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Alle Inhalte von Thomas St.
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Wikihausen ist politisch ausgerichtet. Frag mal Katja Triebel.
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Verwendung von gemeldeten Altbestandsmagazinen im Ausland.
Thomas St. antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Polycarbonat kenne ich nicht als spröde. Lässt sich leicht zerspanen und biegen. Anders als Polyacryl (Plexiglas), das ist spröde. -
BKA Ausnahme für Magazine - Kosten für Bedürfnisprüfung?
Thomas St. antwortete auf walthi's Thema in Waffenrecht
Man kann halt den Threadtitel lesen oder auch nicht. Es geht hier um die BKA Ausnahmegenehmigungen, nicht um angemeldeten Altbesitz bei der unteren Waffenbehörde! -
Sportschützen üben ihren Sport aus, weil er ihnen Spaß macht. Dazu benötigen diese Schusswaffen. Wenn jemand eine erwirbt, dann wahrscheinlich eine die ihm gefällt, da die Zahl die er haben darf relativ begrenzt ist. Es liegt also schon grundsätzlich am eigenen Willen.
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Wenn er die großen Dinger dann zuerst beantragt und kauft, und er dann für weitere die Wettkämpfe und allein fürs behalten die Trainings nachweisen muss, dann muss man schon überlegen, ob man sich die dicken Bohnen leisten kann. Ich hab auch schon mit dem Gedanken an DE und FA gespielt, die Logik hat dann gewonnen.
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Lauf tauschen lassen und den alten wieder mit zurück bekommen
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenrecht
Bei ganzen Waffen mit mehreren T-Nummern stehen die dann in einer Zeile. Aber überzählige Läufe dürften in eine eigene Zeile kommen. Ich sehe das wie bei herkömmlichen Wechselläufen etc. Nur wie einfach der Erwerb eines nicht so einfach zu tauschenden Laufs abläuft, weiß ich nicht. -
@phyt0n Wieso kannst du kein Zweibein an dein Gewehr montieren?
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So wie ich das lese: darf es nicht auf etwas anderem abgestützt werden. Eine andere Möglichkeit, außer bei aufgelegt spezial, wied nicht genannt.
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Früher konnte man mit einem Gewehr in ZFG starten, und dann auch in PG, nur halt weniger konkurrenfähig. Das geht nun nicht mehr. Also wenn dein Gewehr in ZFG passt, kannst du in PG nicht damit starten.
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Das Präzisionsgewehr darf z.B. schwerer sein, und das Zielfernrohrgewehr darf nur eine 12x Vergrößerung haben. Näheres im Sporthandbuch Langwaffen so um Seite L61. So weit mir bekannt ist, sind Auflagen die nicht Teil des Gewehrs sind, zugelassen.
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Neuwaffen werden neuerdings mit den NWR Daten als "Waffenbrief" geliefert.
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Zu 1: Du musst nachweisen, dass du mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen trainiert hast. Egal ob Kurz oder Langwaffe, egal welche Disziplin. Zu 2: Du darfst damit schießen was die Sportordnung erlaubt. Es gibt nicht nur Unterschiede in der Visierung, sondern z.B. auch im Abzugs- und im Waffengewicht. Zu 3: Der BDS (seine Landesverbände) rechnen soweit ich weis eine vorherige Mitgliedschaft in einem anderen Verband teilweise an. Aber für jeden Voreintrag musst du die schießsportliche Aktivität (12/18 Trainingstermine) nachweisen. Zu 4: Du brauchst als erstes die Bedürfnisbestätigung vom Verband. Der stellt die auch erst nach 12 Monaten aus. Manche sagen, man soll die WBK schon vorab ohne das Bedürnis vom Verband beantragen, damit es schneller geht, aber da muss die Behörde auch mitmachen. Und die Termine sollten in den 12 Monaten vor dem Antrag liegen.
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@Weinberger Das muss dann schon am Fahrer liegen. Ich fahre z.B. um so vorsichtiger, je besser motorisiert ich unterwegs bin. Kannst dir vorstellen wie ich mit nem 45PS Polo gefahren bin... 🥳
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Liegt das dann eher daran, dass Teslafahrer eher Anfänger sind, oder dass sie meinen das Auto fährt von alleine?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich glaube eine eigene Polizei hatten wir erst ab 1949, aber das ist nicht der Punkt. Physische Repressionen waren bis zum C. nicht systemimmanent, würde ich auch sagen. Aber wenn wir in unserer Filterblase mal schauen, wie schnell die Zuverlässigkeit weg ist, u.a. wegen Äußerungen die die Bevölkerung beunruhigen könnten, dann ist das viel tiefgreifender als eine physische Grenze, finde ich. Über das C. fange ich gar nicht an. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@steven hier mit dir selbst zu reden macht keinen ernstzunehmenden Eindruck. -
Der Stoff macht evtl. nicht abhängig, aber die Auswirkungen können schon suchtartige Züge annehmen. Zitat: "Ich brauch was zu Rauchen damit ich den Tag überleb." (ein Arbeitsloser Kleindealer, mittlerweile an Nebenwirkungen härterer Drogen draufgegangen)
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Waffengesamtlänge mit dauerhaft aufgesetztem SD
Thomas St. antwortete auf Gekkan's Thema in Waffenrecht
Ein Hinterschaft, und wenn es ein Klappschaft ist, ist m.E. ein Teil des bestimmungsgemäß verwendbaren Zustands, es sei denn die konkrete Kombination ist eine verbotene Waffe. Soviel zur inneren Logik. -
Waffengesamtlänge mit dauerhaft aufgesetztem SD
Thomas St. antwortete auf Gekkan's Thema in Waffenrecht
Es geht um die kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge. Mit Werkzeug hat das nichts zu tun. Entweder fest (z.B. durch Schweißen) oder kürzer nicht verwendbar. So lese ich das. (Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Punkt 2.5) -
- Einhandmesser Führverbot wie beschrieben kippen. Das sind praktische Werkzeuge. Mancher Leatherman fällt auch darunter. Und die Ausnahme "allgemein anerkannter Zweck" ist zu schwammig. - Für den Sport die Altersgrenzen für Luft und KK senken. - vom Schießsport ausgeschlossene Waffen nur an objektiven Merkmalen festmachen, nicht an einem subjektiven Eindruck.
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Ich habe den damals mit der Flinte machen müssen. Damals dachte ich, die Flinte gilt vielleicht als etwas anspruchsvoller. Aber wenn es auch LW SuRT gibt, die mit der Büchse gemacht werden müssen, dann weiß ich auch nicht weiter. Kannst ja mal deinen Landessportleiter IPSC fragen, was der dazu meint.
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Wird davon abhängen, auf welchem Stand der praktische Teil abgenommen wird, und was dort geschossen werden darf.
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Verbot bleifreier Büchsenmunition auf einigen Schießständen
Thomas St. antwortete auf sundance's Thema in Allgemein
Sandkugelfänge und Rückpraller... Wenn du Klumpen aus Geschossen im Sand hast, dann kann das schon Effekte haben. Deswegen regelmäßig durchsieben. -
Indem es eine vertikale Anfangsgeschwindkeit hat (nach oben), wenn man den Lauf etwas nach oben richtet, wie es erforderlich ist, wenn das Geschoss nicht vor dem Ziel in den Boden einschlagen soll. Von Beschleunigen hat keiner was geschrieben. "Steigen" war auf die Höhe bezogen, nicht auf die Geschwindigkeit. Ich zweifle daran, dass du es bist.
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Relativ zur Laufachse oder zur Visierlinie? Es ist immer eine Frage des Bezugssystems.