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frosch

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  1. Sorry aber das stimmt nicht. Beispiel: https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/1373956/5207242a5bd75a932793d79cc524384b/info-waffenhandelspruefung-data.pdf Es ist nur in begründeten, zwischen Kreisordnungsbehörden und Prüfungsausschuss vorab abzustimmenden Ausnahmefällen möglich, an den Prüfungen der Prüfungsausschüsse anderer Bundesländer teilzuneh- men, da die Prüfungen im schleswig-holsteinischen Erlaubnisverfahren sonst nicht anerkannt werden. Und in anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus. Man kann sich aber von der zuständigen Genehmigungsbehörde einen anderen Prüfungsort genehmigen lassen. Gruß, frogger
  2. Moin! Nach dem, was ich vom Waffenhandel weiß, ist es ähnlich wie beim Computerhandel (von dem ich etwas mehr verstehe). Für den normalen kleinen Unternehmer ist das Gewerbe für gewöhnlich nicht auskömmlich. Man muß sich also etwas einfallen lassen: -Innenstadtgeschäft mit zusätzlichem Standbein bei Eisenwaren und Schreckschusswaffen (Ist aber auch nicht mehr das, was es mal war. Noch in den 90ern hatte man beim örtlichen Waffengeschäft das Geld in vollen Alditüten zur Bank gebracht. In den 60-70ern waren gut eingeführte Jagdgeschäfte ein Garant guten Auskommens). - Gebrauchtwaffenhandel mit Nachlassverwertung, auch wenn man hier mit viel Schrott zu tun hat. Mir ist da noch das anbiedernde Gespräch eines Kunden in Erinnerung, der meinem BüMa auf Krampf eine olle spanische Flinte für 50 Euro andrehen wollte. Ich bin dann dazwischen gegangen und meinte, wenn er die Flinte loswerden wolle, müsse er 50 Euro für die Verschrottung bezahlen. Im Übrigen kann er sie ja bei egun rein setzen, mit Glück ginge sie für 1 Euro weg. Mal eben schön Markenartikel von Blaser, Sauer, Mauser, Zeiss, Swarovski und Co verticken funktioniert auch nicht, da diese nur an Händler mit Vertriebsvereinbarung verkaufen. Stichpunkte: Ladengeschäft, Mindestabnahme, EK´s zu Konditionen, die teilweise über den Internet Endkunden VK´s liegen. Interessant wird es erst bei großem Umsatz, wenn die Jahres-Hersteller-Rückvergütungen anfangen zu sprudeln. Den Vertrag von Zeiss habe ich mir mal bei meinem BüMa durchgelesen und mich gefragt, wer so einen Scheiß als kleiner Händler unterschreibt? Es wird schwer, als Nebenerwerbshändler Geschäftsbeziehungen zu Großhändlern und Herstellern aufzubauen. Es sind eher ehemalige Vollzeit-Händler, die einstmals geknüpfte Handelsbeziehungen noch im Nebenerwerb nutzen können. Weil man die Kundennummer ja noch hat. Was ich damit sagen will: Man muß sich schon ganz klar darüber sein, was man "besser" machen möchte als seine Mitbewerber und womit und wie man sein Geld verdienen will. Als Händler fällt ein großer Teil des Dienstleistungsbereiches weg, denn Waffenreparaturen darfst Du nicht anbieten. Die Einstandskosten dieses Gewerbe zu eröffnen sind so hoch, dass es sich für ein Nebengewerbe in der Regel kaum lohnen wird. Zur Prüfung selber: Zuständig für die Prüfung ist die IHK Deines Wohnortes. Man kann sie sich also nicht frei aussuchen. Häufig erhält man jedoch eine Genehmigung die Prüfung am Ort eines Vorbereitungskurses machen zu dürfen, wenn man an diesem Lehrgang teilnimmt. zB Suhl. Ohne fundierte Vorbereitung ist die Chance auf ein Bestehen gegen Limes 0. ZB das Verfahren zum NWR sollte man aus dem Effeff beherrschen. Das wird definitiv ausgiebig geprüft. Tip: Lies einfach mal ein paar Jahrgänge https://www.wm-intern.de für den groben Überblick zu den Trends im Waffenhandel. frogger
  3. frosch

    Waffensprengung

    Moin! Normal stempelt der Importeur die Waffe mit seinem Warenzeichen an unauffälliger Stelle. Such mal.... Frankonia hat auch importiert. Ich habe einige FW gestempelte Waffen. Praktisch wird die Waffe für die Tonne sein. Kulanz? Kannste versuchen, dürfe aber nix bei rum kommen. Spätestens bei wiedergeladener Munition winken die ab.
  4. Moin! Grundsätzlich handelt es sich um eine reine Profil-Webseite, die das Tätigkeitsfeld der Firma beschreibt. Viel Aus- und Fortbildung, etwas Reparatur. Soweit, so gut. Das Impresuum ist nicht perfekt: Es fehlen Geschäftsführer und Registergericht. Trotz dieses Mankos und der seltsamen TLD halte ich den Anbieter für im Grunde seriös. Dafür spricht auch die Tatsache, dass nicht versucht wird, mit einem Fake Shop den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Und natürlich dass sie beim VdB gelistet sind. frogger
  5. Das hat mich auch schon bei vielen Anbietern stutzig gemacht: Häufig kein Wort, wer die Dinger produziert und wo das Zeug herkommt... Da sind die Army Shops ehrlicher, wenn die "ausgemusterten Krams" verkaufen.
  6. Moin! Der Grund, warum diese und auch andere importierten Schutzausrüstungen nicht an Private verkauft werden ist in der Tat die fehlende CE Kennzeichnung. Man kommt aber trotzdem ran. Einfach bestellen und gut ist. Mann kann auch zu "Sammlerzwecken" oder "Trainingsplatten" kaufen. frogger
  7. Nun, bei den Wechseltrommeln wird sich extra auf den Geschossdurchmesser bezogen. Und im Verwaltungs- und Strafrecht geht es tendenziell immer gegen den Bürger.
  8. Da ist es hat die Frage, wie man in diesem Fall Kaliber definiert. Aus dem Waffengesetz geht es für Läufe im Gegensatz zu Wechseltrommeln nicht eindeutig hervor. Es ist die Rede vom gleichen oder geringeren Kaliber und letztlich weiß man nicht genau, was gemeint ist: Innenkalibber oder Außenkaliber des Laufes oder eben Geschossdurchmesser G1. Im Fall der Fälle: Viel Spass beim Herausfinden vor´m Kadi ;-)
  9. Grundsätzlich können Wechselläufe /Systeme in 22 WMR und 17 HMR bei bestehendem Grundeintrag 22 lfB genehmigungsfrei erworben werden. Grund: Die G1 von 22 WMR und 17 HMR ist kleiner. Allerdings geht das für unsere Jüngsten leider nicht, weil das 200 Joule Limit geknackt wird. Also bis 25 warten oder mit 21 auf die Couch. Wenn man ganz pingelig ist, dürfen Besitzer einer Grundwaffe in 223 Rem keine 22lfB Läufe/Wechselsysteme genhmigungsfrei kaufen, weil die G1 von 22lfB größer ist, als die von 223Rem. frogger
  10. Eigentlich ganz einfach: Nachtsicht mit Absehen = komplett verboten (zB Andres TigIR 6M) Nachtsichtvorsatz oder Nachsatz mit Montagemöglichkeit für die Waffe (Weaver /Picatinny / STANAG) = verboten, aber für Jahhresjagdscheininhaber wird das Verbot nicht wirksam. (zB Andres TigIR 6Z + Heptagon Adapter) Nachtsichtvorsatz oder Nachsatz mit Adapter für Optik = erlaubt, wird aber verboten, wenn mit Zieloptik verbunden, aber für Jahhresjagdscheininhaber wird das Verbot nicht wirksam. (zB Andres TigIR 6Z)
  11. frosch

    HK Waffenladen.com

    Mehr braucht es dann auch nicht, um zu wissen, woran man ist
  12. frosch

    HK Waffenladen.com

  13. frosch

    HK Waffenladen.com

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  14. frosch

    HK Waffenladen.com

    Der Laden ist unbedingt zu empfehlen: Vorteile: - Bundesadler-Logo bürgt für Seriosität - keine EWB Nötig - Liefert weltweit, unbeindruckt von irgendwelchen Sanktionen - 15% CryptoCurrency Rabatt - Wo gibt es das sonst, frage ich? Nachteile - Tschüß, auf nimmer Wiedersehen liebes Geld....
  15. frosch

    The Duke

    Naja, laut Presseberichten war es der erlebnisorientierte Sohnemann. In solchen Konstellationen kann man unterstellen, dass Vernunft keine Rolle spielt...
  16. frosch

    The Duke

    @callahan: Die Eltern waren nach meinem Verständnis nicht involviert und standen dort auch nicht vor Gericht.
  17. frosch

    The Duke

    Moin! Ist schon absehbar, wie lange die Betriebsferien noch dauern werden? Gruß, frogger
  18. Das Erittlungsverfahren wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft war aber etwas Eingeschnappt: Der Juwelier hatte einen Termin sausen lassen und der BLÖD ein Interview gegeben. Kam nicht so gut an. Andererseits man muss halt auch Prioritäten setzen :-) https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article231179650/Juwelier-erschoss-Raeuber-in-Celle-Verfahren-eingestellt.html
  19. In kleiner Bauform empfehle ich diesen hier: https://www.werkstattprofi24.de/de/kuepper-standschrank-modell-71690-b-91-cm-h-110-cm-71690.html?___SID=U https://www.hornbach.de/p/materialschrank-kuepper-hammerschlag-silber-1100-mm-doppeltuer-4-boeden/8382995/
  20. Hmmhm, was ist denn mit dem Amtsermittlungsgrundsatz? Sprich wenn das Amt wissen will, wann man so geschossen hat, wird einfach auf die Stand-Schießkladde verwiesen. Da können die doch rein gucken... Bei einer Steuerprüfung wollten die bei meinem Kumpel auch wissen, welche Ersatzteile in welche Wohnung verbaut wurden und und und... Ein kleiner Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz und den Tipp, dass das Finanzamt ja Wohnungsbesichtigungen bei den Mietern durchführen könnte hatte dann die Motivation es genau wissen zu wollen, drastisch reduziert. frogger
  21. Tip zur Erbwaffen Blockierung: Ein betroffener Bekannter hat auf meinen Rat hin alle Büchsenmacher/Waffenhändler im 30 km Radius angerufen/angeschrieben und nach einer Erbwaffenblockierung gefragt. Er hat kein einziges Angebot bekommen. Mit dem dokumentierten Ergebnis ist er zur Waffenbehörde gegangen und die hat die Auflage zur Blockierung ersatzlos gestrichen. Im Bescheid steht aber drin, dass sie sich vorbehalten, den Sachverhalt jederzeit neu zu prüfen. frogger
  22. @EkelAlfred muni (Sachverständiger) hat schon ausführlich ausgeführt, dass diese Tätigkeit "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" erlaubnisprlichtig ist und bei §27 Wiederladeerlaubnissen bei fremdgefertigter Munition in der Regel nicht vom Genehmigungsumfang umfasst ist. Beantrage einfach bei der nächsten verlängerung den Zusatz: Wiedergewinnen von Explosivstoffen durch das Delaborieren von Patronenmunition mit inertem Geschoss. Optional: Zum Zwecke der Vernichtung der Wiedergewonnenen Explosivstoffe. Ich habe das in meiner Erlaubnis drin frogger
  23. Siehe WaffG Anlage 2 Unterabschnitt 2, Nr. 1.2: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz: 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
  24. Die alle drei Jahre fällige Regelüberprüfung gilt für jeden Erlaubnisinhaber und inkludiert die Verfassungsschutzabfrage. Was da geschrieben wird ist Nonsens. Das ist ja auch ein Kernanliegen bei der Waffenrechtsänderung gewesen und hat insbesondere bei Jagdscheinverlängerungen zu Irritationen geführt, weil wegen verzögerter Bearbeitung bei den Verfassungsschutzbehörden viele Jäger ihre Pachtfähigkeit zu verlieren drohten. frogger
  25. @McLOVIN Die einzige Stelle, von der Du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, ist Deine waffenrechtlich zuständige Behörde. Dort musst Du gebührenpflichtig Deine Frage als Feststellungsbescheid platzieren. Nur dann hast Du eine rechtsverbindliche Auskunft und kasst Dich darauf verlassen. Aber CZM52 hat schon alles dazu gesagt. Die Konvertierung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe ist erlaubnispflichtig. Mit einer 223 Rem Grundwaffe ist der Erwerb eines 9mm Wechselsystems nicht erlaubnisfrei. frogger
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