Zum Inhalt springen

Thomas St.

WO Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    4.984
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Thomas St.

  1. Der richtige Tipp kam schon: Anwalt beauftragen, die Situation zu klären, sollte ein Waffen- und Munitionserwerb für die Zukunft geplant sein. Ansonsten ist hier geschlossen, weil ihr wieder nur rumblödelt.
  2. @steven @heinzaushh Könntet ihr euren Disput bitte per PN austragen?
  3. Perkussionsrevolver gehen auf gelb, weil diese genannt sind. Was nicht genannt ist, geht nicht.
  4. @ASE Schon richtig was du schreibst. Wenn die eine Behörde dann aber anderer Ansicht ist, dann kannst du ein halbes Jahr absitzen oder prozessieren was wahrscheinlich länger dauert und ungewiss ist. Ich hab aber Probleme mit dem Ändern eines Voreintrags, für den man ein Bedürfnis nachweisen musste. Generell könnte es ja sein, dass für eine andere Waffe kein Bedürfnis besteht. Bei der ersten KW von .45 auf 9mm zu ändern halte ich für unkritisch, aber nur weil ich mir aus der Erfahrung heraus keine Konstellation vorstellen kann, in der das ein Problem wäre. Disziplin sollte ebenso vorhanden sein, Schießstand auch, usw.
  5. Um mal aufzuzeigen, wie unterschiedlich das gehandhabt wird, anno 2007 hat meine Behörde mir keine 2 Voreinträge +Gelbe WBK genehmigt, obwohl vom Verband alles bestätigt war. Weil ich hätte ja dann die Möglichkeit mehr als 2 im halben Jahr zu erwerben. Logischen Argumenten waren sie nicht zugänglich.
  6. Wenn du reinigst, Trockentraining betreibst, o.ä. dann ist die Pistole kaum im Transportbehältnis. Das wäre es, wenn man sich gerade auf einen Schießstandbesuch vorbereitet.
  7. Ach ja, zurück zum Thema wäre nicht schlecht. 😁
  8. @uwewittenburg hab mich etwas unpräzise ausgedrückt. Ich meinte die sog. "dummen Bürger", die ja eine Ökonomie am Laufen halten müssen, die Politiker stellen ja keine Produkte her, die eine Gesellschaft braucht. S21, Berliner Flughafen, das wird noch besser. 🥳
  9. @erstezw Je nach Standpunkt gibt es verschiedene Sollzustände. Aber die erfolgreich Verblödeten können den Laden auch nicht am Laufen halten.
  10. Bei sehr durchschnittlichen Eltern kann auch mal ein überdurchschnittliches Kind rauskommen. Und das müsste dann erkannt und gefördert werden.
  11. Wikipedia ist eine Quelle, aber keine seriöse. Fragt mal Katja Triebel. Da sitzt als "Redaktion" ein politisch einseitiger Haufen dahinter, der bestimmt wie dort etwas definiert wird. Vor allem wenn es um politisches und Menschen geht.
  12. @Fyodor entweder du widersprichst dir selbst, oder ich verstehe es nicht. Kategorien A bis D sollen verschiedene Voraussetzungen haben. Aber kein Verbot des Kategoriewechsels durch Umbau? Also kauf ich ne Kat B und ändere sie selbst in Kat A?
  13. Ich hab mich gerade mal etwas eingelesen. Wenn ihr z.B. Bilder von alten Flugzeugen postet, macht bitte die verbotenen Kennzeichen unkenntlich, mit Paint oder ähnlichem.
  14. Für die Summe der Impulse, ja, physikalisch schon. Demzufolge müssten die bleifreien Büchsengeschosse dann über 2x 45° Lamellen und die Rückwand vor und zurück prallen damit sie wieder in Richtung Schützen fliegen können. Zumindest damit 10 von 10 zurückfliegen. Ein Geschoss könnte ja noch ein "Glückstreffer" an einer Kante sein.
  15. Selbst wenn die mit 10% Restenergie zurückkommen möchte ich sie nicht abbekommen. Beim IPSC hab ich mal ein Fragment von einer 9mm VM zurückbekommen, beim Schuss auf eine IPSC Plate, hab wahrscheinlich den Platehalter getroffen. Aber genau zur Schusshand zurück. Das brachte mich zu der Überlegung dass man bei solchen Vorgängen Einfallswinkel = Ausfallswinkel nicht zwangsweise annehmen kann.
  16. Ja und wenn man schon regelmäßig mit einer Waffe trainiert, also mit derselben 18 Termine hat, hat man dann überhaupt das Bedürfnis für eine eigene, wenn einem schon eine zur Verfügung steht? Ein Teufelskreis.
  17. Normalerweise läuft das ja so, dass der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt, und mit dieser dann der Voreintrag beantragt wird. Woher weiß das Amt, mit welchen erlaubnispflichtigen "Kalibern" der Antragsteller die erforderlichen Trainingstermine nachgewiesen hat, und mit welchen nicht?
  18. Das ist so nicht ganz richtig. Die Pflicht für einen Waffenerwerbsschein ein Bedürfnis nachzuweisen steht schon im Gesetz von 1938. 12/18 gab es seit die Verbände die Bedürfnisse bestätigen, also 2002/2003. Tresorpflicht auch seitdem. Kontrollen der Aufbewahrung seit 2009. Zudem hatte das damalige Regime auch schon einen Passus, gegen Personen "gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen;" alles hier zu finden: https://de.m.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938)
  19. Ich hab meine Lehre angefangen als ich fast 23 war. Vorher Abi, Wehrdienst, irgendwas studiert ohne es ausreichend überlegt zu haben, dann Studium abgebrochen und dann mit Hirn den richtigen Lehrberuf gesucht. Aber ich muss dazu sagen, ich war dann halt auch der Älteste in der Klasse.
  20. Waffengesetz Paragraph 12 (1) besonders Punk 5. beachten, dann klärt sich dir Frage nach den Berechtigungen.
  21. @Floppyk also noch nicht mal ein Anfangsverdacht. Nichts kaputt, niemand verletzt, noch nicht mal ein vermisstes Haustier. Nur ein verwirrter Gutmensch. Bei uns in der Gegend stehen übrigens stationäre Knallapparate in den Weinbergen. Vorgestern hab ichs mehrmals pro Stunde knallen gehört. Wenn da jedes Mal ein Knallkopf die Polizei alarmieren würde...
  22. Welche Straftat liegt vermutlich vor, wenn man einen Knall hört? In den Weinbergen hier knallt es in letzter Zeit öfters.
  23. Habe auch so einen Kollegen, der meinte er geht den "einfacheren" Weg über die Jagdschule. Er hat die Prüfungen beim Jagdschein nicht geschafft. Anscheinend wegen Terminkollisionen oder so...
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.