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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mal eine Frage, weil hier so oft vom "Europarat" die Rede ist (auch im Newsticker, aber ich wollte es hier diskutieren ) Meint ihr wirklich, den Europarat? https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat Oder meint ihr den Ministerrat? Edit: Ursprünglich falscher Link, der wurde zu Wikipedia korrigiert -
Das liest du da jetzt wieder rein. Nur weil ich wissen will, weshalb aus diesem Text automatisch Selbstjustiz als Ergebnis da stehen soll und nicht auch Selbstverteidigung möglich sein soll, heißt das doch nicht, dass ich diese Posts gut finde Das Gericht hat aber genau das behauptet. Immerhin sind wir uns hier einig.
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Und die Frage, wie du die Selbstjustiz da raus bzw. rein liest, hast du nicht beantwortet. Und weil ich das so nicht stehen lassen kann, denn ich fühle mir hier die Selbstjustiz persönlich unterstellt und das habe ich NIE BEHAUPTET! 1.) Mein Posting drehte sich um die Frage, ob er denn tatsächlich "allgemein zur Bewaffnung" aufgefordert hat, oder ob es eben nicht allgemein war. Warum, also mit welcher Motivation, er (möglicherweise) speziell und nicht allgemein aufgefordert hat, habe ich überhaupt nicht thematisiert. Das wurde von dir rein gelesen und ja, da bleibe ich dabei: "rein gelesen" 2.) Wenn man schon eine Motivation da rein lesen will, dann kann die genausogut "Selbstverteidigung" lauten. Die Frage, warum das zwangsläufig auf Selbstjustiz rauslaufen soll, stellt sich schon. Vielleicht kannst du uns die ja beantworten?
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Und woraus schließt du "Straftaten zu verfolgen"? Woraus schließt du, dass er nicht nur das Recht zur Notwehr meinte, sondern auch die Fähigkeit zur Notwehr? Woraus schließt du, dass er nicht (ordnungsgemäße) SV gemeint hat?
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Wie wird denn aus ein ? Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. Oder meinten die, dass er wegen Straftaten zur allgemeinen Bewaffnung aufforderte?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ich habe das mal korrigiert. -
Sind denn die Ordnungsämter Landesbehörden bzw. Dienststellen? Von Kommunalen Behörden und Dienststellen steht in meinem §55 nix.
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Ist denn der Ordnungsamtsmitarbeiter bei der Landespolizei angestellt?
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Das ist ja der Gag. Die Kommunalpolizei steht nicht im §55. Nur die Landespolizei.
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Landespolizei => Ausgenommen vom WaffG nach §55 Kommunalpolizei => Nicht ausgenommen vom WaffG nach §55 Hab's ja schon öfter geschrieben, aber hier werfe ich immer gerne mein Erlebnis in einer norddeutschen Landeshauptstadt vor vielen Jahren ein: Da haben Polizisten für mehr Geld demonstriert. Sei ihnen gegönnt. Das war eine richtige Demo mit Zug und Lautsprecherkundgebung und so. Und so grob geschätzt die Hälfte der Demoteilnehmer hatte die Dienstwaffe am Mann / an der Frau. Und bevor hier Fragen nach AH oder EH kommen => Nein, ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe kurz übelegt, ans Rednerpult zu gehen und die Teilnehmer aufzufordern, mehr als 1 m Abstand zueinander zu halten, damit das keine Versammlung ist, sondern nur ein zufälliges aufeinandertreffen. Aber das war mir meine Gesundheit nicht wert Das kannst du dir ja nicht immer so aussuchen. Irgendwann musst du ja mal aus dem Haus. Ob es zur Arbeit oder zum Einkaufen oder zum Verein oder meinetwegen in die Musikschule geht. Dass man deswegen bestimmte Plätze meiden sollte ist davon ja unbetroffen. Aber wenn der Zug nunmal in diesem Bahnhof hält, dann musst du auch durch diesen Bahnhof durch.
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Zu argumentieren, dass Verbot sei zwar im Gesetz nicht formuliert aber trotzdem existent, weil es gar nicht nötig sei, es zu formulieren - naja, dass ist schon arg kafkaesk. Und wenn man heutzutage kein Gesetz mehr wirklich verstehen und schon gar nicht befolgen kann, ohne an Stapeln von Kommentaren und Loselbalttsammlungen zu ersticken, dann muss man sich schon mal fragen, ob die Juristerei den Menschen dient, oder ob die Menschen existieren, damit Juristen was zu entscheiden haben. Sorry und nix gegen dich oder andere Juristen hier im Forum. Aber wir sind doch an vielen Stellen durch Vorschriftensammlungen und daran angegliederten Entscheidungssalaten bis zur Handlungsunfähigkeit lahm gelegt. Wo war denn hier wirklich das Problem? Und man hätte hier genausogut entscheiden können: Man kann dem Mann keinen Vorwurf machen. Das Gesetz kann man auch so lesen, wie er es verstanden hat. So what?
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ähh.... weil vom Ergebnis her zurück argumentiert wurde? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Möchtest du uns bitte präzisieren, was mit der Redewundeung "schlafende Hunde" hier konkret gemeint sein soll? Und möchtest du uns bitte erklären, was in der Jägerausbildung in Bayern über den Erwerb von Halbautomaten anders gelehrt wird als im Saarland? Danke! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Könnte man nicht auch als "Interimslösung" einfach feststellen, dass Jäger zum Training und zum Erhalt der Schießfertigkeiten ein Bedürfnis nach §8 haben? Da spielt das Magazin ja keine Rolle. Das Urteil kann sich ja nur auf das vereinfachte Bedürfnis nach §13 auswirken, da nur hier der Verweis auf den §19 vorhanden ist. Die Verwendung bei der Jagd ist bei diesem Waffen dann natürlich damit nicht geregelt. Wenn dann ein SB Papier produzieren will, sammelt er halt von jedem Jäger einen Satz ein, in dem sie das erklären. Ist ja bei den SDs auch nicht anders und funktioniert. Wenn ein SB kein Papier produzieren will, macht er hinter alles was in seinen Akten ist einen Haken und gut ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ich will das Thema nicht zu sehr stressen, weil es hier eigentlich off topic ist Ich denke, du träumst nicht. Der Wind dreht. Vielleicht nicht völlig, vielleicht nicht für immer. Aber seit einiger Zeit ist hier manches anders. Lies dir mal die Kommentare zu diesem Artikel durch (vergiss den Artikel, die Kommentare sind interessant): http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Die Leute haben begriffen, dass sie ein Recht darauf haben, sich in ihren vier Wänden verteidigen zu dürfen, weil sie begriffen haben, dass der Staat sie nicht schützt. Und sie haben begriffen, dass sie das Maul aufmachen dürfen und dieses Recht auf Verteidigung einfordern dürfen. Und das ist auch ein Verdienst von insbesondere Katja , der GRA, Firearms United, etc. die hier die Speerspitze bilden und sich in die Diskussionsrunden setzen und den Leuten zeigen, dass es gar nicht so schwer ist, dazu eindeutig positiv Stellung zu nehmen. Es ist ok, wenn das FWR sich hier nicht in der Pflicht sieht oder sich auf diese Art nicht positionieren will. Aber ich finde es nicht ok, diese Arbeit klein zu reden. Den Druck von unten halte ich für eine sinnvolle Ergänzung zur so genannten Geheimdiplomatie. Es soll jeder wissen, wenn man sich aus dem Fenster lehnt, dann wird es windig. Aber wie gesagt, ist hier off topic, deswegen will ich dazu nicht so breit Stellung nehmen, wie es vielleicht angebracht wäre. bye knight -
Die Sachbearbeiter haben die schon. Da muss man sich nix vormachen. Nur eben nicht zentral in einer großen Halle sondern dezentral in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen. Es ist ja noch nicht lange her, da haben genau diese die Überprüfung eingeholt. Ok, da war es nicht so klar, ob es vier, acht oder zehn Tage dauert, bis das erledigt war. Ohne den KWS-Run war es dann zentral über das LKA immerhin stabil bei drei Monaten. Da kann man nicht meckern, dass sich nichts verbessert hätte.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wie sieht denn der Plan des FWR aus, mehr (Förder)Mitglieder zu bekommen? Wo kann man denn die Positionen nachlesen, für die das FWR eintritt? Wenn das Engagement für das FWR so wichtig ist, was tun denn die Verbände dafür, um ihren Mitgliedern eine FWR-Mitgliedschaft schmackhaft zu machen? "Gib uns Geld, dann kriegst du Geheimdiplomatie" ist halt jetzt nicht so der tolle Motivator. Ich halte eine FWR-Mitgliedschaft schon für sinnvoll und meine Fördermitgliedsnummer ist - sagen wir mal - recht niedrig. Aber über mangelnde Unterstützung zu jammern und dann nichts zu liefern wofür man die Unterstützung liefern soll, kann doch jetzt keine ernst gemeinte Position sein. bye knight -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
knight antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Meiner Wahrnehmung war der Ursprung der Diskussion nicht das "müssen" sondern das "dürfen" und das insbesondere frei von Repressalien. Dass jemand, der eine SSW offen führt, die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht, dürfte niemanden verwundern. Wenn die Polizei die Papiere kontrolliert hat und alles in Ordnung ist, dann ist eben alles in Ordnung. Dann darf es nicht sein, dass die Waffe eingezogen wird, weil man zwanghaft eine Owi daraus konstruiert. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Was ist dir denn diese Vernetzung wert? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Keine Ahnung. Magst du uns die Frage beantworten? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Siehe http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2335199 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337427 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2337261 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336387 und http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2336378 Wobei ich gerne zugebe, dass etwas konkretere Anleitung und auch Koordination für die Masse sicher hilfreich wäre. bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten hier: Wenn der BFH ein Urteil pro Steuerzahler fällt, dann ist Ruck-Zuck ein Nichtanwendungserlass da. Gibt es das Mittel nur im Steuerrecht? Oder hätte ein Minister (welcher?) auch hier die Möglichkeit eines solchen Erlasses? bye knight -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Diskussion finde ich sogar mehr als müßig. Wenn jemand nichts auf das Konto der GRA spenden möchte, dann soll er es halt lassen. Zwingt ihn ja keiner. Aber diejenigen, die nun mal spenden möchten, könnte man ja auch einfach mal machen lassen. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Eigentlich wollte ich ja dazu nichts schreiben, weil wegen Geheimdiplomatie und so... Da aber heute bei mir der Vorschlag des FWR über Email reinkam, habe ich doch wieder einen inneren Drang hier Gegenrede zu halten. Es geht um diesen Vorschlag, wobei das FWR in der Email immerhin bloß davon spricht, dass so eine Neuregelung aussehen könnte (Hervorhebung durch mich): Ich erkenne an, dass das FWR was tut. Ich erkenne auch an, dass sie uns informieren. Ich würde jetzt nicht so weit gehen, das als miserabel zu bezeichnen. Aber mal ehrlich: Das kam nach wie vielen Wochen Beratungszeit heraus? Dass hier von Übungsschießen auf wild lebende Tiere die Rede ist, wurde ja schon thematisiert. Übungsschießen auf dem Schießstand gibt diese Regelung semantisch gar nicht her und sie würde auch systematisch gar nicht in eine Ausnahme von jagdlichen Verboten rein passen. Allerdings verstehe ich, dass man wegen der Rahmenbedingungen irgendwie gezwungen ist, diese Kurve zu nehmen... Das ist ein Punkt, der eigentlich im WaffG geregelt werden müsste, aber die Baustelle ist nun mal nicht offen. Aber wie will man aus der Formulierung heraus einem Gericht erklären, dass hier das Übungsschießen auf dem Stand gemeint ist. Es ist doch klar als Ausnahme vom Schuss auf Wild formuliert. Und Übungsschießen auf Wild gibt es nicht, also kann man auch kein Bedürfnis daraus konstruieren. In den Ausnahmen fehlt der Fangschuss. Da steht zwar Nachsuche, aber eben nicht Fangschuss. Weiterhin wird versucht, mit der Einschränkung des Verbotes auf Langwaffen die Pistolen aus der Regelung herauszunehmen. In der Berner Konvention ist aber nunmal von halbautomatischen Waffen (nicht Langwaffen die Rede). Im Falle eines Falles bräuchte ein Gericht lediglich zu argumentieren, dass der Gesetzgeber gar nicht vor hatte, die Berner Konvention in diesem Punkt außer Kraft zu setzen und das Verbot daher auch Kurzwaffen betrifft. Die werden schon was finden, wie sie es darstellen. Wenn man den erwartet, dass möglicher Weise ein Gericht vom Ergebnis her zurück argumentiert, dann muss das besser werden. Meiner ganz bescheidenen Ansicht nach, muss die Berner Konvetion vollständig formuliert sein. Da sollte auch wie formuliert auf das konkret verwendete Magazin Bezug genommen werden. Dem stimme ich völlig zu. Und darüber hinaus macht die BRD dann von ihrem Recht gebrauch, Ausnahmen von den 2er-Mags zuzulassen. Das ist ja nach Artikel 5(?) explizit so vorgesehen. Da könnte man dann auch reinschreiben, dass das Verbot nicht gilt, wenn beim Schuss auf Wild max. 2 Schuss im Magazin geladen sind. Und eine gute Argumentation hätte man auch zur Hand, weil das einfach viel sicherer ist. Die Jäger müssen sowieso wegen der UVV dauernd laden und entladen. Drei Schuss ins Mag und Verschluss zu ist halt sicherer, als 2 Schuss rein, Verschluss zu, Magazin raus, geladene Waffe irgendwie komisch halten oder ablegen, eine Patrone ins Magazin nachladen, geladene Waffe wieder aufnehmen, Magazin wieder rein. Sollte ja nicht so schwer zu verstehen sein. bye knight