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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Würde das bedeuten, daß jemand, der seinen B-Würfel für seine schussfähigen Waffen noch nutzen darf, sich für so ein jetzt verbotenes Waffenteil, das man höchstens werfen kann, extra einen höherwertigen Tresor anschaffen müsste? Das wär ja Irrsinn hoch 10..
  2. Sogar die Zerstörung erlaubnispflichtiger Waffen ist ja erlaubt. Da müssen allerdings die zerstörten Teile zur Begutachtung eingereicht und ein Formular ausgefüllt werden.
  3. Gibts Blockiersysteme für 6mm Flobert-Patronenlager mit gehärtetem Stahlstift durchs Lager? ^^
  4. Warum müsste denn in dem Fall unbedingt zentral gelagert werden?
  5. Ich weiß es, ich weiß es... ^^
  6. Ich denke er meint nicht dich. Vermutlich wurde er schon mal wegen Vollzitaten, die du auch grad machst, verwarnt. Deine Art kommt grad sehr überheblich rüber. Hier tauscht man sich grad über Lösungen zur Notstromversorgung aus. Wenn jemand viel Fachwissen besitzt, kann man das auch vermitteln, ohne in diesem Ton zu schreiben. Ich wäre zum Beispiel sehr daran interessiert, mehr über die von dir angesprochenen Probleme und deren Lösungen zu erfahren. Aber niemand mag Klugscheißer, noch dazu wenn sie nur andere wegen ihres mangelnden Wissens kritisieren und selber nicht mit Lösungen rausrücken. Es wäre also nett, wenn du auch was konstruktiv beitragen könntest.
  7. Es war ja hier nicht mal eine Montagevorrichtung für eine Lampe, sondern ein Montagering für ein Fernrohr, so wie ich das verstehe. Wenn darin natürlich eine Lampe steckt, interessiert das nicht mehr. Lampe, Montagering und Kanone einzeln in einer Kiste = Gut Lampe, Montagering und Kanone zusammengesteckt = Böse Nach einem Sinn, der ja auf Wilderei zurückgeht, die heute eher keine Rolle mehr spielen dürfte, braucht man da nicht fragen... Eine absolut blödsinnige Regelung, aber eben leider Gesetz und somit zu befolgen.
  8. Es würde schon helfen, wenn die selben Politiker auch mal die selben Sätze sagen würden, wenn Waffen im Spiel sind, statt Alltagsgegenstände. Der Satz von Herrn Laschet (ich glaube er wars) nach dem Vorfall in Trier "Sowas lässt sich nicht verhindern, eine 100%ige Sicherheit wird es nie geben" wäre auch mal bei anderen Gelegenheiten angebracht.
  9. Die Begründung für das Ganze war allerdings immer, daß es von der EU gefordert sei und man deshalb nicht anders kann. Ob das rechtlich irgendwas ändert, weiß ich nicht, aber wir (und zwar ALLE, die sich für Waffen interessieren, vom Luftgewehr bis zum AR15) waren jetzt die letzten Jahrzehnte ausschließlich im Rückzugsmodus. Langsam wird es Zeit, das was die Gegenseite macht, auch zu tun. 200% fordern, damit irgendwas davon hängenbleibt.
  10. Es gab doch da mal diese .357er "Patronen", bei denen nur in eine extra dafür angefertigte Hülse ein Gummigeschoss (oder Plastik) und ein Zündhütchen eingesetzt wurde. Die waren ja extra für diesen Fall gemacht. Daß man daheim mit seiner echten Waffe trainieren kann. Gibts sowas noch?
  11. Ich weiß, nicht grad Präzisionswunder, aber ich werf mal die HDP von Umarex in den Raum. Sowas macht einfach größere Löcher bzw. bläst Klappziele zuverlässiger weg und baut Frust ab, wenn man länger nicht schießen kann. Und die Gummikugeln sind wiederverwendbar. Sportlich natürlich eher nicht zu gebrauchen, sondern einfach nur zum Plinken.
  12. Bin gespannt, wann die ersten "Pfeilabschussgeräte" baugleich als Harpunen wieder auftauchen. Denn die sind bei entsprechender Definition explizit von der Neuregelung ausgenommen. Ein gewisser J.S. hat ja sogar seinen Airringer in Scoobaringer umgetauft, das Gehäuse gelb gemacht und verkauft ihn jetzt als Unterwassersportgerät weiter.
  13. Mal sehen, ob nicht doch noch rauskommt, daß das Gewehrchen, das der Typ jüngst in Frankreich verwendet hat, irgendwann offiziell als "Dekowaffe" in die EU gekommen ist. Daraus ließe sich dann wieder ein Zusammenhang basteln und rechtfertigt alles Mögliche an Verschärfungen. Daß keine der jemals verwendeten (auch die nachweislich als Dekowaffen deklarierten waffen bei einem Anschlag in einem Zug nicht) Waffen für Terroranschläge, ordnungsgemäß abgeänderte Dekowaffen waren, interessiert niemanden.
  14. Deswegen ist es mit ziemlicher Sicherheit auch problematisch, wenn man Dekowaffen zerlegt. Das Gehäuse einer Uzi einzeln ist böse, als Dekowaffe nicht mal anzeigepflichtig. Und nach einigen Aussagen würde sogar das dazugehörige Magazin nicht als solches, sondern als Teil der Dekowaffe gelten und wäre ebenfalls nicht von der Meldepflicht für Magazine betroffen. Aber auch das kann bis zu einem Urteil niemand sicher sagen. Die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Rechtssicherheit bei der Gesetzgebung scheint im Waffenrecht immer weniger Bedeutung zu haben...
  15. Genau die meinte ich. Das Gerichtsurteil hat vermutlich den Besitz der Teile geregelt. Nach damaligem Gesetz. Im Waffenrecht selber gibt es meines Wissens aber keine Definition für einen Teilesatz nach neuerer Auslegung (Also nur ohne Lauf und Verschluss) Deswegen bin ich da äußerst skeptisch, daß da was mit Bestandsschutz greifen würde.
  16. Ich vermute mal, da es rechtlich (also im Waffenrecht) keine definierten Teilesätze gibt, werden sie auch nicht als solche behandelt. Der begriff "Teilesatz" wurde im neueren Zusammenhang nur von Händlern geprägt, die Dekowaffen ohne die neuerdings problematischen Teile verkauft haben. Normalerweise fehlt bei solchen "Teilesätzen der Lauf und der Verschluss, alles Andere ist vorhanden und rechtlich eben nicht definiert. Und ohne Lauf und Verschluss sind es wieder keine Dekowaffen sondern zumindest bisher, gar nichts. Jetzt durch die Definition neuer wesentlicher Waffenteile ergibt sich für diese Ansammlung von Waffenteilen aber eine völlig neue Situation und als "Nichts" haben sie im Gegensatz zu den kompletten Dekowaffen höchstwahrscheinlich auch keinen Bestandsschutz, sondern werden behandelt als das was sie sind: Waffenteile. Mit den Teilesätzen, die es vor Jahrzehnten mal gab, als es noch den alten Anscheinswaffenparagraph gab, hat das nichts zu tun. Diese Teilesätze damals waren einfach Dekowaffenteile, die man nicht zusammensetzen durfte, weil sie sonst gegen den Anscheinswaffenparagraph verstoßen hätten. Wobei ich grad nicht weiß, ob diese alten Teilesätze irgendwo definiert wurden, oder auch nur als Verkaufsmasche funktionierten, da man komplett zusammengebaute Dekowaffen nicht verkaufen und kaufen durfte.
  17. Im Fall, daß man die Dekowaffe weitergibt. Laut dem Schreiben muss VOR der Weitergabe die Dekowaffe vom Beschussamt nochmal begutachtet werden, bekommt vermutlich ein Zertifikat und kann dann an den neuen Besitzer übergeben werden. Gleichzeitig muss die Weitergabe der zuständigen Waffenbehörde gemeldet werden.
  18. Nö, begründet wird da gar nix. Aber anscheinend gibts ja diese Auffassung und sie wird von offizieller Seite praktiziert. Als Dekowaffenbesitzer würde ich mir dieses Schreiben ganz gut aufheben und ggf. klagen, falls irgendwas sein sollte. Auch wenn immer gesagt wird, sowas hat keine Aussicht auf Erfolg, Rechtssicherheit ist ein Gebot das wir noch haben und wenn ich von meiner Behörde ein offizielles Schreiben bekomme und das befolge, muss es zumindest berücksichtigt werden.
  19. Genau. Wird dort eindeutig erklärt was angemeldet werden muss und was nicht. Es müssen laut diesem Schreiben nur Dekowaffen angemeldet werden, die nach dem 28.06.18 deaktiviert wurden und so ein EU-Zertifikat haben. Alles was vorher deaktiviert wurde, muss nicht gemeldet werden, solange es nicht den Besitzer wechselt. Ist das der Fall, muss die Waffe vorher nochmal zum Beschussamt und kriegt dann bei entsprechender Abänderung auch einen Wisch, daß alles passt. Dann muss das auch der Behörde angezeigt werden, genau so wie bei den EU-Dekowaffen.
  20. Steht drin. EU-Deko muss gemeldet werden. Alles was vor EU-Deko ist, nicht.
  21. Im Schreiben meiner Behörde wird es so formuliert, daß EU-Dekos angemeldet werden müssen, Altdekos (also nach gültiger Norm vor dem EU-Zeug abgeändert) nicht meldepflichtig sind und lediglich die Weitergabe angezeigt werden muss.
  22. Beim Ausgießen mit Kunstharz o.Ä. bleibt der Magazinkörper ja ganz. Zerschnitten ist zerschnitten. Aber ja, wenn man Logik anwendet (ja ich weiß, im Waffenrecht oft schwierig), dann müsste auch ein Ausgießen auf kompletter Länge reichen.
  23. Diese (ja augenscheinlich nicht ernst gemeinte) Interpretation ist genau so nicht nachvollziehbar wie die Interpretation, daß zwei dauerhaft getrennte Magazinhälften noch irgendeine Magazineigenschaft hätten.
  24. Wie kann ein in zwei Hälften geschnittenes Magazin problemlos wieder nutzbar gemacht werden?
  25. Der Endzustand ist entscheidend. Und wenn keine Magazinfunktion mehr gegeben ist und durch einfachen Zusammenbau auch nicht wieder hergestellt werden kann, bin ich der Meinung, ist es auch kein Magazinkörper mehr.
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