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Thomas St.

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  1. Der voraussichtliche Überlasser hat die Absicht, einen Erlös zu erzielen,und Steven möchte das KK Gewehr vor dem Ofen bewahren, wohin es aber nach dem Willen des bisherigen Besitzers nicht wandern wird, wenn er noch ein paar Euronen dafür erhalten möchte. Ich würde den Besitzer darauf aufmerksam machen, was er da hat, und was eingetragen ist, und wenn ich das kaufen sollte müsste das vorher geregelt sein, z.B. über den Büma. Dann kann der Verkäufer entscheiden, was er tun will. Wenn es mir einigermaßen wichtig wäre, genau dieses Gewehr zu erwerben, dann würde ich den Aufwand auf mich nehmen.
  2. Bisher Chiappa M1-9 mit Serienmäßiger Lochkimme/Balkenkorn. Ist aber mehr so eine Sache von: Kann man machen, muss man aber nicht.
  3. Hat sich jetzt schon jemand geopfert? @P.Lorenz schon die GRA kontaktiert? https://german-rifle-association.de/team/ Oder sind die Leute da rhetorisch zu gut für euch?
  4. Bei dem Kenntnisstand: 2 Jahre warten.
  5. Also rein theoretisch würde es mich auch interessieren, wieso diese .22er Einstecksysteme keine Einstecksysteme gemäß dem von Wauwi zitierten Anhang 2 sein sollen. Dem Wortlaut nach passen sie genau da rein. Zusammen mit Einsteckläufen und Reduzierpatronen. Erlaubnisfrei, aber nur für Besitzer einer passenden "Grundwaffe".
  6. Dann mach ich mal den ersten: Für erlaubnispflichtige Waffen sind neu angeschaffte B-Schränke nicht mehr zulässig, es müsste einer nach der schon genannten Norm EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder aufwärts sein. Außerdem gehe ich bisher davon aus, dass A sowie B Schränke gar nicht mehr gehandelt werden, da es für sie keinen gesetzlichen Bedarf gibt.
  7. @Speedmark Du weißt doch, man gewinnt wenn die anderen keinen Erfahrungsvorsprung haben. Ich würde teilnehmen, wenn nicht gerade da die BM Württemberg wäre.
  8. Wieso denn Kaschi im Einkaufscenter? Die Messermänner sind doch aus ihrer Sicht auch recht erfolgreich. Widerstand = 0, und sogar die Polizei wird ausgepfiffen wenn sie mal einen stoppt.
  9. Auf solche Antis bin ich im erweiterten Freundeskreis o.ä. noch nicht getroffen. Allerhöchstens auf Leute die es wohl nervig fanden, wenn ich Tatsachen gegen ihre Behauptungen anführen konnte. Hast du den Zöllner mal gefragt ob er eine Schusswaffe hat, wenn man sie doch gar nicht braucht?
  10. Was kann man tun, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden? Neben das Einschussloch in der Wand die Cooper-Regeln hängen. In allen anderen Vereinen auch die Cooper-Regeln aushängen, beim Eingang zum eigentlichen Schießstand usw.
  11. Mal von den Details wie Waffengewicht und Eigenpräzision abgesehen, für einen Einsteiger der noch nicht über einen einsetzbaren Waffenbestand verfügt stellt sich doch noch eine weiter Frage, vor allem da auch ein gewisses Budget zur Verfügung steht: Wo bekommt er passende sportkonforme Magazine her, und was kosten die? Wenn ich so google, sind die HK Magazine doppelt so teuer wie AR-15 Magazine. Sollte bei einer Neuanschaffung m.E. auch betrachtet werden. Vor allem da man ja auch 4-5 Magazine braucht.
  12. So wie es aussieht ist es keine Wiederholung: https://german-rifle-association.de/medien-die-neue-lust-am-schiessen/
  13. Man könnte ja wenigstens so weit gehen, dass man eine begründete Ablehnung erhält. Beim sportlichen Weg ist es jedoch so, dass die jeweilige Haben-Will-Liste so individuell ist, dass es schwer ist, das mit 08/15 Listen zu lösen.
  14. Ja, Rote bekommt man nicht hinterher geworfen. Diese Anstrengung wäre aber zielorientierter, wenn es wirklich nur um SigSauer Pistolen geht. Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
  15. Normalerweise fängt man ja so an, dass man gerne eine bestimmte Disziplin schießen möchte, und dafür die erste Pistole braucht. Da nimmt man dann eine die einem passt und für die Disziplin zulässig ist. Mit der ersten Pistole macht man dann so seine Erfahrungen, was man damit noch so schießen kann. Und dabei fällt dann auf, dass man manches damit nicht schießen kann. Und das kann dann das Bedürfnis für die nächste Pistole / Kurzwaffe sein, und so weiter. Wenn man Pistolen von SigSauer in 9mm ansammeln will, könnte man ja über eine Rote nachdenken.
  16. Die Airsoft Glock 17 die Umarex vermarktet, ist nicht schlecht für heimisches Training. Die Kimme sitzt bei meiner nicht sehr fest, da mach ich aber noch was dran.
  17. Sagen wir mal, ein Neumitglied erscheint in den 12 Monaten 20 mal 1 Stunde im Verein, und macht einen friedlichen Eindruck. Kann das jemand vortäuschen? Ich denke ja. Wer im Verein soll sich darum kümmern, hinter eine eventuelle Fassade zu schauen? Und dann nehmen wir an, es gibt gleich einen Schwung Neumitglieder... Sind schon mal welche in dieser Zeit in dieser Hinsicht negativ aufgefallen, dass ein Verein sie erfolgreich an die Luft gesetzt hat? Das "langfristige Interesse zeigen" ist praktisch das, womit man sich das "Privileg" verdient. Mehr ist das nicht. Oder prüft ein Jägerkurs in 3 Wochen den Prüfling auf charakterliche Eignung zum Besitz von Waffen? Das möchte ich bezweifeln. Das funktioniert bisher über die eigentlich neutralen Mechanismen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
  18. Der Anteil derer, die zuerst unauffällig, anständig, und somit waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet sind, dann auf einem der möglichen Wege auch noch ein Bedürfnis vorweisen können, und Waffen erwerben, und später mal etwas anstellen, an der Gesamtheit der Waffenbesitzer in Deutschland ist auch größer 0. Wir alle benutzen unsere Waffen, die einen mehr, die anderen weniger, die Sammler vermutlich am wenigsten. Wenn jemand aufgrund von "Habenwill" eine Waffe kaufen kann, mit allen Voraussetzungen wie jetzt, nur ohne Bedürfnis, und damit einmal im Jahr auf den Stand geht, um eine Schachtel Munition zu verschießen, was ist daran schlecht? Nur weil man ein Bedürfnis nachweisen kann, ist man doch nicht zuverlässiger. Hilf mir mal, wie das deiner Ansicht nach aussehen würde oder könnte, wenn die Voraussetzung des Bedürfnisses wegfallen würde, so wie in einigen unserer Nachbarländer?
  19. Vielleicht hat sich das Interesse auch schnell wieder woanders hin verlagert.
  20. Freiheitlich wäre es, wenn unbescholtene sachkundige Bürger Schusswaffen besitzen dürften, ohne eine Begründung für die Bürokratie. Ob sie diese des organisierten Sammelns wegen, für sportliche Zwecke, für die Jagd, oder wegen des Habenwollens erwerben, sollte dann egal sein. In so einer Freiheit leben wir aber nicht. Wir haben ein Bedürfnisprinzip. So lange das so ist, werden sich diejenigen, die z.B. einen Revolver nur so haben wollen, über die Jagd oder das Sportschießen ein Bedürfnis besorgen, und wenig weiteres unternehmen, das über das Notwendige hinaus geht. Wenn die Verbände sich nicht um Bedürfniskram kümmern müssten, sondern rein um den Sport, und sich vielleicht auch nicht die Sportordnung immer genehmigen lassen müssten, wäre das auch für den Sport einen Zugewinn. So könnten leichter international betriebene Disziplinen auch hier geschossen werden. Sachliche Verbote im Schießsport wären doch genug. Schön wär's...
  21. Das "Argument", das @Faust gehört hat, ist lediglich eine Behauptung. Ich behaupte im Gegenteil, wenn beide legal bewaffnet sind, geht ein Konflikt friedlicher von statten, weil beide nicht an einer Eskalation interessiert sind.
  22. Das soll ein Außenstehender verstehen, 3 verschiedene Gesetze für Dinge die Bumm machen. Zumal der Sprengstoff auch NC- oder Schwarzpulver sein könnte, das lässt der Bericht offen.
  23. Hallo Gustav, bezogen auf den von dir zitierten Passus über die persönliche Eignung würde ich sagen, dass das auf dich nicht zutreffen kann, weil du als Waffenbesitzer nicht mit Drogen in Kontakt kamst. Zuerst kam dein Extasy-Konsum, dann sowieso eine MPU, seitdem hast du deinen Ausführungen nach eine weiße Weste. Die Eignung müsste ja mit der MPU schon wiederhergestellt sein, falls man diese nach dieser Zeit überhaupt noch für die Gegenwart bezweifeln kann. Aus dieser logischen Sicht heraus möchte ich dich dahingehend beruhigen. Ich kann dir aber mitteilen, dass man mitunter trotzdem mit gemischten Gefühlen auf eine waffenrechtliche Erlaubnis wartet, selbst wenn es keinen Grund für eine Ablehnung gibt. Und falls doch was sein sollte, wie P22 schrieb, Fachanwalt einschalten. Das Waffengesetz in Deutschland ist sehr verzwickt, und da sollte im Falle eines Falles einer ran der sich auskennt. Könnte mir vorstellen dass die Schützenverbände da Kontaktdaten haben. Aber hoffen wir mal dass es nicht soweit kommt. Ansonsten Gut Schuss und beste Grüße Thomas St.
  24. Nach unserem momentanen WaffG wären das genannte Kurzwaffen.
  25. Habe es in der Ausschreibung gefunden. Mindestens 30min vorher vormittags und 60min nachmittags anmelden.
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