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Thomas St.

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  1. Der Jäger der gleichzeitig Sportschütze ist, bewegt sich als Person ja aber nicht außerhalb seines jeweiligen Bedürfnisses, wenn er einer von beiden Tätigkeiten nachgeht. Anders als ein SpoSchü der mit seiner Waffe ein Tier tötet. Tierschutzrechtlich war das anscheinend i.O., aber seine Waffe zum Tierhalter zu transportieren und dort zu benutzen war halt waffenrechtlich nicht erlaubt. Ich vergleiche es mal mit Wachschutz innerhalb von Geschäftsräumen einer anderen Person, da kann ein SpoSchü auch nicht seine Waffe mitbringen.
  2. @fw114 wird deine Videoüberwachung aufgezeichnet? In Schleife oder auf Dauer?
  3. Hier wird nichts konstruktives mehr kommen, auf den Konsultation eines Fachanwalts wurde hingewiesen. Der Thread ist jetzt zu.
  4. Du willst nachweisen, dass diese tschechische Druckluftpistole in der DDR vor dem 2. April 1991 hergestellt worden ist? Denk mal drüber nach... Oder willst du nachweisen dass sie vor 1970 hergestellt wurde? http://www.vzduchovka.cz/prehled/88900/88900_en.html Sieht nicht gut aus für dich, bzw. deinen Bekannten. Ergänzung: Wenn noch mehr auf der Kippe steht, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
  5. Genau. Das WaffG ist Bundesrecht. Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden. Innerhalb der Grenzen des WaffG dieses umzusetzen ist wieder etwas anderes. Und wenn man es mit ihm gut meint, könnte man sagen dass Herr Mäurer es nun umsetzen möchte, womit er implizieren würde, dass das bisher nicht geschehen ist.
  6. Heißt das Mäurer nimmt sich vor, das Gesetz umzusetzen, was in Hamburg nicht geschehen ist, oder verordnet er Regeln die nicht im WaffG stehen, und geht damit gegen den Föderalismus vor?
  7. @sealord37 wenn du da aus Wissen anstatt Gerüchten schöpfen kannst, finde ich das klasse. Und wie war das mit Munition, Büchsen bzw. Flintenmunition (beim Drilling)?
  8. Ihr könnt ja einen Thread aufmachen um über ein ideales Waffenrecht für D zu philosophieren. Hier ist das OT.
  9. Die Annahme war ja, wenn die IGs eine Lockerung erreichen würden, um beliebige WS zu erwerben. Dann würde die Alterbeschränkung entweder fortbestehen oder nicht. Das weiß man logischerweise nicht. Rein akademisch, die Diskussion.
  10. Wenn nur einer davon max. 1700g hat, keine Optik und keinen Kompensator, wo ist das Problem?
  11. Ja, einerseits etwas patentieren wollen, und gleichzeitig es als freie Rede deklarieren grenzt schon an Schizophrenie.
  12. So, genug auf dem Neuen herumgehackt. Wenn er einen juristisch versierten Brief an sein LRA schreiben möchte, sollte er das über einen Anwalt machen, der hat das studiert. Da der Drops nun schon mehr als gelutscht ist, ist hier zu.
  13. Mit deinem Verschluss in der Hosentasche führst du ein erlaubnispflichtiges wesentliches Waffenteil, das der Waffe gleichgestellt ist. Nur mal so als zusätzliche Perspektive.
  14. Dieser "überlange Lauf" sieht für mich so aus, als ob der Schlitten etwas nach hinten geschoben ist.
  15. Ich hab gerade nochmal nachgelesen, in der Anlage 1 Begriffsbestimmungen wird das "Kaliber" nicht definiert, wird aber als Durchmesser angesehen: "der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein," aus dem Abschnitt für Theaterwaffen.
  16. @McLOVIN und wenn du z.B. ein Wechselsystem mit gleichem oder geringerem Kaliber erwerben wolltest, brauchst du den ganzen Heckmeck nicht. Beim Händler die WBK vorzeigen, Wechselsystem bezahlen, mitnehmen und innerhalb 2 Wochen den Erwerb anzeigen.
  17. Richtig, nur gibt es halt keine Eintragung des Kalibers, sondern die Bezeichnung der Munition bei Schusswaffen für Patronen.
  18. Im Anhang 2 steht wirklich "geringer". Bedeutet es geht rein nach Nenndurchmesser. .22lfB ist kleiner/geringer als .223Rem. .223Rem ist geringer als 9mmLuger, 9mm Luger ist kleiner als .45Auto, usw. Die Energie oder Hülsenlänge oder Alter oder wasweissich sind nach bisheriger Anwendung irrelevant.
  19. Wichtige Details: Ein Wechselsystem ist nur dann erlaubnisfrei zu erwerben wenn es kalibergleich oder kleiner als die Grundwaffe ist. Es wird also ein Voreintrag benötigt. Also der selbe Aufwand wie für eine 9mm Büchse oder eine 9mm Pistole.
  20. Und in der Türkei 164.000 schwer beschädigt oder eingestürzt. Ich interpretiere das so, dass es entweder einen erheblichen Unterschied in der Bevölkerungs- und Bebauungsdichte gibt, oder in der schwere des Erdbebens. Newcastle in Australien, wo das Beben stattfand zählt heute über 300.000 Einwohner. Ist also nicht gerade "auf dem Land".
  21. Ich sehe da einen Unterschied, bei dem Erdbeben in Australien sind durch die Auswirkungen des Bergbaus in einer anscheinend größeren Mine 13 Menschen gestorben. Das ist natürlich auch traurig, wirft jedoch die Frage auf, wie groß die Mine gewesen sein muss, um das Erdbeben in Türkei/Syrien zu verursachen.
  22. Vielleicht mit einer unterirdisch gezündeten H-Bombe. Braucht es aber nicht, wenn die eurasische Platte mit der arabischen Platte tektonisch in den Clinch geht. Da unten gibt es aber anscheinend noch kleinere Platten, von denen das ausging: https://www1.wdr.de/nachrichten/erdbeben-tuerkei-syrien-100.html Erdbeben passieren halt. Wenn Menschen versuchen erdbebensicher zu bauen, kann das helfen. Wenn nicht, dann nicht. Da hilft auch keine Umweltsteuer.
  23. Ich denke in USA ist es einfacher und billiger echte Revolver zu nehmen, als diese auf ausschließlich Platzpatronen umzubauen. Es gibt wohl extra Firmen, die Filme mit Film-Schusswaffen ausstatten, aber man hat ja lieber eine Anfängerin eingestellt.
  24. Genau, das ist nicht mit einer Waffenbörse zu vergleichen. Käuflich zu erwerben ist da praktisch nichts.
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