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Alle Inhalte von Thomas St.
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Im Anhang 2 steht wirklich "geringer". Bedeutet es geht rein nach Nenndurchmesser. .22lfB ist kleiner/geringer als .223Rem. .223Rem ist geringer als 9mmLuger, 9mm Luger ist kleiner als .45Auto, usw. Die Energie oder Hülsenlänge oder Alter oder wasweissich sind nach bisheriger Anwendung irrelevant.
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Wichtige Details: Ein Wechselsystem ist nur dann erlaubnisfrei zu erwerben wenn es kalibergleich oder kleiner als die Grundwaffe ist. Es wird also ein Voreintrag benötigt. Also der selbe Aufwand wie für eine 9mm Büchse oder eine 9mm Pistole.
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Und in der Türkei 164.000 schwer beschädigt oder eingestürzt. Ich interpretiere das so, dass es entweder einen erheblichen Unterschied in der Bevölkerungs- und Bebauungsdichte gibt, oder in der schwere des Erdbebens. Newcastle in Australien, wo das Beben stattfand zählt heute über 300.000 Einwohner. Ist also nicht gerade "auf dem Land".
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Ich sehe da einen Unterschied, bei dem Erdbeben in Australien sind durch die Auswirkungen des Bergbaus in einer anscheinend größeren Mine 13 Menschen gestorben. Das ist natürlich auch traurig, wirft jedoch die Frage auf, wie groß die Mine gewesen sein muss, um das Erdbeben in Türkei/Syrien zu verursachen.
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Vielleicht mit einer unterirdisch gezündeten H-Bombe. Braucht es aber nicht, wenn die eurasische Platte mit der arabischen Platte tektonisch in den Clinch geht. Da unten gibt es aber anscheinend noch kleinere Platten, von denen das ausging: https://www1.wdr.de/nachrichten/erdbeben-tuerkei-syrien-100.html Erdbeben passieren halt. Wenn Menschen versuchen erdbebensicher zu bauen, kann das helfen. Wenn nicht, dann nicht. Da hilft auch keine Umweltsteuer.
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Ich denke in USA ist es einfacher und billiger echte Revolver zu nehmen, als diese auf ausschließlich Platzpatronen umzubauen. Es gibt wohl extra Firmen, die Filme mit Film-Schusswaffen ausstatten, aber man hat ja lieber eine Anfängerin eingestellt.
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IWA-Besuch als Zivilist über den VDB - lohnt sich das?
Thomas St. antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Genau, das ist nicht mit einer Waffenbörse zu vergleichen. Käuflich zu erwerben ist da praktisch nichts. -
Da wir nun von Sicherheit auf dem Stand zu Sklaverei in der amerikanischen Geschichte gekommen sind, ist das konstruktive Pulver wohl verschossen und der Thread zu.
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Thomas St. antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe das so dass das nicht sein Präsi war. Aber ja, den Job mal selbst zu machen ist durchaus ne Erfahrung. -
@SchorniIch denke nicht, dass der Spalt zwischen Mauerwerk und Türrahmen mit Mörtel gefüllt wird. Ich kenne das so, dass das ausgeschäumt wird. vom Prinzip her wie hier:
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die fragen sich ob sie es tun können, und da sind natürlich GB, Canada, NZ und AUS Vorbilder. Aber ob sie es tun sollten, diese Frage stellen sie sich nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@Rohrzange Glaub doch nicht alles nur weil es einer sagt, du bist doch Sachkundig, und kannst das WaffG lesen, oder? Mein Verein handhabt das so, dass nur Luft und KK als Vereinswaffen da sind, damit nicht so viel verschiedene Munition vorgehalten werden muss. -
Was läuft bei den Verbänden falsch ? DSB, HSV und BDS gegen die VDB Aktionen
Thomas St. antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Belege bitte, oder wieso willst du hier den VDB schlecht machen? -
Seit 15 Jahren nichtmehr aufgefallen, aber ...
Thomas St. antwortete auf Holger567's Thema in Waffenrecht
Ich könnte jetzt auch noch darüber ablassen, was ich suspekt finde, mache hier aber zu. Das relevante mit dem kleinen Waffenschein wurde auch schon genannt.- 26 Antworten
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Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Thomas St. antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Der Edathy kam mir waffenrechtlich auch sehr vernünftig vor. Kann mitunter schnell gehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
"Martialisch" ist eine Umschreibung wenn man gefühlsmäßig Gewalt damit verknüpft. (Ob das vom Wortstamm her vom Kriegsgott Mars kommt?) Und das kann sich sehr wohl ändern, je nach dem, was man für Bilder im Zusammenhang mit Krieg vorgesetzt bekommt oder selbst wahrnimmt. In Vietnam wurde das M16 als Spielzeuggewehr im Vergleich zum M14 wahrgenommen. Der Zeitgeist ändert sich stetig. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@JDHarris sagen die Leute auch warum? -
Privat verkauf von einer CO2 Waffe was beachten
Thomas St. antwortete auf Matze.123's Thema in Waffenrecht
moderativer Hinweis: Verkaufsanzeigen für Waffen, auch erlaubnisfreie, sind auf Waffen-Online nicht erlaubt. -
Nancy Faeser: Halbautomatische nicht in Privatbesitz
Thomas St. antwortete auf geissi's Thema in Waffenrecht
Falls die Politik ihr Gepfusche an den HA nicht durchbekommt, gibt es m.E. nicht nur den Punkt mit den SRS Waffen, sondern immer noch das Durcheinander mit Gastschützen und Anfängern, kurz für die ohne eigene Erlaubnis. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Von einem Politiker eine Erklärung für seine Satzbausteine hören zu wollen ist so aussichtslos wir von den Presstituierten zu erwarten dass sie ihren Geldgeber kritisch hinterfragen. Die getrennte Verwahrung von Waffenteilen ist doch annähernd die selbe S*** wie die komplette zentrale Aufbewahrung. Dann braucht man wieder einen der die Ausgabe macht, Lagermöglichkeiten usw. Pragmatisch wäre es, wirklich mal die Auswirkungen der letzten Änderungen zu untersuchen. Und nicht schon wieder am Gesetz herumpfuschen weil ein hässliches Kind mit dem Fuß auf den Boden stampft und "ich will aber!" schreit. -
Cineshot Munition am Schießstand vergessen
Thomas St. antwortete auf AnonymGuy's Thema in Waffenrecht
§37b WaffG ist da ziemlich eindeutig: Cineshot Munition ist rechtlich keine Ausnahme. -
Habs gefunden, steht in §89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Dann gibt es als Planungsverbrechen noch den § 310 StGB, Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens. Man lernt jeden Tag dazu.
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Ist bei uns die Planung einer Straftat, bevor der Versuch unternommen wird, auch strafbar?