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JPLafitte

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  1. Schaltet euer Hirn doch bitte mal auf Anfang. Wie seid ihr bei euren Anträgen vorgegangen? Sachkunde und alles habt Ihr nachgewiesen und seid zum Amt gegangen um die WBK zu beantragen. Weil es günstiger ist habt Ihr auch einen Voreintrag machen lassen. (Es soll ja auch welche geben die auch auf die Gelbe einen Voreintrag machen). Die WBK ist ein Nachweis das die Behörde Eignung des Bezogenen auf erwerb einer Waffe geprüft haben. Bei Gelb darf er ohne Voreintrag kaufen bei Grün muß er die Bedürfnisschiene durchlaufen. Hat jeder von euch noch sein Führerscheinprüfung vorliegen oder reicht der Führerschein aus das ihr ein Fahrzeug führen dürft? Sachbearbeiter sind wie ihr auch nur Menschen und daher oftmals auch Kleingeister (Angst vor dem eigenen Schatten)
  2. Also wenn ich das richtig verstehe sind alle Druckluft und Federdruckwaffen welche vor 1970 / 1991 nicht in Deutschland hergestellt worden sind davon betroffen. Sch....., meine Erbsenpistole ist aus Taiwan.
  3. Da der Käufer 1965 verstorben sein soll, gehe ich davon aus das die LP vor 1970 in den Handel gebracht wurde. Ich kann auch nicht erkennen das nur in der DDR oder BRD hergestellte Waffen von dem Gesetz betroffen sind.
  4. Bitte teilt mir unwissenden mit gegen welches Gesetz Frau Boerner verstoßen hat. Ilegale Kolonie der BRD im Hoheitsgebiet der DDR??? Oder handeln unsere Staatsdiener in bester Tradition.
  5. Hab ich ein Glück, mein KK-Sportgewehr ist keine Waffe. Es ist ja nicht bei der Herstellung dazu bestimmt worden Lebewesen physisch zu beeinträchtigen. Zwar geeignet aber nicht dazu gemacht.
  6. Nun, im Lande Sachsen-Toyota werden Beweise wenigstens ordnungsgemäß der Vernichtung (Schredder) zugeführt. "Verschwundene" Unterlagen können zur Unzeit wieder auftauchen.
  7. Zurückgenommen oder wiederrufen bedeutet doch das von Amt´s wegen etwas angeleiert wird. Ohne die Aufforderung zu einer Handlung kann ich nicht gegen die Handlung verstoßen. Falls ich etwas nicht richtig verstanden habe erklärt es mir bitte.
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