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Steinpilz

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  1. Letztens kaufte ich ein Cuttermesser und musste zweimal hinschauen und mir die Augen reiben. In der Gebrauchsanleitung steht doch tatsächlich ein Hinweis auf §42a und daß dieses Messer (da einhändig feststellbar) nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf. So weit sind wir jetzt schon.
  2. Hast du eine gute Quelle für ein 6kg-Pulverlöscher-Schnellziehholster? Es sollte möglichst aus Leder sein und nicht zu sehr auftragen. Ich möchte den Löscher verdeckt führen :-)
  3. Die paar Polizisten, die ich persönlich kenne, dürfen ihre Dienstwaffe ausdrücklich nicht mitnehmen. Und wir sind hier auf dem Land :-) Das ist doch absurd. Einerseits führt man das Argument an, daß z.B. Sportschützen zwar eine Waffe haben, aber offiziell nicht die Ausbildung haben, sie sicher in der Öffentlichkeit zu tragen und Andererseits nimmt man den Menschen, die diese offizielle Ausbildung haben, die möglichkeit auch ausserhalb ihres dienstes bei einer entsprechenden Gefahrensituation effektiv eingreifen zu können. Gefühlte Gefahrenlage hin oder her, was gibt es für einen Grund, einem aktiven Polizist zu verwehren, seine Dienstwaffe auch nach seinem Dienst weiter führen zu dürfen? Er muss es ja nicht, wenn er es nicht möchte, aber zwei der drei Polizisten, die ich kenne würden es zumindest zeitweise machen.
  4. Da hier auch mittlerweile über Polizisten etc. geredet wird... Es ist doch so, daß selbst Polizisten oder Soldaten vom Staat nur solange als geeignet eine Waffe sicher zu nutzen, eingestuft werden, wie sie grad im Dienst sind. Nach Feierabend ist sowohl der ausgebildete Soldat als auch der Großstadtpolizist plötzlich nicht mehr zuverlässig genug, um seine Dienstwaffe zum Selbstschutz und zum Schutz Anderer ohne großes Tamtam mitzunehmen. Es geht spgar noch absurder: Vormittags ist der 23-Jährige Markus M. als MG-Schütze bei der Bundeswehr geeignet, mit schweren Waffen umzugehen, nachmittags hat er Dienstfrei und ist ausserhalb der Kaserne nicht mal mehr geeignet mit einem Einhandmesser sicher zu hantieren, das besagt §42a WaffG. :-) Der Staat hält also sogar seine eigenen Leute nicht für vertrauenswürdig, wenn sie ihm nicht gerade direkt dienen. Ich fürchte, da ist Hopfen und Malz verloren....
  5. Brenner gegen Perverse... Dann dürfte demnächst jeder Perverse in China einen kleinen handlichen Feuerlöscher dabei haben :-) Wenn das Ding so windempfindlich ist, wie mein Gas-Lötstift, dann reicht vielleicht auch auspusten.
  6. Hab grad mal auf Youtube nach Videos von solchen Holstern gesucht und was äusserst Interessantes gefunden. Bei uns hier nur für Gaspistolen geeignet, aber es sieht zumindest fürs verdeckte Tragen brauchbar aus. Verdeckter gehts ja wohl nicht :-)
  7. Da sich Gesetze ändern und dadurch etwas, das vorher völlig frei erwerbbar war, nun plötzlich verboten sein kann (Butterflymesser, Wurfsterne, Faustmesser...) ist eigentlich nur die Möglichkeit realistisch, daß auch bei Feststellungsbescheiden schon vorher im Besitz befindliche Gegenstände betroffen sind.
  8. Das ist nicht korrekt. Zumindest wüsste ich nicht, daß es so ist. Die Wechselmagazine sind identisch bis auf den Tierabwehrgerät-Aufdruck. Der einzige Unterschied ist der fehlende Laser am Zivilgerät. Auf der Seite wird auch geschrieben, daß es verboten ist, an den JPX einen Laser anzubauen. Das stimmt so nicht. Es darf dabei lediglich nicht die Picatinny-Schiene benutzt werden, da das angebaute Gerät dann auch an Schusswaffen passen würde und somit verboten wäre. Wie man sich da sonst einen Laserdranbestalt, bleibt jedem selber überlassen. Es gibt dazu ja ein Schreiben vom BKA an Piexon, in dem das bestätigt wird.
  9. Ok, da ist mir scheinbar was entgangen. Wann forderte denn irgendeine Vereinigung "Waffen für alle"? Ich habe immer nur was von "Waffen für zuverlässige, gesetzestreue und speziell trainierte Personen" gelesen und dagegen dürfte ja nun niemand etwas haben, ausser man hat auch was gegen eine bewaffnete Polizei.
  10. Und genau deshalb wird das nie was, mit einer einheitlichen Inrtressensvertretung. Mit welcher Partei gehst du denn zu 100% konform? Und trotzdem gehst du hoffentlich wählen und wählst die Partei, der du zumindest in Teilen zustimmst. Auch wenn man nicht hundertprozentig mit GRA oder anderen übereinstimmt, so sitzt man doch im selben Boot und sollte sich überlegen, ob man da nicht doch unterstützt.
  11. @Computerfritze Nö, aber du hast geschrieben, daß Jemand, der mit einer Gaspistole auf einen Bösewicht schießt, gefahr läuft, mit einer "wirklich gefährlichen Waffe" Bekanntschaft zu machen, die der böse Junge vielleicht dabei hat. Warum sollte das nicht auch der Fall sein, wenn man den Bösewicht mit einem Pfefferspray besprüht? Oder nur mit einer Taschenlampe blendet? Ich glaube nicht, daß der dann, was auch immer er hat, stecken lässt. Die einzige Alternative wäre also, gar nichts dabei zu haben und gar nichts zu tun. Und selbst dann (oder gerade dann) kann der böse Bube seine "wirklich gefährliche Waffe" nutzen um seinem Opfer weh zu tun.
  12. Und du denkst, wenn du einen Bösewicht besprühst und er hat eine "wirklich gefährliche Waffe" dabei, wird er sie nicht auch einsetzen?
  13. Was mir grad noch in den Sinn kommt. Es wäre ja schon mal ein großer Vorteil, wenn man nicht einem Polizist unterstellen würde, daß er nach Feierabend plötzlich nicht mehr geeignet wäre, verantwortungsvoll mit einer Waffe umzugehen. Eine generelle Waffentrageerlaubnis für Polizisten auch im Privatbereich würde schon mal ein großes Sicherheitsplus bedeuten.
  14. Da es in solchen Situationen von Seiten des Aggressors immer gewalttätige Handlungen gibt, würde ich jetzt mal sagen, daß jeder auf den ersten Blick erkennt, wer eine Gefahr darstellt und wer sich versucht zu verteidigen. Man könnte jetzt konstruieren, daß ein hinzukommender Polizist, der einen Mann mit gezogener Pistole einem anderen Mann mit gezogenem Messer gegenüber steht, wobei der mit dem Messer versucht, entweder andere oder den Mann mit Pistole zu verletzen, nicht erkennen kann, auf wen er schießen muss. Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Und spätestens wenn die Polizei eintrifft, kann der bewaffnete Zivilist seine Waffe ja ablegen und somit dem Polizist signalisieren, daß von ihm keine Gefahr ausgeht. Er wird dann sicher auf den Feuern, der noch immer mit dem Messer auf Leute einsticht. Oder im besten Fall, er sichert den Ort, an dem der Zivilist den Attentäter schon frühzeitig stoppen konnte.
  15. Na im Bezug auf Messer könnte man sich ja am deutschen § 42 orientieren und es noch um weitere Einschränkungen für die gesamte EU ergänzen. Fertig ist die medientechnisch gut verkaufbare "Sicherheitsmaßnahme" gegen Messerangriffe. :-)
  16. Aber die Pusten so hinstellen, daß man auf dem Foto auch eindeutig erkennt, daß es freie Waffen sind. Sonst bekommst du unter Umständen Besuch, noch bevor du überhaupt eine erlaubnispflichtige Waffe besitzt :-)
  17. So kann mans natürlich auch ausdrücken :-) Wie wohl über ihn berichtet würde, wenn er einen der Angreifer selber getötet hätte? Und vielleicht auch noch mit einer Waffe/einem Messer, das er dabei hatte?
  18. So war es heute in den Nachrichten zu vernehmen :-) Er ist laut den Berichten Millwall-Fan, und diese Truppe hat nicht den besten Ruf bzw. es sollen viele Raufbolde darunter sein. Und der Betreffende hat das in einem Interview selber so bestätigt.
  19. Nun ja, der Mann war vermutlich "Kampferprobt" da er ein Fußballhooligan ist :-) Und wenn dieser Mann mit bloßen Händen Angreifer mit Messern kurzfristig aufhalten kann, dann würde ein Mann mit einer Verteidigungswaffe und dementsprechend erlernten Fähigkeiten damit, das sicher noch besser können. Die Gäste in den Lokalen, die angegriffen wurden, versuchten sich ja laut Berichten mit allem zu verteidigen was sie greifbar hatten. Stühle, Gläser, Teller, Taschen, etc. Nur leider war halt nichts davon geeignet um den Angriff wirksam zu stoppen.
  20. Wurde eigentlich in dem Bezug der Mann schon gerwähnt, der sich in London den drei Messerattentätern mit bloßen Händen entgegen gestellt hat und dabei schwer verletzt wurde? Er hat durch Glück überlebt und durch sein Handeln sicher ein paar Menschen gerettet. Und jetzt stellt euch vor, der hätte auch noch was gehabt, um die Drei ganz stoppen zu können. Minuten später wurden die Attentäter laut Medienberichten von der Polizei erschossen.
  21. Schöner Satz. Das funktioniert aber nur, wenn sich der Starke auch an das Gesetz hält. Hält er sich nicht dran, verkehrt sich das Gesetz ins Gegenteil und hindert den Schwachen daran, sich gegen den Starken zu verteidigen.
  22. Versteht mich nicht falsch. Ich bin kein Verfechter der Waffeneinstufung von Äxten, Saufedern oder Ähnlichem. Ich vertrete eher die Meinung, daß jeder Gegenstand, egal ob als Waffe konstruiert, in der Hand eines Vernünftigen Menschen nicht gefährlicher ist, als ein Kugelschreiber. Es wurde aber nach der gesetzlichen Einstufung gefragt und da gibts bezüglich Wurfaxt zumindest schon mal einen BKA-Bescheid.
  23. Ich denke bei der Art der Einstufung geht es um den ursprünglich angedachten Verwendungszweck. Eine Wurfaxt wird und wurde überwiegend als Waffe benutzt. Ein Tomahawk ebenso. Eine Saufeder ist meiner Meinung nach grenzwertig. Laut Definition wäre es ein Werkzeug zur Tötung von Wild. Man müsste es hier tatsächlich drauf ankommen lassen. @Asgard Hast du irgendwas Schriftliches, was die Einstufung des Trailhawk von Cold Steel betrifft? Oder irgendeines Tomahawks-Modells? Bei Bögen haben wir noch den Vorteil, daß ein Bogen zum Glück immer noch ausschließlich als Sportgerät eingestuft wird, egal wie kräftig er ist. Spätestens mit dem ersten Mord durch einen Compoundbogen wird sich das aber auch erledigt haben.
  24. Grad hab ich mal beim BKA geschaut. Da wurde tatsächlich das Thema Wurfaxt schon behandelt und ein Feststellungsbescheid für ein bestimmtes Modell erstellt. Das hatte ich irgendwann mal gelesen und bei meiner Aussage im Hinterkopf. https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/090619FbZ83Wurfaxt.html Und wenn ich nun diese Aussage aus dem Bescheid nehme "Nach Begutachtung der Wurfaxt weicht diese nach hiesiger Auffassung aufgrund ihrer Verarbeitung und Qualität von den herkömmlichen, als Werkzeug verwendeten Äxten ab." würde ich mal tippen, daß eine Doppelaxt , wie sie auf dem Foto des Vereins zu sehen ist, ebenfalls als "weicht von einer herkömmlichen Axt ab" eingestuft wird. Die Verwendung einer Wurf- oder Streitaxt war nun mal vorrangig als Waffe. Deswegen sind ja auch Tomahawks - obwohl normale Äxte - ebenfalls zu den Waffen zu zählen.
  25. Du müsstest mit der Wurfaxt genau die selbe Prozedur vollziehen, wie wenn du z.B. einen Schlagstock transportierst. Beides ist eine Hieb und Stoßwaffe im Sinne des Gesetzes und beides unterliegt den selben Vorschriften.
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