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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Ein Schützenkollege hat seine Doppelflinte bei Frankonia kürzen lassen und auf Nachfrage wegen Neubeschuss wurde ihm gesagt, daß das nicht nötig ist, da der Choke ja wegfällt und so der Gasdruck eh geringer wird :-) Ich habs selbst gehört, denn ich stand daneben.
  2. Das ist in der Tat etwas unrealistisch. In den letzten Beiträgen ging es ja eher um kleinere Anlagen um das Nötigste am Laufen zu halten. Ich hab grad nochmal gegoogled und doch einige Dieselgeräte gefunden, die preislich gar nicht so weit von den höherwertigen Benzingeneratoren weg sind. Fragt sich halt, wie es da mit der Qualität der Geräte und vor Allem der Qualität des erzeugten Stroms aussieht. Die Heizungssteuerung soll ja die ersten Minuten des Stromausfalls überleben :-)
  3. Das Thema ist aber nur dann lächerlich einfach, wenn man sich ein Dieselaggregat daheim hinstellt :-) Da sind die Preise und auch die Größe der Teile für Manche sicher abschreckend.
  4. Da könntest du recht haben. Vor Allem was die Lagerung des Brennstoffs angeht. Gas flaschen dürfen soweit ich weiß viel mehr gelagert werden, als Benzin. Ich kann mich erinnern mal gelesen zu haben, daß man höchstens 20 Liter privat lagern darf. Bei Gasflaschen weiß ich es nicht, aber ich kenne Leute mit Wohnmobilen und die haben immer mehrere dieser Gasflaschen daheim stehen. Allerdings könnte man im Notfall auch den Tank des Autos leersaugen :-) Ich hab grad die hier entdeckt: https://www.denqbar.com/remote-e-start-3-6-kw-digitaler-inverter-stromerzeuger-generator-benzinbetrieben/a-1412/ Die scheinen auch sauberen Strom zu liefern, sind sehr leise und der Tank ist größer. Die Laufzeit ist mit bis zu 10 Stunden por Füllung angegeben. Der Preis ist ähnlich wie beim Honda, sogar noch etwas günstiger.
  5. Interessantes Thema. Ich hab mich mal hier und auch anderswo durchgelesen und bin zu der Überzeugung gelangt, daß für einen normalen Haushalt ein kleines 2 Kw-Stromaggregat das Beste wäre, um im Fall eines Stromausfalls die wichtigsten Dinge wie Heizung, Licht und Telefon zu betreiben. Das angesprochene Honda EU20 i oder sein Nachfolger EU22i wären aufgrund der geringen Lautsärke, der noch mehr schalldämmenden Zubehörteile und der Handhabungssicherheit auch meine erste Wahl. Dagegen spricht eigentlich nur der ziemlich kleine Tank mit 3 Liter und die relativ kurze Laufzeit mit einer Tankfüllung. Kennt Jemand eine Alternative mit größerem Tank und ähnlichen Features?
  6. Irgendwann mal gab es eine Zeit, in der begründet werden musste, warum etwas verboten sein muss. Heute muss begründet werden, warum etwas erlaubt sein sollte. Hab mit Schalldämpfern wenig am Hut, aber was ich da manchmal lese, treibt mir regelmäßig die Palme vors Gesicht. Da wird von Vor- und Nachteilen geredet, einem Interessierten sonst was unterstellt und zum Schluss wird festgestellt, daß man sowas doch eh nicht braucht. Kommt mir bekannt vor.
  7. Vor Jahren wurde meine Holde mal kontrolliert und brav wie sie als gute Bürgerin ist, wies sie darauf hin, daß sie ein Pfefferspray in der Tasche hat, das sie dann den Beamten auch ohne schlechtes Gewissen vorzeigte, weil sie es ja legal führte. Nun hatte ich böser Bube aber das Spray mit Klebeband umwickelt, um es etwas griffiger zu machen und durch das ständeige Tragen hatte sich das Klebeband mit dem Etikett aussen auf der Dose verbunden. Man konnte also nichts mehr lesen und das Klebeband ging auch nicht so einfach ab. Ergebnis: Frau samt Spray mit zur Wache genommen, von wo sie mich anrief. Ich fuhr zur Wache und diskutierte etwas länger mit den Beamten. Die behaupteten, daß das Spray jetzt ein verbotener Gegenstand sei, weil man das "Tierabwehrspray " nicht mehr lesen kann. Schließlich bat ich eine Beamtin, mir das Spray doch nochmal kurz zu geben, vielleicht krieg ich das Klebeband soweit ab, daß es doch noch lesbar ist. Das tat sie überraschenderweise und ich konnte mit dem Knibbeln beginnen. Verständlicherweise war ich sehr penibel und vorsichtig und das Ganze dauerte etwa eine vertel Stunde. Das Etikett war danach ziemlich zerfleddert, aber ich habs geschafft, genau die Stelle mit dem wichtigen Wort freizulegen :-) Schließlich wurden wir nochmal belehrt, daß man es unterlassen sollte, die Dose abzukleben und dannn durften wir gehen. Seit dem benutze ich transparentes Klebeband ^^
  8. Offensichtlich, denn es gibt seit ein paar Monaten ja den kleinen Bruder des JPX, den Guardian Angel 3 mit optionalem Laseraufsatz. Der war auch von Anfang an zugelassen und es gab gar keinen zweifel, daß der Laseraufsatz nicht unter ein Verbot fällt, da nicht für Schusswaffen bestimmt oder passend.
  9. Das wäre ja erfreulich. Das macht dieses Gerät um Einiges attraktiver. Bei nur zwei Schuss ist eine Zielhilfe jedenfalls Gold wert :-)
  10. Ups, da war ich anscheinand zu doof zum Suchen :-) Hab nur den alten Bescheid gefunden. Irgendwie finde ich das aber seltsam, da im alten Bescheid das Vorhandensein eines eingebauten Lasers als Unterscheidungsmerkmal zwischen Behördengerät und Zivilversion aufgeführt wurde. Dann ist das einzige Merkmal zukünftig wohl der Aufdruck "Tierabwehrgerät".
  11. Wie kann man denn Selbstschutz falsch verstehen? Die primäre Funktion so eines Knallpüsters ist die Selbstverteidigung. Obs im Ernstfall funktioniert, will ich nicht beurteilen, aber man findet durchaus Fälle, in denen es geklappt hat. Und ich wüsste auch nicht, wie einem das irgendwie negativ ausgelegt werden könnte, wenn man doch mit dem KWS etwas in Anspruch nimmt, das vom Gesetzgeber genau so vorgesehen ist (zugriffsbereites Führen einer Schreckschusswaffe).
  12. Wird da tatsächlich auch immer nach dem Grund für die Beantragung gefragt? Das hat sie nämlich auch erwähnt und mich würde interessieren ob das überall so drinsteht oder vielleicht nur hier so ist. Ich hab ihr gesagt, sie soll da einfach "Selbstschutz" reinschreiben.
  13. Ich würde da nicht zu viel reinschreiben. Eine Freundin hat mich vor ein paar Wochen genau das Selbe gefragt, weil sie auch unsicher war, was man da schreiben soll. Ich hab ihr geraten sie soll einfach schreiben "Die Aufbewahrung der Schreckschusswaffe erfolgt gemäß der gültigen gesetzlichen Vorschriften". Das hat anscheinend gereicht, da sie den KWS vor einer Woche ohne weitere Fragen zugeschickt bekam.
  14. Nach meiner Einschätzung reicht auch eine Kennzeichnung "innen". Die Kennzeichnung ist ja ausschließlich dafür da, dem netten Beamten im Falle einer Kontrolle auch beweisen zu können, daß das ein legales Tierabwehrspray ist. Eine von weitem, oder aussen sichtbare Kennzeichnung ist nicht gefordert.
  15. Du darfst dir jegliche Munition im eingetragenen Kaliber (oder kürzer, z.B. bei eingetragenen 12/76 auch 12/70) zulegen. Welche Geschosse in der 12/irgendwas-Hülse sind, ist vollkommen egal. Du solltest halt nicht mit FLGs auf Tontauben schießen ^^
  16. Ich versteh die Diskussion über Treibspiegel oder nicht Treibspiegel nicht ganz. Zumindest im Bezug auf die "VRF mit gezogenem Lauf- Sache" Da es nur in diesen Waffen ein Problem mit dieser Munition geben KÖNNTE, verschießt man die halt einfach nicht aus ihnen :-) Aus allen anderen Flinten kann man sie ja verschießen und der Besitz allein ist schließlich nicht verboten.
  17. Da es nach so langer Zeit wieder eine Diskussion zu dem Thema gibt, kann ich eigentlich nur dazu sagen, daß ich mittlerweile mehrere Leute kenne, die sich so ein Ding ohne Probleme haben auf Gelbe eintragen lassen. Einer davon hat bei seinem vorherigen anruf bei der Behörde ein erstauntes "Warum sollte das denn nicht gehen" zu hören bekommen :-) Und da es niemandem weh tut, wenn halt manche Schützen sowas auf der Gelben stehen haben, würde ich sagen daß man ihnen den Spaß lassen sollte.
  18. Rein rechtlich ist sowas ja nicht mal eine Dekowaffe bzw. ein Dekowaffenteil, da es nie scharf war. Es ist eigentlich.... gar nichts. Zumindest waffenrechtlich betrachtet. Es gibt auch nie schussfähig gewesene Nachbauten von Maschinengewehren, die sind auch komplett aus Stahl und funktionieren. Nur schießen können sie nicht. Ein Bastler könnte da auch... Mich schockiert weniger das Angebot auf egun, als die Tatsache, daß man sich in unserem Land über Metallklötze, die AUSSEHEN wie Waffenteile Gedanken machen und sogar eine Hausdurchsuchung befürchten muss!
  19. Eigentlich nicht, da die Frage, auf die hin diese Aussage gemacht wurde, explizit auf die nun von §42a betroffenen Messer abzielte. Man meinte schon Einhandmesser & Co, war sich aber damals vermutlich nicht im Klaren, was sie mit diesem Paragraphen geschaffen hatten. Und wenn gesetze so entstehen, dann ist wie ich finde, eine gesunde Skepsis dem ganzen Verfahren gegenüber angebracht. Deshalb bin ich auch strikt gegen ein Verbot bezüglich Laserpointern. Das Messerführverbot hört sich theoretisch auch erst mal toll an, aber wir wissen, was daraus geworden ist...
  20. Den Hinweis des Herstellers zu kritisieren, war auch nicht meine Absicht. Ich hab halt immer noch die damalige Aussage von offizieller Seite daß "dieses Geset6z niemals gegen frieliche Bürger eingesetzt werden wird, sondern nur gegen gewalttätige Menschen. Friedliche Bürger können weiterhin ihre Messer uneingeschränkt führen"
  21. Letztens kaufte ich ein Cuttermesser und musste zweimal hinschauen und mir die Augen reiben. In der Gebrauchsanleitung steht doch tatsächlich ein Hinweis auf §42a und daß dieses Messer (da einhändig feststellbar) nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf. So weit sind wir jetzt schon.
  22. Hast du eine gute Quelle für ein 6kg-Pulverlöscher-Schnellziehholster? Es sollte möglichst aus Leder sein und nicht zu sehr auftragen. Ich möchte den Löscher verdeckt führen :-)
  23. Die paar Polizisten, die ich persönlich kenne, dürfen ihre Dienstwaffe ausdrücklich nicht mitnehmen. Und wir sind hier auf dem Land :-) Das ist doch absurd. Einerseits führt man das Argument an, daß z.B. Sportschützen zwar eine Waffe haben, aber offiziell nicht die Ausbildung haben, sie sicher in der Öffentlichkeit zu tragen und Andererseits nimmt man den Menschen, die diese offizielle Ausbildung haben, die möglichkeit auch ausserhalb ihres dienstes bei einer entsprechenden Gefahrensituation effektiv eingreifen zu können. Gefühlte Gefahrenlage hin oder her, was gibt es für einen Grund, einem aktiven Polizist zu verwehren, seine Dienstwaffe auch nach seinem Dienst weiter führen zu dürfen? Er muss es ja nicht, wenn er es nicht möchte, aber zwei der drei Polizisten, die ich kenne würden es zumindest zeitweise machen.
  24. Da hier auch mittlerweile über Polizisten etc. geredet wird... Es ist doch so, daß selbst Polizisten oder Soldaten vom Staat nur solange als geeignet eine Waffe sicher zu nutzen, eingestuft werden, wie sie grad im Dienst sind. Nach Feierabend ist sowohl der ausgebildete Soldat als auch der Großstadtpolizist plötzlich nicht mehr zuverlässig genug, um seine Dienstwaffe zum Selbstschutz und zum Schutz Anderer ohne großes Tamtam mitzunehmen. Es geht spgar noch absurder: Vormittags ist der 23-Jährige Markus M. als MG-Schütze bei der Bundeswehr geeignet, mit schweren Waffen umzugehen, nachmittags hat er Dienstfrei und ist ausserhalb der Kaserne nicht mal mehr geeignet mit einem Einhandmesser sicher zu hantieren, das besagt §42a WaffG. :-) Der Staat hält also sogar seine eigenen Leute nicht für vertrauenswürdig, wenn sie ihm nicht gerade direkt dienen. Ich fürchte, da ist Hopfen und Malz verloren....
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