

Steinpilz
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Warum Panik? Daß dieser Bereich demnächst kaputtreguliert wird, ist ja eine Tatsache. Und wenn man sagt, es gibt demnächst solche Dinge nicht mehr frei zu kaufen bzw. sie werden strenger reguliert, dann ist das keine Panikverbreitung, sondern Tatsachenverbreitung. Irgendwie scheint man sich schon wieder damit abgefunden zu haben, daß halt wieder einige Salamischeiben gefallen sind. Es hätte ja schließlich noch schlimmer kommen können. (Was dann halt das nächste Mal kommt) Ich find das echt seltsam. Verschärfungen werden beschlossen. Die Umsetzung dauert, aber sie kommt. Alle, die das ansprechen, werden als Panikmacher bezeichnet. Ob man Panik haben muss, oder nicht, die Salami ist jedenfalls schon verdammt kurz und die nächsten Scheiben sind schon angepeilt.
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Ganz ehrlich, ich gönn ihnen den "fetten" Umsatz mit ihren reduzierten Preisen ;-) Die sind durch diesen EU-Scheiß ziemlich gebeutelt worden. wenn alles was Deko betrifft jetzt demnächst komplett wegfällt bzw. so stark reguliert wird, daß sich das niemand mehr antun will, dann bricht ein großer Teil ihres Geschäftes weg.
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Bei ZIB auf der Startseite steht das hier: Die Verordnung tritt am 14.09.2018 in Kraft. Ich denke, die werden als betroffener Händler schon genauere Infos haben.
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Was ist jetzt eigentlich mit dem "Stichtag"? Viele Verkäufer auf egun schreiben ja "noch bis september". Anfang September? Ende September? Gar kein September, weil noch nichts in deutsches Recht umgesetzt ist? Irgendwie sehr verwirrend und ich erahne viele Anzeigen....
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Solange der Verkaufer nicht den Original 1000er-Karton ohne umverpackung verschickt... Mir ist zumindest ein solcher Fall bekannt, ist allerdings schon ne Weile her und war vor dem ganzen Hickhack wegen Gefahrgutversendung etc.
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Danke, aber das geb ich zurück ;-) So meinte ich das auch gar nicht, aber wenn wir schon so einen Unsinn haben müssen, dann könnte ich mich damit noch am ehesten anfreunden. Aber wenn selbst das kleinste Taschenmesser dort verboten ist, dann hört der Spaß auf.
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Wie sehen denn die Kennzeichnungen einer solchen Zone aus? Ich kenn nur diese Schilder, auf denen Pistolen, Messer, Schlagstöcke, etc. durchgestrichen sind. Wenn es solche Unterschiede in der Ausführung gibt, dann müssten diese Zonen doch auch unterschiedlich gekennzeichnet sein. Wenn in einem Fall Messer im gesetzlichen Rahmen erlaubt sind, ist das durchgestrichene Messer schon mal irreführend. Langsam glaub ich, diese Zonen sind meilenweit von der eigentlichen gebotenen Rechtssicherheit entfernt. Schließlich kann sich nicht jeder kurzfristig über den genauen Wortlaut der Verfügung informieren und wer nicht ortskundig ist, der weiß unter Umständen gar nicht, daß es da so eine Zone gibt.
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Ja wie jetzt? Grad wurde doch von einem User berichtet, daß laut Aussage der Polizei in "seiner" Zone nur die Einhaltung der Waffen- und Sprengstoffgesetze überprüft wird. Das würde ja bedeuten, daß man alles was Gesetzeskonform führbar ist, auch in der Zone führen darf und nur auf verbotene Dinge geachtet wird und dazu die erleichterten Kontrollmöglichkeiten einer solchen Zone nutzt.
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Also dann ist das ja eigentlich keine Verbotszone, sondern eine "Kontrollzone". Wenn man in dieser Zone alles darf, was man ausserhalb auch darf und nur eben verdachtsunabhängig kontrolliert werden kann, bin ich einverstanden.
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Natürlich "darf" man sein Taschenmesser (vorausgesetzt 42a-Konform) ausserhalb dieser Verbotszonen tragen. Es geht aber hier um diese Zonen und ich finde es unsäglich, daß man gezwungen wird, einen Ort zu umgehen oder zu meiden, nur weil man ein kleines schweizer Taschenmesser einstecken hat. Wenn man sowas jemandem vor 15 Jahre erzählt hätte, wäre man für verrückt erklärt worden.
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Ich dachte erst, daß es eigentlich aussichtslos sein dürfte, dagegen vorzugehen. Seit ich allerdings das Urteil eines Verfahrens las, in dem ein dunkelhäutiger Kläger ERFOLGREICH dagegen geklagt hat, daß an einem Bahnhof seine Personalien festgestellt werden dürfen (!!!) bin ich mir da nicht mehr so sicher. Wenn ein Schwarzer durchsetzen kann, daß er seine Personalien nicht mehr anzugeben braucht, wenn er den Verdacht hat, er wird nur danach gefragt, weil der schwarz ist, dann kann wohl auch ein Taschenmesserträger durchsetzen, daß er sein Taschenmesser weiterhin tragen darf :-)
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Wie gesagt, es wurde schon öfter so gemacht. Ich möchte nicht wissen, wieviele Butterflymesser insgesamt in Deutschland verkauft wurden. Damals in meiner Jugend hatte eigentlich jeder so eins. Einfach weil man damit so tolle Kunststücke machen kann. Und über Nacht wurde aus jedem einzelnen Besitzer eines solchen Messers ein krimineller. Das dürften weit mehr sein, als es aktuell Dekowaffenbesitzer gibt, denn Dekowaffen sind eher speziell, während Messer wesentlich weiter verbreitet sind. Niemand in der derzeitigen regierung wird dich vor einem Wertverlust oder gar einer Vernichtungspflicht (wenn komplett verboten) bewahren. Welchen Grund hätten sie auch? Schließlich ist es jedes Mal wieder ein Erfolg, wenn zukünftig ein "Schwerverbrecher" bestraft wird, der es gewagt hat, seine Dekowaffe trotz Verbot zu behalten. Und ganz nebenbei steigt dadurch auch die Zahl der Waffenrechtsverstöße, daß man gleich einen Rechtfertigung für die nächste Verschärfung hat...
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Was wäre eigentlich, wenn man so eine Zone durchqueren muss und für diese Strecke den "gefährlichen Gegenstand" in ein abgeschlossenes Behältnis packt (also z.B. Rucksack mit Schloss dran, so wie es auch mit Schusswaffen auf dem Weg zum Stand gemacht wird)? Rein nach gesundem Menschenverstand müsste es dann doch gehen, denn ausserhalb solcher Zonen darf man ja auch ansonsten vom Führverbot betroffene Messer etc. in einem verschlossenen Behältnis transportieren,
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Natürlich kann ein jetzt legal gekaufter Gegenstand für verboten erklärt und der Besitz dieses einst legal gekauften Gegenstandes unter Strafe gestellt werden. Ist ja schon mehrfach so passiert. Ein Beispiel sind Butterflymesser.
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Wäre schade drum. Nach meiner Einschätzung sind diese Geräte im Verteidigungsfall ziemlich effektiv. Aber wir sind in Deutschland, da dürfen Angreifer maximal zur Vernunft gestreichelt werden :-)
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Ich hab beides mal ausprobiert. Aus diesem Guardian Angel kommt weit weniger raus und das was rauskommt, fliegt in einem ziemlichen Bogen. Man muss verdammt gut schätzen können, wenn man über eine größere Distanz (>3 meter) eine kopfgroße Zielfläche treffen will. Mit dem JPX funktioniert das wesentlich besser und die "Deckung" der Zielfläche ist dank der größeren Wirkstoffmenge auch besser.
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Interessant wäre die Auslegung dieses Klappschaftsverbots im Bezug auf ein Glöckchen im Ronikleid. So wie sich das liest, wäre auch sowas davon betroffen.
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Das mit "überall wie wild gehandelt" bezog ich auf Restbestände. Aktuell umbauen tut kaum noch einer. Was es aktuell nicht im Bestand gibt, wird auch nicht nachgeordert. Das Risiko, auf Lagerbeständen sitzen zu bleiben oder sie nachher vernichten zu müssen, ist den Umbauern anscheinend zu hoch.
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Und da steht was drin, das nun Klarheit bringt?
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Nun ja, was kann man denn in so einer Situation schon Anderes heranziehen, als zu schauen, mit was noch (von Händlern) gehandelt wird. Vielleicht noch was egun löscht, aber ansonsten ist Alles ein Schuss ins Blaue. Wenn sogar Behörden unterschiedliche Aussagen zu dem Thema treffen oder Auskünfte voneinander abweichen... Man kann natürlich auch das Fundament auf die Annahme bauen, daß alles auf jeden Fall verboten ist, aber das dürfte für den Leuten, die einen Teil ihres Ersparten in sowas investiert haben und nun wissen wollen, ob sie es jetzt noch zu Geld machen dürfen, nicht helfen. Ich würde mich da eben wie gesagt an Händler und ihr aktuelles Sortiment halten. Deren behördliche Auskünfte (die sie vermutlich schon aus Existenzgründen eingeholt haben) dürften verlässlicher sein, als wenn ein privater Pimpf irgendwo anfragt.
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So wie es aussieht, keine Handelseinschränkung, da überall munter damit gehandelt wird. Viele schreiben aber aus umsatztechnischen Gründen dazu, daß demnächst die Apokalypse über die Salutwelt hereinbrechen wird und es sie nicht mehr lange geben wird. Ich beobachte diesen Bereich nicht, daher kann ich nicht beurteilen, ob die Dinger nun weggehen wie warme Semmeln oder ob da eher Zurückhaltung herrscht wegen der unklaren Zukunftslage.
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Wäre interessant erst mal zu klären, ob ein Teil einer unbrauchbar gemachten Waffe (also eigentlich dann "Nichtwaffe") irgendwas gleichgestellt wird. Da du ja gerade das Beispiel des "zu praktischen Messers" angeführt hast, beziehe ich das mal frecherweise auf Butterflymesser und da ist es eben auch so, daß der Besitz der einzelnen Griffschalen + der einzelnen Klinge kein problem darstellt, solange es nicht zusammengebaut wird. Demnach könnte es auch sein (vorausgesetzt eben, die Gleichstellung einzelner Teile von Dekowaffen erfolgt nicht) daß zumindest momentan Einzelteile von Dekowaffen gehandelt werden dürfen, während komplette Dekowaffen nicht gehandelt werden dürfen. Nach Logik sollte man da nicht fragen, der Zug ist abgefahren. Im Übrigen hab ich grad interessehalber kurz bei Zib reingeschaut. Ich hab nicht alles durchgeforstet, aber zumindest für MG42 und G3 fand ich Dekoläufe bzw. Verschlüsse. Bei den Läufen für MG42 steht zwar dabei, daß sie nach EU gekennzeichnet sind, bei den Verschlüssen fehlt dieser Zusatz aber. Wie schon gesagt, die Sache ist mindestens so undurchsichtig wie idiotisch.
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Da niemand weiß, wie mit Altbestand umgegangen wird, ist das sicher ein guter Rat. Aber ist die derzeitige Lage bezüglich einzelnen Dekowaffenteilen tatsächlich so undurchsichtig? Ich hab mich noch nicht wirklich ausgibig mit dem Thema befasst, mir ist es nur gerade aufgefallen, als ich mal die Auktionen in dem Bereich durchgeklickt hab. Theoretisch sind ja nur komplette Dekowaffen (ohne EU-Zertifikat) von einem Handelsverbot betroffen. Und da Dekoläufe und Dekoverschlüsse ja für sich allein rein rechtlich eigentlich nichts sind, könnte der Handel damit derzeit rechtlich unproblematisch sein. Was natürlich zukünftig passiert, wenn der Kauf derartiger Dinge für jeden ersichtlich ist...
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So wie es aussieht, werden die letzten Reste jetzt auch von privat als Einzelteile unters Volk gebracht. Dekowaffen ohne Läufe und Verschlüsse werden aktuell zu hauf verramscht. Die Läufe und Verschlüsse als Einzelteile ebenso. Ein absoluter Irrsinn, der jeglicher Vernunft entbehrt. Und damit meine ich nicht die Leute, die jetzt noch versuchen wenigstens ein paar Euros zu retten, sondern den Gesetzgeber, der das überhaupt nötig macht. Mich wundert nur Eins, die einzelnen Läufe und Verschlüsse werden eigentlich nur von Privat angeboten. Warum verkaufen die Hersteller wie ZIB oder Transarms, etc. sowas nicht? Ist das eine zu graue Grauzone, oder warum werfen die Händler augenscheinlich die Läufe und Verschlüsse weg, während auf egun damit gehandelt wird? Gelöscht werden solche Auktionen anscheinend ja nicht.
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Wenn das mit dem "im Zusammenhang mit..." so ausgelegt wird, dann wäre doch auch das große Buschmesser am Gürtel auf dem Weg zu einer Wanderung in Ordnung. Und wandern kann man überall ;-)