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Steinpilz

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  1. Aber die Pusten so hinstellen, daß man auf dem Foto auch eindeutig erkennt, daß es freie Waffen sind. Sonst bekommst du unter Umständen Besuch, noch bevor du überhaupt eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt :-)
  2. So kann mans natürlich auch ausdrücken :-) Wie wohl über ihn berichtet würde, wenn er einen der Angreifer selber getötet hätte? Und vielleicht auch noch mit einer Waffe/einem Messer, das er dabei hatte?
  3. So war es heute in den Nachrichten zu vernehmen :-) Er ist laut den Berichten Millwall-Fan, und diese Truppe hat nicht den besten Ruf bzw. es sollen viele Raufbolde darunter sein. Und der Betreffende hat das in einem Interview selber so bestätigt.
  4. Nun ja, der Mann war vermutlich "Kampferprobt" da er ein Fußballhooligan ist :-) Und wenn dieser Mann mit bloßen Händen Angreifer mit Messern kurzfristig aufhalten kann, dann würde ein Mann mit einer Verteidigungswaffe und dementsprechend erlernten Fähigkeiten damit, das sicher noch besser können. Die Gäste in den Lokalen, die angegriffen wurden, versuchten sich ja laut Berichten mit allem zu verteidigen was sie greifbar hatten. Stühle, Gläser, Teller, Taschen, etc. Nur leider war halt nichts davon geeignet um den Angriff wirksam zu stoppen.
  5. Wurde eigentlich in dem Bezug der Mann schon gerwähnt, der sich in London den drei Messerattentätern mit bloßen Händen entgegen gestellt hat und dabei schwer verletzt wurde? Er hat durch Glück überlebt und durch sein Handeln sicher ein paar Menschen gerettet. Und jetzt stellt euch vor, der hätte auch noch was gehabt, um die Drei ganz stoppen zu können. Minuten später wurden die Attentäter laut Medienberichten von der Polizei erschossen.
  6. Schöner Satz. Das funktioniert aber nur, wenn sich der Starke auch an das Gesetz hält. Hält er sich nicht dran, verkehrt sich das Gesetz ins Gegenteil und hindert den Schwachen daran, sich gegen den Starken zu verteidigen.
  7. Versteht mich nicht falsch. Ich bin kein Verfechter der Waffeneinstufung von Äxten, Saufedern oder Ähnlichem. Ich vertrete eher die Meinung, daß jeder Gegenstand, egal ob als Waffe konstruiert, in der Hand eines Vernünftigen Menschen nicht gefährlicher ist, als ein Kugelschreiber. Es wurde aber nach der gesetzlichen Einstufung gefragt und da gibts bezüglich Wurfaxt zumindest schon mal einen BKA-Bescheid.
  8. Ich denke bei der Art der Einstufung geht es um den ursprünglich angedachten Verwendungszweck. Eine Wurfaxt wird und wurde überwiegend als Waffe benutzt. Ein Tomahawk ebenso. Eine Saufeder ist meiner Meinung nach grenzwertig. Laut Definition wäre es ein Werkzeug zur Tötung von Wild. Man müsste es hier tatsächlich drauf ankommen lassen. @Asgard Hast du irgendwas Schriftliches, was die Einstufung des Trailhawk von Cold Steel betrifft? Oder irgendeines Tomahawks-Modells? Bei Bögen haben wir noch den Vorteil, daß ein Bogen zum Glück immer noch ausschließlich als Sportgerät eingestuft wird, egal wie kräftig er ist. Spätestens mit dem ersten Mord durch einen Compoundbogen wird sich das aber auch erledigt haben.
  9. Grad hab ich mal beim BKA geschaut. Da wurde tatsächlich das Thema Wurfaxt schon behandelt und ein Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Modell erstellt. Das hatte ich irgendwann mal gelesen und bei meiner Aussage im Hinterkopf. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt.html Und wenn ich nun diese Aussage aus dem Bescheid nehme "Nach Begutachtung der Wurfaxt weicht diese nach hiesiger Auffassung aufgrund ihrer Verarbeitung und Qualität von den herkömmlichen, als Werkzeug verwendeten Äxten ab." würde ich mal tippen, daß eine Doppelaxt , wie sie auf dem Foto des Vereins zu sehen ist, ebenfalls als "weicht von einer herkömmlichen Axt ab" eingestuft wird. Die Verwendung einer Wurf- oder Streitaxt war nun mal vorrangig als Waffe. Deswegen sind ja auch Tomahawks - obwohl normale Äxte - ebenfalls zu den Waffen zu zählen.
  10. Du müsstest mit der Wurfaxt genau die selbe Prozedur vollziehen, wie wenn du z.B. einen Schlagstock transportierst. Beides ist eine Hieb und Stoßwaffe im Sinne des Gesetzes und beides unterliegt den selben Vorschriften.
  11. Ich steh grad etwas auf dem Schlauch. Das ist ein Link zu einem Axtwerferverein. Meine Aussage bezog sich auf die Einstufung einer Wurfaxt als Waffe im rechtlichen Sinne. Es gibt auch Pistolenschützenvereine, deshalb sind aber Pistolen trotzdem als Waffen eingestuft :-)
  12. Wurfäxte sind, soweit ich das weiß, als Waffen eingestuft. Deshalb unterliegen sie sowohl dem Führverbot, wie auch allen anderen waffenrechtlichen Einschränkungen diesbezüglich.
  13. Wie, was, Elektroschocker? Was ändert sich da genau? Bisher war der Besitz solcher Geräte ohne PTB-Zulassung (also Altgeräte) erlaubt, wenn nachgewisen ist, daß das Gerät vor Inkrafttreten der Neuregelung damals schon besessen wurde. Diese Geräte sind zwar absolut sinnlos, weil eigentlich nichts legal damit gemacht werden kann, ausser sie in einem für verbotene Gegenstände vorgeschriebenen Behältnis (min. B) aufzubewahren, aber zumindest war der Besitz nicht strafbar.
  14. Wenn das tatsächlich stimmen sollte, ist das echt ein starkes Stück. Sollte man den Leuten von ProLegal mal mitteilen und auf eine Richtigstellung drängen. Wenn sich das jetzt in den Köpfen festsetzt, wird das am Ende von irgendeiner Politelite noch genau so umgesetzt.
  15. Das bedeutet, der Schwarzmarktwert für illegale Waffen steigt. Und da die Nachfrage neben dem Preis bekanntlich auch das Angebot bestimmt, könnte es tatsächlich stürmisch werden. Dank offener Grenzen ist Nachschub ja kein Problem. Ob dann die offitzielle Schätzung von bis zu 30.000.000 illegaler Schusswaffen aktuell in Deutschland nach oben korrigiert wird und wenn ja, wie weit?
  16. Steinpilz

    Gaser aus Ungarn

    Find ich auch. Allein schon deswegen, weil vielleicht Jemand, der sich so ein Ding zulegen möchte, in diesem Forum Informationen darüber sucht und dann liest, daß er es in Deutschland schnell wieder vergessen sollte.
  17. Steinpilz

    Gaser aus Ungarn

    Ist eigentlich ziemlich egal, ob er da noch mit der Bohrmaschine rangeht. Das sind sog. "Traumawaffen" und hier erlaubnispflichtig. Wobei es dafür keine Erlaubnis geben dürfte, da man diese Waffen weder zum Sportschießen, noch für die Jagd nutzen kann. Einzig das Sammeln auf rote Karte wäre denkbar, aber auch das ist eher unwahrscheinlich. Sag deinem Bekannten, daß er das Ding am besten zersägen und in kleinen Stücken entsorgen soll.
  18. Kürzlich hab ich eine Mail von Prolegal bekommen, in dem die Änderungen und Verschärfungen mal grob aufgelistet sind. Da findet sich auch die schon mehrfach totgesagte MPU wieder. Was denn nun? Ich dachte das war vom Tisch?
  19. "Bewaffnung" hört sich so wahnsinnig martialisch an. In Deutschland ist ohnehin nicht mehr viel legal möglich und die wenigen Sachen, die man bei sich tragen darf, sind fast alle auch noch irgendwie reguliert und mit Einschränkungen versehen. Also wenn sich jemand ein Pfefferspray für den Notfall einsteckt, würde ich das jetzt nicht als "Bewaffnung" bezeichnen.
  20. Nun ja, es geht ja nicht darum jedes erdenkliche Risiko auszuschließen, sondern sich auf einen möglichen Fall vorzubereiten. Ist ja nicht gerade aufwändig, sich ein Pfefferspray, ein kleines Schlaginstrument oder etwas Anderes, das bei einem potentiellen Angreifer Schmerzen verursacht, in die Jackentasche zu stecken :-) Warum also nicht? Und schon in der Steinzeit dürfte es so gewesen sein, daß der oder die Jenige, die am besten vorbereitet war, überlebt hat ;-) Wenn du sagst, daß jeder Einzelfall einer zuviel ist, dann hast du recht. Hinter jedem Einzelfall, und sei er auch noch so unwahrscheinlich, steckt aber eben auch ein Schicksal. Ich vertrete da (zumindest wenns um den Selbstschutz von Frauen angeht) die Ansicht: "Lieber auf ein unwahrscheinliches Szenario vorbereiten, als nachher zu denken, hätte ich bloß xxx dabei gehabt, das hätte mir helfen können...."
  21. Ich finde es fast noch lustiger, wenn man nach dieser ersten Aussage mit der Wahrscheinlichkeit argumentiert :-) Diskutierst du so auch mit einer Frau, die Opfer einer Vergewaltigung wurde und sagst ihr, daß es ziemlich unwahrscheinlich ist, vergewaltigt zu werden? Und wenn sie dann fragt, was sie in Zukunft am besten zu ihrer Verteidigung mitnehmen soll, dann erklärst du ihr sicher, daß sie sich da jetzt keine Gedanken mehr zu machen braucht, weil sie ja jetzt schon dran war und laut Wahrscheinlichkeitsrechnung passiert ihr das jetzt nicht nochmal ^^ Egal ob Sicherheitsgurt im Auto oder Verteidigungsgegenstand für den Notfall, beides hat in der entsprechenden Situation seinen Sinn und da ist es recht sinnfrei über Wahrscheinlichkeit zu diskutieren. An dem Spruch "lieber haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben" ist schon was dran. Wobei das jetzt zu weit von der Ausgangsfrage wegführt, da ich persönlich ein Schlagwerkzeug nicht so wirklich als Optimum für die Verteidigung ansehe. Aber alles ist besser als nichts, wenn die Hütte brennt....
  22. Tja, wenn der Gesetzgeber nicht mehr viel übrig lässt, was man ohne irgendwelche Einschränkungen zum Zweck der Selbstverteidigung führen darf, nimmt man eben notfalls auch so einen Prügel mit. Da das Teil in Deutschland vermutlich aber eh nie eine Zulassung bekommt, erübrigt sich diese Überlegung ohnehin.
  23. Wie lange wirds wohl dauern, bis es einen BKA-Bescheid dafür gibt? Die Dinger hab ich letztens im Obi live gesehn und auch in der Hand gehabt. Äusserst stabil die Dinger. https://www.danto.de/Kueche-Haushalt/culinario-BBQ-2er-Grillset-Fleisch-Baerenklauen-in-schwarz-Meat-Claws-ideal-fuer-Pulled-Pork.html
  24. Die Aussage "Warum braucht man denn sowas? Mir ist doch schließlich auch noch nie was passiert!" finde ich immer besonders lustig. Solche Leute schnallen sich bestimmt auch nicht an und lachen die Jenigen aus, die das tun, denn schließlich hatten sie ja noch nie einen Unfall.....
  25. Soweit ich das überblicke, wurde der JPX4 in Deutschland nur nicht zugelassen, weil im Gegensatz zu seinem zweischüssigen Bruder die Kartuschen einzeln eingeführt werden. Beim zweischüssigen JPX wird ja das ganze Laufpaar getauscht und die Ladungen sind darin fest verbaut. Würde Piexon eine Version herausbringen, bei der die vier Ladungen fest verbaut sind und das ganze Laufbündel wechselbar ist, wäre das zulassungsfähig.
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