

_peti
WO Silber-
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Aber nicht für illegalen Waffenhandel. Ohne das Urteil zu kennen oder Jurist zu sein, würde ich eine Kiste Bier verwetten, daß man ihn wegen §9 gehängt hat.
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US Comedy Sendung zum Thema schweizer Waffenrecht
_peti antwortete auf Sachkundiger's Thema in Allgemein
Ja, so ein Ausrutscher vor der Badewanne ist schnell passiert. Da hilft auch der beherzte Biß in den Hausapothekenschrank nichts. Im Gegenteil. -
Ja, vermutlich wegen: https://dejure.org/gesetze/StGB/9.html So, wie sein Marketing lief, ist der Erfolg wohl in DE eingetreten.
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Hallo Webnotar, Ich habe auch eine Weile gebraucht, um zu verstehen. Aber dann hat es klick gemacht und es ward wunderschön. Der Unfallverursacher hat 3 (also fast alle) Cooper-Regel mißachtet und dadurch kam es zu dem Unfall. Da braucht man jetzt echt keine weiteren Details oder weitere Regel. Wenn er schon 3 von 4 Regeln nicht einhalten konnte, was helfen da noch weitere 15 Regel? Und was die Aufsicht an geht: NUR DU bist für den Schuß verantwortlich, egal wo der sich "löst". NIEMAND sonst. Alles andere ist "typisch deutsch". EDIT: eigentlich hat er alle vier Regeln verletzt: - Waffe als ungeladen betrachtet - mit der Mündung auf Nicht-Ziele gezeigt - Pfote im Abzug, Abzug bedient - hat nicht beachtet, was vor/hinter dem zu beschießenden Ziel liegt
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Ja, genau: das System ist gut, aber in DE derzeit leider nicht oder je nach Gusto nur bruchstückhaft implementiert. Zwei Stichworte gehören noch genannt: - Richtlinienkompetenz - EU-Verordnungen
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Nimm lieber deutsche Markenqualität: Geco Da stimmt zumindest die Verpackung.
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Joo, und damit ging dann auch vollauto ...
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Weiß nicht, vermutlich WaffG. Hat man mir in der Sachkunde aber auch erzählt. wenn Du zwei Glocks in .40 und 9mm haben willst, dann kaufe nicht zuerst die .40 und ein WS in 9mm dazu, weil Du nur eine Bedürfnisbescheinigung ausgestellt bekommst für eine neue Waffe, wenn die gewünschte Disziplin nicht Met dem Vorhandenen Inventar abzudecken ist.
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Nicht persönlich nehmen, und ich bin mir der Abstufungen bewußt, aber das ist eine ganz schwache Grundlage, wenn man die theoretische Grundlage diskutiert. Denn es bringt ja den Dorfbewohnern nix, wenn ich sie nicht füsiliere bzw. würden sonst andere die Buchhaltung machen oder Hähne aufdrehen. Und im vorliegenden Fall könnte es ja sogar viel einfacher sein. Auch Polizisten dürfen sich dumm stellen, und der Streber, der dann mit „aberaber ichweißwas, das ist ja KWKG“ kommt, darf die Anzeige selbst schreiben Mal Hand aufs Herz: wie viele hier hätten den Fallstrick selbst erkannt? Ich jedenfalls nicht, und ich beschäftige mich erheblich mehr mit dem WaffR als so ein 88(shrieeek) jähriger Oppa.
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Kann ich für ein IPSC Rifle match auf einem offenen Stand in DE genau so bestätigen. Haufenweise DQ wegen (zB) hochgerissener Waffe bei seitlichen Positionswechseln.
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öhm... Die WBK berechtigt für den Erwerb (im WaffR-Sinne) außerhalb des Schießstandes. Auf dem Stand darfst Du Dich auch ohne WBK nach Sportordnung austoben.
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Weil ich der durchschnittlichste aller durchschnittlichen Anwendungsfälle bin. Mal unabhängig vom Autovergleich: Ist das was ich schrieb legal oder nicht?
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Hallo Schiiter, Da ist aber wieder so eine Randbedingung, wo Du zwar Recht hast, aber am Grundsätzlichen (Kauf, Besitz, Benutzung) vorbeischreibst. Ist das hier nicht vollkommen legal?: - ich (>25J, kein Waffenverbot etc), ohne WBK kaufe beim Büxer eine Waffe (die SpO-konform ist) - Du, mit WBK holst es mit Leihschein (oder zur vorüb. Aufbewahrung?) beim Büxer ab - Du bringst es mir auf den Stand mit, überläßt es mir dort nebst Munition - ich schieße damit - wenn ich fertig bin, übergebe ich sie Dir, Du bringst sie ggf wieder zum Büxer zurück, oder verwahrst es einen Monat lang Es ist ob der Auflagen und Einschränkungen vollkommen schwachsinnig -- aber das war die Frage nicht Damit wäre, analog zum Auto ein Kauf, Besitz (auf dem Stand) und Benutzung (auch nur auf dem Stand) grundsätzlich möglich, aber mit erheblich strengeren Auflagen versehen. PS: die Frage ist auch nicht, ob ich einen Büxer finde, der mitspielt. Die Frage ist akademischer Natur.
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Naja, mit Deinen komischen Randbedingungen „11 jährig“ etc hast Du Recht. ansonsten wird täglich Eigentum an Waffen ohne WBK-Vorlage erworben. Auf Egun z.B: erst überweisen, dann Papierkram.
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Nö. die Frage, bzw. Analogie war, ob Kauf, Besitz und Benutzung von Waffen und Auto möglich ist ohne WBK bzw Führerschein. Und das ist beides möglich, wenngleich bei Waffen mit erheblich stärkeren Einschränkungen.
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Es wird müßig. Kannst Du irgendwie herleiten, daß der Erwerb an Eigentum an einer Waffe irgendwie an Auflagen gebunden ist? Besitz ist natürlich was anderes, dieses ist außerhalb vom Schießstand streng reglementiert.
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Deine Tochter kann containerweise Waffen beim Büchser kaufen, wenn dieser bei der Einlagerung bis zur Vorlage der Erwerbsberechtigung mitspielt. ich habe meinen ersten Recolver auch ohne WBK und ohne Voreintrag gekauft. Sie wurde bis zur Vrlage desselben halt nicht ausgehändigt.
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Richtig. Und damit kommt man wieder auf das Rexhtsphilosophische oder was auch immer, und damit on topic: der Gesetzgeber sieht das Auto als weniger gefährlich an und hat deshalb weniger Auflagen an Kauf, Besitz, Benutzung festgelegt.
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Doch. Du kaufst irgendwas beim Büxer, dieser händigt es aber nicht an Dich (ohne WBK) aus, sonder an mich (mit WBK) mit Leihschein (Kauf). Wenn Du mit mir auf den Stand kommst, händige ich sie Dir aus (Besitz). Du Schießt als WBK-loser Gastschütze damit (Benutzung). Es gibt noch andere Konstrukte, wobei zugegebenermaßen der Kauf-Teil schwieriger ist. Besitz und Benutzung völlig Problemlos. Aber mit Einschränkungen, wie beim Auto
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Ne Waffe darfst Du auch einfach so kaufen, besitzen und benutzen. Nur nicht außerhalb von Schießständen. Ausnahmsweise mal gute Analogie, das mit dem Auto
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Schon wieder goebbelt es verdächtig aus den Volksnachrichten. Stellt Euch mal so einen Artikel vor: ... in den letzten drei Jahren wurden ... 42 Vergewaltigungen ... 23 Messerstechereien ... etc ... im Raum Köln verübt ... ... seit 2015 wurden 10 Neger ausgewiesen ... was würde das — zurecht — für einen Schittsturm auslösen?
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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit & frühere Verfehlungen
_peti antwortete auf GustavGans's Thema in Waffenrecht
Bei mir war es so: Beantragung der WBK ohne Nachweis möglich. Abholung der fertigen WBKn nur mit Nachweis (Rechnung, Lieferschein) möglich. Rede mit Deinem SB. -
Also, wenn man da auf einer Demo unbehelligt den Staatspräsidenten als stück S******e karikieren kannst: Oder den Ministerpräsidenten als Wichser titulieren kannst: Und das weder Polizei noch Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft, kann es um die Demonstrations- und Redefreiheit soo schlecht nicht gestellt sein. In DE, so habe ich mir sagen lassen, ist es z.B in Hamburg gar nicht so einfach, ein Schild mit "Merkel muß weg" hoch zu halten. Und Demos werden immer mal wieder durch Gegendemos verunmöglicht. Ich sehe das alles nicht so schwarz. Vielleicht abe auch nur, weil ich den Keno Verseck nicht mehr lese ;-) Aber viellecht bekommt ja Ungarn ja auch noch ein NetzDG, dann wäre ich wieder näher bei Dir.
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Deine Medikation ist dejustiert -- oder mein Ironiedetektor.
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Einfach so. Das Messer ist konstruktionsbedingt (idR) nicht schußbereit. Edit: Wenn der Gesetzgeber nur Schußwaffen gemeint gehabt hätte, hätte er ruhig Schußwaffe schreiben können :-)