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Steinpilz

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  1. Warum? Diese Legalwaffenbesitzer halten sich an den gültigen Gesetzestext und sind somit rechtstreu. Daß der Gesetzgeber vielleicht ursprünglich etwas anderes wollte, dies aber in seinem Text nicht formulierte, braucht den rechtstreuen Legalwaffenbesitzer nicht zu kümmern solange es von staatlicher Seite, also seinem zuständigen Amt genehmigt wird. Wenn der Gesetzgeber jetzt irgendwie versehentlich einen Absatz ins Gesetz schreiben würde, daß jeder volljährige Staatsbürger ohne Weiteres eine Waffe kaufen und führen darf, würden hier sicher auch Leute nörgeln wenn das dann irgendwer macht und es wagt, das Gesetz tatsächlich so auszulegen wie es da geschrieben steht, weil der Staat das ja so gar nicht wollte und es nur ein Versehen war :-) Es ist schon seltsam, daß man generell von Legalwaffenbesitzern zu hören kriegt wie kompliziert doch das Waffengesetz ist und die gleichen Leute es dann aber noch mehr verkomplizieren weil sie nicht nur den Gesetzestext heranziehen, sondern auch noch irgendeinen ominösen Willen des Gesetzgebers, der aber in diesem Fall im krassen Widerspruch mit dem verfassten Text steht. Wenn wir so anfangen, hat der Gesetzgeber freie Hand einen Gesetzestext zu verfassen, der uns Freiheiten zugesteht, aber dann mit seinem "Willen" was ganz Anderes festzulegen. Woran hält man sich denn dann? An den Text oder an den Willen? Oder an eine Mischung von Beidem? Zu wieviel Prozent darf ich denn dann dem Text glauben und zu wieviel muss ich den Willen beachten? Sorry, aber das Ganze gezerre hier versteh ich nicht wirklich. Fakt ist, aktuell sind Eintragungen vollkommen in Ordnung. Ob der Gesetzgeber nachbessert steht in den Sternen und was mit den bisherigen Einträgen passiert auch. Wenn der Gesetzgeber die neue Gelbe wieder weghaben will, braucht er keinen nichtigen Anlass wie das hier. Und irgendwie find ich es auch ziemlich daneben den Leuten, die sich im Rahmen des derzeit gültigen Gesetzes ein solches Gewehr haben eintragen lassen, zu unterstellen sie würden den legalwaffenbesitzern schaden. Schaden tut höchstens dieser missgünstige Streit hier, der schon wieder einen Keil zwischen die Legalwaffenbesitzer treibt, die doch eigentlich alle im selben Boot sitzen und alle darauf bedacht sein sollten, daß möglichst viele Waffenarten so einfach wie möglich für die legale Nutzung verfügbar sein sollten. Es kommt mir echt so vor als würde hier der Eine dem Anderen die Butter aufm Brot nicht gönnen....
  2. Die Glaubwürigkeit oder die Hörigkeit? :-) Grenzen von Gesetzen auszuloten und sich in ihrem Rahmen zu bewegen ist eigentlich die Pflicht eines gesetzestreuen Bürgers. Wer bis an die Grenze geht, aber nicht darüber hinaus, der ist im Recht. Wer lieber nicht an die Grenze geht und sich somit vieles von dem was eigentlich erlaubt wäre, selber verbietet, der ist auch im Recht. Allerdings nicht mehr als der "Grenzgänger" :-) Nur wird von letzterem gern mal in Richtung des Ersten gewettert weil der sich das erlaubt was sich der Zweite nicht traut. Und so wird dieses Spiel immer weitergehen, nicht nur auf das Waffenrecht bezogen. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gehts oft ganz ähnlich zu. "Es ist zwar nicht verboten seine Mülltonne da hin zu stellen, aber wenn ich meine nicht da hin stelle, darf es mein Nachbar auch nicht!" ^^
  3. Na ja, dafür mangelt es bei der Version mit gezogenem Lauf an Verwendungsmöglichkeiten. Mit Flintenlaufgeschossen ist das Ding durchaus brauchbar. Schrot kann man beim besten Willen daraus nicht vernünftig verschießen. Für mich wärs einfach eine Just for Fun- Anschaffung. So wie meine Marlin 1894C in .357Mag. :-)
  4. Das bedeutet also, wenn sich die Verbände nicht so sträuben und alles verkomplizieren würden, würden vielleicht weniger Sportschützen überhaupt auf die Idee kommen, sich eine gezogene Flinte auf Gelb zulegen zu wollen. Das heisst an dem ganzen Mist hier sind die Verbände schuld :-)
  5. Also die letzten Beiträge sagen es eigentlich recht schön. Fernab irgendwelcher Definitionskriege: Wer sich so eine Flinte zulegen möchte, sollte erst bei der Behörde anfragen und sie dann kaufen. Wer schon eine hat, sollte sich darüber freuen. Und wer einem Anderen keine gönnt, sollte sich in einem Forum darüber auslassen :-)
  6. Na dann würd ich sagen, wenn die Herren ihre Rechtsauffassung plötzlich aus irgendwelchen Gründen geändert haben, sollten die Jenigen, die sowas jetzt eingetragen haben, auf jeden Fall einen Bestandsschutz erhalten und eben von Neueintragungen abgesehen werden, bis das Ganze eindeutig geklärt ist. Und wenns dann geklärt ist, kanns ja zukünftig so gehandhabt werden wie es die Herren da oben für richtig erachten ;-)
  7. Also ich denke nach wie vor, daß die Bezeichnungen Büchse oder Flinte nicht wirklich relevant sind für die Eintragung. Die Eintragung, die ich in der WBK eines Vereinskameraden sah, lautete eindeutig "Vorderschaftrepetierflinte" und darunter stand -gezogener Lauf-. Somit schien das für den SB klar zu sein und auch nicht weiter wichtig ob nun Flinte oder Büchse. Wichtig war der Zusatz -gezogener Lauf-.
  8. Also ich weiß nicht was da der Wille sein soll. Schrotflinten, mit denen man sinnvoll Schrotpatronen verschießen kann (also mit glattem Lauf) sind ja erschwert erwerbbar. Korrigiert mich, aber die Deliktrelevanz von Repetierflinten dürfte in Deutschland gegen null gehen. Die Motivation der gesetzlichen Regelung gegen Vorderschaftrepetierflinten entspringt also eigentlich nur dem Hollywood-Mythos und da schießen die bösen Jungs eigentlich immer mit Schrot :-) Da das Gewehr um das es hier geht, aber nicht sinnvoll für solche "alleszerstörenden" Schrotpatronen geeignet ist, könnte man doch auch vermuten, daß der Gesetzgeber einfach nicht die Notwendigkeit sah, diese Dinger nochmal extra auszunehmen. Entweder das, oder sie wurden damals schlicht übersehen bzw. vergessen, aber dann ist das das Problem des Textverfassers und entweder er bessert nach oder lässt es auch weiterhin zu. Beides dürfte nicht zu Nachteilen der Schützen, die sich inzwischen sowas genehmigen ließen, führen. Schlimmstenfalls müssen sie halt das Ding veräussern. Bestenfalls wird ihre Sichtweise bestätigt. Und der Mittelweg wäre der Bestandsschutz für bisherige Eigentümer aber die Versagung von Neugenehmigungen.
  9. Was macht denn den Lauf in irgendeiner Waffe zu einem "Lauf mit Sonderprofil"? Ein Sonderprofil ist für mich z.B. ein glatter Lauf, der im vorderen Bereich irgendwelche drallähnlichen Dinge hat. Also quasi eine Kombination, die das Gesetz nicht kennt bzw. nicht benennt. (Einen halbgezogenen Lauf gibts halt da nicht) Ein komplett gezogener Lauf ist kein Sonderprofil, sondern eben ein gezogener Lauf. Auf das Kaliber dürfts nicht ankommen, da die Slug-Gun, wie der Name schon sagt, nur für Flintenlaufgeschosse, also Einzelprojektile ausgelegt ist. Daß man da auch Schrotpatronen reintun kann, ist irrelavant, denn das kann ich auch in einen .45er Revolver :-) Vor ein paar Seiten hab ich schon geschrieben, daß ich eine solche Flinte mit Postenschrot testen konnte und somit die absolute Untauglichkeit für Schrotladungen bestätigen kann. Ob sie deswegen eine Büchse ist, weiß ich nicht und ist auch egal. Fakt ist, sie ist für Einzelgeschosse gemacht und solange es diese im Kaliber 12 gibt, sagt der gesunde Menschenverstand, daß sie mit dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, den Erwerb von Pumpschrotflinten zu erschweren, eigentlich nichts zu tun haben.
  10. Wichtiger als die Frage, ob man eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf auf Gelb erwerben kann? Was soll das denn bitte sein? :-)
  11. Da ich nächste Woche wieder zu meinem Sachbearbeiter geh und ein neues Schießeisen eintragen lasse, werd ich ihn bezüglich dieser Thematik mal kräftig zur Sau machen und ihn fragen was die Trickserei, die er da veranstaltete indem er meinem Vereinskollegen so ein Teil eingetragen hat, überhaupt sollte :-) Der wird so klein mit Hut wenn ich ihm klar mache, daß er den Willen des Gesetzgebers nicht über den Text des Gesetzes gestellt hat XD
  12. Na ja, da ist schon was dran. Wer versucht sich ohne Verteidigungsgegenstand zu wehren, es natürlich nicht schafft und getötet oder schwer verletzt wird, der bekommt das Bundesverdienstkreuz. Wer das Gleiche mit Selbstverteidigungsgegenstand macht, der bekommt erst mal eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung und wird vielleicht sogar verurteilt weil er sich durch das Mitführen des Gegenstandes ja wissentlich auf so eine Situation vorbereitet hat.
  13. Ich glaub das mit der Flinte hat sich vorerst erledigt. Der Preis ist mir leider etwas zu hoch. Mal schaun ob sie in absehbarer Zeit noch etwas billiger wird, dann könnt es sein daß ich spontan zuschlage :-)
  14. Ich würd ihm die aktuelle Fassung des deutschen Waffengesetzes schenken. Für ihn ist das sicher sowas wie ein Witzebuch :-)
  15. Bitte? Ein emotional bedingtes Überschreiten der Notwehr wird öfter als nicht zulässig abgeurteilt aber wenn ich mir kurz vorher (was ist das? Ein Tag, eine Woche?) eine Knarre kaufe weil ich mich bedroht fühle, dann ist das ok? Dieses Urteil klingt arg seltsam. Ich kann mich noch gut dran erinnern, wie der Fall gelafuen ist, in dem ein junger Mann ein winzigkleines Messer dabei hatte und es in Notwehr einem anderen jungen Mann in den Hals stach. Da wurde auch angeführt, daß er das Messer höchstwahrscheinlich aus Verteidigungsgründen dabei hatte und genau das wurde ihm dann zum Verhängnis. Das und eine, laut Richter, Notwehrüberschreitung. Wie soll man sich denn aber bitte sonst gegen mehrere gewaltbereite Angreifer wehren? Ich glaube in dem Fall damals wurde sogar vorher schon sein Kumpel verletzt und er musste fürchten nun selber dran zu sein. Also soviel zur Notwehr mit irgendwelchen Gegenständen, geschweige denn Schusswaffen, die man dann auch noch illegal dabei hat.
  16. In allen Bereichen wird das sicher nicht gehen. Bei gewissen Dingen muss man einen Spielraum lassen. Aber wenns um etwas geht das verboten sein soll oder eben nicht, dann muss eine klare Formulierung her. Ich weiß schon, daß das beabsichtigt ist, denn bei Rechtsunsicherheit lässt der brave Bürger es lieber. So hat man das Ziel erreicht ohne wirklich ein Verbot auszusprechen. Allerdings sind solche schwammigen Formulierungen, bei denen es erst vor Gericht geklärt wird wie man es auslegen soll, eine stolperfalle für das Volk. Denn wenn ich ein Jurastudium brauche (und selbst da sind sich nicht immer alle einig) um die Gesetze, an die ich mich halten soll, zu verstehen, dann ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, daß unsere Gesetze zu kompliziert formuliert sind.
  17. Doch, die müssten dann immer noch Recht sprechen wenn Jemand etwas Verbotenes getan hat. Aber der Bürger würde dann verstehen woran er sich überhaupt halten soll ;-) Wenn es schon so weit ist wie du sagst und wir Anwälte und Richter brauchen um erklärt zu bekommen was wir dürfen und was nicht, dann läuft etwas ziemlich falsch. Was nützt es dem Bürger wenn er NACH seinem Tun vor Gericht erst erklärt bekommt, daß er es nicht gedurft hätte? Er muss es VORHER verstehen können und zwar eindeutig, ansonsten haben wir wie gescagt eine Rechtsunsicherheit, die es so nicht geben darf.
  18. Also ganz ehrlich, wenn ich mich als Bürger nicht mehr auf den Wortlaut eines Gesetzes verlassen kann, worauf denn bitte dann? Entweder der Gesetzgeber formuliert seinen Wunsch eindeutig oder alles was er nicht reinschreibt, ist weiterhin erlaubt. Punkt. Alles Andere schafft Rechtsunsicherheit und ist eigentlich nicht zulässig.
  19. Ja denke ich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine legale Handlung, in dem Fall die Notwehr, die illegale Handlung, also der illegale Waffenbesitz, neutralisiert. Sonst könnte man sich ja jederzeit die illegale Makarov einstecken und wenn man sie nur im Notfall einsetzt, wird man dafür nicht bestraft.
  20. Ich denke so ziemlich jeder Fall in dem das zutrifft. :-) Hat jemand z.B. eine illegale Knarre dabei und wehrt sich in einer eindeutigen Notwehrsituation, bleibt das zwar straffrei aber der illegale waffenbesitz wird natürlich trotzdem bestraft.
  21. Was verschießt du denn aus deiner so? Ich hab nochmal geschaut, ich hab bis jetzt Geco Competition slugs, Remingtun Slugs, Brennekes und WinchesterX probiert. Alles ohne Probleme aber auch ohne nennenswerten Unterschied zu einem Glattlauf. Glücklicherweise kommen nämlich fast immer zwei Kollegen gleichzeitig zum Training. Einer hat eine 870 mit Glattlauf und einer hat die 870 Slug Gun. Da ist dann ein direkter Vergleich recht einfach :-) Die besten Ergebnisse hatte ich zu meiner Überraschung übrigens mit den Gecos. So schlecht wie ihr Ruf sind die gar nicht.
  22. Zuhause ist das ja wieder was Anderes. Ich denke es geht mehr um den Selbstschutz auf der Straße. Zuhause kann ich mir einen Baseballschläger irgendwo deponieren, wo ich ihn im Notfall griffbereit hab. Unterwegs sind aber die Mittel sehr eingeschränkt. Pfefferspray ist eigentlich das einzige einigermaßen effektive Mittel, das der Gesetzgeber noch zulässt. Und das darf ja auch nur zur Tierabwehr geführt werden und man muss sich nachher vielleicht auch noch rechtfertigen warum man sowas dabei hatte wenn man in der Großstadt unterwegs ist.
  23. Lass es besser wieder fallen. Sowas kann auch als Schlagwaffe gewertet werden ;-)
  24. Das schon heletz. Nur um es im Falle des Falles einsetzen zu können musst du es erst mal mitführen und das schränkt der Gesetzgeber ja schon ein.
  25. Ich denke es ist eher die Vorbereitung auf eine eventuelle Verteidigungs bzw. Notwehrsituation gemeint. Der Gesetzgeber hat ja durch diverse Verbote und Einschränkungen die geeigneten Gegenstände auf ein Minimum reduziert. An einigen Orten gar ganz eliminiert (Waffenverbotszonen, etc.) Solche Gegenstände zum Angriff zu nutzen ist ja ohnehin schon verboten. Aber solche gegenstände zur Verteidigung zu benutzen ist in einer Notwehrsituation jederzeit erlaubt. Ich kann dem Gedankengang schon folgen, daß man sich da fragt: Wenn Notwehr grundsätzlich zulässig ist, warum schränkt dann der Gesetzgeber meine Möglichkeiten zur Vorbereitung auf derartige Situationen so massiv ein?
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