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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Ich schätze mal, daß der Jenige welche, der keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, nichts zu befürchten hat, außer daß ihm die bösen Magazine weggenommen werden, während der Waffenbesitzer vielleicht seine Zuverlässigkeit verliert. Aus dieser Sicht macht es durchaus Sinn, auch wenn man die Magazine dann natürlich nicht mehr nutzen kann. Wo es definitiv Sinn macht, sind Dekowaffen, bzw. Ersatzmagazine für Diese. Jeder mit waffenrechtlicher Erlaubnis ist wegen der Briefbeschwerer am Arsch, jeder Andere nicht.
  2. Ich bin mir da nicht so sicher. Die Erlaubnisse werden, wie du schon sagst, von der selben Behörde ausgestellt. Und die Argumentation, daß Sprengstoff schließlich den selben Anforderungen an geistige und körperliche Eignung unterliegt, ist auch nicht weit hergeholt. Ich denke, wenn man die Gelegenheit hat, wird man sie auch nutzen um noch mehr Menschen "prüfen" und aussortieren zu können.
  3. Verlängert werden muss auch z.B. die §27 Sprengstofferlaubnis. Sportschützen, die gleichzeitig auch Wiederlader sind, wären also auch betroffen.
  4. Steinpilz

    Armbrust-Garten

    Ich seh das mit dem "Schießen" einer Armbrust etwas anders. Nicht weil ich gesetzlich irgendeinen Paragraphen zerpflücken könnte und irgendwas auslege. Sondern schlicht wegen der Tatsache, daß es auf Youtube zig Videos gibt, in denen klar auf Privatgelände geschossen wird und es bisher nicht beanstandet wurde. Gerade Jörg Sprave ist eine Persönlichkeit, der die Behörden zu gern was anhängen würden, da er des Öfteren einige Dinge entwickelt und veranstaltet hat, die dem Gesetzgeber Kopfzerbrechen bereiten. Sollte er sich also mal was erlauben, das nicht 100% rechtskonform ist, wird sofort eine Anzeige erstattet. Vermutlich hat Herr Sprave schon mindestens einen eigenen Sachbearbeiter, der sich nur mit seinem Channel beschäftigt und alles auf Legalität prüft ^^
  5. Das habe ich auch ganz zu Anfang mal gelesen. Damals wurde allerdings darauf verwiesen, daß diese Antworten keine Rechtsgültigkeit haben und man sich somit nicht drauf verlassen kann. Im Bezug auf Dekowaffen würde das auch bedeuten, daß man ein eventuelles Ersatzmagazin für genau diese Dekowaffe anmelden müsste, während das erste Magazin als Teil der Dekowaffe zählt und somit ohne Weiteres besessen werden darf. Wir sind absolut verrückt geworden...
  6. Gilt halt schon seit Jahren nicht mehr für den Bereich Waffenrecht. Es gab in den letzten Jahren und Jahrzehnten einige Gesetze, die ursprünglich anders gemeint waren, als sie später angewendet wurden, weil sich eine bestimmte Auslegung entsprechend eingebürgert hat.
  7. Sollte so eine Schwankung mal zu stark sein bzw. nicht schnell genug reagiert werden (Manuelle Eingriffe sind in den letzten Jahren viel öfter nötig gewesen als vorher), hilft eine USV nichts. Dann kackt das Netz europaweit mal für ein paar Wochen ab und DAS möchte garantiert niemand erleben.
  8. Deswegen wäre es interessant, welche Dinge den Gesundheitsämtern nun gemeldet werden. Sollte es tatsächlich so sein, daß nur sehr schwerwiegende Dinge wie Zwangseinweisung, Suizidversuch, etc. gemeldet werden UND auch nur diese Dinge weitergegeben werden müssen, dürfte das 99% der Legalwaffenbesitzer nicht jucken. Somit wäre es wieder viel Wind um nichts, aber das wissen wir halt erst nach Klärung dieses Umstandes.
  9. Im Prinzip müsste wirklich erst mal geklärt werden, welche Informationen eine Gesundheitsbehörde im Fall einer psychologischen Behandlung hat und entsprechend weitergeben könnte, bevor man über einen Nutzen oder eben eine pauschale Verdächtigung reden kann. Denn wenn diese Behörde gar keine detallierten Informationen hat, kann sie auch nichts hilfreiches weitergeben. Es sei denn sie gibt nur die Info über psychologische Behandlung weiter und jeder Betroffene wird mit einem Rundumschlag zu einem Psychotest verpflichtet. Oder die zweite Möglichkeit, jeder registrierte Waffenbesitzer wird per Gesetz dazu gezwungen die ärztliche Schweigepflicht für alle psychologischen Behandlungen aufzugeben. Also sobald die persönlichen Daten irgendwo in einer Psychopraxis auftauchen, erscheint automatisch ein rotes W und es muss sofort Meldung gemacht werden. Bei der Unverletzlichkeit der Wohnung hat das ja auch schon mal anstandslos funktioniert.
  10. Da bin ich überfragt. Aber das erhärtet meine Bedenken eigentlich noch. Denn wenn das Gesundheitsamt nur "Ist in psychologischer Behandlung" weitergeben kann, ist ja jeder, egal wegen was er dort ist, unter Verdacht.
  11. Grad wird sehr viel über eine allgemeine Testpflicht geredet, die ja so nicht geplant ist. Ein Aspekt der derzeitigen Regelung dürfte sein, daß bei bekannter Abfrage der Behörden bei den Gesundheitsämtern, sich einige Behandlungsbedürftige Waffenbesitzer eben nicht in Behandlung begeben und sich eine erstmal harmlose Störung zu was Schlimmerem hin entwickelt und dadurch vielleicht erst eine Gefahr entsteht, die es so gar nicht gegeben hätte. Wer sich wegen einer Überlastung, Burnout, Angststörung, Depression, etc. an einen Psychotherapeuten wendet, will sich ja helfen lassen und das ist doch gut. Aber wenn er dadurch in irgendeinen Verdacht gerät, macht er das vielleicht nicht. Er bleibt damit unerkannt und man erreicht wieder genau das Gegenteil von dem was man eigentlich will. Für mich ist das Ganze ziemlich unlogisch. Absolute Sicherheit gibts nun mal nicht. Bei so manch anderer Gelegenheit wird uns das doch auch immer wieder gesagt, warum nicht auch hier..
  12. Beurteilt, richtig. Ein vorhandener Gegenstand wird beurteilt. Wenn ich da anfrage, werde ich da sicher keine Rechtsauskunft über eine theoretische Abänderung eines verbotenen Gegenstandes bekommen.
  13. Wenn ich mich nicht täusche, wird vom BKA etc. über solche Sachen keine Auskunft gegeben. Wie sollten sie auch, es gibt ja keine festgeschriebenen Regelungen dazu.
  14. Vermutlich, ja. Es wäre halt generell von Vorteil, in einem Rechtsstaat VORHER zu klären was man nun darf und was nicht. wenn erst einer in die Rechtsfalle tappen muss um etwas zu klären, entspricht das nicht meiner Vorstellung von Rechtssicherheit.
  15. Oder das Verschweißen eines Magazins an fester Stelle wie z.B. einem Möbelstück. Ich hab schon mal Möbel gesehen, die aus Dekowaffen gemacht waren. Wenn ein Magazin nicht entnehmbar ist bzw. irgendwo festgemacht, so daß es nicht mehr als Magazin verwendbar ist, dürfte auch das kein Problem darstellen. Zumindest nach gesundem Menschenverstand. Aber in dieser Hinsicht wurde ich im Waffenrecht schon öfter eines Besseren belehrt...
  16. Na ja, andererseits, wer hätte jemals gedacht, daß der "Körper" eines Magazins, also das alleinige Gehäuse ohne jegliche Zubehörteile ein verbotener Gegenstand sein könnte... Um da sicher zu gehen, müsste man rechtlich klären lassen, welche Abänderungen nötig sind, damit es endgültig kein Magazinkörper mehr ist. Vergleichbar mit Dekowaffen müssten exakt vorgeschriebene "Deaktivierungsmaßnahmen" festgelegt werden. Denn auch da war es ja so, daß bestimmte Abänderungen sein mussten, egal ob das Ding anderweitig zerstört wurde.
  17. Wenn das mit den Magazinlippen gehen würde, dann müsste auch das entgegengesetzte Ende zum Erfolg führen. Wenn die Befestigungsschienen für den Magazinboden dauerhaft entfernt werden, kann das Magazin seine Funktion auch nicht mehr erfüllen und müsste somit keinen Magazinkörper mehr darstellen.
  18. Eine erlaubnispflichtige Waffe kann der Eigentümer ja auch selber vernichten. Muss nur genau so mit einem entsprechenden Formular angezeigt werden wie die Überlassung und die Waffenteile müssen begutachtet werden. Wie wird das wohl mit den Magazinen sein, wenn die ja weder mit Nummer noch sonst wie einzeln registriert sind?
  19. Also ganz ehrlich, wenn irgendwer etwas zieht, das wie eine Pistole aussieht, möchte ich nicht rausfinden, ob das Ding nun wirklich Löcher macht oder nicht. Bei der hohen Zahl an illegalen Waffen und ofener Grenzen ist die Wahrscheinlichkeit, daß das doch Löchle stanzt, recht hoch. Nicht jeder hält sich an die Gesetze und es werden immer weniger. Und auch ein böswer Bube kennt dich nicht. Auch du könntest ein böser Bube sein und auf Gesetze scheißen. Ich bleibt dabei, da es nicht belegt ist und es nun doch schon etliche Jahrzehnte Erfahrung gibt, sind diese Dinge "Der zieht dann eine Echte", etc" für mich ein gern zitierter Mythos, der den Absichten der Staatsmacht natürlich recht gelegen kommt und sogar forciert wird.
  20. Abgesehen von der persönlichen Vorliebe eines Sebstverteidigungsgegenstandes.. Die Behauptung "Der böse Bube zieht dann eine Echte / Die Gaspistole wird MEISTENS(!!!) gegen einen selber eingesetzt / lässt die Situation nur eskalieren, etc" stützt sich nicht auf reale Fälle. Ich hab vor einiger Zeit mal zu dem Thema etwas recherchiert und ehrlich keinen einzigen Fall gefunden, in dem das so war. Es gibt einige erfolgreiche Notwehrfälle, die man im Netz findet, aber sowas wie hier immer behauptet wird, findet man nicht wirklich. Das scheint also eher ein Mythos zu sein, um sich nicht mal mit Knallpistolen auszurüsten.
  21. Davon abgesehen braucht ein wirklich handwerklich begabter Mensch vermutlich nicht mal einen gezogenen Laufrohling. Als ich letztens Montageringe für ein Zielfernrohr auf Amazon suchte, wurden mir weiter unten sog. "Rifling Buttons" vorgeschlagen. Keine Ahnung ob sowas tatsächlich funktioniert, aber die Dinger werden augenscheinlich einfach durch ein Rohr gepresst und hinterlassen dann das Profil. Gibts für jedes Kaliber. Ein Gesetz hält nur die guten Jungs von irgendwas ab, die bösen Jungs scheren sich einen Dreck drum...
  22. Alles was mit 3D-Druck geht, kann im Waffenbereich wesentlich einfacher mit konventionellen Mitteln hergestellt werden. Und vor Allem muss man keine Sorge vor dem Verlust von Fingern haben... Wenn im Bereich 3D-Drucker irgendwelche Verbote angedacht werden, sollte man zuerst Fräsmaschinen, Drehbänke, Bohrmaschinen und diverses Werkzeug für den Privatnutzer verbieten, das würde mehr Sinn machen. Nur weil man etwas drucken kann, das wie eine Pistole aussieht, kann das Ding noch lange nicht schießen ohne daß es einem um die Ohren fliegt. Für beanspruchte Waffenteile sind immer noch herkömmliche Metallteile nötig und wer das herstellen kann, der kann auch den Rest zusammenbasteln. Ach ja, Metalldruck ist noch lange nicht soweit, die hochbelasteten Waffenteile herstellen zu können. Metall ist nicht gleich Metall und das Gefüge von Matelldruckteilen ist nicht so dicht daß es da funktionieren würde. Zumindest nicht aus privat bezahlbaren und erhältlichen Druckern.
  23. War wegen dem Magazin in einer Dekowaffe nicht im Gespräch, daß es als Teil der Dekowaffen gesehen wird? Schließlich ist auch das funktionsfähige Griffstück einer Dekolangwaffe ja als teil der Dekowaffe eingestuft, obwohl für sich allein erlaubnispflichtig.
  24. Wieder ein Beispiel dafür, daß man über einiges in diesem Land jegliche Kontrolle verloren hat und die Verhältnismäßigkeit in immer mehr Bereichen flöten geht. Fängt bei Magazinen an und hört bei Ausgangssperren auf...
  25. Ernsthaft? Für eine Glock17 komplett und schussfähig reicht der bisher verwendete B-Würfel und für ein Blechgehäuse mit Feder, für das vielleicht nicht mal die passende Waffe vorhanden ist, braucht es einen 0er oder 1er Tresor? o.O
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