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Thomas St.

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Alle Inhalte von Thomas St.

  1. Cos phi stellt man normalerweise nicht ein, sondern das ergibt sich aus den angeschlossenen Verbrauchern. Dass dein Wechselrichter das so gut kompensieren kann, bezweifle ich. Cos Phi ist das Verhältnis von Schein und Wirkleistung. Wenn du klassische Trafos oder Motoren als Verbraucher dabei hast, geht der Wert runter, mit Kondensatoren kann man das kompensieren. Bei großen Verbrauchern, z.B. Industrie, muss kompensiert werden, sonst belastet die Scheinleistung die Leitungen, während nur die Wirkleistung bezahlt wird.
  2. @Cannon Balls du schriebst, die Raketenangriffe nahmen deutlich zu. Gab es noch andere Karikaturen o.ä. die für die restlichen Raketenangriffe die Ursache waren? Ich will damit darauf hinaus, dass man in derart kulturell unterentwickelten Ländern nicht mit Vernunft rechnen darf, wenn man schon als Besatzer da ist. Die hätten auch einen anderen Grund gefunden.
  3. @ACR meine Beteiligung hier hat nichts mit meiner Funktion als Moderator zu tun. Du bringst aus meiner Sicht genau die richtigen Beispiele. Eine Privatperson verbrennt einen Koran, oder eine Flagg, das ist für mich genau so eine Meinungsäußerung wie über Sinn und Unsinn einer Regenbogenflagge zu diskutieren. Als Reaktion darauf wird eine Botschaft des Landes angegriffen, in dem z.B. die Verbrennung des einen Korans als Meinungsäußerung eines einzelnen stattfand, demgegenüber wird ein Diskussionsgegner mangels Argumenten o.ä. mit der Schusswaffe niedergestreckt. Beides vollkommen unverhältnismäßige Reaktionen von Menschen die eine Meinung wie einen Angriff gegen die eigene Existenz werten.
  4. @ACR Dein Vergleich zwischen der Verbrennung eines Buchs und der Tötung eines Menschen erscheint mir etwas schwierig. Wen macht man mundtot wenn man ein Buch verbrennt, gerade wenn es ein sehr verbreitetes ist?
  5. Hartes Vollmaterial lediglich verkupfert hört sich technisch interessant an, wenn man es durch einen gezogenen Lauf treibt.
  6. Die Waffenrechtliche Grundlage wurde zitiert, und der Threadstarter weiß jetzt dass er die Munition 6 Monate nach Austragung der Waffe an einen berechtigten abgegeben haben muss. Damit sollte das Thema geklärt sein.
  7. @Proud NRA Member Die Besitzer haben den Zutritt zu gestatten. Also eine Pflicht zur Freiwilligkeit. aber kein Zwang...
  8. Ehrlich gesagt ist das Erlassen von Gesetzen aufgrund von Empfindungen einer Mehrheit für mich keine Option im Sinne der FDGO. Siehe auch Verhältnismäßigkeit: https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/verhaeltnismaessigkeit/verhaeltnismaessigkeit_node.html#:~:text=Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,ihn zu fördern (Geeignetheit).
  9. @BlackFly der Knackpunkt ist doch aber schon, welche Gesetze darf eine Legislative erlassen? Alle wofür sie eine Mehrheit findet? Eigentlich sollte unser GG da Grenzen ziehen. Aber, ich zitiere aus Art. 13: (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden. Manche Grundrechte sind also kein Hindernis für die Gesetzgebung. Zudem ist es halt schwer zu belegen, dass die Aufbewahrungskontrolle etwas bringt. Oder wieviel Unfälle passierten davor mit herumliegenden Waffen? Die bekannt gewordenen Straftaten mit nicht ordungsgemäß gelagerten Waffen waren ja durchweg Vorsatz. Und ob da eine andere Aufbewahrung geholfen hätte?
  10. https://www.google.com/maps/d/u/0/embed?mid=1jeN9vjzfBZQlP9PqbJP7RdpptLh41sCj&entry=yt&entry=yt&entry=yt&ll=47.0169621283582%2C13.081615409048085&z=7
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  11. Thomas St.

    Waffensprengung

    Die .44mag hat ja auch 20% mehr Durchmesser als die .357mag. Somit bei angenommen gleichem Druck 20% mehr Kraft auf die Trommelwandung. Kann schon verstehen wieso da der max. Druck etwas niedriger ist.
  12. Solche Vorwürfe sollten mit dem Betroffenen und wenn eine Gefährdung von Mitmenschen naheliegt mit der Behörde geklärt werden, nicht in einem Internetforum. Ansonsten hat @lrn das Richtige geschrieben: Bevor hier vielleicht noch Unterstellungen gegen den Bekannten oder den Threadstarter aufkommen, ist bis auf weiteres zu.
  13. Die angezeigten "großen" Magazine sind der Behörde ja nun bekannt, daher nicht so einfach wie es bei der illegalen Klientel üblicherweise ist. Aber ich sehe das wie @schopy
  14. @GKLDRangemaster ich gebe dir Recht, jedoch wäre es wohltuend gewesen, wenn ihm das einer gleich um die Ohren gehauen hätte.
  15. Selten so einen Schwachsinn gelesen. Vielleicht klappts beim nächsten Mal. Dieser Thread ist jetzt zu. Und @gipflzipfla Rot ist für moderative Hinweise reserviert.
  16. Ist doch eigentlich ganz einfach. Die Halbautomaten der Sportschützen sind einzeln aufgrund von Bedürfnisbescheinigungen genehmigt worden. In diesen Bedürfnisbescheinigungen steht drin, warum. Und wenn er das nicht versteht dann bestätigt das nur wieder die These vom rückgratlosen Minderbemittelten.
  17. Bei mir im Landkreis finden die Aufbewahrungskontrollen mittlerweile wohl hauptsächlich Samstags statt.
  18. Die Nachricht ist über ein Jahr alt, es gibt schon Diskussionsfäden die verlinkt sind, dieser Thread ist erstmal zu.
  19. Der Jäger der gleichzeitig Sportschütze ist, bewegt sich als Person ja aber nicht außerhalb seines jeweiligen Bedürfnisses, wenn er einer von beiden Tätigkeiten nachgeht. Anders als ein SpoSchü der mit seiner Waffe ein Tier tötet. Tierschutzrechtlich war das anscheinend i.O., aber seine Waffe zum Tierhalter zu transportieren und dort zu benutzen war halt waffenrechtlich nicht erlaubt. Ich vergleiche es mal mit Wachschutz innerhalb von Geschäftsräumen einer anderen Person, da kann ein SpoSchü auch nicht seine Waffe mitbringen.
  20. @fw114 wird deine Videoüberwachung aufgezeichnet? In Schleife oder auf Dauer?
  21. Hier wird nichts konstruktives mehr kommen, auf den Konsultation eines Fachanwalts wurde hingewiesen. Der Thread ist jetzt zu.
  22. Du willst nachweisen, dass diese tschechische Druckluftpistole in der DDR vor dem 2. April 1991 hergestellt worden ist? Denk mal drüber nach... Oder willst du nachweisen dass sie vor 1970 hergestellt wurde? http://www.vzduchovka.cz/prehled/88900/88900_en.html Sieht nicht gut aus für dich, bzw. deinen Bekannten. Ergänzung: Wenn noch mehr auf der Kippe steht, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
  23. Genau. Das WaffG ist Bundesrecht. Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden. Innerhalb der Grenzen des WaffG dieses umzusetzen ist wieder etwas anderes. Und wenn man es mit ihm gut meint, könnte man sagen dass Herr Mäurer es nun umsetzen möchte, womit er implizieren würde, dass das bisher nicht geschehen ist.
  24. Heißt das Mäurer nimmt sich vor, das Gesetz umzusetzen, was in Hamburg nicht geschehen ist, oder verordnet er Regeln die nicht im WaffG stehen, und geht damit gegen den Föderalismus vor?
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