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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Wäre schade drum. Nach meiner Einschätzung sind diese Geräte im Verteidigungsfall ziemlich effektiv. Aber wir sind in Deutschland, da dürfen Angreifer maximal zur Vernunft gestreichelt werden :-)
  2. Ich hab beides mal ausprobiert. Aus diesem Guardian Angel kommt weit weniger raus und das was rauskommt, fliegt in einem ziemlichen Bogen. Man muss verdammt gut schätzen können, wenn man über eine größere Distanz (>3 meter) eine kopfgroße Zielfläche treffen will. Mit dem JPX funktioniert das wesentlich besser und die "Deckung" der Zielfläche ist dank der größeren Wirkstoffmenge auch besser.
  3. Interessant wäre die Auslegung dieses Klappschaftsverbots im Bezug auf ein Glöckchen im Ronikleid. So wie sich das liest, wäre auch sowas davon betroffen.
  4. Das mit "überall wie wild gehandelt" bezog ich auf Restbestände. Aktuell umbauen tut kaum noch einer. Was es aktuell nicht im Bestand gibt, wird auch nicht nachgeordert. Das Risiko, auf Lagerbeständen sitzen zu bleiben oder sie nachher vernichten zu müssen, ist den Umbauern anscheinend zu hoch.
  5. Und da steht was drin, das nun Klarheit bringt?
  6. Nun ja, was kann man denn in so einer Situation schon Anderes heranziehen, als zu schauen, mit was noch (von Händlern) gehandelt wird. Vielleicht noch was egun löscht, aber ansonsten ist Alles ein Schuss ins Blaue. Wenn sogar Behörden unterschiedliche Aussagen zu dem Thema treffen oder Auskünfte voneinander abweichen... Man kann natürlich auch das Fundament auf die Annahme bauen, daß alles auf jeden Fall verboten ist, aber das dürfte für den Leuten, die einen Teil ihres Ersparten in sowas investiert haben und nun wissen wollen, ob sie es jetzt noch zu Geld machen dürfen, nicht helfen. Ich würde mich da eben wie gesagt an Händler und ihr aktuelles Sortiment halten. Deren behördliche Auskünfte (die sie vermutlich schon aus Existenzgründen eingeholt haben) dürften verlässlicher sein, als wenn ein privater Pimpf irgendwo anfragt.
  7. So wie es aussieht, keine Handelseinschränkung, da überall munter damit gehandelt wird. Viele schreiben aber aus umsatztechnischen Gründen dazu, daß demnächst die Apokalypse über die Salutwelt hereinbrechen wird und es sie nicht mehr lange geben wird. Ich beobachte diesen Bereich nicht, daher kann ich nicht beurteilen, ob die Dinger nun weggehen wie warme Semmeln oder ob da eher Zurückhaltung herrscht wegen der unklaren Zukunftslage.
  8. Wäre interessant erst mal zu klären, ob ein Teil einer unbrauchbar gemachten Waffe (also eigentlich dann "Nichtwaffe") irgendwas gleichgestellt wird. Da du ja gerade das Beispiel des "zu praktischen Messers" angeführt hast, beziehe ich das mal frecherweise auf Butterflymesser und da ist es eben auch so, daß der Besitz der einzelnen Griffschalen + der einzelnen Klinge kein problem darstellt, solange es nicht zusammengebaut wird. Demnach könnte es auch sein (vorausgesetzt eben, die Gleichstellung einzelner Teile von Dekowaffen erfolgt nicht) daß zumindest momentan Einzelteile von Dekowaffen gehandelt werden dürfen, während komplette Dekowaffen nicht gehandelt werden dürfen. Nach Logik sollte man da nicht fragen, der Zug ist abgefahren. Im Übrigen hab ich grad interessehalber kurz bei Zib reingeschaut. Ich hab nicht alles durchgeforstet, aber zumindest für MG42 und G3 fand ich Dekoläufe bzw. Verschlüsse. Bei den Läufen für MG42 steht zwar dabei, daß sie nach EU gekennzeichnet sind, bei den Verschlüssen fehlt dieser Zusatz aber. Wie schon gesagt, die Sache ist mindestens so undurchsichtig wie idiotisch.
  9. Da niemand weiß, wie mit Altbestand umgegangen wird, ist das sicher ein guter Rat. Aber ist die derzeitige Lage bezüglich einzelnen Dekowaffenteilen tatsächlich so undurchsichtig? Ich hab mich noch nicht wirklich ausgibig mit dem Thema befasst, mir ist es nur gerade aufgefallen, als ich mal die Auktionen in dem Bereich durchgeklickt hab. Theoretisch sind ja nur komplette Dekowaffen (ohne EU-Zertifikat) von einem Handelsverbot betroffen. Und da Dekoläufe und Dekoverschlüsse ja für sich allein rein rechtlich eigentlich nichts sind, könnte der Handel damit derzeit rechtlich unproblematisch sein. Was natürlich zukünftig passiert, wenn der Kauf derartiger Dinge für jeden ersichtlich ist...
  10. So wie es aussieht, werden die letzten Reste jetzt auch von privat als Einzelteile unters Volk gebracht. Dekowaffen ohne Läufe und Verschlüsse werden aktuell zu hauf verramscht. Die Läufe und Verschlüsse als Einzelteile ebenso. Ein absoluter Irrsinn, der jeglicher Vernunft entbehrt. Und damit meine ich nicht die Leute, die jetzt noch versuchen wenigstens ein paar Euros zu retten, sondern den Gesetzgeber, der das überhaupt nötig macht. Mich wundert nur Eins, die einzelnen Läufe und Verschlüsse werden eigentlich nur von Privat angeboten. Warum verkaufen die Hersteller wie ZIB oder Transarms, etc. sowas nicht? Ist das eine zu graue Grauzone, oder warum werfen die Händler augenscheinlich die Läufe und Verschlüsse weg, während auf egun damit gehandelt wird? Gelöscht werden solche Auktionen anscheinend ja nicht.
  11. Wenn das mit dem "im Zusammenhang mit..." so ausgelegt wird, dann wäre doch auch das große Buschmesser am Gürtel auf dem Weg zu einer Wanderung in Ordnung. Und wandern kann man überall ;-)
  12. Soviel zu "man kann sich ja gesetzeskonform ausstatten". Eben nur solange, bis das Gesetz ein Totalverbot vorsieht... Dann ist es allerdings zu spät und die ganzen Leute, die ständig betonen "Die reden doch schon 30 Jahre darüber und bis jetzt ist immer noch was erlaubt" können der letzten Salamischeibe beim Fallen zusehen und mit den Schultern zucken. Im Übrigen nicht nur im Messerbereich.
  13. Zu der Aussage, "man könne sich ja gesetzeskonform ausstatten" kann ich nur sagen, daß die Regelungen an sich schon willkürlich festgelegt wurden und jederzeit "angepasst" werden können. Sowas sagt nur Jemand, der auch im Bereich Messer die fallenden Salamischeiben nicht sieht, weil ja immer noch ein (kleines) Stück der Wurst auf dem Teller liegt. Die nächste Salamischeibe ist auch schon angepeilt, weil man schließlich die steigende Zahl der Messerangriffe irgendwie reduzieren muss...
  14. Ich würd die Finger davon lassen. Da es aktuell sozusagen keine Rechtssicherheit gibt, weil weder genaue Definitionen, noch Urteile diesbezüglich existieren, könnte es durchaus sein, daß in absehbarer Zeit ein "Rundumschlag" folgt und Käufer Besuch bekommen. Teilweise wird da ja der Teilesatz ohne Lauf und Verschluss und in einer anderen Auktion eben jene fehlenden Teile angeboten. Und wer das dann zusammen kauft, der hat schon mal den Verdacht geschaffen, daß er die Teile wieder zusammenfügen will. Auch wenn dabei dann halt statt eines Briefbeschwerers ohne ehemaligen Lauf/Verschluss ein Briefbeschwerer mit ehemaligem Lauf/verschluss rauskommt, es ist halt unverständlicherweise verboten die Teile zusammenzufügen. Eine ähnliche Situation hatten wir in D schon mal, als es damals den ersten "Anscheinsparagrah" gegeben hat. Da durften alle (deaktivierten) Teile besessen, aber nicht zusammengebaut werden.
  15. Nachdem so viele hier die Glock17 erwähnt haben, werfe ich als unverzichtbar mal zusätzlich den Microroni-Schaft in den Raum. Ich wollte es nicht glauben, aber seit dem ich das Ding hab, ist mein Munitionsverbrauch im Bereich 9mmLuger tatsächlich um etwa 1/3 gestiegen. Ein geniales Spaßteil :-)
  16. Die "Erleichterungen" sind zumeist nicht auf positive Änderungen im Gesetz zurückzuführen, sondern auf deren Auslegung. Ihr könnt euch noch an das verrübergehende Halbautomatenverbot für Jäger erinnern? Das selbe Gesetz, verschiedene Auslegungen. Wenn Niemand geklagt hätte, wäre es nun Praxis. Genau so bezüglich der Schalldämpfer. Gesetze selber wurden sogut wie nie zum Positiven (für LWB) geändert, nur manchmal siegte halt doch noch der gesunde Menschenverstand, aber da wird EU-technisch schon noch ein Riegel vorgeschoben ;-)
  17. Wer auf den baldigen Zusammenbruch der EU hofft, der dürfte die nächsten Jahre in die Röhre schauen. So schnell wird das nicht gehen, denn man hat sich entsprechend abgesichert ;-) Und wenns denn doch mal soweit kommen sollte, sind Waffenrecht und alles was damit zusammenhängt unser kleinstes Problem. Wie ein getroffenes Tier wird die EU in ihren letzten Zügen um sich schlagen und dabei keine Rücksicht auf Verluste nehmen. Die Verantwortlichen werden bis zu letzt versuchen, ihre Macht aufrecht zu erhalten und man braucht nicht viel Fantasie um sich vorzustellen, was das heißt.
  18. Das mit dem "nicht so heiß gegessen, wies gekocht wird" ist im Bezug auf das Waffenrechtsthema so eine Sache. Natürlich gehts immer noch schlimmer, aber es geht eben seit Jahrzehnten immer nur in eine Richtung. Und wer sich über jede abgeschnittene Salamischeibe freut, weil es noch kein Totalverbot ist, der hat irgendwas nicht verstanden.
  19. Das ist irgendwie vergleichbar mit einer Herde Rinder, die genau weiß daß sie geschlachtet wird. Und nun warten alle möglichst bewegungslos darauf, daß der Schlachter verkündet, welcher Teil der Herde zuerst geschlachtet wird und wie der Zeitplan für das "weitere Vorgehen" aussieht...
  20. Bezüglich der Einstufung von leeren Hülsen als erlaubnispflichtigem Munitionsbestandteil hab ich woanders schon geschrieben, daß das in irgendeinem Land der EU schon so ist. Weiß Jemand vielleicht was drüber und wie das dort gehandhabt wird? Könnte durchaus kompliziert werden, denn die ganzen an sich einfachen Dinge wie Entsorgung beim Schrotthändler etc. wären davon ja auch betroffen.
  21. Tja, das kann man natürlich so sehen. So war es mit den Butterflys, mit den LEP-Waffen, mit den Elektroschockern. Man musste sie natürlich nicht anmelden/vernichten, hat aber dann halt was Illegales daheim. Wenn einem das jetzt egal ist, dann braucht man sich natürlich keine Gedanken zu machen und kann alles so lassen, wie es ist :-)
  22. Natürlich, denn die Definition von Waffe liegt ebenso im gleichen Gesetz. Das muss nur geändert bzw. angepasst werden. Auch ein Beispiel ist die Eigenschaft einer leeren Patronenhülse. Die soll ebenfalls zum erlaubnispflichtigen Munitionsbestandteil gemacht werden, obwohl sie nur ein Messingröhrchen ist.
  23. Gab es jemals irgendeine Meldepflicht, die für die Beteiligten kostenfrei über die Bühne ging? Ich kann mir auch grad kein Verfahren vorstellen, wie das ohne Verwaltungsaufwand und somit Gebühren von statten gehen sollte. Entweder man bekommt eine Art WBK, oder ein anderes Dokument, das den gesetzeskonformen Besitz bescheinigt. Ansonsten gäbe es für die Besitzer keinerlei Möglichkeiten vor Ort nachzuweisen, daß sie die Dinger legal besitzen. Und hier kostet eine WBK um die 70 Euronen + 12 Euronen pro eintragung. Wer jetzt 10 Dekoteile hat, ist da mal eben knapp 200 Euro los, nur damit er die Dinger weiter behalten darf. Ganz zu schweigen davon, was man sich bezüglich der Aufbewahrung einfallen lässt. Dann muss sich der Besitzer einer einzigen Deko-Makarov vielleicht einen 0er-Tresor anschaffen.
  24. Ich meinte das nicht abwertend, sondern einfach nur daß man wegen einem Dekorationsstück dann zum Besitzer einer illegalen Waffe(?) wird.
  25. So wie ich das verstanden habe, sollen ja Dekowaffen, die aus scharfen Waffen hergestellt wurden, meldepflichtig werden. Das bedeutet, du hast nicht nur etwas daheim, das du nicht mehr verkaufen kannst, sondern du zahlst auch noch dafür, daß du es weiterhin daheim haben darfst (Eintragung in eine WBK o.Ä. ist sicher nicht kostenlos). Muss man natürlich nicht anmelden, aber dann ist man wegen eines Haufens Metallschrott Besitzer einer illegalen... ja was eigentlich?
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