

Steinpilz
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Beantragung eines kleinen Waffenscheins und Aufbewahrung einer SSW
Steinpilz antwortete auf lordme's Thema in Frei ab 18
Wie kann man denn Selbstschutz falsch verstehen? Die primäre Funktion so eines Knallpüsters ist die Selbstverteidigung. Obs im Ernstfall funktioniert, will ich nicht beurteilen, aber man findet durchaus Fälle, in denen es geklappt hat. Und ich wüsste auch nicht, wie einem das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, wenn man doch mit dem KWS etwas in Anspruch nimmt, das vom Gesetzgeber genau so vorgesehen ist (zugriffsbereites Führen einer Schreckschusswaffe). -
Beantragung eines kleinen Waffenscheins und Aufbewahrung einer SSW
Steinpilz antwortete auf lordme's Thema in Frei ab 18
Wird da tatsächlich auch immer nach dem Grund für die Beantragung gefragt? Das hat sie nämlich auch erwähnt und mich würde interessieren ob das überall so drinsteht oder vielleicht nur hier so ist. Ich hab ihr gesagt, sie soll da einfach "Selbstschutz" reinschreiben. -
Beantragung eines kleinen Waffenscheins und Aufbewahrung einer SSW
Steinpilz antwortete auf lordme's Thema in Frei ab 18
Ich würde da nicht zu viel reinschreiben. Eine Freundin hat mich vor ein paar Wochen genau das Selbe gefragt, weil sie auch unsicher war, was man da schreiben soll. Ich hab ihr geraten sie soll einfach schreiben "Die Aufbewahrung der Schreckschusswaffe erfolgt gemäß der gültigen gesetzlichen Vorschriften". Das hat anscheinend gereicht, da sie den KWS vor einer Woche ohne weitere Fragen zugeschickt bekam. -
Nach meiner Einschätzung reicht auch eine Kennzeichnung "innen". Die Kennzeichnung ist ja ausschließlich dafür da, dem netten Beamten im Falle einer Kontrolle auch beweisen zu können, daß das ein legales Tierabwehrspray ist. Eine von weitem, oder aussen sichtbare Kennzeichnung ist nicht gefordert.
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Du darfst dir jegliche Munition im eingetragenen Kaliber (oder kürzer, z.B. bei eingetragenen 12/76 auch 12/70) zulegen. Welche Geschosse in der 12/irgendwas-Hülse sind, ist vollkommen egal. Du solltest halt nicht mit FLGs auf Tontauben schießen ^^
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Ich versteh die Diskussion über Treibspiegel oder nicht Treibspiegel nicht ganz. Zumindest im Bezug auf die "VRF mit gezogenem Lauf- Sache" Da es nur in diesen Waffen ein Problem mit dieser Munition geben KÖNNTE, verschießt man die halt einfach nicht aus ihnen :-) Aus allen anderen Flinten kann man sie ja verschießen und der Besitz allein ist schließlich nicht verboten.
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Da es nach so langer Zeit wieder eine Diskussion zu dem Thema gibt, kann ich eigentlich nur dazu sagen, daß ich mittlerweile mehrere Leute kenne, die sich so ein Ding ohne Probleme haben auf Gelbe eintragen lassen. Einer davon hat bei seinem vorherigen anruf bei der Behörde ein erstauntes "Warum sollte das denn nicht gehen" zu hören bekommen :-) Und da es niemandem weh tut, wenn halt manche Schützen sowas auf der Gelben stehen haben, würde ich sagen daß man ihnen den Spaß lassen sollte.
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Rein rechtlich ist sowas ja nicht mal eine Dekowaffe bzw. ein Dekowaffenteil, da es nie scharf war. Es ist eigentlich.... gar nichts. Zumindest waffenrechtlich betrachtet. Es gibt auch nie schussfähig gewesene Nachbauten von Maschinengewehren, die sind auch komplett aus Stahl und funktionieren. Nur schießen können sie nicht. Ein Bastler könnte da auch... Mich schockiert weniger das Angebot auf egun, als die Tatsache, daß man sich in unserem Land über Metallklötze, die AUSSEHEN wie Waffenteile Gedanken machen und sogar eine Hausdurchsuchung befürchten muss!
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Eigentlich nicht, da die Frage, auf die hin diese Aussage gemacht wurde, explizit auf die nun von §42a betroffenen Messer abzielte. Man meinte schon Einhandmesser & Co, war sich aber damals vermutlich nicht im Klaren, was sie mit diesem Paragraphen geschaffen hatten. Und wenn gesetze so entstehen, dann ist wie ich finde, eine gesunde Skepsis dem ganzen Verfahren gegenüber angebracht. Deshalb bin ich auch strikt gegen ein Verbot bezüglich Laserpointern. Das Messerführverbot hört sich theoretisch auch erst mal toll an, aber wir wissen, was daraus geworden ist...
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Den Hinweis des Herstellers zu kritisieren, war auch nicht meine Absicht. Ich hab halt immer noch die damalige Aussage von offizieller Seite daß "dieses Geset6z niemals gegen frieliche Bürger eingesetzt werden wird, sondern nur gegen gewalttätige Menschen. Friedliche Bürger können weiterhin ihre Messer uneingeschränkt führen"
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Letztens kaufte ich ein Cuttermesser und musste zweimal hinschauen und mir die Augen reiben. In der Gebrauchsanleitung steht doch tatsächlich ein Hinweis auf §42a und daß dieses Messer (da einhändig feststellbar) nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf. So weit sind wir jetzt schon.
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Hast du eine gute Quelle für ein 6kg-Pulverlöscher-Schnellziehholster? Es sollte möglichst aus Leder sein und nicht zu sehr auftragen. Ich möchte den Löscher verdeckt führen :-)
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Die paar Polizisten, die ich persönlich kenne, dürfen ihre Dienstwaffe ausdrücklich nicht mitnehmen. Und wir sind hier auf dem Land :-) Das ist doch absurd. Einerseits führt man das Argument an, daß z.B. Sportschützen zwar eine Waffe haben, aber offiziell nicht die Ausbildung haben, sie sicher in der Öffentlichkeit zu tragen und Andererseits nimmt man den Menschen, die diese offizielle Ausbildung haben, die möglichkeit auch ausserhalb ihres dienstes bei einer entsprechenden Gefahrensituation effektiv eingreifen zu können. Gefühlte Gefahrenlage hin oder her, was gibt es für einen Grund, einem aktiven Polizist zu verwehren, seine Dienstwaffe auch nach seinem Dienst weiter führen zu dürfen? Er muss es ja nicht, wenn er es nicht möchte, aber zwei der drei Polizisten, die ich kenne würden es zumindest zeitweise machen.
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Da hier auch mittlerweile über Polizisten etc. geredet wird... Es ist doch so, daß selbst Polizisten oder Soldaten vom Staat nur solange als geeignet eine Waffe sicher zu nutzen, eingestuft werden, wie sie grad im Dienst sind. Nach Feierabend ist sowohl der ausgebildete Soldat als auch der Großstadtpolizist plötzlich nicht mehr zuverlässig genug, um seine Dienstwaffe zum Selbstschutz und zum Schutz Anderer ohne großes Tamtam mitzunehmen. Es geht spgar noch absurder: Vormittags ist der 23-Jährige Markus M. als MG-Schütze bei der Bundeswehr geeignet, mit schweren Waffen umzugehen, nachmittags hat er Dienstfrei und ist ausserhalb der Kaserne nicht mal mehr geeignet mit einem Einhandmesser sicher zu hantieren, das besagt §42a WaffG. :-) Der Staat hält also sogar seine eigenen Leute nicht für vertrauenswürdig, wenn sie ihm nicht gerade direkt dienen. Ich fürchte, da ist Hopfen und Malz verloren....
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Brenner gegen Perverse... Dann dürfte demnächst jeder Perverse in China einen kleinen handlichen Feuerlöscher dabei haben :-) Wenn das Ding so windempfindlich ist, wie mein Gas-Lötstift, dann reicht vielleicht auch auspusten.
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Hab grad mal auf Youtube nach Videos von solchen Holstern gesucht und was äusserst Interessantes gefunden. Bei uns hier nur für Gaspistolen geeignet, aber es sieht zumindest fürs verdeckte Tragen brauchbar aus. Verdeckter gehts ja wohl nicht :-)
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Ist ein Feststellungsbescheid rückwirkend gültig
Steinpilz antwortete auf bigbore's Thema in Waffenrecht
Da sich Gesetze ändern und dadurch etwas, das vorher völlig frei erwerbbar war, nun plötzlich verboten sein kann (Butterflymesser, Wurfsterne, Faustmesser...) ist eigentlich nur die Möglichkeit realistisch, daß auch bei Feststellungsbescheiden schon vorher im Besitz befindliche Gegenstände betroffen sind. -
Das ist nicht korrekt. Zumindest wüsste ich nicht, daß es so ist. Die Wechselmagazine sind identisch bis auf den Tierabwehrgerät-Aufdruck. Der einzige Unterschied ist der fehlende Laser am Zivilgerät. Auf der Seite wird auch geschrieben, daß es verboten ist, an den JPX einen Laser anzubauen. Das stimmt so nicht. Es darf dabei lediglich nicht die Picatinny-Schiene benutzt werden, da das angebaute Gerät dann auch an Schusswaffen passen würde und somit verboten wäre. Wie man sich da sonst einen Laserdranbestalt, bleibt jedem selber überlassen. Es gibt dazu ja ein Schreiben vom BKA an Piexon, in dem das bestätigt wird.
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Ok, da ist mir scheinbar was entgangen. Wann forderte denn irgendeine Vereinigung "Waffen für alle"? Ich habe immer nur was von "Waffen für zuverlässige, gesetzestreue und speziell trainierte Personen" gelesen und dagegen dürfte ja nun niemand etwas haben, ausser man hat auch was gegen eine bewaffnete Polizei.
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Und genau deshalb wird das nie was, mit einer einheitlichen Inrtressensvertretung. Mit welcher Partei gehst du denn zu 100% konform? Und trotzdem gehst du hoffentlich wählen und wählst die Partei, der du zumindest in Teilen zustimmst. Auch wenn man nicht hundertprozentig mit GRA oder anderen übereinstimmt, so sitzt man doch im selben Boot und sollte sich überlegen, ob man da nicht doch unterstützt.
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@Computerfritze Nö, aber du hast geschrieben, daß Jemand, der mit einer Gaspistole auf einen Bösewicht schießt, gefahr läuft, mit einer "wirklich gefährlichen Waffe" Bekanntschaft zu machen, die der böse Junge vielleicht dabei hat. Warum sollte das nicht auch der Fall sein, wenn man den Bösewicht mit einem Pfefferspray besprüht? Oder nur mit einer Taschenlampe blendet? Ich glaube nicht, daß der dann, was auch immer er hat, stecken lässt. Die einzige Alternative wäre also, gar nichts dabei zu haben und gar nichts zu tun. Und selbst dann (oder gerade dann) kann der böse Bube seine "wirklich gefährliche Waffe" nutzen um seinem Opfer weh zu tun.
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Und du denkst, wenn du einen Bösewicht besprühst und er hat eine "wirklich gefährliche Waffe" dabei, wird er sie nicht auch einsetzen?
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Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
Steinpilz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Was mir grad noch in den Sinn kommt. Es wäre ja schon mal ein großer Vorteil, wenn man nicht einem Polizist unterstellen würde, daß er nach Feierabend plötzlich nicht mehr geeignet wäre, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen. Eine generelle Waffentrageerlaubnis für Polizisten auch im Privatbereich würde schon mal ein großes Sicherheitsplus bedeuten. -
Waffenscheine gegen Terroranschläge ! Neue Anschläge in London !
Steinpilz antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Da es in solchen Situationen von Seiten des Aggressors immer gewalttätige Handlungen gibt, würde ich jetzt mal sagen, daß jeder auf den ersten Blick erkennt, wer eine Gefahr darstellt und wer sich versucht zu verteidigen. Man könnte jetzt konstruieren, daß ein hinzukommender Polizist, der einen Mann mit gezogener Pistole einem anderen Mann mit gezogenem Messer gegenüber steht, wobei der mit dem Messer versucht, entweder andere oder den Mann mit Pistole zu verletzen, nicht erkennen kann, auf wen er schießen muss. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Und spätestens wenn die Polizei eintrifft, kann der bewaffnete Zivilist seine Waffe ja ablegen und somit dem Polizist signalisieren, daß von ihm keine Gefahr ausgeht. Er wird dann sicher auf den Feuern, der noch immer mit dem Messer auf Leute einsticht. Oder im besten Fall, er sichert den Ort, an dem der Zivilist den Attentäter schon frühzeitig stoppen konnte. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Steinpilz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Na im Bezug auf Messer könnte man sich ja am deutschen § 42 orientieren und es noch um weitere Einschränkungen für die gesamte EU ergänzen. Fertig ist die medientechnisch gut verkaufbare "Sicherheitsmaßnahme" gegen Messerangriffe. :-)