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knight

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  1. Tertium non datur? Ich habe mein Posting oben editiert und um eine wichtige Feinheit ergänzt (für diejenigen, welche die alte Version schon gelesen haben).
  2. Ich würde jetzt auch nicht jedes Wort, dass hier in der Hitze abgegeben wurde, auf die Goldwaage legen. Etwas Ruhe, etwas Durchatmen und dann bewerten ist auch nicht verkehrt.
  3. Das wird dir jetzt nur begrenzt helfen, weil ich das Urteil nicht schriftlich habe und das von dir gefragte auch nur von hier und dort zusammenfassen kann. Ich hoffe, es hilft dir/euch zumindest etwas weiter: "verbotener Gegenstand" => war eine misglückte Ausdrucksweise und hat nichts mit den verbotenen Gegenständen des WaffG zu tun. Vergesst diese Wortwahl. Das Urteil aus Münster wurde abgeändert. Das bedeutet, es ist jetzt final, geht nicht zurück nach Münster und wird dort auch nicht neu verhandelt. Es bleibt so, wie es mit den Änderungen jetzt aussieht. Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird. Über eine abenteuerliche Argumentationskette inkl. Verweise aufs Völkerrecht (vermutlich Berner Konvention) wird entschieden, dass das sachlichen Verbot des §19 Bundesjagdgesetz "mehr als 2 Schuss aufnehmen kann" auch dann erfüllt ist, wenn man das Magazin so wechseln kann, dass man ein 2-Schuss-Magazin rausnimmt und ein mehr-als-2-Schuss-Magazin rein steckt. Jedenfalls, wenn man das kann. Damit wird grundsätzlich das [edit: vereinfachte] Bedürfnis für Halbautomaten für Jäger verneint, wenn es möglich ist ein Magazin rein zu stecken, dass mehr als 2 Schuss aufnehmen kann. Inhaltlich kommentiere ich das jetzt nicht, da sind wir uns eh einig. bye knight Edit: Ich habe "vereinfachte" hinzugefügt. Es gibt natürlich noch andere Wege, das Bedürfnis nachzuweisen. Hier sehe ich auch einen Weg, das von oben zu kitten.
  4. Hänsel und Gretel ist ist sowieso nur eine erfundene Geschichte. Das Hexenhaus wurde im Spessart gefunden. Die Spurenlage zeigt ein ganz anderes Bild, als das was die Geb. Grimm uns glauben machen wollen. http://www.amazon.de/Wahrheit-über-Hänsel-Gretel-Universal-Bibliothek/dp/3150184959 bye knight
  5. Ohne das Urteil gelesen zu haben möchte ich mich mit Reparaturvorschlägen zurück halten, rege aber an, den §8 nicht zu vergessen. Wenn man sich das Urteil aus Münster anschaut, dann war das ja ein Erfolg auf ganzer Linie. Das ist so wie wir das hier fast vollständig sehen. Insofern halte ich es nicht für korrekt, den Klägern nun die Schuld für das Urteil aus Leipzig in die Schuhe zu schieben. Wir haben über 40 Jahre gelebte Rechtspraxis, was die Halbautomaten und die 2-Schuss-Begrenzung angeht. In dieser Zeit gab es nie eine wesentliche Änderung an den Bestimmungen hierzu, obwohl wir mehrere, teils recht große, Änderungen am Waffenrecht selbst hatten. Bei mehreren Hunderttausend Jägern und mehreren Dutzend Jahren Praxis kann man da nicht sagen, dem Gesetzgeber sei diese Praxis nicht bekannt gewesen. Wenn er das anders gewollt hätte, hätte es wahrlich genug Gelegenheit gegeben, hier nachzubessern. Hat er aber nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen Willen des Gesetzgebers ins Gesetz hineininterpretieren will, der etwas völlig anderes bedeutet, als 40 Jahre gelebte und vom Gesetzgeber akzeptierte Realität, ist mir schleierhaft. Da sehe ich den Fehler aber ganz viel deutlicher beim Gericht, als bei den Klägern. Ohnehin wundere ich mich immer, warum Gerichte wie im Literaturseminar den ominösen Willen des Gesetzgebers aus Zitatesammlungen und Nachschlagewerken erforschen. Sie könnten ihn doch ganz einfach fragen... Vielleicht nicht gerade jedes Amtsgericht, aber bei Grundsatzentscheidungen dieser Art wäre das doch viel einfacher und am Ende klarer. bye knight
  6. Ich tippe mal darauf, dass an irgendeiner Stelle sachliche Verbote aus dem Bundesjagdgesetz zu verbotenen Waffen nach dem Waffengesetz vermengt worden sind. Wo, an welcher Stelle und von wem wird man erst wissen, wenn der Text da ist. bye knight
  7. Ich glaube in der Sache sind wir der gleichen Ansicht. Ob das jetzt formal ein "Antrag zurückziehen" ist, spielt für mich jedenfalls keine Rolle. Im Ergebnis ist es das. Sie tut so, als ob der Antragssteller kein Interesse mehr an seinem Antrag habe.
  8. Da sich die Diskussion ja dann nur noch um "nichts" drehen kann ist hier dann zu.
  9. Mich würde ja schon mal die Rechtsgrundlage interessieren, wonach die Behörde einseitig im Namen des Antragsstellers dessen Antrag zurückziehen kann. Das ist doch absurd. bye knight
  10. Dass die davon abraten ist eine Sache. Dass sie den Antrag damit aber "als erledigt" ansehen und offensichtlich nicht weiter bearbeiten, ist ein echter Skandal.
  11. Erfahrungsgemäß heißt das in Qualitätsjournalistensprech dann so: bye knight
  12. Hat sich Heiko Maas schon geäußert? Hat schon jemand seinen Pressesprecher klatschen gehört? bye knight
  13. Kannst du hierzu bitte etwas mehr berichten? Gerne auch per PM. Danke! bye knight
  14. Darf man ja auch Sieh' es positiv. Je mehr Leute den KWS haben, umso besser. bye knight
  15. knight

    SIG Sauer Web ?

    Klickt mal auf Händlersuche, dann Deutschland, dann Hessen
  16. Danke für den Hinweis. Das hat mir den Artikel erspart. Nach dem Namen war für mich Ende. Ich würde das eher anders sehen: Warum schlafen da die Verbände und schaffen es nicht, ähnliche Artikel mit unserer Darstellung zu lancieren? bye knight
  17. Echte Mun in einer Waffe auf einer Messe, wo jeder mal dran rumgrabbeln will???? Nnnnneeeeee......
  18. knight

    Heute im Ersten

    Wenn man sich die Aufmachung anschaut und dabei auch mal darauf achtet, wann welche Art von Musik eingeblendet wird, dann ist schon klar, was die Agenda ist. Und dann geht man noch davon aus, dass wir kein Sonderfall sind sondern dass dies oft oder sehr oft so gemacht wird. Dann ist der Mehrwert dieser Sendung exakt 0. Also beherzigt man Peter Lustigs Rat: abschalten bye knight
  19. Meine Erfahrungen sind nicht so weitgehend. Aber so aus dem was ich kenne: In Staatsbetrieben passiert nichts, was nicht irgendwo geregelt ist. Das heißt umgekehrt, dass etwas, was nicht geregelt ist, eben auch nicht passiert. Oder dass die Regelung halt erst geschaffen werden muss. Und für das Schaffen dieser Regelung, da holt man gaaanz weit aus und es dürfen da Leute mitsprechen, die nie auch nur einen Euro (nicht persönlich eher kostenstellenmäßig) von dem Aufwand, den sie da in die Regelung rein schreiben, tragen müssen. Eher lassen die es komplett gegen die Wand fahren, als dass die vom geregelten Prozess abweichen. Leider ist das etwas, was durch die zunehmende Regulierung der Wirtschaft von den Behörden mehr und mehr in die Wirtschaft transportiert wird. Auch da ist es mitlerweile so, dass man für alles und nichts erst mal ein Formular braucht. Da sind kleinere und mittlere Unternehmen, idealerweise noch vom Eigentümer geführt, deutlich im Vorteil. Denen erklärst du, was du willst und wo der Sinn darin liegt. Und wenn er die Idee gut findet und Möglichkeiten der Umsetzung sieht (muss ja auch von den Resourcen gehen), dann kannst du morgen loslegen. Ab dann steckt der Chef mit eigenem Geld im Risiko und dann kriegt man Förderung, aber auch Forderung. Wobei es auch in der Privatwirtschaft viel Misswirtschaft gibt. Da hängt man das nur nicht so an die große Glocke. Da könnte ich auch viele viele Geschichten erzählen. Weil hier so viel auf Berater geschimpft wurde vielleicht mal eine: Eine Firma führt ein Projekt in der Größenordnung von über 300 Mio Dollar durch. Das Beratungsunternehmen unterstützt den Projektleiter in der Projektleitung. Da sitzen dann auch mal Leute von einem Kaliber dabei, die sowas öfter machen und nicht zum ersten Mal. Diese Erfahrung kauft man sich damit eben ein. Der Berater hat sich bei mir mal bei einem Bier so richtig ausgekotzt. Denen wurde vom Projektleiter verboten ein Projektcontrolling aufzusetzen! Da stehen 300 Mio. Dollar im Raum und das Projekt ist im Blindflug, weil es nicht weiß wo es steht und wie es reagieren soll. Da braucht es nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass hier heftige Risiken entstehen. Dem Berater(!) war völlig klar: Am Ende bezahlen das die kleinen Leute mit ihrem Job. Und as hat ihn richtig fertig gemacht. Wie gesagt, ich habe das Gespräch selbst mitgemacht. Als Berater kann man da nur die Risiken aufzeigen und Nachweise darüber vorhalten, dass man rechtzeitig gewarnt hat oder den Auftrag zurückgeben. Insofern kann man leicht über Mummert und Co schimpfen. Andererseits: So lange man nicht weiß, was genau deren Auftrag war und was genau deren Arbeitsergebnis war wird man einer Bewertung nur anhand der Umsetzung eben nicht gerecht. Das muss ja nicht das gleiche sein, wie die Empfehlung (kann schon sein, muss nicht sein). bye knight
  20. Ok, Danke für die Erklärung. Ich fasse das mal zu sammen: Was das WaffG in der Realität angeht, ist diese Fiktion sehr fiktiv. bye knight
  21. Update: http://www.welt.de/politik/ausland/article152785477/Polizei-in-Paris-ruestet-mit-G36-Sturmgewehren-auf.html bye knight
  22. Dem Behördenmitarbeiter kann man denke ich keinen Vorwurf machen. Der ist selbst bloß Opfer. Diejenigen, die die Abfrage zentralisiert haben (ohne Not!) aber der Abteilung nicht die Manpower gegeben haben, das auch zu erledigen, ja denen kann man einen Vorwurf machen. Und denjenigen, die solche Stilblüten wie einen Kinderwaffenschein eingeführt haben oder ihn heute noch gut finden, denen kann man auch einen Vorwurf machen. Es ging früher auch ohne. Würde es heute auch gehen. Dann bräuchte man auch keine Bearbeitungszeit. Genauso könnte man auch bei den normalen WBKs einiges an unnützem Antragsgehabe einsparen. Wer eine Waffe durch eine kalibergleiche ersetzen will, steht hinterher genauso da wie vorher. Was soll da ein Antrag inkl. Überprüfung und Bedürfnis nutzen? Wenn ein Sportschütze sowieso ein Grundkontingent von 2 Kurzwaffen und 3 halbautomatischen Langwaffen hat, dann gebt die Voreinträge dafür doch vereinfacht raus. Vielleicht gibt es auch einen Weg, das sinnvoll auf die gelbe WBK zu packen. Was für einen Sinn soll hier eine Bedürfnisprüfung machen? Das Bedürfnis kriegt er doch sowieso. Wenn jemand eine WBK hat, wird er sowieso alle drei Jahre überprüft. Wenn er nichts beantragt, hat er Waffen zu Hause und wird nur alle drei Jahre überprüft. Wo soll der Sicherheitsgewinn sein, wenn er bei einem Waffenkauf zwischendrin nun unbedingt sicherheitsüberprüft werden muss? Da könnte man mal einiges hinterfragen, ob denn dieser ganze Aufwand überhaupt getrieben werden muss und was es wirklich bringt. Und dann kommt man am Ende eh zu dem Schluss: "Ok, du bist Sportschütze (Jäger). Alles klar. Hier ist dein Erwerbsschein. Damit kannste dir kaufen, was du für richtig hälst. Ich will nur noch wissen, was du wann von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Viel Spaß bei deinem Hobby!" Die Überprüfung alle drei Jahre im Hintergrund stört dann ja nicht. bye knight
  23. Was heißt das nun konkret? Kann man das nun aufs Waffengesetz anwenden oder nicht? So wie ich das verstehe, gibt es keine ausdrückliche Anwendung und daher kann man das nur über eine allgemeine Auffangregelung anwenden, die aber dann eben auch greifen würde. Korrekt? Und was bedeutet es, wenn man einen fiktiven VA hat? Wenn die drei Monate über die allgemeine Auffangregelung rum sind, ist dann der Antrag fiktiv genehmigt und wird eine reale WBK ausgehändigt (oder nur eine fiktive)? bye knight
  24. Kann das mal bitte einer auf deutsch übersetzen? https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktiver_Verwaltungsakt bye knight
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