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Es beantragt ja auch niemand eine Erlaubnis nach Paragraph 14(1). Das ist nur die Grundvorraussetzung.
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Wenn der DJV eine anerkannte Sportordnung hat, dann wohl schon. Aber irgendeine ist nötig, nur nicht die "deines" Verbandes. Hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html steht z.B. nichts vom DJV. Können wir uns darauf verständigen, dass eine Waffe die auf die Gelbe Sportschützen-WBK erworben wird, auch gemäß irgendeiner genehmigten Sportordnung verwendbar sein muss?
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@BlackFly So lässt sich das aus dem zitierten Teil nicht herauslesen, da hast du Recht. In der nicht mehr ganz aktuellen Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht unter Punkt 14.4 dass mit den Waffen dennoch sportliches Schießen (nach irgendeiner anerkannten Sportordnung) möglich sein muss. Ich denke dass das eine Behörde auch anwendet, wenn ihr was komisch vorkommt.
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Der Sportschützen-Weg: Vereinsmitgliedschaft: durchschnittlich 200€ / Jahr so lange die Waffen besessen werden. Sachkundekurs mit Prüfung: einmalig auch ca. 200€ Kosten für regelmäßige Trainings mit Vereinswaffen: 10-20€ im Monat (später mit eigenen evtl. teurer) Waffenschrank: 700-800€ Kosten für Erlaubnisse, Eintragungen, Bedürfnis: 200-300 € Der Jäger bezahlt für den Vorbereitungskurs und Jägerprüfung 2000-3000€ Und für den immer wieder zu lösenden Jagdschein 50-100€ im Jahr, auch so lange die Waffen besessen werden. Dafür keine Vereinsmitgliedschaft, Sachkundeprüfung entfällt durch die Jägerprüfung, Pflichttrainings gibt es je nach Bundesland nur um zu einer Bewegungsjagd zu dürfen. Waffenschrank und Kosten für die Erlaubnisse sind ebenso da. (zusammen ca. 1000€ wie oben) Von der Zeit die dafür aufgewendet wird, Spritkosten, usw. noch gar nicht zu reden. Ob es einem das für die alten Jagdwaffen wert ist, kann nur der Threadstarter selbst entscheiden. Ich denke, ohne Interesse an Jagd oder Sport, ist das zu viel Aufwand.
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Lauf zweier baugleichen Waffen testweise tauschen
Thomas St. antwortete auf mart22's Thema in Waffenrecht
Eine "Bearbeitung" ist es laut Begriffsbestimmungen in Anhang 1, wenn: "8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft," 8.1 betrifft das Herstellen wesentlicher Teile oder den Austausch des "führenden Waffenteils" Ich kann da auch nichts dagegen finden. -
Ich wollte mir auch schon ne LP kaufen. Hätte mich fast für eine Walther entschieden. Dann wirds wohl doch Steyr.
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Der richtige Tipp kam schon: Anwalt beauftragen, die Situation zu klären, sollte ein Waffen- und Munitionserwerb für die Zukunft geplant sein. Ansonsten ist hier geschlossen, weil ihr wieder nur rumblödelt.
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KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig
Thomas St. antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@steven @heinzaushh Könntet ihr euren Disput bitte per PN austragen? -
Dann machen wir hier mal dicht
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Perkussionsrevolver gehen auf gelb, weil diese genannt sind. Was nicht genannt ist, geht nicht.
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@ASE Schon richtig was du schreibst. Wenn die eine Behörde dann aber anderer Ansicht ist, dann kannst du ein halbes Jahr absitzen oder prozessieren was wahrscheinlich länger dauert und ungewiss ist. Ich hab aber Probleme mit dem Ändern eines Voreintrags, für den man ein Bedürfnis nachweisen musste. Generell könnte es ja sein, dass für eine andere Waffe kein Bedürfnis besteht. Bei der ersten KW von .45 auf 9mm zu ändern halte ich für unkritisch, aber nur weil ich mir aus der Erfahrung heraus keine Konstellation vorstellen kann, in der das ein Problem wäre. Disziplin sollte ebenso vorhanden sein, Schießstand auch, usw.
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Um mal aufzuzeigen, wie unterschiedlich das gehandhabt wird, anno 2007 hat meine Behörde mir keine 2 Voreinträge +Gelbe WBK genehmigt, obwohl vom Verband alles bestätigt war. Weil ich hätte ja dann die Möglichkeit mehr als 2 im halben Jahr zu erwerben. Logischen Argumenten waren sie nicht zugänglich.
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Beim Waffe reinigen besser nicht die Tür öffnen
Thomas St. antwortete auf fw114's Thema in Allgemein
Wenn du reinigst, Trockentraining betreibst, o.ä. dann ist die Pistole kaum im Transportbehältnis. Das wäre es, wenn man sich gerade auf einen Schießstandbesuch vorbereitet. -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
Thomas St. antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Ach ja, zurück zum Thema wäre nicht schlecht. 😁 -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
Thomas St. antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
@uwewittenburg hab mich etwas unpräzise ausgedrückt. Ich meinte die sog. "dummen Bürger", die ja eine Ökonomie am Laufen halten müssen, die Politiker stellen ja keine Produkte her, die eine Gesellschaft braucht. S21, Berliner Flughafen, das wird noch besser. 🥳 -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
Thomas St. antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
@erstezw Je nach Standpunkt gibt es verschiedene Sollzustände. Aber die erfolgreich Verblödeten können den Laden auch nicht am Laufen halten. -
Waffen trotz psychatrie aufenthalt
Thomas St. antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Bei sehr durchschnittlichen Eltern kann auch mal ein überdurchschnittliches Kind rauskommen. Und das müsste dann erkannt und gefördert werden. -
Wikipedia ist eine Quelle, aber keine seriöse. Fragt mal Katja Triebel. Da sitzt als "Redaktion" ein politisch einseitiger Haufen dahinter, der bestimmt wie dort etwas definiert wird. Vor allem wenn es um politisches und Menschen geht.
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Meine Forderungen an ein neues Waffengesetz (@ VDB)
Thomas St. antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenlobby
@Fyodor entweder du widersprichst dir selbst, oder ich verstehe es nicht. Kategorien A bis D sollen verschiedene Voraussetzungen haben. Aber kein Verbot des Kategoriewechsels durch Umbau? Also kauf ich ne Kat B und ändere sie selbst in Kat A? -
Ich hab mich gerade mal etwas eingelesen. Wenn ihr z.B. Bilder von alten Flugzeugen postet, macht bitte die verbotenen Kennzeichen unkenntlich, mit Paint oder ähnlichem.
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Verbot bleifreier Büchsenmunition auf einigen Schießständen
Thomas St. antwortete auf sundance's Thema in Allgemein
Für die Summe der Impulse, ja, physikalisch schon. Demzufolge müssten die bleifreien Büchsengeschosse dann über 2x 45° Lamellen und die Rückwand vor und zurück prallen damit sie wieder in Richtung Schützen fliegen können. Zumindest damit 10 von 10 zurückfliegen. Ein Geschoss könnte ja noch ein "Glückstreffer" an einer Kante sein. -
Verbot bleifreier Büchsenmunition auf einigen Schießständen
Thomas St. antwortete auf sundance's Thema in Allgemein
Selbst wenn die mit 10% Restenergie zurückkommen möchte ich sie nicht abbekommen. Beim IPSC hab ich mal ein Fragment von einer 9mm VM zurückbekommen, beim Schuss auf eine IPSC Plate, hab wahrscheinlich den Platehalter getroffen. Aber genau zur Schusshand zurück. Das brachte mich zu der Überlegung dass man bei solchen Vorgängen Einfallswinkel = Ausfallswinkel nicht zwangsweise annehmen kann. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Musste er m.W. löschen. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Thomas St. antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Ja und wenn man schon regelmäßig mit einer Waffe trainiert, also mit derselben 18 Termine hat, hat man dann überhaupt das Bedürfnis für eine eigene, wenn einem schon eine zur Verfügung steht? Ein Teufelskreis.