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Alle Inhalte von Thomas St.
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Ich hab letztes Jahr günstig eine Fallblockbüchse in 375H&H bekommen. Macht Spaß.
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Die Leihe hängt mit dem Bedürfnis der Person zusammen, steht so in Paragraph 12 WaffG ganz oben.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Man könnte sich ja darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, wenn Menschen mitentscheiden, die ihr eigenes Leben nicht auf die Reihe bekommen. Also von Verantwortung soviel Ahnung haben wie Kinder. Aber alles was den Status Quo stützt und stärkt, ist ja alternativlos. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Damit kämen wir vom modernen Wahlrecht (frei, gleich, geheim) ab, wollte ich nur mal so sagen. Ich würde das anders angehen. Sachleistungen statt H4, und Politikerdiäten bemessen am bisherigen Einkommen, dann wären wir einige Probleme los. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Thomas St. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, in anderen Ländern wird Spielzeug bunt markiert, bei uns die echten Schusswaffen. Das erinnert mich an Rot=Sicher und Grün=Feuer, das gibts nur in Divers-Schland. -
@MAHRS also wurde die PCC SpO gleich mit dem passenden PF gestrickt. Und vorher war es als "Rifle 1500J" ein Provisorium, und die Rifle SpO wurde dahingehend nicht angetastet. So wie ich das heraus lese, können nun in PCC aber auch Halbautomaten sowie KW mit Anschlagschaft benutzt werden oder?
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Wenn es die erste PCC Sportordnung ist, wie kann dann der Power Faktor "gesenkt" worden sein?
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Ja, egal, aber wieso nicht beides nutzen?
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Zur FDP: Der Lindner hat nen Jagdschein. Zur SPD: Das versuchen die schon lange. Zu den Grünen: Da kann man nur hoffen dass es denen nicht weit genug geht, und deswegen kein Konsens zustande kommt.
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Waffensprengung oder wieso Schutzbrillen immer auf sein sollten
Thomas St. antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Mir blieb mal eine 9x19 Hülse aus der P210 zwischen dem Brillenbügel und der Schläfe klemmen. Das gab ne schöne Verbrennung. Seither setzte ich zum KW Schießen auch meistens eine Mütze auf. -
Also unser Kollege hier, der nur jemanden kennt der bei der LV Sitzung dabei gewesen sein will, und vielleicht noch einen, hat das aus diesen Quellen gehört, und sonst keiner der bei diesem Verband ist... Einerseits würde das zu der Propaganda der letzten Wochen im ÖR passen andererseits haben wir hier eine Quelle die was erzählt bekommem hat. Da darf sich jeder seinen Teil denken.
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Für mich riecht das danach, dass jegliche Vergleiche mit der Vergangenheit unmöglich gemacht werden sollen. Schriftstücke und Bilder sind Zeitzeugen der Lebensumstände von damals. Wenn die weg sind, geraten die Zusammenhänge in Vergessenheit, und alles kann erneut anfangen. Vielleicht mit einem Tupfer mehr Farbe.
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Die Frage ist doch, was soll damit erreicht werden? Sind legal besessene HA deliktrelevant? Sollen die wie Spielzeug aussehen, damit man als nächstes wegen dieses Widerspruchs wettern kann? Eine Schusswaffe sollte m.E. unbedingt wie eine Schusswaffe aussehen. Und auch wenn sie wie ein VA aussieht, kann letztendlich fast nur das BKA feststellen, ob die Kriterien erfüllt sind, damit sie unter Kat. A fällt. Wobei das bei unseren legalen HA kaum der Fall sein dürfte. Hier der erstbeste Link zum Vergleich mit Spielzeug: https://www.blasterparts.com/de/c/produktkategorien/nerf-dartblaster/nerf-blaster?gclid=Cj0KCQiAsdKbBhDHARIsANJ6-jfzcrsxl_ijvsnWqNDfwzPevg8yPoESWGDTYlT9_TRnspWV5hBwhNIaAgu-EALw_wcB
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In US of A macht man ja Mündungen von Spielzeugwaffen neonfarbig, damit sie sofort erkannt werden. Angesichts der deutschen Bürokratur würde das also zum Versuch passen, eine Schusswaffe mit Elektronik drin bei Sicher rot leuchten zu lassen, und bei Entsichert grün. Außerdem gibt es ja keine genauere Beschreibung als "martialisch wirkend". Da saß wohl ein Hirnfurz quer.
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Rubrik Präzisionsschießen und Benchrest verschwunden
Thomas St. antwortete auf Delta's Thema in Allgemein
Man kann Themen und Foren ausblenden. Und ich habe keine Ahnung wie man das wieder rückgängig macht, daher mache ich es nicht, denn es warnt dass es nicht mehr sichtbar sein wird. -
Ist hoffentlich ein Versehen, der Anhang 2 bezieht sich auch noch auf 2022.
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Dritte Waffe als Sportschütze in die WBK eintragen lassen wegen Erbfall ? ist das möglich
Thomas St. antwortete auf Ibides's Thema in Waffenrecht
Erst einmal mein Beileid. Genau genommen fehlen mir da ein paar Informationen um das richtig einzuordnen: 1. Ist die Schusswaffe aktuell auf der WBK deiner verstorbenen Frau eingetragen? Wenn diese nicht mehr in deiner WBK eingetragen ist, bringt das nichts. 2. Reden wir hier ausschließlich von mehrschüssigen Kurzwaffen? 3. Eine dritte mehrschüssige Kurzwaffe lässt sich unter Umständen sportlich begründen, mit Wettkampfteilnahmen, jedoch wird das über eine Erben-WBK einfacher sein. Dir wünsche ich noch viel Kraft. -
Wenn du dann deine Sportschützen WBK hast, musst du halt mal schauen, was als Auflagen drinsteht.
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Wieso führst du dann oben die Pistole als Beispiel für "unter 200 Joule" als Beispiel an? Bist du schon in einem Verein? In welchem Verband?
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Der Kollege hat meines Erachtens 2 Dinge nicht auf dem Schirm: 1. Die Behörde wird sich daran aufhängen, was maximal mit dem betreffenden Kaliber geht, wenn es um die Energiebeschränkung beim Erwerb geht. 2. braucht es auch ein Bedürfnis. Für die Kel Tec KW oben sehe ich da schwarz, und bei der Langwaffe wird die Mun wieder über 200J kommen. Welche Disziplin möchtest du denn schießen als Sportschütze? @n128f
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@PetMan So weit ich es mitbekommen habe, war es anscheinend ein israelischer 98er in .308Win, der mit Surplus gefüttert wurde, und einen Haarriss hatte. Lag also am Gewehr, soweit man das sagen kann.
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Bei uns ist auch mal ein 98er explodiert. Der Kamerad hatte Glück im Unglück dass eine Krankenschwester da war.
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Erlaubnis für Munitionserwerb beschränkt auf Munitionstyp ?
Thomas St. antwortete auf OSM_Gerry's Thema in Waffenrecht
Wenn nur .38 Spl. WC geladen werden können, müsste diese Patrone, für die die Waffe gebaut ist, auch irgendwo drauf stehen. Und .38 Special Wadcutter ist nunmal eine eigene Patrone, nach CIP. Der Maximaldruck dafür ist 1200 bar, bei der normalen .38 Special sind es schon 1500 bar. Das Beschränken der Erwerbsberechtigung auf die Munition, die auch tatsächlich in der Pistole verwendet werden kann, ist doch nicht verkehrt. -
Waffe vom verstorbenen Vater aus legalem Besitz geerbt. Was nun?
Thomas St. antwortete auf 1913's Thema in Waffenrecht
In § 20 WaffG ist das Erben von Schusswaffen geregelt, einfach mal nachlesen. -
Also, Bedürfnisbescheinigung beim Verband beantragen, damit Voreintrag beantragen. Mit dem dann die Glock 44 erwerben. Was dein Verband dazu von dir will erfährst du von diesem.