Zum Inhalt springen

Steinpilz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    994
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Waffenrecht spielt im Polizeidienst eine untergeordnete Rolle? Weil? Bei jeder Kontrolle wird auch nach Waffen gesucht oder zumindest Ausschau gehalten. Sollte ein Polizist nicht wissen, ob das Messer da in der Mittelkonsole des Autos erlaubt ist oder nicht?
  2. Glücklicherweise? Dann bist du also der Meinung, daß der Polizist erst mal alles einsammeln sollte, was spitz, scharf oder sonst wie potentiell gefährlich ist um dann vom Gericht klären zu lassen, ob der Jenige den Gegenstand hätte dabei haben dürfen? Für mich wäre es wesentlich sinnvoller, der Polizist vor Ort würde wissen, ob der Bürger etwas haben darf oder nicht. Ich dachte die Gerichte jammern immer, daß sie überlastet sind. Gut ausgebildete und vor Allem weitergebildete Polizisten könnten da Abhilfe schaffen.
  3. Ja, das ist auch ein erschreckendes Beispiel, daß auch Polizisten nicht vor solchen Irrtümern sicher sind. Aber ich finde es da noch viel schlimmer. Das ist ein wesentlicher Teil ihres Berufs. Nicht jeder kann alles wissen, aber die Grundzüge des Waffenrechts sollte man als Polizist kennen. Wer auf Streife ist, kann damit jederzeit konfrontiert werden und sollte dann wissen, was verboten ist und was nicht. Das würde den Gerichten und der Staatsanwaltschaft einiges an Arbeit ersparen, weil vor Ort klar ist, ob der Jenige gegen das Gesetz verstoßen hat oder nicht. Aber nochmal zu den Magazinen. Warum muss ich einen Besitzerwechsel begründen können? Noch kann ich alles Erlaubte verkaufen wem ich will und wenn ich entscheide, etwas, wegen dem mir als Einziger Nachteile entstehen könnten, an eine Person weitergebe, die keine Nachteile zu erwarten hat. Auch Richter sollten an bestehende Gesetze gebunden sein und SIE sollten mir begründen müssen, warum ich etwas nicht darf. Auf die Begründung wäre ich gespannt.
  4. Warum ist es ein billiger Taschenspielertrick, wenn eine Person, die wegen dem Besitz von Gegenstand X Sanktionen zu erwarten hat, besagten Gegenstand X an eine Person weitergibt, die keine Sanktionen befürchten muss und das auch dokumentiert? Das ist doch die logische Konsequenz aus dieser absolut blödsinnigen Regelung. Man könnte die Magazinsache an sich eigentlich auch als Taschenspielertrick der Politik bezeichnen, da es absolut nichts bringt, ausser daß Legalwaffenbesitzer etwas anmelden müssen, was bisher kein Problem darstellte. Einen rationalen Grund dafür gibt es nicht, das bestätigten alle befragten Experten. Wie gesagt, für manche ist die Anmeldung aus durchaus nachvollziehbaren Gründen einfach keine Option. Die nächste "Waffengesetzanpassung" steht ja schon in den Startlöchern und alles was angemeldet ist, steht automatisch auf der Abschussliste.
  5. Stimmt. Da legt der Standnachbar versehentlich das Magazin zu nahe am AR-Besitzer ab und zack...
  6. Schutzbehauptung? Es gibt doch einen eindeutig von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag. Man kann auch die Frau gegen den Sohnemann austauschen, der sich vielleicht auch für Waffen interessiert und eben jenes Magazin gerne haben wollte. Und wenn der Zugriff auf das Magazin schon reicht, damit ein Waffenbesitzer seine Zuverlässigkeit verliert, dann hoffe ich mal, daß man nicht mal unwissenderweise zu jemandem zu Besuch ist, der sowas auf dem Kamin stehen hat wo man es jederzeit in die Hand nehmen könnte...
  7. Aber das bringt mich dann wieder zu einer neuen Frage... Angenommen jemand hat jetzt als Besitzer eines AR15 ein "großes" Magazin, das er ja dann nicht unangemeldet haben dürfte. Aus irgendwelchen Gründen hat er keine Lust es anzumelden. Jetzt lebt er mit einer lieben Frau zusammen. Nun macht er mit eben dieser lieben Frau einen "Kaufvertrag", in dem aufgeführt ist, daß genanntes Magazin in den Besitz der Frau übergeht, die keine WBK hat. Das Magazin wird vielleicht sogar noch nummeriert und diese Nummer auf dem Vertrag festgehalten. Das Magazin verbleibt im Haushalt, steht vielleicht sogar auf dem Tresor. Was ist das jetzt? Dem Waffenbesitzer gehört das Magazin nachgewiesenermaßen nicht und der Frau droht ja keine Strafe.
  8. Dann hat das Ganze noch weniger Sinn als ich dachte.
  9. Ganz ehrlich, ich glaub nicht, daß man das nicht wenigstens irgendwo aufschreibt. Ganz besonders bei schon registrierten Waffenbesitzern. Da wird es sicher einen Vermerk oder eben eine separate Liste geben. Was hätte die Anmeldung sonst für einen Sinn? Der Staat möchte ja anscheinend für die Zukunft wissen, wer wo welche Magazine hat. Warum sollte eine Anmeldung sonst gefordert werden?
  10. Aber die Anmeldung wird doch irgendwie dokumentiert werden. Herr X hat zwei G3-Magazine am Tag Y angemeldet. Und selbst wenn das nur eine Excel-Tabelle ist, handelt es sich um ein Register, in der der Name auftaucht. Wie sieht die Verpflichtung aus, das Magazin gegen Abhandenkommen zu sichern? Und wenn das Magazin verloren geht, wie wird verfahren? Anzeigepflicht bei Verlust? Nachweis über den Verbleib? Je mehr man fragt, desto lächerlicher wird es.
  11. Also zu "das kriegt man dann schon mit, wenn was verboten wird.." kann ich nur sagen, ich hatte in den letzten Jahren immer mal wieder Leute, die einfach nicht wissen, daß ihr Butterflymesser, ihr Springmesser, ihr Wurfstern, etc. mittlerweile verboten ist. Vor ein paar Wochen erst war ich zu einem Lagerfeuergrillen eingeladen, bei dem mir gegenüber ein neues Gesicht saß, der seinen Fisch mit einem sichtlich stark gebrauchten Butterfly zerlegte. Auf meinen Hinweis, daß er das Ding besser verschwinden lassen sollte, reagierte er erst mit ungläubigem Lächeln, dann mit Erstaunen und dann mit Unverständnis gegenüber dem Gesetz. Er wusste schlicht nichts davon. Das war immer schon sein Fischmesser und er hatte es bei jedem Grillen immer dabei. Und ich schätze so geht es den meisten Menschen, die sich nicht grad ständig in einem Waffenforum rumtreiben. Die kriegen das schlicht nicht mit. Ein altes G3 Magazin mal als Dekostück aufm Flohmarkt gekauft und in irgendeiner Kiste vergraben wird sich der Jenige darüber sicher keinerlei Gedanken machen. Ist ja schließlich kein Waffenteil. Wer sich nicht ständig mit dem Waffenrecht beschäftigt, das sich in immer kürzeren Intervallen ändert, der kann halt Pech haben. Selbst wenn etwas zum Zeitpunkt des Kaufs nicht unters Waffenrecht fällt, ist das keine Garantie, daß es in einem Jahr auch noch so ist. Und wer hätte gedacht, daß sogar ein Blechkörper ohne Inhalt mal als verbotener Gegenstand gilt...
  12. Dann wird es also ein neues Register geben, in dem dann auch die ganzen Nichtlegalwaffenbesitzer mit verbotenen Magazinen registriert sind. Also ehrlich gesagt hab ich über diesen Aspekt noch nie nachgedacht und da stellen sich mir gleich noch mehr Fragen. Wird da regelmäßig abgefragt, ob die Magazine noch vorhanden sind bzw. wie die gegen Abhandenkommen gesichert werden? Sollten die Magazine mal bei nem Umzug oder so verschütt gehen, wird man dann belangt? Das wird sicher noch lustig...
  13. Ich glaube nicht, daß viele von denen sowas anmelden. Wie sollten sie sowas mitkriegen, wenn sie nicht grad eine Informationsquelle dazu im Bekanntenkreis haben?
  14. Er hätte natürlich nicht verkaufen müssen. Ihm wurde das Thema aber zu dumm. Ständig muss man damit rechnen, daß bestimmte Dekos demnächst verboten, meldepflichtig oder sonst was werden. Je nachdem was unseren Gesetzgeber grad einfällt. Gekauft als Briefbeschwerer und morgen vielleicht eine illegale Waffe daheim... Ich kann ihn absolut verstehen. Zu den Magazinen. Kann tatsächlich auch jeder ohne WBK ein Magazin anmelden? Wo und wie sollte denn sowas registriert werden? Wird wegen ein paar Tischbeinen dann extra ein Eintrag im NWR angelegt? Wenn der Bereffende irgendwann mal Scheiße baut, wird ihm aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit dann der Tisch weggenommen? Solche Fragen sind fast noch lächerlicher, als die Tatsache, daß man darüber überhaupt nachdenken muss.
  15. Es wird immer absurder.... Gestern hatte ich Besuch. Ein langjähriger Freund, der mal Dekowaffen gesammelt, mittlerweile aber fast alles wieder verkauft hat. Da ich mich hobbybedingt etwas mehr im Waffenrecht auskenne als er, hat er mich schon öfter mal was gefragt, wenn er sich rechtlich nicht sicher war. So auch diesmal. Er hatte mal eine Deko STEN MP, dazu ein paar Magazine. Die Dinger haben 30 Schuss. Die MP hat er verkauft, weil das mit dem Deko-Kram immer undurchsichtiger wurde und die Zeichen der Zeit auf Probleme hindeuten, wenn man irgendwann sowas noch hat. Die STEN ist also nicht mehr in seinem Besitz, 10 Magazine hat er aber behalten. Sind ja nur Magazine... Mittlerweile hat er sich aus den Magazinen einen kleinen Beistelltisch gebaut. Also Magazine im Kreis unten an einen Metallrahmen geschweißt, Glasplatte rein , Dekopatronen in die Magazine und alles etwas auf alt gemacht. Sieht durchaus ganz nett aus. Jetzt hat er das mit den Magazinen mitgekriegt und wusste nicht, wie nun sein Tischchen eingestuft wird. Zählen die Beine von seinem Tisch nun als verbotene Magazinkörper, oder nicht.. Ehrlich gesagt, ich wusste im ersten Moment nicht, ob ich jetzt in Gelächter ausbrechen oder weinen soll. Man muss sich Gedanken machen, ob ein paar Blechteile an einem Tisch unter das Waffenrecht fallen... Ich wusste auch nicht recht, was ich da für eine Auskunft geben soll. Einerseits sind die Dinger ja fest angeschweißt und so nicht nutzbar. Andererseits sind es nach wie vor Magazinkörper. Ich hab mich jetzt entschieden, ich werde weinen...
  16. Klar hätte es auch noch schlimmer kommen können und die Anstrengungen waren sicher gerechtfertigt und sollten honoriert werden. Was aber Manche anscheinend vergessen ist, daß das Ziel der gegenseite immer noch das Selbe ist und sie keine Ruhe geben werden. Was jetzt noch nicht verboten ist, wird beim nächsten Mal halt wieder versucht. Und wieder und wieder. Und beim derzeitigen Trend hat jeder Versuch gute Chancen, daß zumindest jedes Mal ein Teil der Forderungen durchkommt. Wir hingegen weichen immer weiter zurück und stellen nicht mal Forderungen, sondern freuen uns ein Loch in den Bauch, wenn wenigstens nicht alle Verbote auf einmal durchgekommen sind...
  17. Hab das Formular wieder gefunden. Seltsamerweise nur dieses Eine und auch nur von dieser Behörde bzw. diesem Kreisamt. https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_2780_1.PDF?1481267865 Kommando zurück, wenn ich den genauen Text des Formulars eingebe, kommt zumindest noch ein ähnliches Formular einer anderen Kreisbehörde. https://www.landkreis-lindau.de/media/custom/1188_4213_1.PDF?1432737012
  18. Warum erlaubnispflichtig? Ich dachte, zerstören von eigenen Waffen ist noch erlaubt?
  19. Hm, analog zum Zerstören von eingetragenen, erlaubnispflichtigen Waffen, wäre ja dann auch das Zerstören von angemeldeten Magazinen anzeigepflichtig. Anders als bei den Waffen wäre es da aber nicht möglich, die Überreste anhand einer Nummer zu identifizieren.
  20. Ist eigentlich die Zerstörung eigener Waffen noch erlaubt oder ist das jetzt auch schon verboten? Ich meine nicht die Unbrauchbarmachung als "Dekowaffe", sondern komplett zerstückeln, zerschneiden, Lauf der Länge nach in zwei Teile sägen, etc. Irgendwann vor Jahren hab ich da mal ein Formular im Netz gesehen, das irgendwie "Meldung über die Vernichtung einer Waffe" oder so geheißen hat und das war anscheinend für Privatleute gedacht. Die Waffenteile mussten laut Formular mit an die Behörde zur "Sichtprüfung" übergeben werden und es war darauf zu achten, daß die Nummern, Stempel etc. noch lesbar sind.
  21. Was bei einer Anmeldung anders ist? Manche sehen darin den ersten Schritt um die Dinger irgendwann ganz kassieren zu können. Nur was bekannt ist, kann bei Bedarf auch weggenommen werden. Und der Trend geht in diesem Bereich nun mal ganz klar in Richtung Totalverbot. Da kann man jetzt unterstellen, daß die Schützen schon 30 Jahre über ein Totalverbot unken, aber fasst man den gesamten Weg der Gesetzgebung zusammen und betrachtet das große Ganze, ist es durchaus realistisch. Freilich passiert es nicht auf einmal, sondern langsam und Stück für Stück, aber es geht stetig auf den Abgrund zu. Und dank EU beschleunigt sich das in den letzte Jahren und per Formulierung im Gesetz sind ja die nächsten Verschärfungen schon geplant bzw. vorgesehen. Oder glaubt irgendwer, daß bei der nächsten "Überarbeitung" des Waffenrechts irgendwas besser wird?
  22. Steht den irgendwo schon was man tun muss, wenn das angemeldete Magazin kaputt geht und in die Tonne wandert? Oder muss man die Überreste aufbewahren? Darf man es einfach wegwerfen, oder muss man den Körper zerschneiden? Wie muss man ihn zerschneiden, daß er rechtlich gesehen kein verbotener Magazinkörper mehr ist? Woher weiß die Behörde, daß es genau das Magazin war, was man angemeldet hat? Je mehr man darüber nachdenkt, desto mehr wird einem der Blödsinn der ganzen Sache bewusst..
  23. Und das mit den wesentlichen Waffenteilen hat nichts mit der Funktion einer Waffe zu tun. Natürlich schießt eine Waffe ohne Schlagbolzen nicht, deshalb vermutlich auch die Annahme, daß er für die Schusswaffe selber und für ihre Funktion als wesentlicher Bestandteil angesehen werden kann. Die rechtliche Definition ist aber eine Andere und wurde durch den Gesetzgeber festgelegt. Die ist auch nicht überall gleich. In den USA können z.B. in vielen Staaten Läufe etc. frei gekauft werden, das Gehäuse, das bei uns (noch) frei erwerbbar ist, gilt aber als wesentliches Waffenteil (Übersetzung kenne ich leider nicht) und darf daher nur mit Erlaubnis oder als nicht einbaufertiges Teil erworben werden. Bekannt sind da hauptsächlich die AR-15 Teile.
  24. Ich erhebe keinen Anspruch darauf, daß mein Gedankengang er einzig richtige ist. Aber die Erfahrung hat mich gelehrt, daß im Bereich Waffenrecht immer oder meistens irgendwelche Regelungen eher strenger als lockerer ausgelegt werden. Und ich persönlich glaube eben nicht, daß ein Behälter, der so kompakt um die betreffende Schlagwaffe geformt ist, daß die Eigenschaften der Schlagwaffe nicht beeinträchtigt werden, als zulässig eingestuft würde. Es sei denn, das Behältnis ist nochmal irgendwo befestigt, daß es eben nicht durch schnellen Zugriff eingesetzt werden kann. Der letzte Satz bietet schon einige Möglichkeiten, die sich relativ einfach umsetzen ließen.
  25. Ist doch egal, ob Plastiktüte oder schlagstockförmiges Behältnis. Mein Beispiel sollte lediglich aufzeigen, daß ein Schlagstock in einem Behältnis, das zwar den Schlagstock umschließt, dessen Eigenschaft als Schlagwaffe nicht mindert, in der Realität sicher nicht als vorschriftsmäßiges Behältnis eingestuft würde. Wär dem so, hätten wir gerade eine Marktlücke entdeckt. Dann würde ich sofort aufklappbare Schlagstockschatullen in Auftrag geben, die aus dünnem Kunststoff bestehen, eine Öse für ein kleines Vorhängeschloss haben und genau die Form des Schlagstocks abbilden. Dann hätte man theoretisch den Schlagstock in einem verschlossenen Behältnis, aber praktisch kann man damit genauso zuschlagen. Dürfte jedem einleuchten warum das in der Praxis vor dem Gesetz nicht funktionieren wird.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.