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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Wer einen 3D Drucker hat, kann da einiges zaubern : ) Gibt sicher auch olivgrünes Material https://3dprintingcenter.net/2020/03/12/things-worth-3d-printing-in-the-face-of-the-covid-19-pandemic/
  2. Keine Ahnung wie das tatsächlich ist, aber wenn JEDE Veränderung z.B. an einem Lauf, einen Neubeschuss erfordert, dann wundert mich der Fall eines Kollegen, mit dem ich mal bei Frankonia war, doch sehr. Anliegen: Flinte kürzen. Beim Gespräch über die anfallenden Kosten hat mein Kollege nach den Kosten für den Neubeschuss gefragt. Der Büchsenmacher (kein Neuling) sagte, er schneidet ja nur was weg und schwächt nichts. Da der Choke wegfällt, ist es sogar eine Druckentlastung (Zitat) Die Flinte wurde gekürzt, Frankonia hat 80 Euro kassiert und laut des Büchsenmachers, der sowas sicher nicht zum ersten Mal gemacht hat, ist zumindest für sowas kein Neubeschuss nötig. Es wurde laut Flintenbesitzer beim Abholen nochmal gefragt und er bekam die Selbe Auskunft. Scheint also alles nicht so wirklich klar zu sein, sogar unter Fachleuten.
  3. Die zweischüssige Variante wird ebenfalls seit einiger Zeit mit Laser verkauft. Ich hab mich ehrlich gesagt noch nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt, aber sehe rechtlich keinen Unterschied zwischen dem verschüssigen und zweischüssigen Modell. Beides die selbe Technik, beides die selbe Funktion und einstufung als Tierabwehrgerät. Deshalb gehe ich mal davon aus, daß der BKA-Bescheid veraltet bzw. das Kriterium von damals nicht mehr relevant ist. Aber auf was Wichtiges wurde ich gerade hingewiesen. Das hab ich wohl nicht gleich überrissen bzw. überlesen. Ganz unten in meinem verlinkten Schreiben steht etwas, das für diesen Fall relevant sein dürfte. Nämlich daß die Behördenversion des JPX ein "verbotenes Reizstoffsprühgerät" ist. Demnach dürfte es sich auch rechtlich um keine Schusswaffe handeln, was nun wieder bedeuten würde, daß die Laserbastelei doch erlaubt wäre. So wie ich das sehe, lag ich mit meiner Einschätzung also daneben.
  4. Darum geht es ja. Die Version MIT Laser ist seit einiger Zeit auch für den Zivilmarkt zugelassen und wird auch verkauft. (Siehe Amazon, etc) Da es nun eine alte Version ohne Laser gibt, möchte sich der Fragesteller gern einen Laser in Eigenbau an sein Gerät basteln. Dabei aber NICHT die Picatinny-Schiene benutzen. Soweit so gut. Bis hierhin dürfte es kein Problem sein. Nun gibt es eben leider noch die Behördenversion OHNE Tierabwehrgeräte-Kennzeichnung, an die die selbstgebastelte Montage dann auch passen würde. Ich bin mittlerweile bei der Frage angelangt, als was gilt die Behördenversion waffenrechtlich? Als erlaubnispflichtige SCHUSSwaffe, oder als für zivilisten verbotener Gegenstand. Wäre es Ersteres, ist auch eine selbstgebastelte Lasermontage für die Tierabwehrversion verboten, da sie dann auch an die Behördenversion und somit an eine erlaubnispflichtige Schusswaffe passt. Wäre es Zweiteres, dann wäre auch eine selbstgebastelte Lasermontage erlaubt, denn sie passt nicht an eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, sondern nur an einen verbotenen Gegenstand, was nicht im Gesetz als Montageverbotskriterium definiert ist. Es hängt also tatsächlich nur an der Frage, was ist die Behördenversion des JPX rechtlich gesehen? Hier noch ein Schreiben vom BKA, das ich grad im Netz gefunden habe, und auf das viele der Anbieter des JPX mit Laser verweisen: https://notvorsorge.com/media/pdf/fa/d7/33/BKA-Zulassung-JPX-mit-Laser130211.pdf
  5. Das mit der Armbrust ist mir bekannt. Solange keine Montage benutzt wird, die auch an eine Schusswaffe passt, ist alles in Ordnung. Das Problem beim JPX ist nur, daß es eben einmal eine Zivilversion gibt, die als Tierabwehrgerät laut BKA auch einen Laser haben darf und einmal eine erlaubnispflichtige Version, die baulich identisch ist, der nur die Kennzeichnung als Tierabwehrgerät fehlt, was sie zur erlaubnispflichtigen Waffe macht. Ein selbstgebasteltes Laserteil passt nun sowohl an den JPX mit Kennzeichnung als Tierabwehrgerät, als auch an die Behördenversion, die eine erlaubnispflichtige Schusswaffe darstellt. Vielleicht irre ich mich aber bei Letzterem auch und der Behörden JPX stellt nur einen für Zivilpersonen verbotenen Gegenstand dar und keine Schusswaffe im rechtlichen Sinn. In dem Fall müsste die Montage wieder erlaubt sein, da nicht für eine Schusswaffe passend... Eine anfangs so einfache Frage verkompliziert sich, je mehr man drüber nachdenkt.
  6. Ich hätte da mal eine Frage an die Runde. Ich meine zwar die Einschätzung richtig getroffen zu haben, aber es scheint mir doch eine Diskussion in breiterer Runde wert. Da ja nun per BKA-Feststellung geklärt wurde, daß an einem JPX mit Tierabwehrgeräte-Kennzeichnung auch für Zivilisten ein Laser erlaubt ist, weil dieses Gerät keine Schusswaffe darstellt, ergibt sich folgende Frage. Wenn man nun an eine JPX-Version ohne Laser, irgendwie einen Laser dran bastelt, der NICHT über die Picatinny-Schiene, sondern irgendwie anders an dem Gerät befestigt ist (meinetwegen oben am Wechselmagazin), stellt diese Lasermontage dann trotzdem einen verbotenen Gegenstand dar, weil es ja dieses Gerät auch als Behördenversion gibt und die Lasermontage auch an diese Version passt, die ja rechtlich eine erlaubnispflichtige (Schuss)waffe darstellt? Laut Gesetz sind ja Lasermontagen verboten, die an erlaubnispflichtige (Schuss)waffen passen. Und da nun eben die wie auch immer gestaltete Befestigung an beide Versionen, dieses Gerätes passt, bin ich der Meinung, daß auch diese Art der Lasermontage einen verbotenen Gegenstand darstellt. Ausser (und da bin ich mir ebenfalls nicht sicher), es würde in dem Fall reichen, die Laserbefestigung mit "Tierabwehrgerät" zu kennzeichnen und so die Zweckbestimmung klar festzulegen. Aber wenn es so einfach wäre, könnte man auch auf jede Picatinny-Lasermontage sowas draufschreiben. Das Ganze hat den Hintergrund, daß mich jemand aus meinem Bekanntenkreis, der eine ältere Version ohne Laser besitzt, gefragt hat, ob er sich da selber eine Laserbefestigung ohne Picatinny bauen darf. Ich hab das instinktiv verneint, eben wegen der zwei Versionen, bin mir mittlerweile aber nicht mehr so sicher. Wie schätzt ihr das ein?
  7. Und ohne Munition...
  8. Einzig die Kunststoffmagazine könnten einen Datumsstempel haben, das ist der einzige Umstand, der einen in Erklärungsnot bringen dürfte, wenn das Herstellungsdatum nach dem angeblichen Erwerbsdatum liegen würde. Da aber keine Kennzeichnung an Magazinen gefordert ist, löst dieses Problem ein Lötkolben. Edit: Das soll natürlich keine Aufforderung zu falschen Angaben bei einer Behörde sein, sondern lediglich die theoretische Lösung eines von Seiten des Gesetzgebers selbst geschaffenen Problems aufzeigen Kein Magazin ist illegal! Kein Magazin ist illegal!
  9. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Also wenn das mit Herrn Spraves Grundstück stimmen würde, gehört ihm eine ganze Straße Weil in einigen seiner Videos in Schussrichtung auf etwa 10 Uhr ab und zu Autos vorbeifahren
  10. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Der "Nannystaat" geht ja grad noch einen Schritt weiter. Wen erinnert die Übertragung von mehr Macht auf eine einzige politische Ebene (natürlich befristet auf einen bestimmten Zeitraum) noch an Star Wars? Und wie das ausging, wissen wir XD
  11. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Also wenn jemand nicht geschont werden wird, wenn er mal was falsch machen würde, dann Herr Sprave So oft wie er dem Gesetzgeber schon die eigene Unfähigkeit aufgezeigt hat... Ich bin mir sicher, die entsprechenden Behörden stehen sofort auf der Matte, wenn da auch nur der Hauch einer Chance bestehen würde. Er ist genau der Typ, dem jeder entsprechend eingestellte Beamte nur zu gern die waffenrechtliche Erlaubnis entziehen würde. Und er macht das ja auch nicht erst seit gestern, sondern schon etliche Jahre.
  12. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Ich weiß, der, dessen Name nicht genannt werden darf, ist nicht grad beliebt, aber er könnte als Beispiel dienen. Jörg Sprave hat zig Videos in Youtube, in denen er mit allem Möglichen, auch Armbrust auf seinem Grundstück "schießt". Der werte Herr legt sich ja gern mit dem Gesetzgeber an bzw. tut Dinge, die eben bis an die Grenze des Erlaubten gehen, aber nie darüber hinaus. Da er tut was er eben tut, werden die Behörden sicherlich bei ihm ganz genau hinschauen und sollte er sich in seinen Videos was erlauben, das nicht 100% korrekt ist, werden die ihm ans Bein pissen. Er hat auch zig WBKs, die hat er, nebst einiger seiner Waffen auch schon mal vorgestellt. Da wäre die Zuverlässigkeit schnell futsch, also wird er sicher sein Möglichstes tun, damit es nicht soweit kommt. Ich würde deshalb sagen, solange Jörg in seinem Hof, wo im Hintergrund (nicht direkt in Schussrichtung) auch ab und zu Autos vorbeifahren, noch Armbrust beschleunigt, dürfte alles im grünen Bereich sein was das angeht.
  13. Steinpilz

    LE-SI-MAT

    Wunderbar. Ich hab auch zwei von den Dingern. Silvester macht das richtig Spaß, weil man nicht immer einzeln laden muss
  14. Steinpilz

    LE-SI-MAT

    Sollte so um die 50 Euro bringen, wenn es in gutem Zustand ist. Ist die Verpackung und das Holzstück noch dabei? In der ersten Kammer war ab Werk immer ein zylindrisches Holzstück, damit das Magazin nicht ausfährt, wenn keine Leuchtkugeln geladen sind.
  15. Kann schon sein, daß das eingestellt wird. Den Ärger hat man aber erst mal und der Makel bleibt auch an einem hängen. Ich hab selber live erlebt wie bei einer normalen Verkehrskontrolle der Fahrer von dem Beamten auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz von vor zig Jahren angesprochen wurde. Da wurde die Sache auch ohne Verhandlung oder irgendwas eingestellt...
  16. Und wie findest du raus, was die Tatsachen sind, wegen denen der Geheimdienst "nö" sagt? Ein Geheimdienst muss dir keine Auskunft geben und auch nicht der Waffenbehörde. Wie klagst du also dein Recht ein, wenn es so kommen sollte?
  17. Eben. Solche "Tatsachen" können jetzt eben auch sein, daß der Namen irgendwo in einer Akte auftaucht, auch wenn nichts gegen die Person selber vorliegt. Was dem Geheimdienst konkret an Infos vorliegt, muss nicht an die Waffenbehörde weitergegeben werden. Da heißt es dann nur ja oder nein.
  18. Auch falsch. Es muss nichts gegen die Person vorliegen. Die Speicherung in irgendeiner Geheimdienstakte reicht laut Gesetzestext.
  19. Nicht wenn diese Zahlen dafür benutzt werden, die auch mit A und B schon sehr strengen Aufbewahrungsvorschriften zu verschärfen. Im Übrigen sind eigentlich nicht die Zahlen geklauter Waffen interessant, sondern die Zahl geklauter Waffen die Vorschriftsgemäß in ihren Tresoren schlummerten, als sie entwendet wurden. Denn der Unterschied ob nun ein B oder 0er Tresor geknackt wurde, dürfte tatsächlich nicht wirklich relevant sein. Für beides braucht es Profis und denen ist die Stufe egal.
  20. Aber nur in manchen Waffenverbotszonen. An Bahnhöfen gibt es schon jetzt oft Waffenverbotszonen und die wären nicht von der neuen regelung betroffen, sondern da gilt weiterhin "Garnichts für niemand" (ausser für Leute, die sich nicht ans Gesetz halten, aber die kriegt man mit Verboten halt nicht)
  21. Das Ganze ist doch sowieso nur Thema, wenn eine Waffe unter Verwendung des Schlüssels und ohne Mitwirkung (z.B. durch Bedrohung) des Waffenbesitzers weggkommt. Ich hab keinen Schlüsseltresor, kann aber absolut ausschließen, daß den Schlü+ssel jemand findet. Auch nicht wenn er Tage für die Suche hätte. Und wenn ich bedroht werde, kann ich ja wohl nichts dafür, wenn ich nicht wegen meiner Kanonen mein Leben riskieren will und den Schlüssel rausrücke. Im zweiten Fall sperr ich, wenn ich einen Schlüsseltresor habe, halt zwei Schränke auf, das Ergebnis bleibt das Selbe. Ich bleib dabei, ein kreatives Schlüsselversteck ist mindestans genau so sicher wie ein Tresor. Mit dem Vorteil, daß ich nicht noch eine Stahlkiste rumstehen hab, die Aufmerksamkeit erregen könnte.
  22. Ich glaub, ich versteh langsam, warum hier zwei völlig unterschiedliche Meinungen aufeinanderprallen. Du gehst vom Fall aus, daß eine Waffe abhanden gekommen ist. Kann schon sein, daß einem in so einem Fall die behörde ans Bein pissen will und alles Mögliche konstruiert. Ich und die meisten Anderen hier gehen davon aus, daß eben nichts abhanden gekommen ist, weil der Schlüsselaufbewahrungsort ein sicheres Versteck ist und das eben verhindert. Die Vorschriften geben eine generell geforderte Aufbewahrung des Schlüssels in einem gleichwertigen Behältnis wie der Waffentresor einfach nicht her. Aus dem von dir ganz oben zitierten Satz lese ich heraus, daß ich den Schlüssel so aufbewahren muss, daß nichts abhanden komt und solange ich das tue, kommt auch nichts weg. Aber dazu muss ich mir keinen zweiten Tresor kaufen.
  23. Ich habs grad durch und musste so manches zweimal lesen.. Respekt dafür, vielen Dank. Endlich sieht man die gesamte Misere, mit der "Wir" laut Schützenverbänden und Politik sehr gut leben können, auf einen Blick. Die sprechen da nicht für mich, denn ich kann mit Sachen wie willkürlich einrichtbaren "Waffenverbotszonen" oder einem generellen Magazinkörperverbot nicht gut leben, sondern nur mit Zähneknirschen, das sich in absehbarer Zeit auf meine Hand übertragen wird, wenn ich das nächste Mal ein Kreuzchen machen darf.
  24. So hab ich das auch im Kopf. Es ist eine sichere Aufbewahrung gefordert, mehr nicht. Sollte was passieren, wird der jeweilige Fall beurteilt werden. 100% Sicherheit wird es auch da nicht geben. Schließlich könnte der Dieb auch den Waffenbesitzer bedrohen und dann ist jeder weitere Tresor eh überflüssig.
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