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knight

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  1. Von Verbot nach WaffG ist ja auch keine Rede. Es geht um das sachliche Verbot nach Jagdgesetz. Das wirkt dann auf den vereinfachten Erwerb nach WaffG.
  2. Mal eine grundsätzliche Frage an die Rechtsgelehrten: So ein Urteil besteht ja immer aus dem Urteil und der Begründung. Welcher Teil davon entfalltet welche Wirkung? Ich denke mir das so, dass im Urteil wohl nicht über den Streitgegenstand hinaus entschieden wird. Das ist hier die dämliche 2-Schuss-Eintragung. Da kann das Gericht sagen die bleibt oder die kommt raus. Es kann ja nicht über Sachen urteilen, über die nicht gestritten wurde - oder doch? Daher ist möglicher Weise die eigentliche Sprengkraft in der Begründung. Aber welche Wirkung entfaltet die Begründung? Ob Aluhut oder nicht? Was soll das? Wenn FG hier postet, dann hat das für mich Gewicht. Aprilscherze klingen anders. Und ob es einen vernünftigen Grund dafür gibt, warum die Prozessbeteiligten das Urteil nicht selbst veröffentlichen wollen, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn sie so entscheiden, dann ist das so. Punkt. Das Bundesverfassungsgericht ist eben keine übergeordnete Gerechtigkeitsinstanz. Ich sehe mehrere Wege, das zu kitten, aber das wird im Detail von dem Abhängen, was eben im Urteil drin steht. Zu Das Problem ist hier das rote "und". Wenn die Linie sein sollte, dass ein Halbautomat, der theoretisch ein größer-zwei-Schuss-Magazin aufnehmen kann, nicht unter 2. fällt, dann reicht es nicht, wenn er unter 1. fällt. Es ist ja nicht so, dass man dann nicht weiter ein Bedürfnis geltend machen könnte. Aber dann über Voreintrag und nicht mehr mit bedürfnisfreiem Erwerb auf Jagdschein. Und selbst das wird das Problem nur teilweise lösen. bye knight
  3. Kann schon sein, ist aber eben nicht so gekommen. Woher weißt du, dass er nichts weiteres dazu weiß? Ich glaube eher, dass er sehr viel mehr dazu weiß. bye knight
  4. Das mag deine Analyse sein. Meine sieht anders aus. FG wird sich nicht ohne Grund so drastisch eindeutig äußern. Demnach gibt es eine Grundlage dafür und einige kennen sie. Wenn sie die nicht weitergeben, ist die Erklärung, dass die Prozessbeteiligten das nicht wollen, zumindest mal die beste, die bisher genannt wurde. Warum sie das nicht wollen, ist eine ganz andere Frage. Möglicher Weise will man sich jetzt auch erst mal gründlich auf die nächsten Schritte vorbereiten. Wenn so viel auf dem Spiel steht, sollte man das auch besser tun. Vielleicht gibt es enge Fristen, die zu beachten sind? Ich weiß es ja auch nicht. bye knight
  5. Tertium non datur? Ich habe mein Posting oben editiert und um eine wichtige Feinheit ergänzt (für diejenigen, welche die alte Version schon gelesen haben).
  6. Ich würde jetzt auch nicht jedes Wort, dass hier in der Hitze abgegeben wurde, auf die Goldwaage legen. Etwas Ruhe, etwas Durchatmen und dann bewerten ist auch nicht verkehrt.
  7. Das wird dir jetzt nur begrenzt helfen, weil ich das Urteil nicht schriftlich habe und das von dir gefragte auch nur von hier und dort zusammenfassen kann. Ich hoffe, es hilft dir/euch zumindest etwas weiter: "verbotener Gegenstand" => war eine misglückte Ausdrucksweise und hat nichts mit den verbotenen Gegenständen des WaffG zu tun. Vergesst diese Wortwahl. Das Urteil aus Münster wurde abgeändert. Das bedeutet, es ist jetzt final, geht nicht zurück nach Münster und wird dort auch nicht neu verhandelt. Es bleibt so, wie es mit den Änderungen jetzt aussieht. Das Urteil iegt nur wenigen vor und die haben es nur bekommen unter der Zusicherung, es nicht weiter zu geben. Das ist kein Wunsch des Gerichtes sondern der Prozessbeteiligten. Die große Masse wird warten müssen, bis es vom Gericht (oder Presse oder ...) veröffentlicht wird. Über eine abenteuerliche Argumentationskette inkl. Verweise aufs Völkerrecht (vermutlich Berner Konvention) wird entschieden, dass das sachlichen Verbot des §19 Bundesjagdgesetz "mehr als 2 Schuss aufnehmen kann" auch dann erfüllt ist, wenn man das Magazin so wechseln kann, dass man ein 2-Schuss-Magazin rausnimmt und ein mehr-als-2-Schuss-Magazin rein steckt. Jedenfalls, wenn man das kann. Damit wird grundsätzlich das [edit: vereinfachte] Bedürfnis für Halbautomaten für Jäger verneint, wenn es möglich ist ein Magazin rein zu stecken, dass mehr als 2 Schuss aufnehmen kann. Inhaltlich kommentiere ich das jetzt nicht, da sind wir uns eh einig. bye knight Edit: Ich habe "vereinfachte" hinzugefügt. Es gibt natürlich noch andere Wege, das Bedürfnis nachzuweisen. Hier sehe ich auch einen Weg, das von oben zu kitten.
  8. Ohne das Urteil gelesen zu haben möchte ich mich mit Reparaturvorschlägen zurück halten, rege aber an, den §8 nicht zu vergessen. Wenn man sich das Urteil aus Münster anschaut, dann war das ja ein Erfolg auf ganzer Linie. Das ist so wie wir das hier fast vollständig sehen. Insofern halte ich es nicht für korrekt, den Klägern nun die Schuld für das Urteil aus Leipzig in die Schuhe zu schieben. Wir haben über 40 Jahre gelebte Rechtspraxis, was die Halbautomaten und die 2-Schuss-Begrenzung angeht. In dieser Zeit gab es nie eine wesentliche Änderung an den Bestimmungen hierzu, obwohl wir mehrere, teils recht große, Änderungen am Waffenrecht selbst hatten. Bei mehreren Hunderttausend Jägern und mehreren Dutzend Jahren Praxis kann man da nicht sagen, dem Gesetzgeber sei diese Praxis nicht bekannt gewesen. Wenn er das anders gewollt hätte, hätte es wahrlich genug Gelegenheit gegeben, hier nachzubessern. Hat er aber nicht. Wie man vor diesem Hintergrund einen Willen des Gesetzgebers ins Gesetz hineininterpretieren will, der etwas völlig anderes bedeutet, als 40 Jahre gelebte und vom Gesetzgeber akzeptierte Realität, ist mir schleierhaft. Da sehe ich den Fehler aber ganz viel deutlicher beim Gericht, als bei den Klägern. Ohnehin wundere ich mich immer, warum Gerichte wie im Literaturseminar den ominösen Willen des Gesetzgebers aus Zitatesammlungen und Nachschlagewerken erforschen. Sie könnten ihn doch ganz einfach fragen... Vielleicht nicht gerade jedes Amtsgericht, aber bei Grundsatzentscheidungen dieser Art wäre das doch viel einfacher und am Ende klarer. bye knight
  9. Ich tippe mal darauf, dass an irgendeiner Stelle sachliche Verbote aus dem Bundesjagdgesetz zu verbotenen Waffen nach dem Waffengesetz vermengt worden sind. Wo, an welcher Stelle und von wem wird man erst wissen, wenn der Text da ist. bye knight
  10. knight

    SIG Sauer Web ?

    Klickt mal auf Händlersuche, dann Deutschland, dann Hessen
  11. Update: http://www.welt.de/politik/ausland/article152785477/Polizei-in-Paris-ruestet-mit-G36-Sturmgewehren-auf.html bye knight
  12. Eben. Es bringt ja nichts jetzt in einen Krieg einzusteigen. Ich würde ihm schreiben, dass es da wohl ein Misverständnis gab, dass daraus ein schlechter Start entstanden sei, dass ich seine Position als Bindeglied verstanden hätte, dass ich diese Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen möchte, dass ich davon ausgehe, dass diese Dienstleistung frei von Voruteilen erbracht wird, dass ich ihn gegoogelt hätte, um mich auf das Gespräch vorzubereiten (je nach Vorkenntnissen muss man ja mal mehr oder weniger weit ausholen, das würde es für ihn ja auch einfacher machen) und dabei seinen Wohnort ganz in meiner Nähe bemerkt hätte. Und man müsse sich ja nicht bei ihm treffen, man könne ja auch zu mir kommen. Wo sei aber letztlich egal, wesentlich sei die Dienstleistung. So oder so ähnlich. bye knight
  13. Frag deine Kinder, ob sie als politisch korrekte Boko Haram TerroristInnen*X gehen wollen. bye knight
  14. Ein häufiges Missverständnis ist der Glaube, die Reden im Parlament oder im Bundesrat seien dazu da, die anderen Parlamentarier oder Ratsmitgleider von seiner Position zu überzeugen. Die Reden seien quasi ein Streitgespräch oder eine Diskussion. Das sind sie nicht. Die Meinungsfindung innerhalb der Parlamentarier bzw. auch der Ratsmitglieder geschieht viel früher in den Ausschüssen. Dort läuft der Argumentationsaustausch und je nach dem wie sachlich oder wie politisch das Thema aufgefasst wird, kommt man dann mit Sachargumenten durch oder rennt halt gegen Wände. Die Reden im Parlament oder im Rat dienen dazu, dem Volk die eigene Position (ggf. die der Fraktion oder die des Landes) zu präsentieren. Addressaten sind also nicht die anderen Parlamentarier sondern die Zuhörer auf der Bühne, an den Geräten zu Hause oder die sich irgendwann später mal die Protokolle durchlesen. Aus dem gleichen Grund spielt es auch nicht wirklich eine Rolle, wie viele Parlamentarier bei einer Abstimmung anwesend sind. Wenn man hier mit einer anderen (=falschen) Erwartungshaltung ran geht, bekommt man natürlich ein schlechtes Bild geliefert. Vor diesem Hintergrund finde ich es bedauerlich, dass der Bundesrat der Empfehlung des Ausschusses nicht gefolgt ist. Das heißt für mich, dass hier politische Überzeugungen stärker waren, als Sachargumente. Dass sich die Sachargumente durchsetzen konnten, zeigt ja die ablehnende Empfehlung des Ausschusses. Nur waren die Länderregierungen hier zu einem großen Teil eben ideologisch getrieben. bye knight
  15. Das ist halt so, wenn das eigentliche politische Ziel lautet: "Ihr sollt das machen, was ich will!" Andere mal selbst machen lassen, kommt ja bei vielen im Gedankenuniversum gar nicht mehr vor. Ich denke nicht, dass die dir wirklich postalisch was schreiben. Nach meiner Wahrnehmung wird die Nennung von vollem Namen (und Anschrift oder wenigstens Ort) gerne als Filter genommen, damit man eher ernsthafte Diskussionsbeiträge bekommt. Aus der Deckung heraus lässt sich halt gut asymetrisch Krieg führen. Ich würde das nicht kritisch sehen. Schicke ihnen halt die Daten mit dem Angebot sich auch mal gerne selbst ein Bild auf dem Schießstand zu machen, wenn sie mal wieder in der Nähe sind. Wir wollen was von denen, also gehen wir einen Schritt auf sie zu. Je mehr sie uns vertrauen, umso eher beschäftigen sie sich mit unseren Argumenten. bye knight
  16. Machs einfach besser.
  17. Ich habe mir mal die deutsche Kommentierung zum Vorschlag der EU-Kommission angesehen (falls mehrere im Umlauf sind: Ich habe die vom FWR verlinkte Version genommen https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXV/EU/08/82/EU_88221/imfname_10597711.pdf) und die aus meiner Sicht interessanten Dinge rausgeschrieben. Dabei ist natürlich zu bedenken, dass es hier eine etwas freie Übersetzung von Juristenenglisch ist. Ein paar Kommentare habe ich gleich in die Liste aufgenommen, ein Fazit ganz unten. - Verbot von Waffen, die Vollautos ähnlich sehen, wird eigentlich abgelehnt, da es nicht auf technischen Kriterien beruht. Gleichzeitig fragt man aber nach: Wann soll denn die Ähnlichkeit gegeben sein? Und begründet das damit, dass man das ja wissen müsse, weil man die dann verbotenen Waffen ja auch einziehen müsse. Altbestandsregelung kann man schon mal vergessen. Und dann legt man noch nach, dass technische Kriterien für dieses Verbot sinnvoller wären. Man lehnt also ein weiteres Verbot (an dieser Textstelle) nicht rundweg ab. Man will es nur technisch genau bestimmen können. - Die Umsetzung innerhalb von drei Monaten wird als nicht durchführbar bezeichnet. Man wird mindestens zwei Jahre brauchen. Das muss man beachten, wenn die Diskussion darauf kommt, dass dies ja nicht so schnell kommen werde. Der springende Punkt ist aber, dass mit Verabschiedung der Richtlinie ja feststeht, was kommen wird. Das heißt, nicht die Zeitdauer bis zur Umsetzung in nationales Recht ist entscheidend, sondern bis wann die Richtlinie auf EU-Ebene durchgezogen werden soll. - Man will noch mal genauer geklärt haben, ob die Aufnahme von Replikas und Schreckschusswaffen in Kat C einen den Aufwand rechtfertigen Sicherheitsgewinn rechtfertigt. Auch hier: Man lehnt das nicht grundsätzlich ab, sondern fragt nach besseren Begründungen. Man brüstet sich sogar damit, dass unser NWR die Aufnahme dieser Waffen schon können wird. - Verwirrung um die neue Liste der wesentlichen Teile, wobei ich hier nicht verstehe, warum da überhaupt was geändert werden soll. - Man wünscht sich ein zusätzliches Kriterium wonach Salut- und Gaswaffen nur Munition verschießen dürfen, die in ihren Abmaßen nicht identisch zu "live"-Munition ist. - Generell will man die Kurzwaffen von der Umbaumöglichkeit in Salutwaffen ausschließen. - Weil Spielzeug-, Federdruck-, Druckluft- und andere Waffen unter den Begriff Replika fallen können, ist man etwas reserviert gegenüber der Aufnahme dieser in Kat C. Man lehnt das aber nicht ab, sondern fragt wie man den Begriff Replika anders definieren könnte. - Bei der Markierung wünscht man sich eine Klarstellung, dass nur wesentliche Teile markiert werden sollen. Sollten andere Komponenten wie etwa Federn oder Schrauben markiert werden, würde das zu höheren Aufwänden aber nicht zu höherer Sicherheit führen. - Interessant: Man stellt fest, dass über die Markierung und das NWR eine Waffe nicht immer eindeutig zurückverfolgt werden kann. Deshalb plant man in Deutschland über die bestehende Markierung hinaus jeder Waffe eine eindeutige Nummer zuzuweisen, die dann eindeutig verfolgbar sei und bittet die EU darüber nachzudenken, dass auch einzuführen. Immerhin ist der Text so formuliert, dass nur die im NWR erfassten Waffen (also die legalen) diese zusätzliche Markierung bekommen sollen. Das war Sarkasmus, falls es einem beim Lesen nicht aufgefallen sein sollte - Man möchte das Kaliber in die Markierung mit aufgenommen haben. - Man bittet die Kommission zu prüfen, ob eine Regelung aufgenommen werden kann, dass keine Waffen aus Staatsbeständen in zivile Hände kommen und begründet das damit, dass die Auflösung von staatlichen Waffenbeständen nicht zur Aufrüstung der Zivilisten führen dürfe. - Man beschwert sich darüber, dass ein Passus weggefallen ist, Erlaubnisse wieder einzuziehen und weist darauf hin, dass man aus deutscher Sicht diese Möglichkeit immer noch für gegeben hält. - Man fragt nach, was genau mit medizinischen Tests gemeint ist. Immerhin: Verpflichtende Psychotests sind aus deutscher Sicht nicht akzeptabel. - Man hält die Verpflichtung für Museen verbotene Waffen unbrauchbar zu machen für Überregulierung und fragt nach, ob es Beispiele für aus Museen verschwundene Waffen gibt, die diese Regulierung notwendig machen. - Man kann dem nachträglichen Widerruf von Erlaubnissen für Kat A Waffen nicht zustimmen. - Man fragt nach, wie die Regelungen zum Online-Erwerb genauer gemeint sind. Sollen das nur noch für Händler unter sich erlaubt sein. Oder soll man nur noch vom Händler online kaufen dürfen. Außerdem fragt man sich, ob Händler denn bessere Möglichkeiten hätten die Erwerbserlaubnis zu prüfen, als Privatleute. - Zur 5-Jahresfrist: Man stimmt zu, dass eine Erlaubnis nicht für immer gelten sollte, fragt sich aber ob eine fixe Fünf-Jahresregel ausreichend sei. - Verfahrensanmerkungen zur Frage der Nicht-Aktiverbarkeit von Gas-, Signal- und Salutwaffen. Habe ich inhaltlich nicht verstanden. So wie ich das sehe will man nicht, dass die EU Kommission das als Implementierungsverordnung alleine beschließen kann. - Man fragt sich, ob der Vorschlag zum Datenaustausch einen Vorteil bringt. Man will von EU Seite wohl Verbringunserlaubnisse speichern und auch die Ablehnung von waffenrechtlichen Anträgen. - Man zieht in Betracht, dass Vollautos, die in Halbautos konvertiert wurden, verboten werden sollten, da hier die Wahrscheinlichkeit eines Rückbaus höher sei. - Ein Verbot von Anscheinswaffen ist nicht sinnvoll (an dieser Textstelle klarer formuliert). - Objektiv betrachtet sind deaktivierte Waffen und Replikas nicht gefährlich, deswegen sollte noch mal genauer untersucht werden, warum diese Kat C werden sollen. Mein Fazit dazu: Ich hätte mir da mehr erhofft. Aber ohne das was auf der Tonspur so noch mitgegeben wird zu kennen, tue ich mir schwer das einzuordnen. Da wird oft von "muss genauer untersucht werden" gesprochen. Wenn die damit tatsächlich "muss genauer untersucht werden" meinen, dann ganz klar Wenn das Diplomatengeheimsprech für "geh wieder spielen" ist, dann könnte daraus noch was werden. Dass man klar Ablehung gegen das totale Besitzverbot von Kat A Waffen ist - konkret die Abschaffung der Ausnahmen - verwunderte mich erst etwas. Wenn man aber die Begründung sieht (Herrsteller, Sachverständige, usw.) dann ist klar: Da ist ja der Staat am Ende selbst betroffen. Dass man aber gar nicht so klar gegen die Markierungspflicht von Schrauben oder Federn oder die Aufnahme von Gasern in Kat C argumentiert, wundert mich auch wieder. Gerade ersteres überhaupt in Betracht zu ziehen ist völlig absurd und abwegig. Interessant ist auch über diesen Kommentar zu erfahren, was man denn so im Waffenrecht in D so in nächster Zeit ohnehin plant. Die zusätzliche eindeutige Nummer für jede Waffe ist ja auch wieder so eine Behördenglanzidee. Positiv: Man tritt den Psychotests klar entgegen. Negativ: Wenn man EU weit verbieten will, dass Staaten ihre Waffen an Zivilisten verkaufen dürfen (geht ja hier wohl hauptsächlich um Kat B), dann zeigt das doch wieder die Abkehr von Sachlichkeit hin zu Ideologie. Dadurch werden die Besitzerlaubnisse ja nicht mehr und damit auch nicht der Besitz. Schwierig: Die Limitierung auf 5-Jahre wird für mich nicht einstufbar kommentiert. Das kann alles oder gar nix bedeuten. Hat man Angst, man müsse von der Wiederholprüfung nach drei Jahren nun auf fünf hoch gehen? Oder will man alle fünf Jahre prüfen und für die Neulinge schon nach drei Jahren? So ein bischen habe ich das Gefühl, man nutzt das NWR - genauer das was man alles mit dem NWR schon jetzt oder bald machen könnte, als Hebel, um die entsprechende Regulatorik dafür einzufordern, ohne deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Zusammengefasst: Eine einheitliche Positionierung kann ich nicht erkennen. Das ist möglicher Weise auch der Kürze der Zeit bei der Erstellung und der Anzahl der mitwirkenden Personen geschuldet. bye knight
  18. Das wird kontraproduktiv sein. bye knight
  19. knight

    SIG Sauer Web ?

    Kommt bei euch irgendwas sinnvolles, wenn ihr auf der Sig Sauer Webseite auf die XSeries klickt? Gibt es überhaupt irgendwas sinnvolles zur XSeries auf deren Webseite? Wo? bye knight
  20. Zu und zu und zu und zu und zu Wenn man sich mal anschaut, wie das bei der Einführung der (ersten) Vorratsdatenspeicherung war: Damals wurde argumentiert, dass es in machen Ländern diese Vorratsdatenspeicherung gab, in manchen nicht. Daher hat ein Telkounternehmen aus einem Land mit Vorratsdatenspeicherung einen Wettbewerbsnachteil gegenüber einem Telkounternehmen aus einem Land ohne Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung war also eine Maßnahme zur Harmonisierung der Marktverhältnisse in Europa. Jaja, wer's glaubt... Die Wahrheit dahinter ist eine ganz andere. Maßnahmen zur Inneren Sicherheit brauchen im Ministerrat Einstimmigkeit! Diese Einstimmigkeit wäre allerdings nie zustande gekommen. Also hat man daraus keine Maßnahme der inneren Sichherheit gemacht, sondern zur Angleichung der Marktverhältnisse. Und jetzt ratet mal... Da braucht man nämlich im Ministerrat keine Einstimmigkeit. Nach der Abschaffung haben dann viele die Wiedereinführung gefordert. Aber komischer Weise hat man nie irgendwelche Argumente bezogen auf die Marktgleichstellung gehört. Immer nur wegen der Inneren Sicherheit. Wer dieses Europa für eine lupenreine demokratische Veranstaltung hält, der kann das ja gerne in eine Reihe mit Putin stellen. Oder so... So und jetzt kann sich jeder mal fragen, warum man hier eine Binnenmarkt und Verbraucherschutzmaßnahme daraus konstruiert, bei den Argumenten aber immer mit "Die Anschläge von Paris haben gezeigt, dass ..." anfängt. Natürlich ist das eine Maßnahme zur Inneren Sichherheit, aber Einstimmigkeit kann man nicht erzielen und deswegen schiebt man den Binnenmarkt als Argumentation vor. Die europäische Idee stirbt gerade in sehr sehr vielen Köpfen. Das können die hier mitlesenden U-Boote gerne mal nach oben melden! bye knight
  21. Würde mich wundern, wenn die Bank als ganzes sich so zertifizieren lässt. Normalerweise sind das einzelne Produkte der Bank, die so zertifiziert werden bzw. nach diesen Regeln anlegen. Muss ja nicht immer ein Zertifikat dahinter stehen. bye knight
  22. Gibt sogar Banken mit einer eigenen Schießsporttruppe: https://www.db-sport.de/hamburg/vereinssport/sportschiessen/?nav=vs&category_url=schiesssport bye knight
  23. Wenn Banken vom Staat (den Bürgern) gerettet werden, dann kann der Staat (Bürger) auch erwarten, dass Sie diskriminierungsfrei arbeiten. bye knight
  24. Das wäre aus meiner Sicht erst der zweite oder dritte Schritt. Der Fokus liegt im Moment klar auf der Abwehr des Vorschlags der EU Kommsision. Wir müssen allerdings tatsächlich aus der Position des Getriebenen raus. Wie man das macht, erfordert sicher die ein oder andere Denke. So läuft das immer so ab, dass jemand mit Maximalforderungen kommt, wir müssen dagegen halten, am Ende kommt ein Kompromis raus und es ist trotzdem wieder eine Scheibe von der Salami ab. Wenn wir selbst Forderungen erheben, geht dann auch mal der Kompromis in die andere Richtung. Mir hat das Statement aus Polen ganz gut gefallen. Sinngemäß: Die EU Kommission will mit dem Vorschlag den europäischen LWBs Knüppel zwischen die Beine werfen. Aber was sie erreicht haben ist, dass sich die europäischen Legalwaffenbesitzer verbünden und in Zukunft stärker denn je auftreten werden! bye knight
  25. Das Fazit ist krass: "Kümmert euch gefälligst um das eigentliche Problem des illegalen Waffenhandels und lasst die Legalwaffenbesitzer in Ruhe, denn die sind in Finnland ausreichend gut reguliert. Und wenn ihr in der EU der Meinung seit, dass die Regulierung in der EU nicht gut genug ist, dann übernehmt halt das finnische Recht. Das funktioniert nämlich." Das ist ja mal eine Ansage! bye knight
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