

Steinpilz
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Aus Angst vor Sanktionen werden bestimmte Mitgliedsländer, die von sowas ja eh schon lang geträumt haben, alle Häuser vorsichtshalber durchsuchen und die gefundenen Dekowaffen der Vernichtung zuführen. Was ihnen bei der EU dann wiederum Bonuspunkte einbringt und sie mehr finanzielle Mittel aus dem geheimen "Bürgerentwaffnungstopf" erhalten, womit sie die Entwaffnung noch schneller voran treiben können.
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Doch, denn Dekowaffen, die ja zum Teil auch einen erheblichen Wert haben, können nicht mehr verkauft werden und werden somit mit einem Federstrich entwertet. Ich sehe das schon als sehr große Einschränkung.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Steinpilz antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das Problem ist, daß es durchaus auch sein kann, daß man 99 Mal Panik schiebt und nix passiert und beim 100 Mal ist es dann aber doch so weit und die Zeichen sprechen halt diesmal ganz klar dafür. Damals haben auch alle gelacht, als der Messerführschwachsinn kurz vor Vollendung war. Niemand konnte sich vorstellen, daß normale Küchenmesser und kleine Einhandtaschenmesser von einem Verbot betroffen sein könnten. Auch damals wurde den "Jammerern" gesagt, daß dieses Gesetz ja gar nicht schlimm sei, weil nur gewaltbereite Jugendliche davon betroffen sein werden und es nie gegen friedliche Bürger eingesetzt werden wird. Tja, spätestens seit dem Urteil, daß ein Einhandrettungsmesser im PKW nicht als gesellschaftlich anerkannter Zweck gilt, wissen wir, was das wert war. -
Hat denn jemand genauere Infos über das dortige Waffenrecht? Ich würde es gerne diversen Leuten in diversen Diskussionen um die Ohren hauen :-)
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Gaswaffe zur Selbstverteidigung - Welche Munition?
Steinpilz antwortete auf Doreou's Thema in Frei ab 18
Mal anders gefragt. Die Geschichte mit der "Scharfen, die der Räuber dann zieht" ist ja scheinbar nicht tot zu kriegen. Dafür, dass es mangels Alternativen sicherlich viele Gaspistolenträger in Deutschland gibt und man auch ab und zu mal Meldungen liest, in denen die Dinger zum Einsatz kamen, hört man eigentlich nie von Fällen, in denen Jemand von einem Einbrecher erschossen wurde, nachdem er diesen mit einer Gaspistole bei seiner Berufsausübung überraschte. Oder auch bei Überfällen, bei denen sich Jemand mit einer Gaspistole verteidigte. Lediglich hört man ab und zu, daß Leute von Polizisten erschossen wurden, weil sie mit einer Gaspistole oder auch einer Spielzeugpistole auf die Beamten zielten. Letzteres hat aber mit einer Verteidigungssituation nichts zu tun und sollte deshalb auch nicht herangezogen werden. Denn wer auf Polizisten mit was auch immer zielt, ist selber schuld und ist meist auch kein gesetzestreuer Bürger, sondern einer von Denen, gegen die sich eben Genannte zu verteidigen versuchen. -
Gaswaffe zur Selbstverteidigung - Welche Munition?
Steinpilz antwortete auf Doreou's Thema in Frei ab 18
Ich weiß ja nicht was du da hast, aber der Abzug ist bei etwas, das nur knallen und rauchen soll, eher zweitrangig Ich nutze so ein Ding auch nur an Silvester, aber auf die Idee den Abzug zu beurteilen, wenn ich Leuchtkugeln in den Himmel jage, bin ich bis jetzt noch nicht gekommen. -
Gaswaffe zur Selbstverteidigung - Welche Munition?
Steinpilz antwortete auf Doreou's Thema in Frei ab 18
Ich weiß nicht was das mit der Geschichte "der Andere hat dann eine Scharfe" soll. Wenns soweit ist, daß man eine Gaspistole benutzen muss, dann sollte man ohnehin nicht erst damit drohen (wie eigentlich bei allen Selbstverteidigungsmitteln), sondern ziehen, schießen, weglaufen. Das ist kein Duell, das ist eine Notwehrsituation, aus der man möglichst schnell flüchten soll und nicht schauen, wer schneller zieht. Hat der Bösewicht eine Kanone, hat er sie aus Gründen der Argumentationsverstärkung seiner Drohung vermutlich schon vorher gezogen und dann würde nicht mal eine geladene Glock in der Tasche helfen. Hat er nichts oder einen Gegenstand mit geringer Reichweite in der Hand, ist eine Gaswumme allemal besser als nichts. Denn wer sagt denn, daß er dir nichts tut wenn er dein Geld hat? Es gibt Menschen, die stechen dir das Messer trotzdem in den Bauch, auch wenn du ihnen brav alles gibst was sie wollen. Es muss jeder entscheiden, ob das Mehrgewicht in der Hose sinnvoll ist. Ich persönlich würde ein Pfefferspray vorziehen, aber ich versteh auch vollkommen, wenn jemand im Notfall etwas mehr "Dampf" haben möchte. -
Also ich weiß nicht ob man das generell auf alle Schutzeinlagen anwenden kann, aber ich war vor etwa zwei Jahren mal dabei, als eine SK1 Einlage von 1999 (Herstellerschild) beschossen wurde. Ich glaub das war die Weste eines Polizisten, der sie scheinbar nicht mehr brauchte. War aber keine Unterziehweste, dafür war das Ding zu klobig. Die Einlage wurde vor einen Stapel Zeitungen gelegt und draufgehalten. Ich weiß nicht mehr wieviel Schuss, aber das ganze Magazin 9mmLuger wurde geleert. Kein einziger Schuss ging durch. Es waren die ersten paar Kevlarlagen beschädigt und die platten Geschosse steckten im Gewebe. Rein optisch hätte die Einlage sicher noch 50 Murmeln aushalten können. Ich würde ja für sowas kein Geld ausgeben, aber das war schon interessant anzusehen, wie 9mm Murmeln von ein bisschen Stoff plattgedrückt werden :-)
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@ FloTheBrain Ich hab ein ähnliches Messer hier und habs grad mal versucht. Klappt ohne Probleme und ohne Übung und zwar beide Varianten aus den Videos. Es muss nur die Klingenachse locker genug sein. Bei meinem Messer ist sie halt ausgeleiert :-) Ist mein Zweihandmesser jetzt durch Verschleiß zu einem Einhandmesser mutiert?
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Hm, also wäre das denn nun ein Einhandmesser oder nicht?
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Erstmal ja. Aber bei wem kommt ziemlich sicher das SEK? "Herr Oberwachtmeister, irgendwelche Leute hören laute Musik!" Oder "Herr Oberwachtelmeister, da läuft Einer mit ner Gewehrtasche rum und das kommt mir Verdächtig vor!" Zum Thema: Ich kann mich eigentlich in keiner Beziehung beklagen. Eigentlich alle, die was von meinem Hobby wissen, sind positiv dazu eingestellt. Einige Freunde schießen selber, Weibilein ist auch im Schützenverein, schießt aber selten. Alle Bekannten sind neutral oder selber Interessiert. Diesbezüglich hab ich eigentlich ziemlich Glück, wenn ich da so manch andere Geschichten lese.
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Man Kung Hawk 31 - Eine Menge blöder Fragen (Cosplay evtl. Einstieg in den Bogensport)
Steinpilz antwortete auf ZsaZsa's Thema in Bogensport
Nach logischem Menschenverstand würd ich sagen, einfach Sehne runter und so mitnehmen. Da das die Funktion einer Armbrust doch sehr einschränkt und so eine Sehne auch nicht mal eben so wieder drauf ist, hätte die Armbrust dann in etwa die gleichen technischen Eigenschaften wie ein Stock. Da aber weder das Waffengesetz, noch diverse Veranstaltungen Rücksicht auf sowas wie Logik nehmen, hab ich keine Ahnung ob man das nun darf oder nicht. -
Also ich kenn mich mit Tarnmustern leider nicht wirklich aus, aber letztens hab ich einen Rucksack gesehen, dessen Tarnmuster eines der irritierensten war, die ich je gesehn hab. Es war so ein Digital-Tarnmuster drauf und es war sehr schwer, die Abgrenzungen bzw. die Konturen des Rucksacks auszumachen. Ob das im Gelände was taugt, weiß ich nicht, aber wenn man gezielt Konturen verwischen will, dann wäre das meine erste Wahl. Ich denke bei längerem Hinschauen kriegt man auch Kopfschmerzen von dem Muster :-)
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Ich versteh auch nicht wie man zwar ein riesengroßes Schmartfohn in der Tasche haben kann, aber kein nützliches Schneidwerkzeug :-) Ich trag mein altes Wave nun schon seit vielen Jahren im Gürteletui bei mir. Brauchen tu ichs eigentlich täglich, im Beruf genauso wie privat. Und nicht zuletzt wegen Zeitgenossen mit überdimensionalem Handy, die irgendwas nicht aufkriegen, eine lose Schraube festziehen wollen oder sonstige schnelle Reparaturen machen möchten, aber kein Werkzeug dabei haben. Es ist mir jedes Mal eine Freude ihnen zu helfen. Zwar nicht ohne abfälligen Kommentar weil sie sich nicht selber helfen können, aber ich helfe ;-) Schon allein aus diesem Grund kann ich dem Willen des Gesetzgebers leider nicht nachkommen, die jungen Leute mit den Riesenhandys wären doch total aufgeschmissen wenn ich mein Wave zuhause lassen würde.
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Auf so einen Feststellungsbescheid hab ich gewartet! Damit ist eigentlich jedes Taschenmesser, das eine relativ leichtgängige Klinge hat, betroffen. Der Text "Keine Öffnungshilfe.....trotzdem mit einer Hand geöffnet werden kann" verschlimmert den ohnehin blödsinnigen Paragraphen noch dramatisch. Somit könnte jedes Messer als Einhandmesser eingestuft werden, wenn zwar das Messer eindeutig für die Zweihandbedienung konstruiert wurde, aber durch Verschleiß die Klinge zu leicht aufgeht. Was für ein Bullshit. Damit ist die letzte Sicherheit dahin, die man bisher mit einem Taschenmesser ohne Öffnungshilfe hatte.
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Was gar nicht so wenige sind. Die Praktischsten unter den Tools haben alle die Klinge aussen. Mein Wave zum Beispiel hat die Klinge aussen und auch ein Loch, mit der die Klinge einhändig geöffnet werden kann. Da es aber bis jetzt nur widersprüchliche Aussagen zu dem Thema gibt, lege ich die Sache zu Gunsten des friedlichen Bürgers aus und führe mein Wave weiterhin täglich bei Arbeit, Sport und Spiel. Und auch bei allen anderen Gelegenheiten :-)
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Also ich kenne jemanden aus einem anderen Forum, der vor ca. zwei Jahren beim BKA angefragt hat bezüglich eines Feststellungsbescheides für Multitools. Damals wurde die Anfrage abgelehnt mit der Begründung, daß man keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid sieht. Ob sich das mittlerweile geändert hat, kann ich nicht sagen.
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Uns bringt es eigentlich nicht weiter. Allerdings wärs eine schöne Sache, wenn so mancher Beamte seine Kollegen etwas impfen könnte und etwas Aufklärung betreibt wo dieser Unsinn eigentlich herkommt. Und vor Allem warum ein Polizist nach seinem Ermessen auch mal für den Einhandmesserbesitzer entscheiden kann anstatt einem Gesetz zu folgen, das weder zur Gewalteindämmung, noch zum Schutze des Bürgers taugt. Ich hoffe ja immer noch, daß nach diesen Jahren, die seither ins Land gingen, endlich Einer Eins und Eins zusammenzählt und den Blödsinn wieder streicht. Die Schweizer habens uns vorgemacht.
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Also ich finde, dafür daß friedliche Bürger nicht mit der Polizei in Konflikt geraten, werden verdammt viele Einhandmesser bei ganz normalen Verkehrskontrollen einkassiert. Eigentlich ja fast ausschließlich, denn wann wird schon mal jemand durchsucht? Das macht ja diesen Paragraphen so sinnlos. Man müsste jemanden durchsuchen um ein verbotenes Einhandmesser zu finden. Ist es aber schon so weit, daß man jemanden durchsuchen muss, dann hat dieser Jemand vermutlich schon was angestellt. Ergo, man könnte ihm sein Messer auch zur Gefahrenabwehr abnehmen, ganz ohne §42a. Hat aber ein friedlicher Bürger sein Einhandrettungsmesser für Notfälle in der Mittelkonsole liegen und kommt in eine allgemeine Verkehrskontrolle, dann trifft ihn höchstwahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes, denn das Führen eines Einhandmessers ist ja per Gesetz verboten. Und da das Bereithalten eines Einhandrettungsmessers für Rettungsmaßnahmen laut gültigem Urteil kein sozial verträglicher Grund zu sein scheint, hat der friedliche Bürger die Arschkarte. Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber es klingt für mich etwas naiv wenn man sagt, daß nur böse Buben mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bei so sinnfreien Gesetzen wie dem §42a ist nämlich auch ganz schnell der Herr Saubermann auf der Liste der bösen Jungs, einfach indem er friedlich sein Messer im Auto liegen hat.
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Das Problem ist, wenn der Polizist irgendwelche "Befindlichkeiten" hat, muss sie der gerade in der Mangel befindliche Bürger ausbaden. Hat der gerade in der Mangel befindliche Bürger irgendwelche "Befindlichkeiten" muss sie letztendlich auch der Bürger ausbaden, denn was passiert wenn du einem Polizisten gegenüber unfreundlich bist? Richtig, er wird seinen vom Staat verordneten längeren Hebel auspacken :-) Ich hab nichts dagegen, daß ein Polizist einige Befugnisse mehr hat als ein Normalbürger, sonst wäre es schwer den Job überhaupt auszuüben. Allerdings braucht es solche Schwachsinnigkeiten wie den §42a absolut nicht um die Bevölkerung zu schützen. Ein Gegenstand (nicht nur Messer) kann jederzeit beschlagnahmt werden wenn der Polizist der Meinung ist, daß der Betreffende Unsinn damit anstellt oder nicht in der Lage ist den Gegenstand sicher zu bedienen (wegen Alkohol, etc.). Wozu braucht man dann bitte einen Paragraphen, der den Polizisten dazu ermächtigt, auch ohne Grund einen Gegenstand zu Beschlagnahmen? Es sticht doch jedem ins Auge, der diesen Zusammenhang versteht, daß dieser Paragraph einzig und allein auf friedliche Leute abzielt, denn allen Anderen kann der Gegenstand zur Gefahrenabwehr auch so abgenommen werden. Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr wird mir die Frechheit dieses Machwerks bewusst.
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Man beachte den zweiten Absatz. Es wird mir also nur zugestanden, meinen Gurt durchschneiden zu können. Wenn ich an Kleidung festhänge bzw, einen an seiner Kleidung festhängenden Menschen befreien möchte, ist dies schon wieder zu viel des Guten. Allein daß mir vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll, womit und wie ich mich oder andere aus einer Lebensbedrohlichen Situation befreien darf, grenzt schon an (Kontroll)Wahn. Leider ist der Mensch ein sehr träges Gewohnheitstier. Vor Einführung des Messerführverbots hätte man jeden lauthals ausgelacht, der erzählt hätte, daß man mal mit einem Taschenmessers gegen das Waffengesetz verstößt. Jetzt scheint dieser erwiesenermaßen nicht funktionierende Schwachsinn Normalität und jeder, der noch dagegen wettert, wird ausgelacht weil er sich nicht damit abfindet.
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Und noch was zu den Rechtsmitteln. Es wurden bereits Rechtmittel in anderen Fällen eingelegt. Zum Beispiel in dem Fall, in dem es um das Rettungsmesser im PKW ging. Das Ergebnis war, daß es nun ganz offiziell ist, daß ein Rettungsmesser NICHT im PKW geführt werden darf weil kein sozial anerkannter Grund vorliegt. Versteh dieses Urteil wer will, ich nicht.
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Tja,der Gesetzgeber erwartet doch auch von jedem Bürger alle Gesetze zu kennen und zu befolgen. Und wenn es sogar noch die Berufsausübung betrifft, ja dann erwarte ich daß sich jemand zumindest in den wichtigsten Bereichen in seinem Berufsumfeld auskennt. Und als Polizist gehört für mich ganz klar auch das Waffenrecht dazu. Sonst könnte man sagen, wir können uns das Waffenrecht sparen und einfach alles erst mal beschlagnahmen was gefährlich sein könnte und nachher vom Gericht klären lassen ob es gerechtfertigt war. Nochmal zur Klärung, ich bin eigentlich nicht stinkig auf die Polizei, ich bin eigentlich sauer auf die Verantwortlichen dieser Unsinnigkeit. Gäbs den §42a nicht, könnte einem auch kein übel gelaunter Polizist ans Bein pissen nur weil man ein kleines Einhandmesser dabei hat. Ist jemand gewalttätig, braucht es keinen §42 um ihm das Messer abzunehmen, hier gilt die Gefahrenabwehr. Ergo, der §42a ist nur dazu da um friedlichen Bürgern zu verbieten ein Einhandmesser bei sich oder im PKW zu haben.
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Also da ich zufällig Einen kenne, dem genau so ein Rettungsmesser abgenommen wurde und der auch die OWI aufgebrummt bekam, kann ich dir sogar ganz genau sagen welches Messer es war. Da wir in unserem Laden (den meine Mutter immer noch führt) unter Anderem eben auch solche Messer verkaufen, kam der Jenige am Tag nach diesem Vorfall in den Laden und berichtete davon. Daß er nicht grad begeistert war, kann man sich vorstellen. Er kam allerdings nicht um sich zu beschweren, sondern um sich das gleiche Messer nochmal zu kaufen. :-) Genau so wie ich sah er nämlich nicht ein, daß er kein Rettungswerkzeug im PKW haben darf. Er sagte allerdings auch daß er es in Zukunft nicht mehr so sichtbar im Fahrzeug aufbewahren will. Bitteschön, ein Bildchen von dem gefährlichen Messer: Das Modell war das Gleiche, hatte allerdings einen roten und keinen schwarzen Griff, ich find nur grad kein Bild vom roten Messer. http://www.amazon.de...gsmesser miltec Und falls du mir jetzt sagen möchtest, daß es auch Rettungsmesser mit abgerundeten Klingenspitzen gibt, die vom Führverbot ausgenommen sind, das weiß ich. Allerdings sind diese Messer sehr teuer und zum Anderen finde ich daß ein Messer einfach eine Spitze braucht. Die meisten Rettungsmesser haben sowieso eine Klingenspitze mit eher stumpfem Winkel, da ist das Verletzungsrisiko gering. Das Messer auf dem Bild hab ich übrigens auch selber und finde daß die Klingenspitze sehr nützlich ist. So einen runden Haken fände ich in einer stressigen Situation eher hinderlich.
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Und genau da liegt das Problem. Es KANN als plausibel gewertet werden, es KANN aber auch, je nach Laune des Beamten, als absolut nicht tragbar gewertet werden. Und allein das Urteil, das vor einiger Zeit in einem Prozess um ein im PKW geführtes Einhandrettungsmesser gefällt wurde, zeigt mir, daß es auch ganz schnell ganz anders aussehen kann. Das Urteil verneint das Mitführen eines Einhandrettungsmessers als sozial anerkannten Grund. So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh. Es ist gut für dich, daß deine Zollbeamten nicht beanstandet haben, wären sie streng nach Gesetz gegangen, hätte mindestens das Glockmesser (das normalerweise eine Hieb und Stoßwaffe ist) im unverschlossenen Handschuhfach Ärger bedeutet. Wie gesagt, es ist schön daß es auch noch Polizisten mit Hirn gibt, allerdings gibt es halt auch viele ohne. Und wenn so ein Ohnehirnbeamter vom Staat dann noch ein weiteres Werkzeug zur "Verbesserung der allgemeinen Sicherheit" erhält, kommen halt so Sachen dabei raus, die ich des Öfteren in den Polizeimeldungen lese wenn wieder ein unglaublich gefährliches Rettungsmesser bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt wird. Fakt ist nun mal, dieser Paragraph ist so überflüssig wie ein kropf, denn zur Gefahrenabwehr durfte ein Polizist auch schon vor §42a jedes Messer sicherstellen. Und wenn keine Gefahr droht, hat der Polizist auch keine Veranlassung ein Messer sicherzustellen. Ausser natürlich wenn er einen §42a und einen schlechten Tag hat.