uwewittenburg
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Tatsächlich wurden hier dann auch schon Anzeigen wegen Führen gefertigt, aber dann eingestellt. Ärgerlich ist dass der Eintrag nicht gleich mit gelöscht wird. Anstatt das Teil mit einem Tätigkeitsbericht mit Dank entgegenzunehmen ist die Angst vor der Strafvereitelung im Amt größer als die Vernunft.
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Danke, das hatte ich gesucht. Diesbezüglich existieren diverse Ansichten und Veröffentlichungen. In Berlin sowieso. Aus diesem Grund hatte ich mich schon vor längerer Zeit auch von dieser Form der Aufbewahrung verabschiedet und bin zur Überkreuzlagerung übergegangen.
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Für mich war der Abs. 4 entscheidend weil für beides ausgesprochen. Von daher kann ich den Sachverhalt hier auch posten. Der "Gaser" hatte sich nach dem Verlassen des Hauses der "Kontrollettis" ja auch wieder angefunden, was ich ihnen hinterherrief. War für sie natürlich nicht mehr interessant. Interessant ist ja nicht die Geschichte um meinen "Gaser" sondern einfach nur die Frage nach dem "Gaser"!
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Die 1. Antwort war dass die SRS nicht relevant sei, da nicht erlaubnispflichtig und auch nicht nachweispflichtig.
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Ich wurde lediglich mündlich verwarnt und im Wiederholungsfall eine Owi angedroht. Zur SRS wurde ich belehrt dass es bei einer mündlichen Verwarnung bleibt. Das Protokoll ist mir vorgelegt worden, von daher bleibe ich gelassen. Trotzdem danke.
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Richtig. Das wollten die sich aber nicht erklären lassen. Ich gehe auch von einem "Trick" aus um eine ev. falsche Aufbewahrung von SRS nachzuweisen. Ich hatte vor längerer Zeit schon mal bezüglich SRS Waffen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von WBK pflichtigen Waffen hier gewarnt, von daher hatte ich sie auch aus diesem Schrank vor ca. 6 Jahren "verbannt" und irgendwo sicher weggeschlossen, mich auch nicht mehr um die SRS gekümmert. Von daher sah ich auch keine Notwendigkeit Überlegungen anzustrengen welcher Schrank dies jetzt war. Ich hatte den Ablauf hier nicht zur Belustigung eingestellt, sondern für alle als Anregung zum Nachdenken, da die Maßnahmen zur Kontrolle der Aufbewahrung offensichtlich intensiviert wurden.
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Beschuldigter im OWI Verfahren? Ich muss den Verbleib einer SRS nicht nachweisen.
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Genauso! Wie aber schon erwähnt hatte ich keinen "Bock" auf Diskussionen. War ja auch kein Magazin drin. Darum habe ich meine Füße ja auch still gehalten und hätte nur auf schriftlichen Bescheid reagiert.
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Es war vermutlich bekannt dass ich eine besaß, somit wäre eine Erklärung zum Verbleib notwendig gewesen. Nun ist ja alles so wie es nach dem Willen der Behörde sein soll und ich sehe einer Nachkontrolle entspannt entgegen. Wegen eines Gasers sehe ich keinen Streitgrund bzw. -notwendigkeit.
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Mein VL stand im Schrank.
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Trennung Waffe und Munition, z.B. Überkreuzlagerung.
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Bei einer erlaubnispflichtigen Waffe schon, aber eine nicht registrierte Waffe? Nur weil ich einen KWS habe? Den genauen Ablauf über die Diskussion zu der SRS lassen wir mal außen vor. Ich hätte auch sagen können dass ich gar keine besitze. Es ging mir hier nur um den Fakt dass beim Vorhandensein eines KWS nach der Verwahrung der SRS gefragt wird. Zumal auf Grund meines Alters gar keine Nichtberechtigten mehr im Haushalt sein dürften, was auch das Melderegister aussagt.
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Geh mal davon aus dass ich mal mit dieser Behörde zusammengearbeitet habe.
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Natürlich könnte man vor der Kontrolle auf seinem Abschnitt oder der Waffenbehörde anrufen und sich die Echtheit der Kontrolle bestätigen lassen. Habe die Echtheit jedoch anders geprüft.
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Die Schachteln sind unwichtig, lediglich ob das Kaliber mit der Munitionserwerbsberechtigung übereinstimmt.
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Was soll der Blödsinn? P.S.: Es geht hier allein um die Schilderung eines Ablaufs einer unangekündigten Waffenaufbewahrungskontrolle, was kontrolliert wird und was es kostet oder nicht. Und nicht um vorhandene Sprachschätze. Wir hatten uns mal darauf geeinigt dass die Erfahrungen derartiger Kontrollen hier eingebracht werden, was aber nicht der Belustigung dienen sollte.
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Richtig, hatte aber 0 Bock auf Diskussionen.
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Eine gewisse Kooperation gehört einfach dazu! Wo kein Streit zwingend notwendig ist es auch angemessen, das kann jeder sehen wie er will. Meine Rechtsschutzversicherung benötige ich noch für wichtigere Sachen. Bin schließlich erst vor kurzem von einer Versicherung gekündigt worden. Überbeanspruchungen lassen di eben nicht zu.
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Da zur WBK und zu einer Überprüfung auch der PA gehört fand ich das o.k., es hätte ja auch ein anderer die Tür öffnen können!😉
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Die SRS darf sich bei meinem Sohn befinden! Sie befand sich ja bei mir verschlossen in einem Schrank, ich hatte aber keine Lust die Kontrollettis zu diesem Schrank zu führen und diesen zu öffnen.
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Die Kiste bringt es nicht, es wird von einer WBK für Waffen und das berechtigte Interesse für Messer benannt. Mit einer WBK hat man also nicht unbedingt ein berechtigtes Interesse!
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Der KWS hat nichts mit einem Messer zu tun, in manchen Waffenverbotszonen ist sogar das Mitführen einer Nagelfeile nicht erlaubt. In der Jackentasche halte ich es für kritsich, empfehlenswert wäre die Aufbewahrung im Reisegepäck und der Nachweis der Durchreise. Kommt aber auch alles auf den Umstand der Kontrolle und Feststellung an.
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So, um beim Thema zu bleiben oder zurückzukehren: Ich hatte eben meine 1. unangemeldete Kontrolle. 2 Damen in Zivil von der Kontrollgruppe der Waffenbehörde, beide waren ausgesprochen höflich. Wollte gerade zum Stand nach Strausberg und hatte Waffe und Munition schon zusammengepackt. Weil ich noch schnell etwas kaufen wollte schnell noch mal alles in das B-Fach gelegt(kein Magazin eingeführt). Bei der Rückkehr standen beide Damen vor der Tür. Habe mich entschlossen beide einzulassen. Logischerweise bemängelten sie die oben erwähnte Form der Aufbewahrung, konnte aber meinen Willen gleich zum Stand zu wollen verdeutlichen. Ich konnte auch den vorherigen Behälter zur Überkreuzverwahrung vorweisen, so dass es bei einer mündlichen Verwarnung blieb. (Man soll nie sagen das hätte mir nicht passieren können, hatte vorher auch gedacht) Im Anschluß wollten sie noch meine SRS Waffe sehen da ich ja im Besitz eines KWS bin. Meinen Einwand dass die SRS nicht relevant zur Kontrolle sei, da nicht eintragungspflichtig ließen sie nicht gelten, da sie die Aufbewahrung kontrollieren wollten. Meine Erklärung dass sich im Hause keine Kinder befinden und die SRS in irgendeinem Schrank sicher verwahrt sei und ich keine Zeit zum Suchen habe, zumal ich nicht weiß ob diese sich seit Silvester noch in der Wohnung bei meinem erwachsenen Sohn befände ließen sie dann gelten, zumal ich versicherte dass sie sich garantiert nicht unter dem Kopfkissen befände. Kontrollieren wollte man das nicht, hätte ich auch nicht zugelassen. Habe mich bewußt auf keine weiteren Diskussionen eingelassen. Kontrolliert wurde: 1. Schrank und Befestigung 2. Vorhandensein der Waffen und deren Aufbewahrung 3. Aufbewahrung Munition 4. Lagerung SRS 5. WBK und Personalausweis Lagerung/Aufbewahrung der Srankschlüssel war nicht relevant. Mir wurde versichert dass diese Kontrolle gebührenfrei sei. Bei einem Wiederholungsfall wurde mir eine OWI-Verfahren angedroht, also gehe ich von einen ev. Nachkontrolle aus. In Berlin wurde vor 3 Jahren extra eine Kontrollgruppe für diese Kontrollen gegründet.