_peti
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
_peti antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Natürlich. Die Zweckwidmung des Herstellers war wohl: Waffe Genau so wie die TacticalSpecialForces Messerchen mit 7cm Klinge. Die dürfen dann auch nicht mehr zum Briefeöffnen auf dem Schreibtisch liegen. Edit: nicht in Tresor, aber in ein verschlossenes Behältnis -
Das ist vollkommen Wurscht. Wenn Du Umgang damit heben darfst, darfst Du es auch führen. D.h, wenn Du zB Jäger bist NDR für Deine aktuelle Tätigkeit brauchst.
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ohne Gewähr: §40 3: (3) Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen dürfen abweichend von § 2 Abs. 3 Umgang mit Faustmessern nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.2 haben, sofern sie diese Messer zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. (Der Verbot ist in §2 abs. 3 geregelt: (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.) Anlage 2 Abs. 1 Nr. 1.4.2 definiert, daß der Umgang mit Faustmessern verboten ist, dort wird die Definition von Faustmessern referenziert (Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,) Also darfst Du als Jäger Umgang haben, WENN Du DIESES Messer für die Ausübung Deiner Tätigkeit benötigst. Umgang ist defininiert in Abs 1 §3 Nr.3: (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Also Du darfst herstellen, verbringen (Einfuhr/Ausfuhr), An- und Verkaufen. Gruß, _peti PS: woher leitet sich eigentlich die Erlaubnis für die Händler ab, wenn der Händler selbst kein Jäger ist? PPS: Du darfst laut Gesetz sogar mit Deinem Faustmesser schießen!!!11!
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Zu diesem Vertrag finde ich nix konkretes, würde mich aber interessieren: wann und zwischen wem wurde der abgeschlossen?
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Auch wenn die resultierende Diskussion etwas off topic sein könnte: gegen welches Waffenrecht verstößt die Herstellung der Kassam? wohlgemerkt: die Herstellung. Nicht die Anwendung -- diese verstößt natürlich gegen einiges.
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Gerüchteweise soll genau dies schon mal passiert sein: https://www.google.de/search?q=isis+tanks&biw=1024&bih=672&prmd=ivn&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiJ3OizqrXQAhUEXCwKHVD0A8gQ_AUIBSgB oder auch: https://www.google.de/search?q=ss+panzerdivision&biw=1024&bih=672&prmd=ivsn&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjj7bTjqrXQAhVECCwKHTfQCOsQ_AUIBSgB
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Du bist da nicht ganz auf dem Laufenden mit Deiner Argumentation, denn bedenke: jeder Raketen- oder Granatwerfer war Mal ein legaler Raketen- oder Granatwerfer.
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Seit wann sollte es im Interesse der Nutzer einer knappen Ressource sein, diese Ressource anderen leicht erreichbar und schmackhaft zu machen?
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Transport von Kurzwaffe und Langwaffe(n) in einem Futteral ( Tasche )...Anzahl?
_peti antwortete auf PatVI's Thema in Waffenrecht
Darf man das? Ist das nicht zugriffsbereites transportieren? -
" Euro III Klasse" hm, keine Einfahrt in die Innenstädte. Begrüßenswert :-)
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Ja! Ja! Hast Du den TE gefragt, ob er mit Softair wirklich Spielzeug meint? Also mind. 50% Größenabweichung, Neonfarben vorhanden sind? TE: wenn Du mit Softair auch die "täuschend echten" unter 0,5J meinst: schießen geht, führen nicht -- wie Uwe schrieb: §42a einbeziehen.
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Im Privatbereich vollkommen richtig. Paßwörter werden von solchen Internetbetrügern eher selten erraten oder mit Wörterbuchattacken gubruteforcet. Schutzwürdige Systeme (Banking, Firmenzugang) sperren ja den Zugriff bei mehrmalig erfolglosem Login. Sie werden ausgespäht, und da spielt die PW-Komplexität keine Rolle. Eine VM zu nutzen, ist sicher nicht verkehrt, aber dann muß man an das Wirtssystem auch hohe Sicherheitsstandards anlegen. Wer sich da Netzwerk-Sniffer und Keylogger einfängt ist auch in der VM nicht sicher.
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Kann mir vorstellen, daß das das Hauptproblem ist: Du bist hier mit (Erst?)Wohnsitz gemeldet, also legt die Behörde an Dir die gleiche Bedingungen an wie bei anderen auch, die hier mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Und das ist: regelmäßiges Training. Wäre es keine Lösung, daß Du Dir irgend eine Flinte/Repetierer kaufst, in Frankreich damit wasauchimmer schießt und Schießbuch führst? Letzteres kannst Du ja selbst unterschreiben, wenn der Verein in F sowas nicht macht. Dann mit Rechnung, Schießbuch, F-Vereinsausweis, ein Paar Fotos beim Amt aufschlagen. Kannst ja auch vorher klären, ob die das akzeptieren.
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Erlaubnis §27 SprengG zum Wiederladen auf WBK-Einträge beschränkt?
_peti antwortete auf Lys's Thema in Waffenrecht
Nein! es ist zwar erfreulich, daß des TE Problem gelöst wurde. aber es ist eine Riesensauerei, daß eine derartige Einschränkung vom Amt vorgenommen wird, wenn sie anschließend durch "ein freundliches Telefonat" ausgeräumt werden kann. wie viele diese Einschränkungen erlangen Rechtskraft, weil der frischgebackene Schein-Inhaber es "nicht rechtzeitig zum Telefon schafft"? Lys, ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zusätzlich etwas schriftliches innerhalb der Widerspruchsfrist unternehmen. -
IdR schwarze Lederjacke, stonewashed Karottenjeans, Adidas Turnschuhe und einen Schnurrbart. SCNR :-)
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
_peti antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Braucht er gar nicht feststellen. Der SEKler wurde ja geschickt, weil der Verdacht auf scharfe Waffen vorlag. Diesen Verdacht kann er selbst ausräumen, weil er ja sachkundig ist. damit ist die Geschäftsgrundlage hinfällig -> Abmarsch. es gibt natürlich Zeitgenossen (wie vor einiger Zeit im Nachbarthread), die meinen: ja, aber er könnte ja was anderes verbotenes angestellt haben. ja schon, aber dafür gab es keinen Anfangverdacht. Also ist jegliche Repressalie (wie Beschlagnahmung, suche nach Zufallsfünden) einzustellen. ansonsten würde ja die Maxime gelten: verhalte dich nicht nur gesetzestreu, sondern auch mainstreamkonform, sonst kommen wir und holen dein Zeug und/oder dich. -
Das ist genau einer der volksgerichtshöflichen Aspekte der Begründung: die Medien verdienen Ihr Geld mit dem Schüren von Angst vor Terror/Verbrechen. Der Innenminister tut es. Parteien schlagen daraus Kapital. warum soll das ein Waffenhändler nicht dürfen. evtl war das nicht mal Satire sondern bloße Werbung für das eigene Geschäft.
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- waffenhandleserlaubnis
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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
_peti antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Man kann aber auch nicht ausschließen, daß der Betroffene noch nie eine Explosion durch Kernenergie herbeigeführt hat -- damit sollte doch auch eine Körperdurchsuchung mit dem Geigerzähler gerechtfertigt sein, oder? -
Das Problem bei Computersicherheit sind nicht die 10 Mir-Ist-Noch-Nix-Passiert-Alles-Pink Jubelperser. Das Problem sind die Paar Nutzer (ich unterstelle mal, daß sie die Wahrheit sagten), denen - persönliche Daten - Transaktionsdaten Abhandengekommen sind (diese Geschichte mit den gefälschten Rechnungen). Im Zweifel weiß jetzt also ein Betrüger, wo Du wohnst und welche Waffe Du gekauft hast. Also jetzt nicht genau Du, bei Dir ist ja alles flauschig, aber bei den anderen halt -- vorausgesetzt ich habe sie richtig verstanden. So, und nun hat Egun es offensichtlich auch nicht nötig gehabt da irgendeine Erklärung für ab zu liefern, oder habe ich da was verpaßt? PS: ich habe da keine Aktien drin, noch nie was mit Egun oder Mitbewerbern zu tun gehabt.
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Es spricht aber gegen einen Betrieb, wenn dieser trotz der vielen Kunden (=Einnahmen) offenbar eklatante Sicherheitsmängel aufweist. Es spricht auch gegen diesen Betrieb, wenn dieser sich nach außen hin wie ein in den Gründerjahren stecken gebliebene Webklitsche präsentiert. Zudem spricht gegen diesen Betrieb, daß er offenbar mit einigen Kunden wie mit seinen Stiefelknechten um geht. Na ja, eigentlich spricht FÜR dießen Betrieb nur seine de Facto Monopolstellung. Und es spricht überhaupt NIX dagegen, daß Du mit dieser Situation zufrieden bist, also bitte nicht persönlich nehmen
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Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
_peti antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Ich mutmaße und vermute nur, da ich mich damit nicht auskenne. Aber vermutlich soll damit verhindert werden, daß Du Deine Zuverlässigkeit verlierst, wenn Du wegen recht nichtigen Gründen die Verlängerung der Sprengpappe vergisst (sie ist ja nur fünf Jahre gültig oder?) So hat die Behörde Zeit, Dich an zu schreiben und/oder Du hast Zeit Dich an den Termin zu erinnern. Eine WBK mit MunErwerb ist hingegen unbefristet gültig, es ist also unmöglich wegen ein bißchen Terminuntreue sich wegen unerlaubtem Munbesitzes strafbar zu machen. -
Warum wird vom Gesetz her zwischen gekaufter und wiedergeladener Munition unterschieden?
_peti antwortete auf Rohrzange's Thema in Waffenrecht
Unbefristet und solange in einem Satz widersprechen sich :-) Aso ich lese das so: - mit WBK erworben: Besitz solange WBK gültig - mit MES (Munitionerwerbsschein): Besitz unbefristet - mit Sprengpappe: Besitz solange sie gültig ist und sechs Monate danach Nicht verwechseln: der Stempel in der WBK ist eine MunitionsErwerbsBerechtigung und KEIN MunitionsErwerbsSchein. Letztere ist wohl für Sammler, Sachverständige und so. Nicht jedoch für den gemeinen SpoSchü und Jäger. -
- The Book of Eli - The Road - Waterworld (wobei dieser den beiden Anderen nicht das Wasser reichen kann)
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Knautsch, mein Fehler, habe es noch mal nachgeschlagen :-( Die 100mm gelten nur für Revolver. Bei Pistolen sind es 76,2mm. Das kommt davon: ich hätte auch gerne eine G26 beantragt, und mich dann zähneknirschend für das riesentrumm G23 entschieden