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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Soviel zu "man kann sich ja gesetzeskonform ausstatten". Eben nur solange, bis das Gesetz ein Totalverbot vorsieht... Dann ist es allerdings zu spät und die ganzen Leute, die ständig betonen "Die reden doch schon 30 Jahre darüber und bis jetzt ist immer noch was erlaubt" können der letzten Salamischeibe beim Fallen zusehen und mit den Schultern zucken. Im Übrigen nicht nur im Messerbereich.
  2. Zu der Aussage, "man könne sich ja gesetzeskonform ausstatten" kann ich nur sagen, daß die Regelungen an sich schon willkürlich festgelegt wurden und jederzeit "angepasst" werden können. Sowas sagt nur Jemand, der auch im Bereich Messer die fallenden Salamischeiben nicht sieht, weil ja immer noch ein (kleines) Stück der Wurst auf dem Teller liegt. Die nächste Salamischeibe ist auch schon angepeilt, weil man schließlich die steigende Zahl der Messerangriffe irgendwie reduzieren muss...
  3. Ich würd die Finger davon lassen. Da es aktuell sozusagen keine Rechtssicherheit gibt, weil weder genaue Definitionen, noch Urteile diesbezüglich existieren, könnte es durchaus sein, daß in absehbarer Zeit ein "Rundumschlag" folgt und Käufer Besuch bekommen. Teilweise wird da ja der Teilesatz ohne Lauf und Verschluss und in einer anderen Auktion eben jene fehlenden Teile angeboten. Und wer das dann zusammen kauft, der hat schon mal den Verdacht geschaffen, daß er die Teile wieder zusammenfügen will. Auch wenn dabei dann halt statt eines Briefbeschwerers ohne ehemaligen Lauf/Verschluss ein Briefbeschwerer mit ehemaligem Lauf/verschluss rauskommt, es ist halt unverständlicherweise verboten die Teile zusammenzufügen. Eine ähnliche Situation hatten wir in D schon mal, als es damals den ersten "Anscheinsparagrah" gegeben hat. Da durften alle (deaktivierten) Teile besessen, aber nicht zusammengebaut werden.
  4. Nachdem so viele hier die Glock17 erwähnt haben, werfe ich als unverzichtbar mal zusätzlich den Microroni-Schaft in den Raum. Ich wollte es nicht glauben, aber seit dem ich das Ding hab, ist mein Munitionsverbrauch im Bereich 9mmLuger tatsächlich um etwa 1/3 gestiegen. Ein geniales Spaßteil :-)
  5. Die "Erleichterungen" sind zumeist nicht auf positive Änderungen im Gesetz zurückzuführen, sondern auf deren Auslegung. Ihr könnt euch noch an das verrübergehende Halbautomatenverbot für Jäger erinnern? Das selbe Gesetz, verschiedene Auslegungen. Wenn Niemand geklagt hätte, wäre es nun Praxis. Genau so bezüglich der Schalldämpfer. Gesetze selber wurden sogut wie nie zum Positiven (für LWB) geändert, nur manchmal siegte halt doch noch der gesunde Menschenverstand, aber da wird EU-technisch schon noch ein Riegel vorgeschoben ;-)
  6. Wer auf den baldigen Zusammenbruch der EU hofft, der dürfte die nächsten Jahre in die Röhre schauen. So schnell wird das nicht gehen, denn man hat sich entsprechend abgesichert ;-) Und wenns denn doch mal soweit kommen sollte, sind Waffenrecht und alles was damit zusammenhängt unser kleinstes Problem. Wie ein getroffenes Tier wird die EU in ihren letzten Zügen um sich schlagen und dabei keine Rücksicht auf Verluste nehmen. Die Verantwortlichen werden bis zu letzt versuchen, ihre Macht aufrecht zu erhalten und man braucht nicht viel Fantasie um sich vorzustellen, was das heißt.
  7. Das mit dem "nicht so heiß gegessen, wies gekocht wird" ist im Bezug auf das Waffenrechtsthema so eine Sache. Natürlich gehts immer noch schlimmer, aber es geht eben seit Jahrzehnten immer nur in eine Richtung. Und wer sich über jede abgeschnittene Salamischeibe freut, weil es noch kein Totalverbot ist, der hat irgendwas nicht verstanden.
  8. Das ist irgendwie vergleichbar mit einer Herde Rinder, die genau weiß daß sie geschlachtet wird. Und nun warten alle möglichst bewegungslos darauf, daß der Schlachter verkündet, welcher Teil der Herde zuerst geschlachtet wird und wie der Zeitplan für das "weitere Vorgehen" aussieht...
  9. Bezüglich der Einstufung von leeren Hülsen als erlaubnispflichtigem Munitionsbestandteil hab ich woanders schon geschrieben, daß das in irgendeinem Land der EU schon so ist. Weiß Jemand vielleicht was drüber und wie das dort gehandhabt wird? Könnte durchaus kompliziert werden, denn die ganzen an sich einfachen Dinge wie Entsorgung beim Schrotthändler etc. wären davon ja auch betroffen.
  10. Tja, das kann man natürlich so sehen. So war es mit den Butterflys, mit den LEP-Waffen, mit den Elektroschockern. Man musste sie natürlich nicht anmelden/vernichten, hat aber dann halt was Illegales daheim. Wenn einem das jetzt egal ist, dann braucht man sich natürlich keine Gedanken zu machen und kann alles so lassen, wie es ist :-)
  11. Natürlich, denn die Definition von Waffe liegt ebenso im gleichen Gesetz. Das muss nur geändert bzw. angepasst werden. Auch ein Beispiel ist die Eigenschaft einer leeren Patronenhülse. Die soll ebenfalls zum erlaubnispflichtigen Munitionsbestandteil gemacht werden, obwohl sie nur ein Messingröhrchen ist.
  12. Gab es jemals irgendeine Meldepflicht, die für die Beteiligten kostenfrei über die Bühne ging? Ich kann mir auch grad kein Verfahren vorstellen, wie das ohne Verwaltungsaufwand und somit Gebühren von statten gehen sollte. Entweder man bekommt eine Art WBK, oder ein anderes Dokument, das den gesetzeskonformen Besitz bescheinigt. Ansonsten gäbe es für die Besitzer keinerlei Möglichkeiten vor Ort nachzuweisen, daß sie die Dinger legal besitzen. Und hier kostet eine WBK um die 70 Euronen + 12 Euronen pro eintragung. Wer jetzt 10 Dekoteile hat, ist da mal eben knapp 200 Euro los, nur damit er die Dinger weiter behalten darf. Ganz zu schweigen davon, was man sich bezüglich der Aufbewahrung einfallen lässt. Dann muss sich der Besitzer einer einzigen Deko-Makarov vielleicht einen 0er-Tresor anschaffen.
  13. Ich meinte das nicht abwertend, sondern einfach nur daß man wegen einem Dekorationsstück dann zum Besitzer einer illegalen Waffe(?) wird.
  14. So wie ich das verstanden habe, sollen ja Dekowaffen, die aus scharfen Waffen hergestellt wurden, meldepflichtig werden. Das bedeutet, du hast nicht nur etwas daheim, das du nicht mehr verkaufen kannst, sondern du zahlst auch noch dafür, daß du es weiterhin daheim haben darfst (Eintragung in eine WBK o.Ä. ist sicher nicht kostenlos). Muss man natürlich nicht anmelden, aber dann ist man wegen eines Haufens Metallschrott Besitzer einer illegalen... ja was eigentlich?
  15. Ein Schützenkollege hat seine Doppelflinte bei Frankonia kürzen lassen und auf Nachfrage wegen Neubeschuss wurde ihm gesagt, daß das nicht nötig ist, da der Choke ja wegfällt und so der Gasdruck eh geringer wird :-) Ich habs selbst gehört, denn ich stand daneben.
  16. Das ist in der Tat etwas unrealistisch. In den letzten Beiträgen ging es ja eher um kleinere Anlagen um das Nötigste am Laufen zu halten. Ich hab grad nochmal gegoogled und doch einige Dieselgeräte gefunden, die preislich gar nicht so weit von den höherwertigen Benzingeneratoren weg sind. Fragt sich halt, wie es da mit der Qualität der Geräte und vor Allem der Qualität des erzeugten Stroms aussieht. Die Heizungssteuerung soll ja die ersten Minuten des Stromausfalls überleben :-)
  17. Das Thema ist aber nur dann lächerlich einfach, wenn man sich ein Dieselaggregat daheim hinstellt :-) Da sind die Preise und auch die Größe der Teile für Manche sicher abschreckend.
  18. Da könntest du recht haben. Vor Allem was die Lagerung des Brennstoffs angeht. Gas flaschen dürfen soweit ich weiß viel mehr gelagert werden, als Benzin. Ich kann mich erinnern mal gelesen zu haben, daß man höchstens 20 Liter privat lagern darf. Bei Gasflaschen weiß ich es nicht, aber ich kenne Leute mit Wohnmobilen und die haben immer mehrere dieser Gasflaschen daheim stehen. Allerdings könnte man im Notfall auch den Tank des Autos leersaugen :-) Ich hab grad die hier entdeckt: https://www.denqbar.com/remote-e-start-3-6-kw-digitaler-inverter-stromerzeuger-generator-benzinbetrieben/a-1412/ Die scheinen auch sauberen Strom zu liefern, sind sehr leise und der Tank ist größer. Die Laufzeit ist mit bis zu 10 Stunden por Füllung angegeben. Der Preis ist ähnlich wie beim Honda, sogar noch etwas günstiger.
  19. Interessantes Thema. Ich hab mich mal hier und auch anderswo durchgelesen und bin zu der Überzeugung gelangt, daß für einen normalen Haushalt ein kleines 2 Kw-Stromaggregat das Beste wäre, um im Fall eines Stromausfalls die wichtigsten Dinge wie Heizung, Licht und Telefon zu betreiben. Das angesprochene Honda EU20 i oder sein Nachfolger EU22i wären aufgrund der geringen Lautsärke, der noch mehr schalldämmenden Zubehörteile und der Handhabungssicherheit auch meine erste Wahl. Dagegen spricht eigentlich nur der ziemlich kleine Tank mit 3 Liter und die relativ kurze Laufzeit mit einer Tankfüllung. Kennt Jemand eine Alternative mit größerem Tank und ähnlichen Features?
  20. Irgendwann mal gab es eine Zeit, in der begründet werden musste, warum etwas verboten sein muss. Heute muss begründet werden, warum etwas erlaubt sein sollte. Hab mit Schalldämpfern wenig am Hut, aber was ich da manchmal lese, treibt mir regelmäßig die Palme vors Gesicht. Da wird von Vor- und Nachteilen geredet, einem Interessierten sonst was unterstellt und zum Schluss wird festgestellt, daß man sowas doch eh nicht braucht. Kommt mir bekannt vor.
  21. Vor Jahren wurde meine Holde mal kontrolliert und brav wie sie als gute Bürgerin ist, wies sie darauf hin, daß sie ein Pfefferspray in der Tasche hat, das sie dann den Beamten auch ohne schlechtes Gewissen vorzeigte, weil sie es ja legal führte. Nun hatte ich böser Bube aber das Spray mit Klebeband umwickelt, um es etwas griffiger zu machen und durch das ständeige Tragen hatte sich das Klebeband mit dem Etikett aussen auf der Dose verbunden. Man konnte also nichts mehr lesen und das Klebeband ging auch nicht so einfach ab. Ergebnis: Frau samt Spray mit zur Wache genommen, von wo sie mich anrief. Ich fuhr zur Wache und diskutierte etwas länger mit den Beamten. Die behaupteten, daß das Spray jetzt ein verbotener Gegenstand sei, weil man das "Tierabwehrspray " nicht mehr lesen kann. Schließlich bat ich eine Beamtin, mir das Spray doch nochmal kurz zu geben, vielleicht krieg ich das Klebeband soweit ab, daß es doch noch lesbar ist. Das tat sie überraschenderweise und ich konnte mit dem Knibbeln beginnen. Verständlicherweise war ich sehr penibel und vorsichtig und das Ganze dauerte etwa eine vertel Stunde. Das Etikett war danach ziemlich zerfleddert, aber ich habs geschafft, genau die Stelle mit dem wichtigen Wort freizulegen :-) Schließlich wurden wir nochmal belehrt, daß man es unterlassen sollte, die Dose abzukleben und dannn durften wir gehen. Seit dem benutze ich transparentes Klebeband ^^
  22. Offensichtlich, denn es gibt seit ein paar Monaten ja den kleinen Bruder des JPX, den Guardian Angel 3 mit optionalem Laseraufsatz. Der war auch von Anfang an zugelassen und es gab gar keinen zweifel, daß der Laseraufsatz nicht unter ein Verbot fällt, da nicht für Schusswaffen bestimmt oder passend.
  23. Das wäre ja erfreulich. Das macht dieses Gerät um Einiges attraktiver. Bei nur zwei Schuss ist eine Zielhilfe jedenfalls Gold wert :-)
  24. Ups, da war ich anscheinand zu doof zum Suchen :-) Hab nur den alten Bescheid gefunden. Irgendwie finde ich das aber seltsam, da im alten Bescheid das Vorhandensein eines eingebauten Lasers als Unterscheidungsmerkmal zwischen Behördengerät und Zivilversion aufgeführt wurde. Dann ist das einzige Merkmal zukünftig wohl der Aufdruck "Tierabwehrgerät".
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