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Steinpilz

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  1. Klar, es sollte komplett deine Sache sein. Es sollte auch komplett meine Sache sein, ob ich ein leicht zu bedienendes und sicheres Einhandtaschenmesser statt eines umständlichen Zweihandtaschenmessers in meiner Freizeit benutze... Oder ob ich ein 13cm Messer statt eines 12cm Messers bei mir trage. Kein Mensch sollte beim Messerkauf zuerst auf die Klingenlänge schauen müssen und bei 1mm zu lang, vom Kauf absehen oder die Einschränkung, es nur daheim benutzen zu dürfen, akzeptieren. Oder, oder, oder... Das Waffenrecht ist jetzt schon voll mit Verboten, die jedem gesetzestreuen und friedlichen Menschen selber überlassen sein sollten. Und bezüglich des angeführten Baumarktes... Der ist doch schon im Waffengesetz aufgenommen. Nämlich dann, wenn du dir z.B. ein Cuttermesser kaufst und es einfach so in der Hosentasche heimträgst.
  2. Selbst das dürfte heute weitaus schwieriger sein. Die Masse an "Bauern", die solche Werkzeuge zwingend braucht, gibt es heute nicht mehr. Und die urbane Gesellschaft "braucht" eben nichts was scharf, spitz oder sonst wie gefährlich sein kann. Überall, wo du was essen willst, kriegst du Besteck, alle Verpackungen sind mit Sollbruchstellen versehen, Brot gibt es geschnitten und den Bioapfel musst du nicht schälen.
  3. Er meint aber eben nicht die Messerstecher, sondern die Leute, die ein Messer einfach nur dabei haben. Und das bringt nun mal nix. Deren Weg wird wieder sein, die Messer allgemein noch mehr einzuschränken (gar nicht mehr feststellbar, noch kürzer, etc) und dann die Leute abzukassieren, die trotzdem entsprechende Messer dabei haben. Anstatt die gewalttätigen Leute härter anzugehen, denn die haben meist viele Brüder...
  4. Wie würde so eine sachliche Diskussion deiner Meinung nach aussehen? Also nicht nur daheim oder in kleiner Runde, sondern öffentlich?
  5. Nein, nur wenn die Gegenseite das auch wollte, was nicht der Fall ist. Eine sachliche Diskussion ist einseitig unmöglich.
  6. Wenn man gegen solche Hassreden sachlich argumentieren könnte, wäre gleich Ruhe. Leider ist bei solchen Themen keine sachliche Diskussion möglich. Das Argument UK wurde ja grad schon angesprochen. Da sieht man, daß irgendwelche Messereinschränkungen im Bezug auf Messerkriminalität absolut nichts bringen. Außer, daß normale Bürger kriminalisiert werden. Aber stell dich mal hin und sag öffentlich, daß du ein Messer trägst und das auch weiter tun möchtest...
  7. Die Meisten, die sowas eher negativ sehen, sprechen aus Erfahrung. Ein paar Jahrzehnte "Waffenrechtsanpassungen" und wie diese umgesetzt wurden, lassen einen da eben erst mal skeptisch bleiben. Ich frag mich immer noch, was passiert, wenn die angemeldeten Magazine irgendwann nicht mehr auffindbar sind. Über den Verlust, die Veräußerung oder die Zerstörung und was dann für den Besitzer zu tun ist, hab ich bisher nicht wirklich viel gelesen. Und wenn da jetzt schon ein "Sicherheitsbehältnis" gefordert wird, könnte ich mir vorstellen, daß da schon nachgeforscht wird. Wozu sollte man sie einsperren müssen, wenn man sie ganz frei und ohne irgendwas wegschmeißen dürfte.
  8. Punkt "sonstige Verwendung": "Ich sammle Magazine, an "scharfen Waffen" bin ich nicht interessiert." Klar, sofern unter "Sonstiges" auch ein bedürfnis anerkannt wird, das im Prinzip nur "haben wollen" umfasst. Bedürfnis heißt im waffenrechtlichen Kontext für mich, daß es einen zwingenden Grund dafür gibt, wie auch beim Waffenbesitz an sich. Und selbst wenn es diesmal ausnahmsweise FÜR den Bürger ausgelegt würde, welcher Mensch, der nur ein oder auch ein paar Magazine hat, sperrt diese in ein "Sicherheitsbehältnis" geschweige denn, hat überhaupt sowas.
  9. Hm... Aus diesem Formular ergibt sich für mich die Annahme, daß es entgegen der hier geäußerten Vermutung doch nicht möglich ist, entsprechende Magazine ohne Bedürfnis bzw. "Sicherheitsbehältnis" anzumelden bzw. zu besitzen. Das würde bedeuten, daß ein Besitzer eines solchen Magazins, wenn er keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, gar keine Möglichkeit hat, sowas legal weiter zu besitzen. Und auch die Frage über den Erwerbszeitpunkt geht über eine Auskunft hinaus, denn dort wird klar ein Nachweis verlangt. Ist das tatsächlich schon was Offizielles?
  10. Ich glaube, das war für 10er magazine gedacht, die dadurch dann länger werden. Massive Böden, die an einem 10er montiert, die Länge eines 30ers simulieren, hab ich bisher nicht gesehen.
  11. Ich selber bin davon gar nicht betroffen, da ich weder eine entsprechende Langwaffe, noch Magazine größer der künftig erlaubten Kapazität habe. Die einzigen Magazine, die bei mir eine größere Kapazität haben, sind für .22lfb Waffen und die sind ja explizit ausgenommen. Mir geht das aber trotzdem auf den Senkel. Wir sitzen alle im selben Boot und sollten bei jeder Kleinigkeit nach Auswegen suchen, auch wenn es uns selber nicht betrifft.
  12. Das kann dir auch passieren, wenn du dich mit dem falschen Menschen unterhalten oder beim falschen Onlinewaffenhändler gekauft hast. Wenn es darum geht, Hausdurchsuchungen möglichst zu vermeiden, haben wir hier alle das falsche Hobby.
  13. Oder die "Exportfedern" für Luftgewehre. Probleme gibts erst beim Zusammenbau, nicht beim Besitz. Das mit den Feuerwahlhebeln war ja auch nur ein Problem für den Eigner, wenn eine Benutzung durch entsprechende Spuren nachgewiesen werden konnte, soweit ich weiß. Keiner, der so ein Ding einfach nur gekauft hat, wurde bestraft. Ich wüsste auch nicht auf welcher Grundlage. So zumindest mein Stand.
  14. Das Gesetz kenne ich. Ein >10 Gehäuse allein ist davon betroffen Ein komplettes Magazin >10 ist davon betroffen Ein =/<10 Gehäuse allein ist davon nicht betroffen Ein komplettes Magazin <10 ist davon nicht betroffen Also kann auch kein <10 Gehäuse mit einen längeren, aber massiven Magazinboden davon betroffen sein. Und auch kein hohler Magazinboden, der als Zubehör erhältlich aber nicht verbaut ist. Um ganz sicher zu gehen, kann man ja den Magazinboden auch auf <10 beschränkt herstellen, dann überschreitet er für sich gesehen auch nicht die zulässige Kapazität. <10 Magazingehäuse mit verbautem hohlem Zubehörboden ist dann wieder vom Gesetz betroffen. Und ich weiß, daß es +X Magazinböden schon ewig gibt. Für AR Magazine hab ich +10 Böden aber noch nie gesehen und die wären ja jetzt sicher am begehrtesten.
  15. Hab grad mal geschaut, sowas Ähnliches gibts sogar schon. Allerdings in dieser Ausführung anscheinend nicht zerlegbar bzw. es ist kein Magazinboden, sondern einfach ein massiver Teil des Körpers. https://sportwaffen-triebel.de/hera-arms/xr15/ar15-od-green-h3l/-223rem
  16. Magazinboden ist ein gutes Stichwort... Das Gehäuse ist ja von dem Gesetz betroffen. Vom magazinboden steht da nichts. Ich vermute mal, findige Hersteller werden vielleicht kurze 10er Magazingehäuse nehmen und einen vollen (also nicht hohlen) Boden dranbasteln. Damit wäre die Länge wieder gegeben, nur es ist eben kein vom Verbot betroffener Magazinkörper mehr. Und noch findigere Hersteller könnten dann als Zubehör (das dann natürlich nicht verbaut werden darf) die selben Magazinböden in hohl anbieten. Theoretisch müsste das vor dem Gesetz bestand haben.
  17. Richtig. Wenn der Verdacht aber auf Falschinformationen bzw. auf unzureichende Ausbildung der Polizeibeamten zurückzuführen ist, finde ich das nicht in Ordnung. Jeder Facharbeiter muss sich in seinem Beruf ausreichend auskennen um unnötigen Aufwand zu vermeiden und da nehme ich auch Polizeibeamte nicht aus. In jedem anderen Bereich würde sofort nach Verbesserung der Ausbildung oder anderen Kontrollmechanismen gerufen. Warum das ausgerechnet bei dem gesellschaftlich doch sehr wichtigen Beruf des Polizeibeamten nicht so ist, verwundert mich etwas.
  18. Eine Klage gegen das Ganze Magazingedöns ist doch schon in Arbeit, wenn ich richtig informiert bin.
  19. Soweit ich weiß, ist dieses Vorgehen aber neu. Bei keinem anderen Verbot der Vergangenheit wurde so verfahren. Da war es dem Gesetzgeber ziemlich egal wieviele Leute über Nacht kriminalisiert werden.
  20. Eigentlich ganz schön schlau von unserem Gesetzgeber... So kann er verhindern, daß irgendwem ausser Legalwaffenbesitzern irgendwas passiert. So regt sich auch niemand auf. Ich wette, das werden wir in Zukunft öfter sehen. Ein offizielles und allgemein gültiges Verbot, das aber trotzdem nur die verhassten Waffennarren trifft.
  21. In die Richtung ging es, weil ich bezweifle, daß eine Meldepflicht bzw. ein Verbot von Magazinen alle Betroffenen mitkriegen. Und das halte ich nach wie vor für realistisch. Eben analog zur Messersache, die ja anscheinend nicht mal alle Staatsbediensteten mitgekriegt haben.
  22. Allein in meinem Bekanntenkreis sind einige Polizisten, die das Waffenrecht im Bezug auf Messer eben nicht ausreichend kennen. Das geht sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung. Da wird Verbotenes nicht erkannt und im Gegenzug Erlaubtes auch nicht. Normale Taschenmesser werden zu Einhandmessern, weil die Definition nicht bekannt ist, es sieht zu böse aus (schwarz) und darf deshalb nicht getragen werden, Zweihandtaschenmesser dürfen nur bis 8,5cm getragen werden, Feststehende Messer sind mit 10cm auch zu lang (die berühmte "Handbreit"), Springmesser sind alle verboten, etc. Und wenn sie solche fehlerhaften Informationen haben, werden sie natürlich auch danach handeln, wenn sie auf ein entsprechendes Messer stoßen. Edit. Ich glaub, wir sind mittlerweile sehr vom Thema abgekommen
  23. Warum denn recht haben? Wo ist das Problem, wenn ein Polizist aufgrund seiner Kenntnisse zwischen verbotenem Messer und nicht verbotenem Messer vor Ort unterscheiden und so weiteres Ungemach für den Besitzer, sowie auch unnötige Arbeit für die Gerichte verhindern kann? Im Verkehrsbereich wäre das so, als würde ein Polizist jemanden aufhalten und aufgrund von Vermutungen gegen den Autofahrer einfach mal so auf Verdacht eine Anzeige schreiben. Das Gericht entscheidet schon, ob die Anzeige gerechtfertigt war... Ich bleib dabei, ein Gesetzeshüter sollte die gängigsten Gesetze, die er hüten soll, kennen. Und dazu gehört für mich ganz klar das Waffenrecht in seinen Grundzügen. Zumindest Messertypen und verbotene Gegenstände sollte jeder Polizist kennen und unterscheiden können.
  24. Sollte jemand, der eine Aufbewahrungskontrolle für Waffen macht, halt wissen. Selbe Sache wie mit dem Streifenpolizist, der zumindest wissen sollte, welche Messer erlaubt sind und welche nicht.
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