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Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Thomas St. antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Ja und wenn man schon regelmäßig mit einer Waffe trainiert, also mit derselben 18 Termine hat, hat man dann überhaupt das Bedürfnis für eine eigene, wenn einem schon eine zur Verfügung steht? Ein Teufelskreis. -
Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???
Thomas St. antwortete auf MB69's Thema in Waffenrecht
Normalerweise läuft das ja so, dass der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt, und mit dieser dann der Voreintrag beantragt wird. Woher weiß das Amt, mit welchen erlaubnispflichtigen "Kalibern" der Antragsteller die erforderlichen Trainingstermine nachgewiesen hat, und mit welchen nicht? -
Das ist so nicht ganz richtig. Die Pflicht für einen Waffenerwerbsschein ein Bedürfnis nachzuweisen steht schon im Gesetz von 1938. 12/18 gab es seit die Verbände die Bedürfnisse bestätigen, also 2002/2003. Tresorpflicht auch seitdem. Kontrollen der Aufbewahrung seit 2009. Zudem hatte das damalige Regime auch schon einen Passus, gegen Personen "gegen die Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß sie sich staatsfeindlich betätigen;" alles hier zu finden: https://de.m.wikisource.org/wiki/Waffengesetz_(1938)
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Ich hab meine Lehre angefangen als ich fast 23 war. Vorher Abi, Wehrdienst, irgendwas studiert ohne es ausreichend überlegt zu haben, dann Studium abgebrochen und dann mit Hirn den richtigen Lehrberuf gesucht. Aber ich muss dazu sagen, ich war dann halt auch der Älteste in der Klasse.
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Waffengesetz Paragraph 12 (1) besonders Punk 5. beachten, dann klärt sich dir Frage nach den Berechtigungen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@Floppyk also noch nicht mal ein Anfangsverdacht. Nichts kaputt, niemand verletzt, noch nicht mal ein vermisstes Haustier. Nur ein verwirrter Gutmensch. Bei uns in der Gegend stehen übrigens stationäre Knallapparate in den Weinbergen. Vorgestern hab ichs mehrmals pro Stunde knallen gehört. Wenn da jedes Mal ein Knallkopf die Polizei alarmieren würde... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Welche Straftat liegt vermutlich vor, wenn man einen Knall hört? In den Weinbergen hier knallt es in letzter Zeit öfters. -
Habe auch so einen Kollegen, der meinte er geht den "einfacheren" Weg über die Jagdschule. Er hat die Prüfungen beim Jagdschein nicht geschafft. Anscheinend wegen Terminkollisionen oder so...
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Um Interesse zu zeigen kannst du auch mal fragen wie die Arbeitsdienste organisiert sind, und wie man sich sonst ins Vereinsleben einbringen kann.
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Ich habe hier das Gejammere und die Reaktionen darauf entfernt, bleibt bitte bei der Sache.
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Kampange Correctiv .org > Die bewaffneten Rechtsextremen von nebenan
Thomas St. antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Die geschätzten 1000 sind laut Artikel mutmaßliche Rechtsextreme, Reichsbürger, usw. Also Verdächtige, bei denen Tatsachen nicht rechtfertigen, ihnen die Erlaubnisse zu entziehen, sonst wären sie nicht Teil der Menge. Also einmal richtig angeschwärzt bist du Teil dieser "Rechtsextremen". Sehr gehaltvoll.- 93 Antworten
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Er will sie erwerben, behalten und erhalten. Wie er sie benutzen will, hat er nicht geschrieben. Da dürfen jedem beliebig viele Lichter aufgehen. Was das Amt dazu beim eintragen sagt, kann man nur vermuten.
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Nur gibt das deine Spannungsquelle nicht vor, sondern muss mit dem vorhandenen arbeiten. Lann mir vorstellen dass das eine Möglichkeit ist, den Umrichter auf einen gewissen Faktor einzustellen.
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Cos phi stellt man normalerweise nicht ein, sondern das ergibt sich aus den angeschlossenen Verbrauchern. Dass dein Wechselrichter das so gut kompensieren kann, bezweifle ich. Cos Phi ist das Verhältnis von Schein und Wirkleistung. Wenn du klassische Trafos oder Motoren als Verbraucher dabei hast, geht der Wert runter, mit Kondensatoren kann man das kompensieren. Bei großen Verbrauchern, z.B. Industrie, muss kompensiert werden, sonst belastet die Scheinleistung die Leitungen, während nur die Wirkleistung bezahlt wird.
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@Cannon Balls du schriebst, die Raketenangriffe nahmen deutlich zu. Gab es noch andere Karikaturen o.ä. die für die restlichen Raketenangriffe die Ursache waren? Ich will damit darauf hinaus, dass man in derart kulturell unterentwickelten Ländern nicht mit Vernunft rechnen darf, wenn man schon als Besatzer da ist. Die hätten auch einen anderen Grund gefunden.
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@ACR meine Beteiligung hier hat nichts mit meiner Funktion als Moderator zu tun. Du bringst aus meiner Sicht genau die richtigen Beispiele. Eine Privatperson verbrennt einen Koran, oder eine Flagg, das ist für mich genau so eine Meinungsäußerung wie über Sinn und Unsinn einer Regenbogenflagge zu diskutieren. Als Reaktion darauf wird eine Botschaft des Landes angegriffen, in dem z.B. die Verbrennung des einen Korans als Meinungsäußerung eines einzelnen stattfand, demgegenüber wird ein Diskussionsgegner mangels Argumenten o.ä. mit der Schusswaffe niedergestreckt. Beides vollkommen unverhältnismäßige Reaktionen von Menschen die eine Meinung wie einen Angriff gegen die eigene Existenz werten.
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@ACR Dein Vergleich zwischen der Verbrennung eines Buchs und der Tötung eines Menschen erscheint mir etwas schwierig. Wen macht man mundtot wenn man ein Buch verbrennt, gerade wenn es ein sehr verbreitetes ist?
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Hartes Vollmaterial lediglich verkupfert hört sich technisch interessant an, wenn man es durch einen gezogenen Lauf treibt.
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Waffe 7,62x39 verkauft aber noch Werksmunition in diesem Kaliber im Besitz
Thomas St. antwortete auf witog's Thema in Waffenrecht
Die Waffenrechtliche Grundlage wurde zitiert, und der Threadstarter weiß jetzt dass er die Munition 6 Monate nach Austragung der Waffe an einen berechtigten abgegeben haben muss. Damit sollte das Thema geklärt sein. -
@Proud NRA Member Die Besitzer haben den Zutritt zu gestatten. Also eine Pflicht zur Freiwilligkeit. aber kein Zwang...
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Ehrlich gesagt ist das Erlassen von Gesetzen aufgrund von Empfindungen einer Mehrheit für mich keine Option im Sinne der FDGO. Siehe auch Verhältnismäßigkeit: https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#:~:text=Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,ihn zu fördern (Geeignetheit).
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@BlackFly der Knackpunkt ist doch aber schon, welche Gesetze darf eine Legislative erlassen? Alle wofür sie eine Mehrheit findet? Eigentlich sollte unser GG da Grenzen ziehen. Aber, ich zitiere aus Art. 13: (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden. Manche Grundrechte sind also kein Hindernis für die Gesetzgebung. Zudem ist es halt schwer zu belegen, dass die Aufbewahrungskontrolle etwas bringt. Oder wieviel Unfälle passierten davor mit herumliegenden Waffen? Die bekannt gewordenen Straftaten mit nicht ordungsgemäß gelagerten Waffen waren ja durchweg Vorsatz. Und ob da eine andere Aufbewahrung geholfen hätte?
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https://www.google.com/maps/d/u/0/embed?mid=1jeN9vjzfBZQlP9PqbJP7RdpptLh41sCj&entry=yt&entry=yt&entry=yt&ll=47.0169621283582%2C13.081615409048085&z=7
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Die .44mag hat ja auch 20% mehr Durchmesser als die .357mag. Somit bei angenommen gleichem Druck 20% mehr Kraft auf die Trommelwandung. Kann schon verstehen wieso da der max. Druck etwas niedriger ist.
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Urteil Verwaltungsgericht - WBK Rückgabe an AfD-Mitglied!
Thomas St. antwortete auf Glockeroo's Thema in Waffenrecht
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