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Thomas St.

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  1. Je nach dem kann nach Willkür jeder feste Gegenstand vom geneigten GG als Waffe deklariert werden. Als Begründung: Actionfilme à la John Wick. Brennbare Flüssigkeiten und Gase sowieso. Somit hat man dann bei entsprechendem Verdacht (Campingkocher als Zusatzheizung) Zutrittsrecht und kann nebenher aufrührerische Literatur beschlagnahmen. Also die Ampel würde dann den Weg für die worst case Aeffdeh und eine hypthetische Willkürherrschaft aufmachen. Alles hypthetisch und fiktiv selbstverständlich.
  2. Hallo Asgard, ich habe aus ebendiesem Grund mal einen LKA Mitarbeiter auf einer Messe gefragt, wie es sich mit den üblichen schaukampftauglichen und damit stumpfen diversen Blankwaffen auf solchen Festen verhält: Diese wären per se keine Waffen, sondern nur ein Stück Metall. Wenn man mal drüber nachdenkt, fehlt ja auch die Bestimmung zur Waffe. Ein anderer Punkt ist dann auch noch, ist es eine öffentliche Veranstaltung, wenn Eintritt verlangt wird? Also das Areal eingegrenzt ist?
  3. Haben die Feilenhersteller auch so etwas bekommen?
  4. Ich hab mal neugierdehalber "Herrnkind Grafe" bei Google eingegeben. Man könnte sie für sein Sprachrohr beim Stern halten.
  5. Alles schon reserviert.
  6. und die Hornady XTP:
  7. Hier die Kegelstumpf:
  8. Hallo Gemeinde, Ich habe beim Aufräumen noch Geschosse gefunden, die ich mal für die .45Auto angeschafft hatte. Die hätte ich abzugeben, weil ich dieses Kaliber nicht mehr lade. Es handelt sich um einen 500er Beutel Vollmantel Rundkopf 230 grs. (80 €) 3 St. 100er Beutel Kegelstumpf 230 grs. (50 €) und 2 Packungen Hornady XTP 185grs. (50 €). Alle im Diameter .451 wie schon im Thema steht. Bei Interesse einfach PN.
  9. Wie entwaffnet man jemanden, der offiziell keine Waffen hat?
  10. Der Typ in Moers war "bedrohlich", aber die Messer "lebensgefährlich". Genau die richtige Ausdrucksweise für Nancy.
  11. Wenn das Teil eine Eo von 180 Joule hat, und die Pellets/Geschosse so 5,6mm im Durchmesser haben, würde ich vermuten, die haben einen ähnliche Außenballistik wie die .22lfB. Schwerere Geschosse würden weniger Vo bedeuten, demzufolge eine steilere ballistische Kurve. Nur als Anmerkung bevor du dir das Gerät kaufst, und du dann doch an der Hochblende hängen bleibst.
  12. Das Einlenken beim Führen von Messern ist und bleibt Symbolpolitik. Die entsprechenden FDPler wissen das wahrscheinlich auch immer noch, versuchen aber aufgrund nicht endender Messerangriffe Stimmen abzugreifen. Inwieweit eine Gesetzesverschärfung zum Thema Messer dann auch im Kielwasser ein paar "Angleichungen" bei den Feuerwaffen mitnimmt, bleibt abzuwarten.
  13. Auch meine erste Kurzwaffe, SigSauer P226 mit Alugriffstück, war verdächtig günstig, im Nachhinein betrachtet. Da haben auch unsere besten Pistolenschützen im Verein sich die Zähne ausgebissen, ein konstantes Trefferbild hinzulegen, weil sie so ausgelutscht war. Wurde dann durch eine gut erhaltene P210-6 ersetzt.
  14. So einen Schrank in der Art habe ich und zwei andere in Gebrauch. Da hat noch nichts nachgegeben. Und die Kontrolleure sind bei mir nur vor dem geschlossenen Schrank gestanden und haben gefragt ob da nur das drin ist, was drin sein darf. Ich vermute die wollten nicht jede Patronenschachtel kontrollieren.
  15. "Gordy" hat jetzt 24h Abkühlpause.
  16. @EkelAlfred und das bedeutet eine passende BKA Ausnahmegenehmigung.
  17. "Große Magazine" sind verbotene Gegenstände, nur bei angemeldetem Altbesitz wird das Verbot nicht wirksam. Deshalb gibt es auch kein Mindestalter. Kannst ja mal schauen, wo es in D noch "große Magazine" zu kaufen gibt.
  18. @Josef Maier liegt ganz an dir. Wie du darauf kommst, dass sich Katja Triebel falsch ausgedrückt hat, indem sie die Wortwahl aus dem Gesetz verwendet hat, wäre interessant.
  19. Zudem steht in Paragraph 42a das Wort "verboten" und nicht "ordnungswidrig". Einfach trollig.
  20. Wenn es nicht gerade ein Wettkampf ist, kann man sich ja absprechen, da macht der eine 5 Schuss, und wartet bis der andere seine 5 Schuss gemacht hat, oder so. Im Wettkampf wo Bremsen erlaubt sind, schießen normalerweise auch alle mit Bremsen. Da hat man dann wenn man mitdenkt eine Schutzbrille auf, auch wenn nicht vorgeschrieben, und den Gehörschutz den man für richtig erachtet. Mündungsbremsen sind für den Schützen daneben unangenehm. Am krassesten aufgefallen ist es mir, als bei BDS Fertigkeit im ersten Jahr Bremsen erlaubt waren, und ich noch mit MFD geschossen habe. Dann kam aber auch eine Bremse drauf, und vielleicht liegt es daran, dass das eigene Gewehr schon eine größere empfundene Lärmquelle ist, dann macht es einem von den anderen nicht mehr so viel aus. edit: Ach ja, und bezüglich Hülsen schieße ich meistens mit Hülsenfänger.
  21. Dieser Absatz, der im allgemeinen Teil ganz am Ende steht, und nur Kurzwaffen betrifft, könnte bei den Kriterien für Kurzwaffen wenigstens erwähnt werden (siehe auch ...)
  22. Rechtlich dürfte es unstrittig sein, dass es eine Kurzwaffe ist, da sie auch eingeklappt bestimmungsgemäß funktioniert und dann unter 60cm Länge ist. Dann kommen wir zum Kern des Problems. Zulassung für die freie Klasse im BDS. Beim kurzen lesen des Abschnitts K3 im KW Handbuch finde ich jetzt nichts, das diese Pistole ausschließt. Da der Antrag sowieso durch den entsprechenden Verantwortlichen unterzeichnet werden muss, könnte man diesen im Vorfeld fragen, ob da was dagegen spricht.
  23. @rwlturtle Ist mir klar, aber wenn im Artikel keine Namen stehen, muss ich ja nicht die Verbindung herstellen.
  24. Dem betroffenen Ehepaar wünsche ich viel Erfolg bei der Berufung, falls sie hier zufällig mitlesen...
  25. Wer hat denn Reichweite über die LWB hinaus?
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