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Steinpilz

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  1. Also ich weiß nicht, der Aufwand selber zur Flex zu greifen udn alles was wesentlich ist der Länge nach komplett durchzuschneiden ist doch nicht so groß. So würde ich das machen. Meines Wissens gibts es sogar ein Formular zur Vernichtung durch den Besitzer.
  2. Immer dieses "Wozu braucht man sowas". Gerade hier sollte man diese dämliche Frage nicht stellen, da es genau die Argumentation der Waffengegner ist. Man braucht Wasser, Essen und vielleicht noch ein Bett. Alles was drüber geht, ist Luxus. Menschen sammeln alles Mögliche und wenn man da jedes Mal fragt wozu der Betreffende das braucht, dürfte es kompliziert werden.
  3. Äh.. also ich wüsste nicht daß es irgendeine rechtlich festgeschriebene Definition gibt, die einen angeschliffenen Klingenrücken (also nicht scharf) als Schneide definiert und ein entsprechendes Messer damit als Waffe einstuft. Doppelschneidig ist doppelschneidig und dann sind auch beide Seiten scharf. Ein wegen der Optik oder der besseren Handhabung abgeschrägter Klingenrücken ist nirgends als Merkmal aufgeführt. Ob das irgendwo gängige Praxis ist, sollte schnurz sein, wenn es keinen rechtlichen Hintergrund gibt. Also IMMER widersprechen.
  4. Ja, und wenn man eine Bohrmaschine, ein Schweißgerät und ein paar Handwerkzeuge hat, kann man das Selbe sogar so fertigen daß man nicht bei jedem Schuss Angst haben muss Ich versteh das Problem nicht. Wer sich ansatzweise für Waffeninteressiert und irgendwas basteln möchte, der tut das. Und das schon seit es Schusswaffen und Garagen gibt.
  5. Also ganz ehrlich... Wenn so ein popliges Armband mit Miniklinge verboten ist, warum gibts dann sowas hier in einem "Polizeishop"? http://police-shop.com/shop/de/Messer/nicht-VERBOTENE-GEGENSTAeNDE/Kuli-C-W Da steht "Ausdrücklich erlaubt. Gibt dann dazu wohl auch eine Entscheidung. Wo ist der Unterschied? Gebrauchsgegenstand: Check Verborgene Klinge: Check Also wieso? Edit: Ich se3h grad, da gibts auch ein Gürtelschnallenmesser, das laut vorheriger Beiträge hier Ärger verursachte. Welchen Ärger? Da steht, daß es eine Entscheidung gibt, daß das Ding in Deutschland frei zu führen ist. http://police-shop.com/shop/de/Messer/GuertelschnallenMesser
  6. Nein, das war ein Video, in dem nackte schwarze Hartballistikplatten aus China beschossen wurden. Soweit ich mich erinnere kamen da sogar .22er durch. Edit: Ich hab jetzt mal kurz gesucht, aber nix gefunden. Jetzt wo ich mir aber ein paar andere Videoausschnitte zu dem Thema angeschaut hab glaub ich fast, daß das Fakeplatten waren, die in dem Video damals beschossen wurden. Die ganzen Chinaplatten in den aktuellen Videos halten jedenfalls doch einiges aus.
  7. Mir wurde mal ein Video vorgeschlagen, in dem ein Ami diese chinesischen Platten getestet hat. Soweit ich mich erinnere, ist da so ziemlich alles durchgekommen was aus einem Lauf kommt. Und testen ist bei so einer Anschaffung ja eher kontraproduktiv ^^
  8. Nur weil man etwas nicht für unbedingt nötig hält, kann man trotzdem im Austausch für das Voranbringen von eigenen Interessen dafür stimmen. Wäre nicht das erste Mal...
  9. Wie gesagt, Spaß macht es schon, allerdings würd ich mir heute eine kleinere, schwächere Pistolenarmbrust zulegen. Die gibts mittlerweile auch mit Magazin udn Anschlagschaft. Da kann man auch schießen ohne daß die Pfeile im Pfeilfang verschwinden, was mich am meisten genervt hat. Die Adder hat einfach zu viel Power nur fürs schießen auf kurze Distanzen. Da gibt fast jeder Pfeilfang auf und die Vanes sehen nach kurzer Zeit entsprechend aus.
  10. Gekauft ja, genutzt eher selten. Ist eher so ein "Interessante Technik, deswegen muss man es haben". Als ich sie gekauft hab, war auch noch ein Laser und eine Taschenlampe kein Problem. Damit hat es tatsächlich mehr Spaß gemacht. Als dann die Info kam, man solle den Halter vernichten und auf keinen Fall mehr Laser oder Lampe anbauen, hab ich das gemacht und seit dem nicht mehr geschossen. Aus heutiger Sicht würde ich die knapp 400 Euro in etwas anders investieren.
  11. Begründung "Gesellschaftliche und politische Entwicklung" Reicht heutzutage aus um vieles zu rechtfertigen, was vor kurzem unmöglich schien
  12. Kommunikation wird sich bei einem größeren Notfall auf wenige Leute beschränken müssen. Und auch auf einen begrenzten Radius. Ich hab da auch lang überlegt, aber es gibt eigentlich nur eine praktikable Sache. Man stattet alle Leute in näherer Umgebung mit denen man Kontakt halten möchte, mit den selben, möglichst leistungsfähigen Funkgeräten aus. Das gerät unserer Wahl ist das Baofeng UV-5R mit langer Faltantenne. Derzeit hab ich 5 Leute hier im Radius von 6 Kilometern, die ich damit erreichen könnte, wenns denn sein muss. Natürlich muss vorher vereinbart werden, daß bei irgendeinem ungewöhnlichen Ereignis auch möglichst jeder sein Gerät einschaltet. Was Anderes ist mir bisher nicht eingefallen, aber recht viel mehr wirds da auch nicht geben.
  13. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Bei Ausnahme und Mittelaltermarkt fällt mir noch was ein.. Nur mal nebenbei und ohne Themenzusammenhang. Ich bin ja auch oft da unterwegs und da sind mir schon öfter Stände aufgefallen die "Sternwerfen" anbieten. Dort kann man mit relativ großen, sternförmigen, schmiedeeisernen Wurfgegenständen auf Holzwände werfen und was gewinnen. Meist sind dort Kinder am Werke, weil die Dinger im Gegensatz zu den Äxten halt immer stecken bleiben und es mehr Spaß macht. Erstens glaube ich nicht, daß dort jeder Betreiber eine Ausnahmegenehmigung hat und zweitens dürfte dann trotzdem kein Kind diese bösen Wurfsterne in die Hand nehmen. Anscheinend hat noch kein Mitglied der Ordnungsmacht Lunte gerochen. Und ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, daß die Standbetreiber überhaupt wissen, daß ihre selbstgeschmiedeten Sterne verbotene Gegenstände darstellen.
  14. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Unter Umständen hinzugerufene Beamte werden heutzutage mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mal alles mitnehmen was scharf, spitz, schlaggeeignet oder sonst irgendwie potentiell gefährlich sein könnte. Und zwar egal ob irgendwas erlaubt ist oder nicht. Gefühlt waren Polizeibeamte früher kompetenter oder zumindest entscheidungsfreudiger. Heute wird alles eingesammelt und der Rest der Staatsanwaltschaft überlassen. Das trägt zur Überlastung der Gerichte bei und somit auch dazu, daß manch böser Bube gar nicht erst vor Gericht erscheinen muss, weil sein Vergehen als zu gering eingestuft wird und man keine Kapazitäten mehr hat. Trifft natürlich nicht auf den Familienvater zu, der zum Zeck der Unfallhilfe ein Einhandrettungsmesser griffbereit in der Mittelkonsole hat...
  15. Ich schätze mal, daß der Jenige welche, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, nichts zu befürchten hat, außer daß ihm die bösen Magazine weggenommen werden, während der Waffenbesitzer vielleicht seine Zuverlässigkeit verliert. Aus dieser Sicht macht es durchaus Sinn, auch wenn man die Magazine dann natürlich nicht mehr nutzen kann. Wo es definitiv Sinn macht, sind Dekowaffen, bzw. Ersatzmagazine für Diese. Jeder mit waffenrechtlicher Erlaubnis ist wegen der Briefbeschwerer am Arsch, jeder Andere nicht.
  16. Ich bin mir da nicht so sicher. Die Erlaubnisse werden, wie du schon sagst, von der selben Behörde ausgestellt. Und die Argumentation, daß Sprengstoff schließlich den selben Anforderungen an geistige und körperliche Eignung unterliegt, ist auch nicht weit hergeholt. Ich denke, wenn man die Gelegenheit hat, wird man sie auch nutzen um noch mehr Menschen "prüfen" und aussortieren zu können.
  17. Verlängert werden muss auch z.B. die §27 Sprengstofferlaubnis. Sportschützen, die gleichzeitig auch Wiederlader sind, wären also auch betroffen.
  18. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Ich seh das mit dem "Schießen" einer Armbrust etwas anders. Nicht weil ich gesetzlich irgendeinen Paragraphen zerpflücken könnte und irgendwas auslege. Sondern schlicht wegen der Tatsache, daß es auf Youtube zig Videos gibt, in denen klar auf Privatgelände geschossen wird und es bisher nicht beanstandet wurde. Gerade Jörg Sprave ist eine Persönlichkeit, der die Behörden zu gern was anhängen würden, da er des Öfteren einige Dinge entwickelt und veranstaltet hat, die dem Gesetzgeber Kopfzerbrechen bereiten. Sollte er sich also mal was erlauben, das nicht 100% rechtskonform ist, wird sofort eine Anzeige erstattet. Vermutlich hat Herr Sprave schon mindestens einen eigenen Sachbearbeiter, der sich nur mit seinem Channel beschäftigt und alles auf Legalität prüft ^^
  19. Das habe ich auch ganz zu Anfang mal gelesen. Damals wurde allerdings darauf verwiesen, daß diese Antworten keine Rechtsgültigkeit haben und man sich somit nicht drauf verlassen kann. Im Bezug auf Dekowaffen würde das auch bedeuten, daß man ein eventuelles Ersatzmagazin für genau diese Dekowaffe anmelden müsste, während das erste Magazin als Teil der Dekowaffe zählt und somit ohne Weiteres besessen werden darf. Wir sind absolut verrückt geworden...
  20. Gilt halt schon seit Jahren nicht mehr für den Bereich Waffenrecht. Es gab in den letzten Jahren und Jahrzehnten einige Gesetze, die ursprünglich anders gemeint waren, als sie später angewendet wurden, weil sich eine bestimmte Auslegung entsprechend eingebürgert hat.
  21. Sollte so eine Schwankung mal zu stark sein bzw. nicht schnell genug reagiert werden (Manuelle Eingriffe sind in den letzten Jahren viel öfter nötig gewesen als vorher), hilft eine USV nichts. Dann kackt das Netz europaweit mal für ein paar Wochen ab und DAS möchte garantiert niemand erleben.
  22. Deswegen wäre es interessant, welche Dinge den Gesundheitsämtern nun gemeldet werden. Sollte es tatsächlich so sein, daß nur sehr schwerwiegende Dinge wie Zwangseinweisung, Suizidversuch, etc. gemeldet werden UND auch nur diese Dinge weitergegeben werden müssen, dürfte das 99% der Legalwaffenbesitzer nicht jucken. Somit wäre es wieder viel Wind um nichts, aber das wissen wir halt erst nach Klärung dieses Umstandes.
  23. Im Prinzip müsste wirklich erst mal geklärt werden, welche Informationen eine Gesundheitsbehörde im Fall einer psychologischen Behandlung hat und entsprechend weitergeben könnte, bevor man über einen Nutzen oder eben eine pauschale Verdächtigung reden kann. Denn wenn diese Behörde gar keine detallierten Informationen hat, kann sie auch nichts hilfreiches weitergeben. Es sei denn sie gibt nur die Info über psychologische Behandlung weiter und jeder Betroffene wird mit einem Rundumschlag zu einem Psychotest verpflichtet. Oder die zweite Möglichkeit, jeder registrierte Waffenbesitzer wird per Gesetz dazu gezwungen die ärztliche Schweigepflicht für alle psychologischen Behandlungen aufzugeben. Also sobald die persönlichen Daten irgendwo in einer Psychopraxis auftauchen, erscheint automatisch ein rotes W und es muss sofort Meldung gemacht werden. Bei der Unverletzlichkeit der Wohnung hat das ja auch schon mal anstandslos funktioniert.
  24. Da bin ich überfragt. Aber das erhärtet meine Bedenken eigentlich noch. Denn wenn das Gesundheitsamt nur "Ist in psychologischer Behandlung" weitergeben kann, ist ja jeder, egal wegen was er dort ist, unter Verdacht.
  25. Grad wird sehr viel über eine allgemeine Testpflicht geredet, die ja so nicht geplant ist. Ein Aspekt der derzeitigen Regelung dürfte sein, daß bei bekannter Abfrage der Behörden bei den Gesundheitsämtern, sich einige Behandlungsbedürftige Waffenbesitzer eben nicht in Behandlung begeben und sich eine erstmal harmlose Störung zu was Schlimmerem hin entwickelt und dadurch vielleicht erst eine Gefahr entsteht, die es so gar nicht gegeben hätte. Wer sich wegen einer Überlastung, Burnout, Angststörung, Depression, etc. an einen Psychotherapeuten wendet, will sich ja helfen lassen und das ist doch gut. Aber wenn er dadurch in irgendeinen Verdacht gerät, macht er das vielleicht nicht. Er bleibt damit unerkannt und man erreicht wieder genau das Gegenteil von dem was man eigentlich will. Für mich ist das Ganze ziemlich unlogisch. Absolute Sicherheit gibts nun mal nicht. Bei so manch anderer Gelegenheit wird uns das doch auch immer wieder gesagt, warum nicht auch hier..
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