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Thomas St.

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  1. Wenn der Stand nur 7.5J mit F zulässt, dann geht das logischerweise nicht.
  2. @UA-TPG1 läuft einem wahrscheinlich selten über den Weg, aber hier ist das Baujahr vor 1970 der ausschlaggebende Fakt. Siehe Anlage 2 zum WaffG.
  3. Auf der anderen Seite: Was spricht dagegen, nach dem letzten Schuss das Luftgewehr entspannt zu lassen?
  4. @Mausebaer Beurteile mal, ob ein Laie den Gesamteindruck einer VA Kriegwaffe gegeben sieht. Also einer der sowas noch nie selbst gesehen hat.
  5. @Cannon Balls Gästeschießen DVag? Ist da die Welt noch nicht untergegangen? Bei uns waren RAG Schießen mit Förderern auf StOSchAnl schon heikel.
  6. 2014 in BW war das auch Stand der Ausbildung. Ich fand es auch befremdlich.
  7. Bei Drehscheiben lässt sich leichter sagen, ob einer noch in der Zeit war. Wenn ein Verein einen SPS- oder Elektrotechniker hat, kann der schon eine Steuerung aufbauen. Hat aber nicht jeder.
  8. Da das mit den verbotenen 30ern und BKA Ausnahmegenehmigung noch ein neues Feld ist, probiers doch und berichte. Und viel Erfolg bei der Jägerprüfung.
  9. Verstehe ich da was falsch, oder fällt das unter Und nur weil das Teil "verbraucht" ist, ist es m.E. nicht deaktiviert.
  10. Für eure Diskussion über Sachkunde von Soldaten und Dienstgrade sowie DZE wenn nötig bitte einen Thread woanders eröffnen oder privat ausdiskutieren, danke.
  11. Vom "Kaliber" abgesehen, Disziplin fehlt, Bestätigung des Vereins über Mitgliedschaft und vorhandenen Schießstand auch. Wenn man dem Link von @gunvlog folgt, kommt man zum Download des Antrags, der vier Seiten umfasst, und auf Seite 3 ist das Prozedere beschrieben.
  12. Also Verschärfen damit es keine Gründe für die vorangegangenen Verschärfungen gibt. Von der Logik her könntest du Politiker sein.
  13. Waffengegner gibt es nicht. Die, die man üblicherweise damit meint, wollen nur keine Waffen in den Händen der Mitmenschen. Polizei und Militär sind wiederum ok, weil man sich auf deren Seite sieht, bis man sich dort nicht mehr sieht.
  14. 1. Ich denke auch, wer den KWS bekommen hat, ist auch zuverlässig genug für eine WBK. 2. Das "Zeugnis über die geistige Eignung" (§6 Absatz 3) gilt nicht für Kleinkaliberwaffen (.22l.r. / .22lfB). Damit sind auch interessante schießsportliche Disziplinen möglich, wenn dir das zu stressig ist. "Freie Pistole", klassische SpoPi, Fallplatte mit Pistole, Halbautomat oder Unterhebelrepetierer, usw. Was schießt du üblicherweise im Verein?
  15. @sealord37 das war keine Kritik an dir, sondern bezog sich nur auf den letzten Satz.
  16. Das ist dann halt wieder die alte Diskussion. Ein Bekannter von mir hat es mal gut auf den Punkt gebracht: Wenn wir darüber diskutieren was man braucht und was nicht, sind wir schon im Sozialismus. Willst du das? (sinngemäß wiedergegeben) Besser kann man es nicht ausdrücken.
  17. Eigentlich müsste es trivial sein, da man ja jederzeit selbst eine Zieloptik wechseln oder abnehmen kann. Dennoch könnte man sich folgende Situation vorstellen: Antragsteller beantragt Waffe für Disziplin X mit bestimmter Optik, um einen Voreintrag zu bekommen. Dann kauft er entsprechend dem Voreintrag eine beliebige Waffe mit anderer Visierung. Als nächstes beantragt er die nächste Waffe wieder für Disziplin X weil die erste ja nun eine andere Visierung hat. Und so weiter... Hat nun irgend jemand etwas falsch gemacht? Das zeigt im wesentlichen wieder die Schwachstellen des Bedürfnisprinzips auf, kann aber auf jeden Fall dem Antragsteller auf die Füße fallen, wenn genug Willen dahinter ist.
  18. Wenn du das zeitnah mit der richtigen Optik in Ordnung bringst, kann dir wohl keiner an den Karren fahren, was ich auch z.B. bei einer beantragten Kurzwaffe mit Optik so sehen würde. Oder du beantragst halt gleich auf die passende Disziplin 3420 oder 3123.
  19. @raze4711 Wobei man ergänzen kann, dass Erdgas auch unter Druck flüssig wird, ohne es so weit abzukühlen. Nur halt nicht bei den vorliegenden Drücken.
  20. Damit sich alle mal abkühlen können, ist die Diskussion hier zu.
  21. Bei meiner Grundausbildung hatten wir einen im Zug, der hat so gut wie nie das G3 entladen bekommen, war aber nur Platzmun. Nach der Grundi hat er woanders seinen Dienst geleistet. Bevor ich mit dem Wache geschoben hätte, wäre ich desertiert.
  22. Mit Wikipedia kann man immer noch jedes Niveau unterbieten. https://wikihausen.de/
  23. Ja, denn Schusswaffen werden ja üblicherweise auf legalem Wege importiert oder exportiert, und landen erst dann auf dem Schwarzmarkt. Und die unregistrierten Waffen gibt es per EU Definition in der Kategorie D. Ist das Absicht oder Unfähigkeit?
  24. Ich mach hier mal zu, Munition, auch Kartuschenmunition für erlaubnispflichtige Feuerwaffen ist erlaubnispflichtig. Besitz ohne Erlaubnis ist strafbar. In der Vergangenheit gab es schon Zeiträume in denen die straffreie Abgabe geregelt war. Das gibt es m.W. momentan nicht. Also immer Vorsicht walten lassen, was man in Besitz nimmt (tatsächliche Gewalt darüber erlangt.)
  25. Wenn man in die Verbotsliste in Anlage 2 zum WaffG schaut, steht da folgendes: Wenn du eine Lampe mit einem Picatinny Adapter kombinierst, hast du genau das. Wenn jemand einen Molotow-Cocktail herstellt, macht er dies ja auch aus legalen Einzelkomponenten. Nur mal so von der Logik her.
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