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knight

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  1. Ich weiß ja nicht woher du diese Variante hast, aber ich habe die Gesetzesverschärfung damals sehr aufmerksam mitverfolgt. Und der damals für das Waffenrecht zuständige Staatssekretär Dr. Fritz Rudolph Körper himself hat die Aussage getätigt, dass 2/6 nie für die neue Gelbe gedacht war. Wenn man darüber nachdenkt, dann gibt das auch Sinn, denn die Waffen auf der gelben WBK sind überhaupt nicht deliktrelevant. Das ist doch gerade der Gag an der gelben WBK: Dass man für die nicht deliktrelevanten Waffen ein vereinfachtes Verfahren zum Erwerb hat, da diese eben faktisch kein Risiko darstellen. Warum soll da ein darauf gesatteltes 2/6 Sinn machen? 2/6 für die Grüne macht auch keinen Sinn, war aber damals aus Gründen des "Knüppel zwischen die Beine werfens" so gewollt. bye knight
  2. Zu und zu Ah - ich dachte immer es wäre der Gesetzestext zu beachten. Lag ich wohl falsch. Sorry. Der Gesetzgeber hat auch ganz eindeutig nicht gewollt, dass 2/6 auf die neue gelbe Anwendung findet. Und weil das Gesetz an dieser Stelle ähnlich schlampig ausgeführt wurde gab es Diskussionen und wir haben die Regelung nun trotzdem! Sagt mal ihr beiden: Warum schreibt ihr hier nicht einfach, dass es in der Deutschen Rechtsprechung bei Sportschützen überhaupt nicht darauf ankommt, was im Gesetz steht, sondern dass sowieso immer gegen den LWB entschieden werden wird. Dann können wir nämlich die ganze Diskussion um Gesetzetexte sparen und als reine Theorie in eine Seminararbeit an der Uni abtun. Wer wirklich wissen will was da draußen passiert, studiert was praxisrelevantes, also Jura an einer Fachhochschule. bye knight (gefrustet)
  3. Leute, ihr könnt euch hier noch ewig im Kreis drehen, ob wenn Munition und Waffen zusammen gelagert werden dürfen es beutet, dass die Waffe geladen gelagert werden darf. Das ist gar nicht der Aufhänger. Es geht um die Zuverlässigkeit und ob eine geladene Lagerung eine leichtfertige Verwendung ist. bye knight
  4. Allerdings stellt der 14(4) nicht auf Flinte oder Büchse ab, sondern nur auf Einzellader- bzw. Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen. Ist es eine Repetierlangwaffe? Hat sie einen gezogenen Lauf? Wenn beides ja => aus welchen Buchstaben will man dann noch was anderes lesen? (Notwendige Sportdisziplin mal außen vor). Ich bin übrigens mal gespannt, wann die erste Behörde einschreitet und Erlaubnisse widerruft, weil der Lauf nicht gezogen sondern gehämmert ist. Sicher? bye knight
  5. Travis Dane in Alarmstufe: Rot 2 Die ungekürzte Fassung ist in Schland selbstverständlich indiziert. War der Regierung wichtiger als ordentliche Gewehre für unsere Kameraden. bye knight
  6. Ich glaube eher, das sind Misverständnisse über den angewendeten Sprachkontext. Diejenigen, die in den Rechtswissenschaften zu Hause sind, gehen - so meine Wahrnehmung - mit dem Selbstverständnis in eine Kommunikation, dass die Gesetze und Verordnungen die einzige gültige Basis seien (und bisweilen sogar die Realität übertrumpfen). Seien wir ehrlich: Die meisten Leute in diesem Land verwenden diese Art von Sprache nicht. Die reden Alltagsdeutsch und da haben die gleichen Worte in verschiedenen Regionen teilweise verschiedenen Bedeutungen. Im Grunde müsste man hier wo es um Waffenrecht geht jedes Post einleiten mit: Ich verwende [Rechtsdeutsch | Alltagsdeutsch] - dann könnte man auch passend darauf antworten. Das Gericht sagt hier, dass nach den anerkannten Sicherheitsregeln eine Waffe nicht geladen (für längere Zeit) abgelegt werden darf. Die gleichen Sicherheitsregeln nähern sich der gleichen Waffe wiederum von einer ganz anderen Seite und sagen, dass eine Waffe immer als geladen betrachtet werden muss. Und nun? Wirft man beides zusammen, dann gilt die Waffe als geladen auch wenn sie entladen ist, was wiederum bedeutet, dass man sie entladen nicht ablegen darf, weil sie dann geladen ist. In den Naturwissenschaften führt dieser Widerspruch dazu, dass die Prämisse falsch sein muss. D.h. diese Anwendung des Waffengesetzes und diese Anwendung der Sicherheitsregeln sind im gleichen Universum nicht möglich. (Da hat man es zugegebener Maßen auch einfacher, weil man gar nicht erst gegen Naturgesetze verstoßen kann, da braucht es keine Rechtswissenschaften für). Dieser spezielle Fall schreit allerdings auch nach Schrödingers Ladezustand, wobei die Waffe gleichzeitig geladen und ungeladen ist und erst wenn jemand nachschaut entscheidet sich die Waffe spontan für einen definierten Zustand, wobei hier im Gegensatz zur Quantenphysik ein Bias voherschen dürfte, dass je nachdem _WER_ da nachschaut das Ergebnis entsprechend seiner Präferenz ausfällt. Darüber könnte man bestimmt interessante Doktorarbeiten schreiben, aber bitte Dr. jur. und nicht Dr. rer. nat. bye knight
  7. Vorschlag: Allgemeines Verwaltungsrecht besagt künftig: Wenn der Antrag eines Bürgers drei Monate nach Eingang nicht beschieden wurde, dann gilt er automatisch als genehmigt (=> nix mit Untätigkeitsklage, wenn nix passiert, ist es dem Staat nicht wichtig und dann kann man es auch genehmigen). Ausgleichender Weise könnte man auch alle durch den Bürger einzuhaltenden Fristen auf drei Monate verlängern (Widerspruchsfristen, Anmeldefristen, etc.) bye knight
  8. Es geht nicht darum, ob und wie weit der Vergleich hinkt. Das tun Vergleiche immer. Es geht ums Prinzip. Es geht um das Bild, dass der Staat (aka die Politiker) vom Bürger hat und warum er sich selbst an seinen eigenen Ansprüchen nicht messen lassen soll. bye knight
  9. Was passiert denn, wenn der Bürger als Wahlhelfer herangezogen wird und danach krank wird, aber innerhalb von 2 Wochen seine Waffe anzumelden hat? Wieviel sicherer ist Deutschland denn geworden, indem man diese Anmeldefrist von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert hat? Und wenn der Gesetzgeber es schafft, dem Bürger hier eng an der Leine zu führen, warum darf der Bürger diesen gleichen Anspruch dann nicht auch an die Staatsleistungen haben? Wenn es darum geht, dass der Bürger springen soll, dann ist man mit den Vorschriften schnell dabei. Und wenn es dann darum geht, dass man den gleichen Maßstab retoure wieder zurückprojeziert, dann heißt es nur "das ist halt so". Und dann wundert man sich, wenn die Bürger Frust über unser Staatswesen schieben. Ich mache den beteiligten Beamten bzw. Sachbearbeitern da keinen Generalvorwurf. Viele sind meiner ganz Bescheidenen Absicht in vielen Fällen auch nur "Opfer der Umstände" und versuchen trotz dieser Umstände für ihre "Kunden" das Beste rauszuholen (ja, es gibt auch diejenigen, die diese Umstände volley nehmen um damit ihre Vorstellung von "das ist halt so" in die Realität umzusetzen). Sind wir doch mal konkret: Hier stehen eigentlich inakzeptable 6 Monate im Raum für etwas, was deutlich schneller gehen kann (Sinnfrage mal außen vor). Was passiert denn nun? Welche Konsequenzen zieht denn nun irgendjemand? Vorhersage: da passiert *** N * I * X *** Und das bedeutet: Es ist den Entscheidern *** E * G * A * L *** Gleichzeitig ist es aber ganz und gar nicht egal, wenn Otto Gartenzwerg mal nicht springt. Und DAS sagt einiges aus. bye knight
  10. Verstehe die Frage nicht... Es war nicht geplant, dass 2/6 auf die neue Gelbe angewendet werden soll - und damit wohl auch erst Recht nicht auf die alte gelbe. bye knight
  11. Alzi hat meiner Meinung nach völlig Recht. Es hilft sich zuallerst davon lösen, dass das alles irgendwas mit Sinn zu tun hat. Zur Ausgangsfrage: Ist der Stand von einem Verein eines anerkannten Verbandes gemietet (müsste noch nicht mal sein Verein sein...) und ist der Threadstarter vom Verein als Standaufsicht hinterlegt => ja. Hat jemand anderes den Stand gemietet und ist der Threadstarter vom Standbetreiber bei der Behörde rechtzeitig als Standaufsicht bekannt gemacht worden => ja. Alle anderen Fälle => nein Der Aufkleber im Ausweis spielt hier nicht wirklich eine Rolle. bye knight P.S.: Bitte nicht mich hauen für diesen weltfremden Blödsinn technokratischer Bürokraten aus irgendwelchen Unterausschüssen zu der Frage, wie man den Fremden Heere Mitte Knüppel zwischen die Beine werfen kann!
  12. Also meiner ganz bescheidenen Meinung nach will er nur auf den Unterschied von Theorie (=Sozialkundebuch, das was man den Kindern erzählt, so lange sie noch Geschichten glauben) und Praxis (das was da draußen wirklich passiert) hinweisen. bye knight
  13. Moderativer Hinweis: Da es hier zunehmend off topic wurde, sind einige Beiträge ausgeblendet worden. Das Thema hier lautet "Frage zu Vorderschaft-Repetierflinte Winchester 1300" und wir befinden uns in "Waffen > Allgemein". Falls es in diesem Kontext weitere Beiträge zu diesem Thema gibt, dann bitte. Falls das wieder in völlig andere Richtungen abdriftet, mache ich hier zu. bye knight
  14. Naja, wenn man mal "Konstrukt" auf das ganze Gesetz ausdehnt und sich dessen Geschichte ansieht, dann kann man auch zu anderen Meinungen kommen. Ich erinnere da nur an Mr. fremde Heere Mitte oder die 2/6-Regelung für die gelbe WBK. Der damalige zuständige Staatssekretär hat klipp und klar gesagt, dass 2/6 für die gelbe nie gewollt war, da die Waffen überhaupt nicht deliktrelevant sind. Im Gesetz stand dann ein Text, den man so oder so lesen konnte (muss wohl sein, wegen der unbestimmten Rechtsbegriffe und so...). Diejenigen, die das so gelesen haben wie der Staatssekretär gesagt hat, die hat man vor Gericht gezerrt bzw. mussten selbst vor Gericht ziehen und sind dann da gescheitert, weil man das eben auch andersrum lesen konnte und die Richter das getan haben. Nur, jetzt erkläre mir mal: Wenn der Rechtsbegriff unbestimmt ist (und es meinetwegen sogar sein muss), warum erzeugen dann die Gerichte darin eine Bestimmtheit, die im Gesetz gar nicht zu finden ist? Wenn das Gesetz unbestimmt ist und man das so oder so lesen kann, ja dann kann man doch dem Bürger daraus keinen Vorwurf machen, weil jemand am Seziertisch mit x Seiten Begründung beim Durchlaufen des Unbestimmtheitslabyrinthes einen anderen Ausgang gewählt gefunden hat. Wenn die Regelung unbestimmt ist, dann kann man eben beide Ansichten darin lesen und dann hat das Ergebnis eben so zu sein, dass man niemandem daraus einen Nachteil schmiedet. bye knight
  15. Vielleicht war es ja gar keine Dämlichkeit sondern geplante Absicht des ein oder anderen Gesetzesschreibers in den Amtsstuben, um so über das "nicht drauf ankommen lassen" in der realen Welt noch mehr von der Salami abzuschneiden, als die Bundestagsabgeordneten tatsächlich haben wollten. bye knight
  16. Zur Studentenzeit war das bei mir so, allerdings war das im gleichen Bundesland. Das ging relativ reibungslos, außer dass die Ausstellung der ersten WBK fast 8 Monate gedauert hat. Echte zu überwindende Hindernisse gab es aber nicht. bye knight
  17. Nur mal so am Rande: Wenn das Telefon abgehört wird, dann muss die Staatsanwaltschaft nach Abschluss den Abgehörten davon unterrichten. Das machen die aber fast nie - mit der Begründung, dass der Beschuldigte das ja durch die Akteneinsicht automatisch erfahren würde. Da ist es dann plötzlich ok, wenn "nicht angemeldet wird". Genausogut müsste die Staatsanwalt sich hier damit zufrieden geben, dass die Behörde ja durch die Meldung des Händlers vom Erwerb erfahren hat... bye knight
  18. Ob Privatkauf oder gewerblicher Kauf spielt bei der Beurteilung nach 2/6 keine Rolle, denn erworben ist erworben. Die einzige Chance die du hast ist deinem Sachbearbeiter die Geschichte genau so zu erklären. Da durch die Austragung bekannt sein dürfte, dass das auch der Wahrheit entspricht kannst du nun gut darlegen, dass du wegen anderer Leute Schmuh ganz ohne Langwaffen da stehst, aber trotz 2/6 gerne endlich eigene Waffen haben möchtest. Wenn der Sachbearbeiter einigermaßen sachlich ist, wird er darauf eingehen. bye knight
  19. Der Fall hier ist anders als sonst, denn die Frage nach der Erlassung bei Abgabe und ob der Aufwand nun entstanden ist oder nicht, ist meiner Ansicht nach schon berechtigt. Wenn der Aufwand entstanden ist und bezahlt werden muss, dann ist das schon passiert und es ändert nichts daran, ob man die Waffen abgibt oder nicht. Insofern ist der Bescheid in sich widersprüchlich. Wie weit er daraus anfechtbar wird, kann ich aber nicht sagen. bye knight
  20. Und womit begründet deine Behörde, dass es nicht funktioniert? bye knight
  21. Laut dieser Tabelle hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betastrahlung#Wechselwirkung_mit_Materie haben die Betateilchen des Tritiumzerfalls eine Reichweite von 8 cm in der freien Luft. bye knight
  22. Das einzige was ich hier nicht verstehe ist, warum die Waffenbehörde dir einen Rüffel erteilt? Ansonsten würde ich hier mal den Datenschutz nicht heißer kochen als nötig. Es gibt schlimmeres. Du hast noch Geld für deine Waffe bekommen und jemand anderes hat das bekommen, was er suchte. Eigentlich ein Grund, dass alle zufrieden sein sollten. bye knight
  23. Hallo alle, In diesem Vortrag hier http://www.ted.com/talks/gary_slutkin_let_s_treat_violence_like_a_contagious_disease wird ein interessanter Ansatz zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität beschrieben. Laut eigenem Bekunden ist er ja ziemlich erfolgreich damit - was natürlich auch noch mal mit anderen Quellen abgeglichen werden müsste. Dennoch finde ich das sehr interessant. Für die Antiwaffennarren kommt das natürlich nicht in Frage, denn es sind ja die Waffen, die diese Kriminalität hervorbringen. bye knight
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