Absatz 1 und 2 stehen gleichberechtigt untereinander.
Absatz 1 definiert Voraussetzungen in den Nummern 1-4, die auch für den erlaubnisfreien Munitionserwerb gelten.
Dort steht nichts davon, daß auch vorher eine Kalibergleiche Waffe erlaubnisfrei zu erwerben ist, damit die Munition erlaubnisfrei zu erwerben ist*.
Ich denke, Deine Argumentation mit "unter den Voraussetzungen" beziehe sich auf: erst mindestens eine Bedingung von Absatz 1 erfüllen, dann erst Absatz 2 absahnen hängt schief.
Wenn man da (trotz WaffG) versucht, den Willen des Gesetzgebers da raus zu lesen ist das auch verständlich:
Du darfst jederzeit (eigene WBK vorausgesetzt) eine Desert Eagle mit Tigerstreifen von Krethi zu Plethi befördern, aber für eine Patrone in .22 gilt das erst, wenn Du die GSP dazu bekommst?
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn jemand dieses "unter den Voraussetzungen von" fundierter erklären kann als Du.
*: naja, Nummer 5 tut es doch, weil Du keine Munition "verbrauchen" kannst, ohne vorher eine Waffe zu erwerben.