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Der Waffenwart, eine 24jährige Frau, die das anscheinend erst zum 2. Mal gemacht hat, war doch bei dem Unglück gar nicht anwesend. Nur der assistierende Regisseur hat den Revolver von einem Transportwagen herunter genommen, und bei der Übergabe verkündet, die Waffe wäre ungeladen. Erst muss immer etwas passieren, damit man wieder lernt, warum es Sicherheitsregeln gibt, nicht nur im Umgang mit Schusswaffen.
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Einen Gürtel mit Magazintaschen brauchst du auch. Bis Anfang November ist nicht mehr lange.
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Bundespolizisten nehmen Zwölfjährigem Spielzeuggewehr weg
Thomas St. antwortete auf bumm's Thema in Waffenrecht
Die beiden Threads wurden zusammengelegt -
Hat jemand einen Tip für dritte Kurzwaffe beantragen?
Thomas St. antwortete auf Malizia82's Thema in Waffenrecht
Du musst für dich eine Disziplin entdecken, die du nicht mit deinem .22er Revolver schießen kannst, sondern nur mit einer .22er SpoPi. Stichpunkt "erforderlich" in §14(3)3. Nur Nachteil reicht nicht. -
HK fertigt wieder G28Z für den zivilen Markt
Thomas St. antwortete auf Pikolomini's Thema in Allgemein
Kann dem Pikolomini keiner einen Upper aus St-37 dengeln, weil Stahl ja besser ist? -
Erfahrungsbericht Errichtung Waffenraum in Bayern
Thomas St. antwortete auf switty's Thema in Waffenrecht
Bei der nächsten Schleichwerbung werden alle entsprechenden Beiträge gelöscht. Der Benutzer wurde verwarnt. -
@geissi Deine 10-15 Teilnehmer sehe ich etwas kritisch. 1. Ist das keine Zahl mit der man positive Außenwirkung erreicht, das sollte in die Breite gehen. 2. Wie willst du die Teilnehmerzahl begrenzen? Bestimmte Leute einladen? Wenn du 15 Zusagen hast, kannst du m.E. froh sein, wenn davon 10 erscheinen. Mit "C" ist das momentan natürlich schwierig, aber wenn das mal besser ist, für Verpflegung sorgen, dem Verein so Einnahmen ermöglichen, und keine Grenze setzen. So eine gemütliche Stimmung herstellen, am besten bis Ende der Schießzeit ohne Alkohol. Dann werden Wartezeiten nicht so lang. Wenn die Veranstaltung noch nicht bekannt ist, weil sie das erste Mal stattfindet, sollte sich das von sich aus im kleinen Rahmen bewegen.
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Was ist deine Absicht dabei? Möchtest du Mitglieder gewinnen, oder geht es dir um die Veranstaltung an sich? Wenn ich Leute im lokalen Umfeld erreichen wollte, würde ich auf einer FB Seite meines Heimatorts und evtl. Umgebung, je nach dem ob Dorf oder größere Stadt, entsprechende Informationen platzieren, und als Veranstaltung anlegen. Aber nicht auf die Zusagen verlassen. z.B: Schnupperschießen im SV abc Interessenten können mit Einweisung und unter Aufsicht das Sportschießen mit Feuerwaffen / Druckluftwaffen ausprobieren. So denke ich wird schon klar gestellt, dass es kein Halligalli Geballer sein wird, und ein Teil der ungewollten Kundschaft bleibt weg. Beim Rest hilf das Hausrecht. Eigene Erfahrungen: in einem meiner bisherigen Vereine wurde jährlich ein Vereinsschießen veranstaltet, also bei dem nicht-SVs Mannschaften aufstellen und dann teilnehmen. Wurde sehr gut angenommen. Kann aber nicht sagen, ob dadurch Mitglieder gewonnen wurden. In meinem jetzigen Verein kommen über die Homepage und direkte Kontakte über Mitglieder genug neue Mitgliedschaften zustande.
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Waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Bundesregierung
Thomas St. antwortete auf Raphael63's Thema in Allgemein
Einfach mal §55 und §57 WaffG lesen. Die Herrschaften haben sich von den Regelungen ausgenommen. -
Ich zitiere mal aus §35 WaffG Folglich kann die Behörde eine Ausnahme zulassen, ein Anspruch besteht nicht.
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[Suche] Kynshot AR 9 mm buffer
Thomas St. antwortete auf Sebastians's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ok, beim Hersteller hab ich auf die Schnelle auch nichts gefunden, aber aus Erfahrung sind solche Dämpfer Verschleißteile. -
[Suche] Kynshot AR 9 mm buffer
Thomas St. antwortete auf Sebastians's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wird bei diesen Hydraulikbuffern eine Lebensdauer angegeben? -
Es wäre zu überlegen, den Revolver auf Erben-WBK eintragen zu lassen, da der Erbe hier schon sachkundig ist, müsste die Blockierpflicht nicht greifen. Bevor der Revolver mit Ach und Krach auf sportliches Bedürfnis erworben wird, und darauf angerechnet wird.
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Ich hab wie gewünscht die Plauderei abseits vom Waffenrecht nach Lebensart ausgeklinkt. Petri heil. 😀
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BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Thomas St. antwortete auf Thema in Waffenlobby
Ich sehe mittlerweile das Waffengesetz nicht als alleinige Grundlage für meine Wahlentscheidung. Und die FDP (das F soll für Frei stehen) hat sich für mich ins Aus geschossen, als die Wende von Contra zu Pro Impfprivilegien kam. -
BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Thomas St. antwortete auf Thema in Waffenlobby
@Kanne81 Der Realo-Kommunist hat bei uns irgendwie einen Persönlichkeitsbonus, so wie ich das wahrnehme. Im wesentlichen wurde ja die alte Landesregierung bestätigt, mit wenig Abweichungen im Vergleich zur Wahl davor. Ist mir unverständlich, dass die Leute nur eine Woche zurück denken können. -
BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Thomas St. antwortete auf Thema in Waffenlobby
@Kanne81 Ich weiß nicht, wo du lebst, aber hier in Ba-Wü waren dieses Jahr auch schon Landtagswahlen. Da wurden einer Woche vorher Lockerungen beschlossen, und nach der Wahl wieder einkassiert. Offiziell wegen der Inzidenzien... -
BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Thomas St. antwortete auf Thema in Waffenlobby
@Valdez Schau noch mal nach, die Linken hatte ich in meiner Liste. -
BDS ist zurück?! - Rote Linie von Politik wohl überschritten...
Thomas St. antwortete auf Thema in Waffenlobby
Ich glaube das wäre nicht so konstruktiv. Die jetzigen Regierungsparteien zeigen ja ihren ahnungslosen Aktionismus, die Grünen wurden erwähnt, die Linken scheiden völlig aus, die FDP hat 2009 gezeigt, dass sie unsere Stimmen gerne nimmt, und dann vergisst von wem sie kamen, bleibt was übrig? die Schmuddelkinder, mit denen keiner spielen will/soll/darf. -
Ok, dass die Schießnachweise normalerweise die Behörde nichts angehen, haben wir jetzt durch. Die 12/18 Schießtermine wurden auch genannt. @Richi_95 Dir ist auch bekannt dass dein Verband, der dir das Bedürfnis ausstellen soll, auch eine Disziplin dafür haben muss? Wenn dir konkret so viel an dem .500er liegt, dann mache dich schon mal schlau, welche Disziplin das sein wird. Dein Verein muss auch bescheinigen, dass ein Schießstand dafür zur Verfügung steht. Wenn du im Nachbarverein als Gastschütze den Stand nutzen willst, sollte das auch anerkannt werden, ist ggf. bei den Bedürfnisformularen vom Verband eine Auswahlmöglichkeit.
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Einwegflaschen die wie oben geschrieben, keine Pfandflaschen sind, muss man sowieso wegwerfen. Leere Konservendosen kann man öfters verwenden, wenn man die Löcher aus der Schussrichtung dreht. Hier aber unbedingt stabile Handschuhe verwenden, es entstehen scharfe Kanten. Oder wenn man hat, gute alte wassergefüllte Luftballons.
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Einweg 0,5L gefüllt und geschlossen reagieren auf Kurzwaffengeschosse sehr gut sichtbar. z.B. in Frankreich sind diese noch pfandfrei.
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@kulli https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html Es ist in der Verordnung eindeutig die Rede von "Gebäude", nicht "Wohnung".
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Deswegen hier der Link zum anderen Thread: