

_peti
WO Silber-
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Jemand, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, daß er mit Waffen hantiert, hat auch sachkundig zu sein. Das ist nicht mal zu viel verlangt, kein Hexenwerk. Und wenn er es selbst nicht gebacken kriegt, bei komplizierteren Waffensystemen zB, dann ist es nicht zu viel verlangt, daß er zumindest Hilfe holt und sich so selbst im Vieraugenprinzip davon überzeugt.
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Umso schlimmer. Da gibt es einen verantwortlichen Waffenwart, der gar nicht da ist, wenn eine Schußbereite Waffe irgendwo rumliegt? Ich bin überhaupt nicht für,irgendwelche Verschärfungen und neue Gesetze. Aber es sollte schon ein sehr solides Lessons Learned Meeting geben. Die Root Cause gefunden werden und — naja tatsächlich — ein Post Mortem statt finden, um mal Beratersprech zu bemühen.
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Hier sind doch folgende Fehler passiert: - Scharfe Munition und Plinking am Set (Organisationsversagen des Produzenten) - jemand hat eine Schußbereite Waffe offen abgelegt (pers. Versagen des Ablegenden) - der Assistent hat eine Waffe ohne Prüfung des Ladezustands übergeben (pers. Versagen des Assistenten, evtl auch Organisiation) - der Schauspieler hat die Waffe ohne Prüfung des Ladezustandes verwendet (je nach Rechtslage/Organisation Versagen des Schauspielers/Waffenmeisters/Assistenten) Da ist Alec Baldwin gleich bei mehreren Punkten präsent…
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Könnte auch Platzpatrone und nicht entdeckter Laufstecker sein, wie bei Brandon Lee.
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Da mußt Du Dir ganz sicher sein, für welche Geräte Du die Akkus brauchst. Im Format 18650 habe ich 1-2 mit Micro USB, aber die sind länger als die übliche Größe und passen in einige Taschenlampen nicht rein. Bei den üblichen Akkus 9v, AA, AAA etc habe ich sowas auch noch nie gesehen.
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Du pißt den falschen Baum an. Ich habe lediglich eine nachvollziehbare Begründung für ein Einhandmesser geliefert. Ich habe immer mindestens zwei Einhandmesser dabei. Und völlig bedenkenlos zum Fisch erknüppeln so ein 40cm Gummischlauch, wo am Vorderen Ende ca 10cm Blei eingepreßt ist. Und es kräht kein Hahn danach. Don‘t try this at your home.
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Und als Begründung: Du mußt das Messer mit einer Hand aufmachen können, um die Schnur zu kappen, wenn mal wieder der 20kg Waller auf Dein UL-Spinnfischgerät eingestiegen ist. Feststehendes Messer ist keine Option, weil man dieses oft nicht vernünftig über der Kleidung tragen kann und/oder Verletzungsrisiko besteht beim Ziehen.
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gar nichts soll man unterbinden. Das ist ja irre PlatzStadtverweis für zwei Städte. Nur weil eine Demo verboten wurde. Das ist ja eine richtig krasse Einschränkung von Grundrechten. Wie hoch schätzt Du die Trefferquote ein? Wie viele Teilnahmen an der verbotenen Demo wurden so erreicht? Wenn ich Teil nehmen wollen würde, würde ich wie aus der Pistole geschossen was daherlügen. Wenn ich nix von der Demo weiß, würde ich auch auf Abwehrhaltung gehen: „geht sie eigentlich nix an, warum fragen Sie?“ Wie gut sind die Streifenpolizisten eigentlich psychologisch geschult? Vermutlich eher sehr mäßig. Wo bleibt dann die Verhältnismäßigkeit zwischen Treffer und falsch positiv? Meine Fresse, Platzverweis für zwei ganze Städte.
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Woraus soll denn diese Pflicht hervorgehen? 🤔 Aus der Definition von Staat(lichkeit). Aber das wusstest Du bestimmt: Wenn ein Staat kein mehr oder weniger geschlossenes Gebiet hat (üblich sind heute ja sehr stark geschlossene Gebiete in Europa), dann hört er auf zu existieren. Ergo muß er das Gebiet als Selbstzweck schützen.
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Da hätte man so argumentieren sollen: das ist keine Androhung von körperlicher Gewalt, sondern von Warnschüssen, denn: ich bin ein sehr guter Schütze. Wenn ich auf jemanden schieße, ist die Kugel schneller zwischen den Ohren als das Pfeiffen. Hätte natürlich auch nix geholfen.
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Da gab es doch noch eine kleine Einschränkung, ich finde es gerade nicht, ging irgendwie so: es ist nur dann ein Lauf, wenn die Länge mind. das dreifache des Kalibers ist.
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Äh, nein, das hat hier niemand geschrieben. Das ist ein unterstellerisch-weibisches Argumentationsmuster von Dir. Nein. Er war halt kein Zuhälter. Sonst aber wohl ein zeitgeistig übler Zeitgenosse. Er wurde zu seiner Zeit wohl auch „christlicher Sozialist“ genannt. Ich weiß übrigens, daß das Lied verboten ist, würde es aber an der Melodie auch nicht erkennen. Gleich mal googeln und anhören.
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Ja, CO2 ist weit weniger „schädlich“ als Methan.
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Stimmt. Aber so schwer auch wieder nicht. Zuständig ist das Land, in dem Du erwerben willst. Wenn dieses Land diese komische Richtlinie in nationales Recht überführt hat, kann es sein, daß Du noch die Einwilligung vom Herkunftsland (-Länder) holen mußt. In Deutschland ist es meines Wissens so, daß die Behörden so eine Art Zuverlässigkeitsabfrage im Heinatland machen (kann-Regelung), wenn Du noch nicht X Jahre im Gelttungsbereich des WaffG wohnst. Bin aber nicht up to date, wie man auf Europäisch zu sagen pflegt. Wie das mit Nomaden und Zigeuner läuft, die häufig wechselnde gewöhnliche Aufenthaltsorte haben, weiß ich nicht. Mußt Du dort fragen, wo Du erwerben willst.
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Wenn das in Ö legal ist und die Auflagen eingehalten werden dann selbstverständlich ja.
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Dies könnte theoretisch ja auch der aktuelle Vermieter sein. Wenn der Flur befriedet ist...
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Rede mal mit Deinem Amt. Du darfst ja Deine Waffen vorübergehend in einem anderen Haushalt in einem fremden Tresor eines WBK-Inhabers aufbewahren. Soweit ich weiß, darfst Du Deinen Tresor auch in einem anderen Haushalt als Deinem aufstellen. Da ist der Weg zu einem Hausflur, der ansonsten nur von beiden Haushalten und deren Besucher benutzt wird auch nicht weit, wenn er nach außen abgeschlossen ist. Das Stichwort hier ist „vorübergehend“.
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So meine ich das auch in München vor >10 Jahren in Erinnerung zu haben: dort wurde die Sachkunde insgesamt nicht anerkannt, weil die Polizisten nur an der KW ausgebildet werden und eine Trennung KW/LW bei der WBK nicht vorgesehen ist.
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Hmmoah, jahaa. Es ist schon richtig, was ich geschrieben habe. Verkürzenderweise habe ich nur eine Teilmenge von „Richtig“ wiedergegeben. Das Stichwort ist sehr wohl „VERschlossen“: Es gibt im Waffenrecht-Unterforum seitenweise Diskussionen, ob VERschlossen auch tatsächlich ein Schlößchen meint. Es bleibt jedem unbenommen, diese Diskussion mit einem Polizisten, dann Anwalt und schließlich Richter zu führen. Eigentlich wollte ich nur klarstellen, daß Munition eben NICHT VERschlossen transportiert werden muß, weil Valdez‘ Antwort zweideutig war.
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Nur um Mißverständnissen vorzubeugen, die Waffe muß in den VERSCHLOSSENEN Koffer. Die Munition kannst Du dann einfach neben die Waffe streuen oder auch lose in einem Zwiebelnetz in der anderen Hand transportieren.
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Ah, ok, danke. Dann is‘klar.
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Ja, schon, aber - hat das Plasteteil (meinetwegen) inkl der sonstigen Teile Waffeneigenschaft, also ist es dazu da, die Gesundheit/Verteidigungsfähigkeit herabzusetzen? - hat es Schußwaffeneigenschaft? Also werden da mit Gasen Projektile angetrieben? Das Originalteil ist aus GFK, das Spielzeug hier sieht für mich zu transparent aus, um GFK zu sein. Wenn es ein anderes, schwächeres Material ist, kann es doch gar kein Waffengehäuse des G36 sein.
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Sorry für die blöde Nachfrage, die Diskussion ist an mir vorbei gegangen, aber das Teil ist doch keine Waffe. Wegen der Farbe kann das doch nicht mal eine Anscheinswaffe sein, oder?
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Reine Spekulation, aber evtl hilfreich, den Fall hatte ich mal in meinem Dunstkreis: wenn er Angst vor falschen Anschuldigungen hat, ist es besser, die Waffen so zu verwahren, daß immer ein Zeuge die Entnahme/Rückgabe bestätigen kann. Also beim Schützen-/Jagdkumpel etwa.