

_peti
WO Silber-
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Verstoß gegen die AGB?
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WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten
_peti antwortete auf LordKitchener's Thema in Waffenrecht
Dochdoch. Es gibt auch heute noch solche Länder -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
_peti antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Oh, das hatte ich anders in Erinnerung, danke. @PetMan, sorry, da lag ich falsch. -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
_peti antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Nein, DARFST Du nicht. Du KANNST und wirst u.U. nicht dafür bestraft, wenn Notwehr anerkannt wird. -
Aufbewahrung Kurzwaffe mit Munition ? Stand Aug 2019
_peti antwortete auf Sarastro69's Thema in Waffenrecht
Nein, Schüttgut ist iO Ja, nach meinem aktuellen Kenntnisstand schon Nein, da gab es mal ein Urteil: Unzuverlässig, weil Unfallverhütungsdingens mißachtet. Ob es dort „nur“ um Unterlagen ging, weiß ich nicht mehr, sollte aber egal sein. Leider. -
Kasperle's Theater wegen 13 jährigem mit SSG auf BW Schiesstand!
_peti antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: eine tolle Veranstaltung, vollkommen unverkrampft und auch die Kinder haben viel Spaß. Alle sind sehr freundlich und entspannt. Gerade diese Veranstaltung hat meine Meinung über Österreicher um 90 Grad gedreht. Nein. :-))) Suppe nach gulasch Art, da schmerzt jedes ungarische Gen. Aber das ist vollkommen nebensächlich und mein privates Elend -
Kasperle's Theater wegen 13 jährigem mit SSG auf BW Schiesstand!
_peti antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Der Junge war 13. Die werden nach gründlichen Ermittlungen herausfinden, daß sie ihm nix können. -
Welches Honorar hat Dir der Oberproblembär dafür angeboten, daß Du ihm die Rechtslage noch mal darlegst?
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Ja, wie der Psycho im Neptunbrunnen der totgestolpert wurde.
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Beides ist eine öffentliche Veranstaltung. Auf beiden gilt das Verbot von Schutzbewaffnung (im rechtlichen Sinne). Auf dem Mittelaltermarkt hast Du die Rüstung aber nicht angezogen, um Gummiknüppel abzuwehren. Daher ist es erlaubt. Auf einer G20 Kundgebung/Veranstaltung vermutlich schon. Deshalb ist es dort verboten. Da könnte sogar Plastikfolie als Schutzbewaffnung gelten: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe Rotfl.
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Dort gilt das grundsätzliche Verbot auch. Allerdings nur wenn „Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.“ Und das ist auf einer Mittelalter-Veranstaltung nicht der Fall. https://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__17a.html
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Auf einer Demo könnte sie doch als Waffe gelten. Als Schutzwaffe gegen den unmittelbaren Zwang, den Du in voller Härte zu genießen verpflichtet bist. Afaik gelten auch Gasmasken als Schutzbewaffnung.
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Bei mir: Erlernter Beruf: Aalbrutzüchter Ausgeübter Beruf: Pfahlrammer Offizielle Berufe mit Berufekennziffer. War nicht mal eine hochgezogene Augenbraue wert. Aber warum zum Geifer wollen die das wissen?
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Wofür wird bei waffenrechtlichen Anträgen eingentlich immer der Beruf abgefragt? Ich habe da öfter offensichtlichen Schwachsinn oder auch gar nichts eingetragen und es würde sich nicht daran gestört.
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Das würde mich auch interessieren. Rechnest Du damit tatsächlich unter Wasser kontrolliert zu werden? ? Ansonsten würde ich den Papierkram in der Grabbelkiste mit dem Blei und O-Ringen und Ersatzmaske lassen. Der ist ja normal hinreichend nah an der Ein-/Ausstiegsstelle.
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Das mag schon sein, aber in diesem Fall ist Erika Mustermann dran, wenn sie in den Baumarkt marschiert, das Zeug kauft und zusammenbaut. Wenn Du das Zeug so nach DE lieferst, wird man - Dir unerlaubten gewerbsmäßigen Waffenhandel in DE als verwirklichungsort vorwerfen - einen intnat. Haftbefehl ausstellen - Dich aus SE ausliefern - dich sehr wahrscheinlich in U-Haft stecken und verurteilen - Dich ein Paar Instanzen später ganz vielleicht freisprechen M*grantenschreck v2.0
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Hier ist aber auch p1=p2 einschlägig. Also m1•v1=m2•v2 (und wenn m1=4m2) dann v1=v2/4 Wenn die Schrotgarbe mit v0=400m/s davonfliegt, fliegt Dir der unverriegelte Verschluß mit 360km/h entgegen. IrL wird es weniger sein, wegen der oben genannten Reibung und der schlechten Abdichtung. Aber selbst wenn es nur 180 km/h sind, kann man das mit Muskelkraft einfach gegenhalten? Bei einem 120g schweren Teil?
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Aber Das Wasserrohr müßte mit dem Impuls der Schrotgarbe nach hinten fliegen. Wenn es geschätzt 3-4 mal so viel wiegt, wie Die Ladung, dann mit einem Drittel/Viertel dessen Geschwindigkeit.
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Präziser: ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf Deine Rechtsgüter bestand. Eigentum (jenseits der Kirschen im Baum) ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Du wolltest kein Unrecht endgültig beseitigen, sondern den Angriff abwehren. Und anschließend hast Du noch je ein Pflaster auf die Löcher geklebt und einen Krankenwagen gerufen, weil Du keine Hilfeleistung unterlassen wolltest.
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Argumente, die Deinen Standpunkt untermauern. Äh, wie war Dein Standpunkt noch mal? Jeder Satz, der „jeder ... weiß doch“ enthält, führt zur inhaltlichen DQ. Mumbai hat doch nur mal wieder gezeigt, daß die Inder leider nicht die hellsten Kerzen auf dem Leuchter sind.
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Dann bring mal Argumente.
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Ja, die übliche Taktik: Ausweichen, Unterstellen, Meinungen und Ad Hominem. Argumente: 0 (in Worten: Null)
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Ja, der Staat, durch Androhung von Strafen. Auch. aber das meine ich nicht. Hast Su das letze Jahr unter einer Käseglocke verbracht?
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Vom NetzDG hast Du gehört? Ja? Nein, denn dort heißt es, daß auch NICHT eindeutig RECHTSWIDRIGE Inhalte gelöscht werden müssen. Und „belangt“ im Sinne von Arbeitsplatzverluste geht GANZ schnell, wenn Du auf dem Weg zur falschen Demo bist. Weißt schon, der Hutbürger z.B.