Zum Inhalt springen

Steinpilz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    994
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Hm, wird nicht wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, egal welcher Gegenstand zum Einsatz kam? Wenn jetzt jemand zufällig einen 19er Ringschlüssel in der Jacke hat, weil er auf dem Nachhauseweg von der Werkstatt ist und sich damit zur Wehr setzt, wird erst mal wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt werden. Der 19er Schlüssel hat aber deswegen nichts mit dem Waffengesetz zu tun. Das nur mal, weil weiter oben geschrieben wurde, es wird beim Pfeffersprayeinsatz eine gefährliche Körperverletzung draus, weil das Spray unters Waffenrecht fallen würde. Nach meinem Kenntnisstand ist jeder Angriff mit einem Gegenstand, der geeignet ist Verletzungen hervorzurufen, eine gefährliche Körperverletzung.
  2. Und schmirgel den "Nur für F Druckluftwaffen" weg. Nicht, dass das Einer sieht und dir daraus noch nen Strick dreht. Man weiß ja nie ^^
  3. Kann ich nicht sagen. Es wurde damals allerdings zumindest ein Anwalt hinzugezogen. Wer es war bzw. ob er sich mit der Materie auskannte, weiß ich natürlich nicht. Dieses Beispiel sollte eigentlich nur ausdrücken, daß es durchaus sein kann, daß schon vorhandene Erlaubnisse nachträglich neuen Regelungen unterworfen werden.
  4. Ich würde nicht zu sehr darauf bauen, daß bestehende WBKs von irgendeiner Neuregelung ausgenommen sind. Ich persönlich weiß von einem Fall, bei dem ein Waffenbesitzer durch eine Gesetzesänderung zur MPU verdonnert wurde, obwohl die Regelungen das bei Erteilung der WBK nicht vorgesehen hatten. Konkret ging es dabei um die Regelung des Besitzes von Großkaliberwaffen unter 25 Jahren. Der Betroffene war meines Wissens damals 24 Jahre alt, als die Regelung neu beschlossen wurde. Trotz schon bestehender WBK und nur einem Jahr bis erreichen der neu geforderten Altersgrenze wurde die MPU gefordert und unter Androhung des Widerrufs auch durchgesetzt. Deshalb würde ich mal sagen, daß die auf jeden Fall versuchen werden, alle Neuregelungen auch auf bestehende Erlaubnisse umzulegen.
  5. Vielleicht erfindet mal jemand einen klappbaren Hinterschaft, der beim Einklappen die Waffe automatisch sichert, so daß sie im eingeklappten Zustand nicht abgefeuert werden kann. Dürfte dann ja erlaubt sein. Zum Transport ist das sicherlich von Vorteil
  6. Hm, also ich weiß nicht, aber scheinbar geht sowas auch anders. Ich weiß aus erster Hand von einem Fall, in den sogar Interpol involviert war, weil es um einen Mord im Ausland ging. In dem Fall wurde am Tatort eine Waffe gefunden, die zufällig die selbe Nummer trug, wie die Waffe eines mir bekannten Schützenkollegen. Wie und warum zwei Waffen die selbe Nummer tragen kann ich nicht sagen, ist aber scheinbar Tatsache. Jedenfalls könnte man meinen, daß in diesem Fall 2 Busse, 20 Mann und 3 Hunde zum Einsatz kamen um zu überprüfen, ob der betreffende Waffenbesitzer auch tatsächlich noch im Besitz jener Waffe ist, oder sie illegalerweise ins Ausland verhökert hat. In diesem Haushalt waren und sind aktuell schließlich über 5 Schusswaffen registriert. Und nun ratet mal wieviele Beamte es brauchte, um den Verbleib der Waffe zu überprüfen? Trotz der vielen Schusswaffen dort tauchten genau zwei Polizisten auf und fragten freundlich ob sie denn die Waffe sehen dürften. Nach Begutachtung wurde sich artig bedankt und damit wars erledigt. Das Ganze ist noch gar nicht so lang her. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gehört hab. Wenn man die ganzen Horrorgeschicten hier immer liest, hätte das leicht in einem ganz anderen Szenario enden können, wenn denn der Falsche das Sagen hat.
  7. Also ganz ehrlich, warum sollte eine Firma wie Piexon so einen Aufwand veranstalten und sich bemühen unsere unsinnigen Vorschriften umzusetzen, nur weil vielleicht 1000 Deutsche sich so ein Teil kaufen würden? Das Ding ist weltweit auf dem Markt, da sind wir mit unserem BKA-Bescheid ein ganz kleines Lichtlein. Die werden sicher nicht für uns und unser Affengesetz eine Extrawurst braten, noch dazu wenn es Änderungen in ihrer Konstruktion bedeuten würde.
  8. Der Unterschied dabei ist, daß man als Taxifahrer oder Lokführer direkte Verantwortung gegenüber anderen Menschen hat, weil man sie transportiert. Versteht mich nicht falsch, ich bin ebenfalls für möglichst wenig Einmischung in solche Belange, aber für mich ist es dann doch ein Unterschied, ob ich einen Lokführer untersuche, der die Verantwortung für hunderte Menschen hat, oder eben einen waffenbesitzer, der eben keine direkte Verantwortung irgendwem gegenüber hat. Und wenn man jetzt sagt, daß der Waffenbesitzer ja auch Verantwortung trägt, dann muss man ganz klar sagen, bedarf es einer umfassenden Untersuchung aller Bürger, denn irgendeine Verantwortung trägt jeder und sei es nur das Führen eines PKW. Wenn jemand nicht geeignet ist, eine Waffe zu besitzen, warum sollte man ihn ein Auto fahren lassen....
  9. Warum zum Teufel sollte jemand genau auf das Erscheinen des MP40-Teils gewartet haben um damit ballernd in eine Polizeiwache zu rennen? Das ist doch genau die Argumentation der Gegenseite, die alles was gefährlich ist oder aussieht verbieten möchte weil es könnte ja jemand damit......
  10. Ich frag mich grad wie das dann bei Einzelteilen ablaufen wird. Also wenn z.B. nur ein einzelner Lauf auf Deko umgebaut werden soll. Da kann man ja dann nichts unbeweglich machen und noch mehr kaputt machen als jetzt schon geht auch nicht.
  11. Vielleicht ist genau das das Problem Die P22 ist jetzt nicht grad das Hochwertigste was die Materialien angeht. Kann daher gut sein, daß sich irgendein Gussteil verabschiedet hat oder verschlissen ist. Soweit ich weiß, ist der Hahn auch aus Zinkguss mit eingesetztem Stahlplättchen auf der Schlagfläche. Wenn da innen was rund ist, rutscht es auch öfter mal durch.
  12. Aus Angst vor Sanktionen werden bestimmte Mitgliedsländer, die von sowas ja eh schon lang geträumt haben, alle Häuser vorsichtshalber durchsuchen und die gefundenen Dekowaffen der Vernichtung zuführen. Was ihnen bei der EU dann wiederum Bonuspunkte einbringt und sie mehr finanzielle Mittel aus dem geheimen "Bürgerentwaffnungstopf" erhalten, womit sie die Entwaffnung noch schneller voran treiben können.
  13. Doch, denn Dekowaffen, die ja zum Teil auch einen erheblichen Wert haben, können nicht mehr verkauft werden und werden somit mit einem Federstrich entwertet. Ich sehe das schon als sehr große Einschränkung.
  14. Das Problem ist, daß es durchaus auch sein kann, daß man 99 Mal Panik schiebt und nix passiert und beim 100 Mal ist es dann aber doch so weit und die Zeichen sprechen halt diesmal ganz klar dafür. Damals haben auch alle gelacht, als der Messerführschwachsinn kurz vor Vollendung war. Niemand konnte sich vorstellen, daß normale Küchenmesser und kleine Einhandtaschenmesser von einem Verbot betroffen sein könnten. Auch damals wurde den "Jammerern" gesagt, daß dieses Gesetz ja gar nicht schlimm sei, weil nur gewaltbereite Jugendliche davon betroffen sein werden und es nie gegen friedliche Bürger eingesetzt werden wird. Tja, spätestens seit dem Urteil, daß ein Einhandrettungsmesser im PKW nicht als gesellschaftlich anerkannter Zweck gilt, wissen wir, was das wert war.
  15. Hat denn jemand genauere Infos über das dortige Waffenrecht? Ich würde es gerne diversen Leuten in diversen Diskussionen um die Ohren hauen :-)
  16. Mal anders gefragt. Die Geschichte mit der "Scharfen, die der Räuber dann zieht" ist ja scheinbar nicht tot zu kriegen. Dafür, dass es mangels Alternativen sicherlich viele Gaspistolenträger in Deutschland gibt und man auch ab und zu mal Meldungen liest, in denen die Dinger zum Einsatz kamen, hört man eigentlich nie von Fällen, in denen Jemand von einem Einbrecher erschossen wurde, nachdem er diesen mit einer Gaspistole bei seiner Berufsausübung überraschte. Oder auch bei Überfällen, bei denen sich Jemand mit einer Gaspistole verteidigte. Lediglich hört man ab und zu, daß Leute von Polizisten erschossen wurden, weil sie mit einer Gaspistole oder auch einer Spielzeugpistole auf die Beamten zielten. Letzteres hat aber mit einer Verteidigungssituation nichts zu tun und sollte deshalb auch nicht herangezogen werden. Denn wer auf Polizisten mit was auch immer zielt, ist selber schuld und ist meist auch kein gesetzestreuer Bürger, sondern einer von Denen, gegen die sich eben Genannte zu verteidigen versuchen.
  17. Ich weiß ja nicht was du da hast, aber der Abzug ist bei etwas, das nur knallen und rauchen soll, eher zweitrangig Ich nutze so ein Ding auch nur an Silvester, aber auf die Idee den Abzug zu beurteilen, wenn ich Leuchtkugeln in den Himmel jage, bin ich bis jetzt noch nicht gekommen.
  18. Ich weiß nicht was das mit der Geschichte "der Andere hat dann eine Scharfe" soll. Wenns soweit ist, daß man eine Gaspistole benutzen muss, dann sollte man ohnehin nicht erst damit drohen (wie eigentlich bei allen Selbstverteidigungsmitteln), sondern ziehen, schießen, weglaufen. Das ist kein Duell, das ist eine Notwehrsituation, aus der man möglichst schnell flüchten soll und nicht schauen, wer schneller zieht. Hat der Bösewicht eine Kanone, hat er sie aus Gründen der Argumentationsverstärkung seiner Drohung vermutlich schon vorher gezogen und dann würde nicht mal eine geladene Glock in der Tasche helfen. Hat er nichts oder einen Gegenstand mit geringer Reichweite in der Hand, ist eine Gaswumme allemal besser als nichts. Denn wer sagt denn, daß er dir nichts tut wenn er dein Geld hat? Es gibt Menschen, die stechen dir das Messer trotzdem in den Bauch, auch wenn du ihnen brav alles gibst was sie wollen. Es muss jeder entscheiden, ob das Mehrgewicht in der Hose sinnvoll ist. Ich persönlich würde ein Pfefferspray vorziehen, aber ich versteh auch vollkommen, wenn jemand im Notfall etwas mehr "Dampf" haben möchte.
  19. Also ich weiß nicht ob man das generell auf alle Schutzeinlagen anwenden kann, aber ich war vor etwa zwei Jahren mal dabei, als eine SK1 Einlage von 1999 (Herstellerschild) beschossen wurde. Ich glaub das war die Weste eines Polizisten, der sie scheinbar nicht mehr brauchte. War aber keine Unterziehweste, dafür war das Ding zu klobig. Die Einlage wurde vor einen Stapel Zeitungen gelegt und draufgehalten. Ich weiß nicht mehr wieviel Schuss, aber das ganze Magazin 9mmLuger wurde geleert. Kein einziger Schuss ging durch. Es waren die ersten paar Kevlarlagen beschädigt und die platten Geschosse steckten im Gewebe. Rein optisch hätte die Einlage sicher noch 50 Murmeln aushalten können. Ich würde ja für sowas kein Geld ausgeben, aber das war schon interessant anzusehen, wie 9mm Murmeln von ein bisschen Stoff plattgedrückt werden :-)
  20. @ FloTheBrain Ich hab ein ähnliches Messer hier und habs grad mal versucht. Klappt ohne Probleme und ohne Übung und zwar beide Varianten aus den Videos. Es muss nur die Klingenachse locker genug sein. Bei meinem Messer ist sie halt ausgeleiert :-) Ist mein Zweihandmesser jetzt durch Verschleiß zu einem Einhandmesser mutiert?
  21. Hm, also wäre das denn nun ein Einhandmesser oder nicht?
  22. Erstmal ja. Aber bei wem kommt ziemlich sicher das SEK? "Herr Oberwachtmeister, irgendwelche Leute hören laute Musik!" Oder "Herr Oberwachtelmeister, da läuft Einer mit ner Gewehrtasche rum und das kommt mir Verdächtig vor!" Zum Thema: Ich kann mich eigentlich in keiner Beziehung beklagen. Eigentlich alle, die was von meinem Hobby wissen, sind positiv dazu eingestellt. Einige Freunde schießen selber, Weibilein ist auch im Schützenverein, schießt aber selten. Alle Bekannten sind neutral oder selber Interessiert. Diesbezüglich hab ich eigentlich ziemlich Glück, wenn ich da so manch andere Geschichten lese.
  23. Ich hab die Tür vom A-Schrank mit so einer selbstklebenden Holzstrukturfolie bezogen. Sieht nicht schlecht aus, aber für den Rest müsste man was nehmen, das sich entweder um die Ecken dehnen lässt oder gleich streichen. Ich habs gelassen, ich finde den Kontrast zwischen "Holztür" und grauem Metallrahmen ganz hübsch. Wenn du jemanden kennst, der ein ausreichend großes Tauchbecken hat, könnte man auch den kompletten Tresor im Wassertransferdruck-Verfahren verschönern. ^^ Da ist dann der Phantasie keine Grenze gesetzt, sogar ein Giraffenmuster dürfte es geben :-)
  24. Tja, da die Dinger sicher nicht billiger geworden sind, dürften sich die Missbrauchsfälle auch jetzt in Grenzen halten, wenn sowas wieder erlaubt würde :-) Das damalige Verbot beruhte, wie so Vieles in unserem Land, nicht auf Fakten oder gar hohen Missbrauchszahlen, sondern einfach auf dem "was wäre wenn". Da reicht es oft schon, wenn verantwortliche Politiker sich wilde Geschichten ausdenken, was ihrer Meinung nach alles passieren könnte. Siehe die Sache mit den Einhandmessern. Und zu dem Satz eines Users vor ein paar Beiträgen, daß "er jemandem einfach auf die Kauleiste haut". Genau deshalb gibts ja nicht tödliche Verteidigungswaffen. Sie sollen aufhalten, aber nicht ernsthaft verletzen. Was ist jetzt besser: Man wehrt sich mit den Fäusten und muss dem Angreifer den Kiefer, den Arm, die Rippen, etc. brechen um ihn aufzuhalten. Oder man bentzt z.B. einen Taser und hält ihn auf ohne ihn zu verletzen. Natürlich könnte er an den Folgen des Elektroschocks sterben, aber das kann er auch an einem Lungenkollaps wegen der gebrochenen Rippen oder einer Kehlkopfquetschung weil sich ein Schlaumeier "nur mit den Fäusten gewehrt hat".
  25. 9mm gegen KK. Tja, ich würd mal sagen, daß Der gewinnt, der besser trifft :-) Was nützt die "fette 9mm", wenn der KK-Schütze den ersten Treffer da landet, wos was bringt? Auch bei Schusswaffen gilt: Die Größe ist nicht entscheidend, es kommt auf die Technik an :-) Und zu: "Das Problem wird vielleicht sein, dass die Hemmschwelle sinken könnte, oder dass sich Menschen, statt eines Wortgefechtes nun ein Tasergefecht liefern könnten, denn nicht jeder der Ottonormalos da draussen kennt sich mit dem Notwehrrecht aus." Ottonormal muss sich ja mit dem Notwehrrecht auskennen, wenn er denn einen Taser führen möchte. Deshalb schrieb ich ja was von Prüfungspflicht. Es ist noch gar nicht so lange her, da durfte in Deutschland jeder 18-Jährige so ein Ding ohne jegliche Prüfung oder Überprüfung kaufen. Kann mir mal jemand die Missbrauchsfälle aus dieser Zeit verlinken? Ich finde nämlich keinen Einzigen ;-)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.