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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Ich steh grad etwas auf dem Schlauch. Das ist ein Link zu einem Axtwerferverein. Meine Aussage bezog sich auf die Einstufung einer Wurfaxt als Waffe im rechtlichen Sinne. Es gibt auch Pistolenschützenvereine, deshalb sind aber Pistolen trotzdem als Waffen eingestuft :-)
  2. Wurfäxte sind, soweit ich das weiß, als Waffen eingestuft. Deshalb unterliegen sie sowohl dem Führverbot, wie auch allen anderen waffenrechtlichen Einschränkungen diesbezüglich.
  3. Wie, was, Elektroschocker? Was ändert sich da genau? Bisher war der Besitz solcher Geräte ohne PTB-Zulassung (also Altgeräte) erlaubt, wenn nachgewisen ist, daß das Gerät vor Inkrafttreten der Neuregelung damals schon besessen wurde. Diese Geräte sind zwar absolut sinnlos, weil eigentlich nichts legal damit gemacht werden kann, ausser sie in einem für verbotene Gegenstände vorgeschriebenen Behältnis (min. B) aufzubewahren, aber zumindest war der Besitz nicht strafbar.
  4. Wenn das tatsächlich stimmen sollte, ist das echt ein starkes Stück. Sollte man den Leuten von ProLegal mal mitteilen und auf eine Richtigstellung drängen. Wenn sich das jetzt in den Köpfen festsetzt, wird das am Ende von irgendeiner Politelite noch genau so umgesetzt.
  5. Das bedeutet, der Schwarzmarktwert für illegale Waffen steigt. Und da die Nachfrage neben dem Preis bekanntlich auch das Angebot bestimmt, könnte es tatsächlich stürmisch werden. Dank offener Grenzen ist Nachschub ja kein Problem. Ob dann die offitzielle Schätzung von bis zu 30.000.000 illegaler Schusswaffen aktuell in Deutschland nach oben korrigiert wird und wenn ja, wie weit?
  6. Steinpilz

    Gaser aus Ungarn

    Find ich auch. Allein schon deswegen, weil vielleicht Jemand, der sich so ein Ding zulegen möchte, in diesem Forum Informationen darüber sucht und dann liest, daß er es in Deutschland schnell wieder vergessen sollte.
  7. Steinpilz

    Gaser aus Ungarn

    Ist eigentlich ziemlich egal, ob er da noch mit der Bohrmaschine rangeht. Das sind sog. "Traumawaffen" und hier erlaubnispflichtig. Wobei es dafür keine Erlaubnis geben dürfte, da man diese Waffen weder zum Sportschießen, noch für die Jagd nutzen kann. Einzig das Sammeln auf rote Karte wäre denkbar, aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Sag deinem Bekannten, daß er das Ding am besten zersägen und in kleinen Stücken entsorgen soll.
  8. Kürzlich hab ich eine Mail von Prolegal bekommen, in dem die Änderungen und Verschärfungen mal grob aufgelistet sind. Da findet sich auch die schon mehrfach totgesagte MPU wieder. Was denn nun? Ich dachte das war vom Tisch?
  9. "Bewaffnung" hört sich so wahnsinnig martialisch an. In Deutschland ist ohnehin nicht mehr viel legal möglich und die wenigen Sachen, die man bei sich tragen darf, sind fast alle auch noch irgendwie reguliert und mit Einschränkungen versehen. Also wenn sich jemand ein Pfefferspray für den Notfall einsteckt, würde ich das jetzt nicht als "Bewaffnung" bezeichnen.
  10. Nun ja, es geht ja nicht darum jedes erdenkliche Risiko auszuschließen, sondern sich auf einen möglichen Fall vorzubereiten. Ist ja nicht gerade aufwändig, sich ein Pfefferspray, ein kleines Schlaginstrument oder etwas Anderes, das bei einem potentiellen Angreifer Schmerzen verursacht, in die Jackentasche zu stecken :-) Warum also nicht? Und schon in der Steinzeit dürfte es so gewesen sein, daß der oder die Jenige, die am besten vorbereitet war, überlebt hat ;-) Wenn du sagst, daß jeder Einzelfall einer zuviel ist, dann hast du recht. Hinter jedem Einzelfall, und sei er auch noch so unwahrscheinlich, steckt aber eben auch ein Schicksal. Ich vertrete da (zumindest wenns um den Selbstschutz von Frauen angeht) die Ansicht: "Lieber auf ein unwahrscheinliches Szenario vorbereiten, als nachher zu denken, hätte ich bloß xxx dabei gehabt, das hätte mir helfen können...."
  11. Ich finde es fast noch lustiger, wenn man nach dieser ersten Aussage mit der Wahrscheinlichkeit argumentiert :-) Diskutierst du so auch mit einer Frau, die Opfer einer Vergewaltigung wurde und sagst ihr, daß es ziemlich unwahrscheinlich ist, vergewaltigt zu werden? Und wenn sie dann fragt, was sie in Zukunft am besten zu ihrer Verteidigung mitnehmen soll, dann erklärst du ihr sicher, daß sie sich da jetzt keine Gedanken mehr zu machen braucht, weil sie ja jetzt schon dran war und laut Wahrscheinlichkeitsrechnung passiert ihr das jetzt nicht nochmal ^^ Egal ob Sicherheitsgurt im Auto oder Verteidigungsgegenstand für den Notfall, beides hat in der entsprechenden Situation seinen Sinn und da ist es recht sinnfrei über Wahrscheinlichkeit zu diskutieren. An dem Spruch "lieber haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben" ist schon was dran. Wobei das jetzt zu weit von der Ausgangsfrage wegführt, da ich persönlich ein Schlagwerkzeug nicht so wirklich als Optimum für die Verteidigung ansehe. Aber alles ist besser als nichts, wenn die Hütte brennt....
  12. Tja, wenn der Gesetzgeber nicht mehr viel übrig lässt, was man ohne irgendwelche Einschränkungen zum Zweck der Selbstverteidigung führen darf, nimmt man eben notfalls auch so einen Prügel mit. Da das Teil in Deutschland vermutlich aber eh nie eine Zulassung bekommt, erübrigt sich diese Überlegung ohnehin.
  13. Wie lange wirds wohl dauern, bis es einen BKA-Bescheid dafür gibt? Die Dinger hab ich letztens im Obi live gesehn und auch in der Hand gehabt. Äusserst stabil die Dinger. https://www.danto.de/Kueche-Haushalt/culinario-BBQ-2er-Grillset-Fleisch-Baerenklauen-in-schwarz-Meat-Claws-ideal-fuer-Pulled-Pork.html
  14. Die Aussage "Warum braucht man denn sowas? Mir ist doch schließlich auch noch nie was passiert!" finde ich immer besonders lustig. Solche Leute schnallen sich bestimmt auch nicht an und lachen die Jenigen aus, die das tun, denn schließlich hatten sie ja noch nie einen Unfall.....
  15. Soweit ich das überblicke, wurde der JPX4 in Deutschland nur nicht zugelassen, weil im Gegensatz zu seinem zweischüssigen Bruder die Kartuschen einzeln eingeführt werden. Beim zweischüssigen JPX wird ja das ganze Laufpaar getauscht und die Ladungen sind darin fest verbaut. Würde Piexon eine Version herausbringen, bei der die vier Ladungen fest verbaut sind und das ganze Laufbündel wechselbar ist, wäre das zulassungsfähig.
  16. Aber warum ist dieser Teil der neuen Verschärfung sofort in Kraft getreten, während man an den anderen Teilen ein Jahr herumbasteln muss, bis es beschlossen ist? Und dann muss das Beschlossene noch in nationales Recht umgesetzt werden. Was ist bei der Dekowaffensache anders?
  17. Wer das gewollt hätte, der hätte das doch auch ohne neue Zwangsvorschriften schon tun können, wenn er das so gut findet. Höhere Klasse als gefordert geht schließlich immer.
  18. Das ist genau das, was ich mir auch dachte. Seit vielen Monden wird an der endgültigen Fassung des gesamten Entwurfs zur EU-Waffenrechtsverschärfung herumgedoktert (die ja auch die neuen Vorschriften bezüglich Dekowaffen enthält), aber der Teil mit den Dekowaffen ist angeblich schon ein halbes Jahr vor der endgültig beschlossenen Fassung in Kraft getreten? Offiziell verkauft werden schon jetzt nur noch "EU-Dekowaffen" Wie geht denn sowas?
  19. Das wäre natürlich die beste Alternative. Allein mir fehlt der Glaube.... Bei sachlich geführter Debatte und im Hinblick auf die Faktenlage müsste man eigentlich einfache Blechschränke befürworten.
  20. Hau ne 1 Quadratmeter große Granitplatte drunter. Dann dürftest du bei vorhandenem Kaminanschluss sogar ein Feuer darin machen ^^
  21. Oft genug hätten die Betreffenden zwar die nötigen Informationen, wollen es aber nicht wahr haben. Wie oft ich in letzter Zeit hörte "das machen die doch eh nicht", "das können die doch gar nicht machen" oder "das wird doch so nicht kommen"..... Es ist wie bei jeder vorherigen Verschärfung auch. Viele reden sich das was da kommt schön oder ignorieren es, bis es endgültig Gesetz ist. Dann wird aber kräftig auf die Obrigkeit geschimpft.
  22. Also bezüglich der Erwerbsregeln für Hülsen und Zündhütchen lese ich das so, daß diese Komponenten nur erwerbsscheinpflichtig sind, wenn sie nach nationalem Recht als Munition eingestuft sind. In Deutschland gelten einzelne Komponenten nicht als Munition bzw. Teil der Munition. Nicht mal Zündhütchen sind als Munitionsteil eingestuft sondern unterliegen lediglich wegen des explosiven Inhalts der Volljährigkeitspflicht.
  23. Hätten das die Opfer des letzten Axtschwingers am Düsseldorfer Bahnhof mal beherzigt. Wer läuft denn auch mitten am Tag in einem Bahnhof rum.....
  24. Steinpilz

    Walther PDP

    Von diesem Gedanken solltest du dich verabschieden. Solche Gesetze sind nicht dafür geeignet, den gesetzestreuen Bürger zu schützen. Sie sind ausschließlich dafür gut, dem gesetzestreuen Bürger etwas wegzunehmen. Denn den bösen Buben sind diese Gesetze egal.
  25. Wenn laufende Ermittlungen im Spiel sind, würde ich das verstehen. Das dürfte aber in den wenigsten Fällen so sein. Und da würde ich jetzt mal davon ausgehen, daß derartige Einträge schon gelöscht werden. Ich persönlich hab noch nicht davon Gebrauch gemacht, aber kann man denn nicht sogar selber Auskunft über solche Einträge verlangen? Dann würde man ja sehen, was noch irgendwo rumschwirrt und falls nicht geschehen, verlangt man die Löschung. Wenn dann kein Grund zur weiteren Speicherung, wie in deinem Fall laufende Ermittlungen, vorhanden ist, dann dürfte doch einer endgültigen Löschung nichts im Weg stehen, oder? Ist es nicht sogar strafbar, solche Fristen zur Datenlöschung nicht einzuhalten?
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