. geschaffen werden.
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Der umgekehrte Weg (Verfassungsschutz meldet an zuständige Waffenbehörde bei Erkenntnissen) wäre wünschenswert, zielführend und für alle Beteiligten mit weitaus weniger Aufwand verbunden. Massenanfragen beim LfV ins Blaue hinein mit 99% Rücklaufquote "keine Erkenntnisse" führen nur zu Auskunftsstau, wie wir ihn jetzt schon bei den Polizeianfragen haben. Es könnte sooo einfach sein...
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neue Bedürfnisbescheinigung für neue Gelbe, Bedürfnis für WS auf grün
Sachbearbeiter antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Oops, das hab ich ja noch nie gehört. Verfahren die bei Jagdscheininhabern, die noch nicht die erste WBK haben und die erste Langwaffe erworben haben, auch so ? Da würde doch eine Meldung an die Waffenbehörde reichen und die trägt das dann ein. -
neue Bedürfnisbescheinigung für neue Gelbe, Bedürfnis für WS auf grün
Sachbearbeiter antwortete auf SDASS_Nico's Thema in Waffenrecht
Eben. Die gute Dame hat noch nicht den Unterschied verstanden zwischen Erlaubnis (die zu erteilen ist, wenn die Voraussetzungen nach § 4 WaffG + 13 AWaffV erfüllt sind) und Erlaubnisdokument. Wenn eine Erlaubnis wie z.B. für eine gelbe WBK besteht, ist es vollkommen wurscht, ob der Vordruck dazu leer, halb befüllt oder vollständig ausgefüllt ist. Er dokumentiert nur den aktuellen "Nutzungsstand" der vorhandenen Erlaubnis. Deshalb muss man auch keine erneute Bedürfnisbescheinigung vorlegen, wenn die gelbe WBK mit 8 Waffen befüllt ist. Gleiches wie für Waffe Nr. 9 gilt für Waffe Nr. 17. Dass anderweitiges geschult wird, glaube ich einfach mal nicht. Zumindest nicht bei seriösen Anbietern.