Zum Inhalt springen

Steinpilz

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    994
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Das mit den bösen Buben kann man ja ausschließen, indem jeder vorher überprüft und durchleuchtet wird, der so ein Ding haben und führen möchte, so wie es jetzt auch bei scharfen Schusswaffen gemacht wird. Somit können böse Jungs nur illegal aufrüsten und das tun sie ja auch jetzt schon :-) Mir wär so ein Taser auch zu unhandlich, aber es gibt sicherlich Viele, die das nicht stören würde.
  2. Muss ja auch nicht sein. Es gibt ja eine Alternative, die die selbe Wirkung (die Mannstopwirkung scheint sogar noch größer zu sein, wenn ich mir einige Videos dazu anschau) hat, ohne zu töten oder schwer zu verletzen. Bis zu diesem Thread hab ich mich nicht wirklich über die Entwicklung der Tasertechnik gekümmert. Mittlerweile wurde ja sogar die größte Schwachstelle, nämlich die Einschüssigkeit beseitigt (siehe mein verlinktes Video). Was spräche dagegen, sowas mit Prüfungsauflagen und Sachkundenachweis zu erlauben? Daß man damit jemanden, der ein schwaches Herz hat unter Umständen schädigen oder töten könnte? Ja, das könnte man. Das könnte man aber auch mit einem Steinwurf gegen den Kopf, dazu braucht es nicht mal ein schwaches Herz ;-)
  3. Ganz klar, sowas hier :-) Scheint auch wirksam zu sein.
  4. Na da erheb ich doch auch mein Glas. Schließlich ist, falls es denn tatsächlich abschließend so gehandhabt wird, Deutschland wieder ein Stück sicherer geworden....
  5. Ich denke es würde drauf ankommen ob die Montagevorrichtung direkt an die Picatinny-Schiene montiert werden kann, denn dann wäre kein Unterschied zwischen einem Laser für den JPX und einem Laser für eine Pistole. Übrigens hab ich mittlerweile die Botschaft überbracht und es kam gleich eine Rückmeldung, daß sein JPX jetzt einen Laser bekommt :-) Da er sowas ähnliches schon hat: http://www.ebay.de/itm/Laser-Zielfernrohrjustierer-Schussprufer-Auch-fur-4-5mm-Luftdruckwaffen/111609367125?_trksid=p2047675.c100011.m1850&_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIC.MBE%26ao%3D1%26asc%3D29319%26meid%3D03330b1054ce4f528a1e7e17eb70833d%26pid%3D100011%26rk%3D1%26rkt%3D1%26sd%3D121523273941 ...und da in dem Set ein Laser enthalten ist, der hinten ein Gewinde hat, möchte er sich den irgendwie an das Teil basteln. Ich bin mal gespannt was dabei rauskommt Und ich bekomm sogar eine Belohnung für die Info. Da er ein abgelaufenes Magazin dafür hat, darf ich auch mal abdrücken. Mit Laser dürfte das Treffen mit so einem Ding dann ja kein Problem mehr sein ^^
  6. Klingt logisch. Allerdings verlass ich mich im Bezug aufs WaffG. schon lange nicht mehr auf die Logik ^^ Ich frage mich daher, warum es für den JPX seitens des Herstellers noch keinen Anbaulaser gibt. der zwar an den JPX passt, aber nich an eine Schusswaffe. Ich denke, der würde reissenden Absatz finden. Wünschen sich doch viele eine Zielhilfe, weil es eben nur zwei Schuss sind und man da besser treffen sollte. Für den Guardian Angel gibts sowas ja scheinbar, die Machbarkeit scheint also nicht das Problem zu sein. Also doch rechtliche Probleme?
  7. Ja nö, der Laser für den Guardian Angel ist ja ein Anbauteil, das in Deutschland fertig für dieses Gerät verkauft wird. Deshalb geh ich mal davon aus, daß das auch so zugelassen ist. Jener, welcher mich regalmäßig damit nervt, hat aber einen JPX, also die Version mit wechselbarem "Magazin". Vielen Dank Raiden, für das Schreiben. Ich werd aber trotzdem nicht schlau draus. Die schreiben da, daß ein Laser an dem JPX absolut unbedenktlich ist, weil es keine Schusswaffe ist. Aber warum zum Geier ist denn dann der JPX mit integriertem Laser verboten, wie im unteren Abschnitt steht? Der Laser, der in dieser Version verbaut ist, kann weder entnommen werden, noch passt er an eine Schusswaffe. Welche Verbotsgrundlage wird denn da herangezogen? Wenn es darum ginge, keinen Laser an diesem Gerät haben zu dürfen, dann dürfte man ja auch nachträglich Keinen dranbauen, was man aber laut diesem Schreiben eben doch darf, solange der Laser nicht an eine Schusswaffe passt. Ich hab grad hundertpro mein Verwirrtgesicht o.O
  8. @Olt d.R. Ja, der JPX selber kann nicht nachgerüstet werden. Allerdings kann man sich durchaus einen Laser irgendwie drankleben oder sonst wie befestigen. Bei einer Schusswaffe wäre das verboten, aber nach Ausführung von Raiden nicht beim JPX. Und genau diese Aussage interessiert mich. Ich kenne nämlich Jemanden, der so ein Ding hat und mich regelmäßig damit zutextet, wie doof er es findet, daß er da keinen Laser dranhaben darf. Ich ging bis jetzt auch davon aus, daß das (warum auch immer) nicht erlaubt ist. Sollte das aber doch erlaubt sein, würde ich die frohe Botschaft gern mit einem offiziellen Schreiben des BKA überbringen :-) Leider konnte ich nichts darüber finden. Vielleicht hat ja wer einen Link oder Hinweis dazu.
  9. @Raiden. Hast du vielleicht einen Link, wo du das Schreiben des BKA zum Laseranbau an den JPX gefunden hast? Würd mich interessieren was da genau drinsteht. Denn es dürfte eigentlich nicht erlaubt sein, einen Laser an die dafür vorgesehene Picatinny-Schiene zu montieren. Da dieser Laser nämlich auch an Schusswaffen passen würde, wäre das absolut böse :-) Somit bliebe nur der Eigenbau eines Lasers, der nur an das Gerät, aber nicht an eine Schusswaffe passt.
  10. Also ich kann auch den Hinterschaft komplett abnehmen und dann auch noch wunderbar abdrücken :-) Wenn mit "kürzest möglichen Verwendungsform" gemeint ist, daß man damit schießen kann, dürfte es nicht viele Flinten geben, die da an die Mindestmaße herankommen ^^
  11. Nach logischem Menschenverstand würd ich sagen, einfach Sehne runter und so mitnehmen. Da das die Funktion einer Armbrust doch sehr einschränkt und so eine Sehne auch nicht mal eben so wieder drauf ist, hätte die Armbrust dann in etwa die gleichen technischen Eigenschaften wie ein Stock. Da aber weder das Waffengesetz, noch diverse Veranstaltungen Rücksicht auf sowas wie Logik nehmen, hab ich keine Ahnung ob man das nun darf oder nicht.
  12. Hm, also daß Mitglieder des selben Vereins unterschiedlichen Verbänden angehören, hör ich zum ersten Mal. Ich dachte bisher der Verein ist bei einem Verband und die Mitglieder dann auch automatisch. Kann aber durchaus sein. Welcher Verband hat denn mit Halbautomaten ein Problem und wieso?
  13. Nächstes Mal wenn ich ihn seh, frag ich ihn nach dem Verband. Ich hatte leider keine Gelegenheit dazu, er war schon weg als ich fragen wollte. Das Seltsame ist nur, daß er einem Verein angehört, in dem viele schon einen 22er Selbstlader haben. Unsere beiden Vereine trainieren auf dem selben Stand und daher weiß ich das. Ich dachte nur, daß sich im Bezug auf das Bedürfnis für Selbstlader evtl. was geändert hat. Ich hab schon ewig nichts mehr auf Grün gekauft, daher wollt ich mal nachfragen ob man hier was Genaueres weiß. Grundsätzlich gibts aber kein Problem mit Selbstladelangwaffen oder? Weil ich liebäugle nämlich derzeit selber mit einem Gewehrchen, allerdings in .308
  14. Ich hätt da mal ne Frage in die Runde. Ich komm grad vom Training und da konnte ich nicht überhören, wie sich ein Schützenkollege aus einem anderen Verein lautstark über etwas auslies. Er wollte einen .22lfb Selbstlader kaufen und hat wegen Bedürfnis bzw. Voreintrag bei seinem Verband angefragt. Ich weiß leider nicht welcher das ist, da hab ich nicht nachgefragt. Jedenfalls scheint es da Probleme zu geben und der Verband stellt sich bei einem Bedürfnis für ein .22er Gewehrchen quer und hat das nach den Ausführungen des Gesprächspartners des Herrn auch schon öfter gemacht. Zitat: "Das machen die momentan so und man kriegt nichts halbautomatisches mehr" Ist das tatsächlich so, daß sich irgendein Verband da momentan anstellt oder ist euch nichts derartiges bekannt? Gehört hab ich sowas nämlich schon öfter, aber eher beiläufig und auch noch nicht in einem konkreten Fall.
  15. Also ich hab damals die KO Clean Speed geschossen. Ich wüsste nicht, daß die einen Treibkäfig oder irgendeine Art Becher hätten. Es gibt sicher noch mehr Patronen dieser Art.
  16. Mal so nebenbei in die Runde geworfen. Ich weiß nicht wieviele hier schon die Gelegenheit hatten so ein Gewehr zu testen, aber das mit Schrot und Einzelprojektil ist da so eine Sache. Für Schrot ist diese Waffenart definitiv nicht geeignet. Man kann zwar eine Schrotpatrone reintun, aber das hat die gleiche wirkung wie eine Schrotpatrone im Kaliber .357Mag. aus einem Revolver verschossen :-) Kann man machen, bringt aber nix. So ein Teil ist für Einzelprojektile gebaut und kann auch nur damit sinnvoll genutzt werden.
  17. Was wäre denn ein geeignetes Objekt für einen "juristischen Schlag"? Dieses Argument kann eigentlich auf alles angewandt werden, das im deutschen Waffenrecht aufgelistet ist. Medial wird alles was auch nur nach Schusswaffe oder Messer aussieht, negativ dargestellt. Da können wir mit keinem Gegenstand einen Blumentopf gewinnen. Also entweder für alle Dinge, die den Schießsport betreffen, einstehen, oder für gar keins. Man kann zwar warten ob vielleicht irgendwann mal ein geeigneterer Gegenstand ins Gespräch kommt, aber das halte ich für recht unrealistisch.
  18. Ja aber der glatte Lauf ist ja nur eine Sonderform des gezogenen Laufs. Eben ein gezogener Lauf ohne Züge ^^
  19. Ja ok, das ist natürlich alles richtig. Nur wenn ich mir so Manchen hier anschau, der dann auf Grund dieses sogar unter Juristen und Sachverständigen umstrittenen Falles damit kommen, daß ja jeder Sachkundige genau wissen müsse daß es genau so und nicht anders ist, dann wirkt das schon etwas besserwisserisch und arrogant. Wenn man Zweifel äussert, ist das absolut ok. Nur solange es plausible Argumente gibt, die dafür sprechen, dann sollte man auch die Möglichkeit einräumen und nicht alle Leute als dumm hinstellen, die es anders sehen. Ich sag nach wie vor, daß wir doch alle eigentlich geschlossen dafür sein sollten und möglichst an vereinfachten Erwerbsbedingungen festhalten sollten. Es wird nicht eine Straftat mehr begangen wenn ein paar Sportschützen weiterhin ihre Pumpen mit gezogenem Lauf auf Gelb erwerben.
  20. Mag sein, daß ich mich täusche, aber beim Ein oder Anderen hier liest es sich einfach so, daß Missgunst schon eine Rolle spielt. Man beruft sich zwar immer wieder auf Dinge wie Rechtssicherheit, daß der Gesetzgeber nachbessern könnte, etc, aber das hört sich für mich etwas vorgeschoben an. Rechtssicherheit ist im WaffG. ohnehin sehr spährlich gesät. Warum verbeisst man sich also hier bei dieser Sache so dermaßen und fängt z.B. nicht mal bei den vielen Dingen an, die wirklich mehr oder zimindest nicht eindeutig im Gesetzestext stehen. Das lässt für mich nur den Schluss zu, daß man hier den Leuten, die den Gesetzestext wortwörtlich befolgen, nicht gönnt, das zu tun. Warum sonst sollte es Schütze X interessieren was Schütze Y im Schrank hat und auf welche Karte es eingetragen ist?
  21. Und was wurde nun mit der ganzen Debatte erreicht? Einige Legalwaffenbesitzer lachen sich jetzt ins Fäustchen, weil sie den Anderen ein Gewehr ausm Waffenschrank nehmen konnten, das sie ihnen scheinbar nicht gönnen. Warum diskutieren hier einige so verbissen und argumentieren auch noch für die Leute, die möglichst wenig Waffen im Volk sehen wollen? Und einige setzen sich auch noch aktiv dafür ein oder fragen bei den höchsten Stellen nach ob es sein kann daß einige Schützen sich nur nach dem Gesetzestext und nicht nach dem Willen des Gesetzgebers richten *augenroll* Damals im Kindergarten wars genau so. Fritz hat was von dem der Franz denkt, daß der Fritz das nicht haben sollte und schon geht das Geplärre los.
  22. Also wenn der "Wille" immer dann herangezogen wird, wenn ein Gesetz nicht eindeutig ist und eine Auslegung möglich ist, dann dürfte das auf nahezu alle Gesetzestexte zutreffen. Muss ich jetzt, wenn ich rausfinden will was ich darf und was nicht, bei jedem Gesetz erst rausfinden ob der Gesetzgeber ursprünglich auch wirklich genau das wollte bevor ich das tue was im Gesetzestext steht?
  23. Ist es ja auch nicht. Man kann daran nur zweifeln wenn dieser angebliche "Wille des Gesetzgebers" ins Spiel gebracht wird. Aber Dieser hat keine Bedeutung wenn der Gesetzestext etwas Anderes zulässt. Und die Aussage, daß jeder Waffenbesitzer ja wissen müsse daß es anders ist als es im Gesetzestext steht, ist sehr arrogant.
  24. Aha. Der Waffenbesitzer muss also das wissen, was die Behörde selber anders sieht? Wenn ein Waffenbesitzer zu seiner Behörde geht und fragt ob er Waffe X eingetragen bekommen würde, sollte ihm die Behörde genaue Auskunft darüber geben können und sich nicht darauf berufen, daß er das selber wissen müsste. Ich hab zumindest damals bei meiner Sachkundeprüfung nichts über einen "Willen des Gesetzgebers" gelernt, sondern mir wurde gesagt, daß ich mich an den Gesetzestext zu halten habe und bei Unklarheiten die Behörde zu entscheiden hat.
  25. Da gibts eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Ich stimme dir völlig zu. Allerdings gibts ja hier auch Leute, die nicht mal ein solches Gewehr haben und trotzdem gleich bei den obersten Stellen nachfragen ob es überhaupt rechtens ist, daß sich Schützenkollege X ein solches Gewehr in den Schrank stellen darf. Und dann noch mit dem Unterton "kann ja wohl nicht sein daß der das darf!" Ich bin für alle Argumente offen, aber bisher konnte ich keine schlüssigen Argumente finden, die die Eintragungsfähigkeit AKTUELL verneinen. Ausschließlich die Befürchtungen, daß zukünftig die Eintragungen zurückgenommen werden könnten oder der Text dahingehend geändert werden könnte, daß solche Gewehre ausgeschlossen werden, ist möglich und nachvollziehbar. Dieses Gerede von wegen, daß ja jeder sachkundige Waffenbesitzer wissen müsse, daß das nicht geht, ist aber genauso daneben wie einige andere Dinge, die hier geschrieben wurden und zwar von beiden Seiten. Ich halte es nach wie vor für legitim nach dem Gesetzestext zu handeln und wenn das jemand anders sieht, braucht er es ja nicht zu tun.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.