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Thomas St.

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  1. Ich mach hier mal zu, Munition, auch Kartuschenmunition für erlaubnispflichtige Feuerwaffen ist erlaubnispflichtig. Besitz ohne Erlaubnis ist strafbar. In der Vergangenheit gab es schon Zeiträume in denen die straffreie Abgabe geregelt war. Das gibt es m.W. momentan nicht. Also immer Vorsicht walten lassen, was man in Besitz nimmt (tatsächliche Gewalt darüber erlangt.)
  2. Wenn man in die Verbotsliste in Anlage 2 zum WaffG schaut, steht da folgendes: Wenn du eine Lampe mit einem Picatinny Adapter kombinierst, hast du genau das. Wenn jemand einen Molotow-Cocktail herstellt, macht er dies ja auch aus legalen Einzelkomponenten. Nur mal so von der Logik her.
  3. @rwlturtle Was war das für ein Hersteller? In der Hand heißt, das Schießen damit war nicht ratsam?
  4. Man könnte sich sogar "Patronenlehren" machen, ja, eine Lehre hat eine Gut- und eine Ausschussseite, deswegen in "". Die haben ja keinen Lauf, und sind keine Patronenlager (wie eine Revolvertrommel) weil darin nichts gezündet wird (Anlage 1 WaffG Abschnitt 1, Punkt 1.3.1.3) Wenn man die aus Alu macht, ist es nicht einmal hinreichend fest. Ja, es gibt verschieden Zugfeste Alulegierungen, aber noch keiner war so dumm und hat ein PL aus Alu gebaut, oder?
  5. Ich würde den Verein als Aufbewahrer der Waffe des Mitglieds sehen. Das ist so lange in Ordnung wie es beide wollen und der Zeitraum begrenzt ist, am besten schriftlich. Siehe Paragraph 12 (1) 1. Im WaffG.
  6. @Mausebaer Ist das so zu verstehen, dass du eine Berufsarmee mit Verstärkungen aus Söldnern für eine erfolgversprechende Kombination hältst, um einen Angreifer abzuwehren? Also Klasse statt Masse?
  7. Wieviele Länder haben einen Angriff auf ihr Territorium mit einer Berufsarmee erfolgreich bekämpft?
  8. Ich hab Post bekommen, aber noch nicht reingeschaut...
  9. @Alex90 Ok, das mit der kostenlosen TIA Version hatte ich dann falsch in der Erinnerung. Eine Easy wäre auch ne Möglichkeit, von den Funktionen sind die Kleinsteuerungen ja alle sehr ähnlich. Letztendlich schaut man ja nach der preiswertesten Lösung für den Verein.
  10. Ein weiteres Problem dabei ist auch, dass auf einem Vereinsstand alle schießen, nicht nur die Elite. Und wo du da überall Einschläge findest...
  11. @Parallax ob das von der Disziplin her vorgeschrieben ist, weiß ich nicht. Fest steht, die Grundmechanik mit Antrieb ist vielerorts vorhanden, und diese brauchen ggf. mal ne neue Steuerung. Ampelanlage hört sich interessant an, kannst das näher beschreiben, wie du dir das vorstellst?
  12. @TTG S7-200 bekommen doch schon H-Kennzeichen. Ich glaube mich daran zu erinnern dass man die neuere S7-1200 mit einer kostenlosen Version von TIA programmieren kann. Das wäre mir nämlich am wichtigsten, frei zugängliche Software.
  13. Man kann vieles entstören, nur im Verein das zu messen um es richtig zu machen ist ein riesiger Aufwand.
  14. Unsere basiert noch auf Schütztechnik mit Zeitgliedern. Nur die Mechanik (Scheibenhalter) muss manchmal gerichtet werden. Falls wir mal ne neue brauchen würden, würde ich wahrscheinlich auch eine SPS einsetzen.
  15. @Hypnodoc dafür braucht es keinen Admin, das kann auch ein Moderator des Bereichs. Einfach "Melden" mit dieser Info. Dann ist hier wie gewünscht zu.
  16. Es beantragt ja auch niemand eine Erlaubnis nach Paragraph 14(1). Das ist nur die Grundvorraussetzung.
  17. Wenn der DJV eine anerkannte Sportordnung hat, dann wohl schon. Aber irgendeine ist nötig, nur nicht die "deines" Verbandes. Hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html steht z.B. nichts vom DJV. Können wir uns darauf verständigen, dass eine Waffe die auf die Gelbe Sportschützen-WBK erworben wird, auch gemäß irgendeiner genehmigten Sportordnung verwendbar sein muss?
  18. @BlackFly So lässt sich das aus dem zitierten Teil nicht herauslesen, da hast du Recht. In der nicht mehr ganz aktuellen Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht unter Punkt 14.4 dass mit den Waffen dennoch sportliches Schießen (nach irgendeiner anerkannten Sportordnung) möglich sein muss. Ich denke dass das eine Behörde auch anwendet, wenn ihr was komisch vorkommt.
  19. Der Sportschützen-Weg: Vereinsmitgliedschaft: durchschnittlich 200€ / Jahr so lange die Waffen besessen werden. Sachkundekurs mit Prüfung: einmalig auch ca. 200€ Kosten für regelmäßige Trainings mit Vereinswaffen: 10-20€ im Monat (später mit eigenen evtl. teurer) Waffenschrank: 700-800€ Kosten für Erlaubnisse, Eintragungen, Bedürfnis: 200-300 € Der Jäger bezahlt für den Vorbereitungskurs und Jägerprüfung 2000-3000€ Und für den immer wieder zu lösenden Jagdschein 50-100€ im Jahr, auch so lange die Waffen besessen werden. Dafür keine Vereinsmitgliedschaft, Sachkundeprüfung entfällt durch die Jägerprüfung, Pflichttrainings gibt es je nach Bundesland nur um zu einer Bewegungsjagd zu dürfen. Waffenschrank und Kosten für die Erlaubnisse sind ebenso da. (zusammen ca. 1000€ wie oben) Von der Zeit die dafür aufgewendet wird, Spritkosten, usw. noch gar nicht zu reden. Ob es einem das für die alten Jagdwaffen wert ist, kann nur der Threadstarter selbst entscheiden. Ich denke, ohne Interesse an Jagd oder Sport, ist das zu viel Aufwand.
  20. Eine "Bearbeitung" ist es laut Begriffsbestimmungen in Anhang 1, wenn: "8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft," 8.1 betrifft das Herstellen wesentlicher Teile oder den Austausch des "führenden Waffenteils" Ich kann da auch nichts dagegen finden.
  21. Ich wollte mir auch schon ne LP kaufen. Hätte mich fast für eine Walther entschieden. Dann wirds wohl doch Steyr.
  22. Der richtige Tipp kam schon: Anwalt beauftragen, die Situation zu klären, sollte ein Waffen- und Munitionserwerb für die Zukunft geplant sein. Ansonsten ist hier geschlossen, weil ihr wieder nur rumblödelt.
  23. @steven @heinzaushh Könntet ihr euren Disput bitte per PN austragen?
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