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War ja klar Die neue Sportschützen-WBK berechtigt zum Erwerb von all dem, was auf dem Text der WBK drauf steht. Wenn der Schütze kein Bedürfnis für eine dieser Waffen hat - warum stellst du ihm denn dann nach deiner Logik eine solche WBK aus? Aus der Historie des Gesetzes ist ganz klar erkennbar, dass der Gesetzgeber für Angehörige anerkannter Verbände ein Bedürfnis für die Waffen aus dem 14 (4) grundsätzlich als gegeben ansieht. Und wenn dann jemand eine Waffe erwirbt, für die er in seinem Verband kein Bedürfnis hat, dann ist eben auch nicht schlimm. Das hat was mit geringer Deliktrelevanz und mit Bürokratieabbau zu tun. Und genau so ist es richtig! Wenn es nach mir ginge, dann wäre in der Sportschützen-WBK das Grundkontingent des 14 (2) gleich inbegriffen. Als ob es irgendwem nützt, wenn man für jeden Selbstlader oder für jede Kurzwaffe einen extra Brief an den Verband schreiben muss. bye knight
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Hallo Jesse, ich sehe das ein klein wenig anders als 627 PC: Mit der neuen Sportschützen-WBK darfst du alles erwerben, was du mit der alten erwerben darfst - auch ein .50 MBG. Aber: Die neue Sportschützen-WBK bist du möglicherweise los, wenn du nicht mehr Mitglied in einem anerkannten Verband bist. Und möglicherweise wird die 2/6-Regel (gesetzeswidrig) auch auf die neue Sportschützen-WBK angewendet. Wenn es sich einrichten lässt, rate ich daher eine neue Sportschützen-WBK zu beantragen und reine Einzellader weiterhin auf die alte zu erwerben. bye knight
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Hhmmm.... Schwierige Situation. Ich sehe drei Punkte: Den Tipp von Frosch aus dem Schalldämpfer-Forum zu beherzigen und einen entsprechenden Feststellungsbescheid beantragen. Du hast einen Voreintrag beantragt, aber der springende Punkt ist ja, dass du als JJS-Inhaber keinen Voreintrag brauchst. Du kannst die Jagdaufseherprüfung machen (kostet aber auch Geld) und dich dann als Jagdaufseher anstellen lassen. Die Bezahlung kann gegen Naturalien erfolgen (z.B. soundosviele Abschüsse frei). Kann sein, dass das in NRW anders ist, aber in meiner Prüfung habe ich gelernt, dass solch ein Anstellungsvertrag genügt, um sich von der UJB als Jagdaufseher bestätigen zu lassen - und der Jagdaufseher muss nunmal beim JAB angestellt sein. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, koordiniere dich bitte trotzdem mit dem FWR und/oder ELF! Gerade weil das Innenministerium einen Präzendenzfall verhindern möchte, ist es wichtig, dass bei einer Klage die bestmögliche Rechtsberatung auf deiner Seite ist. Am Ende wird sonst ein für uns alle negatives Ergebnis zementiert. Vielleicht bekommst du ja auch Prozesskostenhilfe - aber damit kenne ich mich nicht aus. Mein persönlicher Tipp wäre aber, das Ganze erst mal auf sich beruhen zu lassen und abzuwarten, bis ein Präzedenzfall in einem anderen Bundesland durchexerziert worden ist. Wenn ich mir vorstelle, dass Gerichte aus Fritzchen Berens Einflußbereich über diese Frage entscheiden, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch. Das hilft dir persönlich nun nicht weiter, aber so ist dat nun mal mit die Rechtsstaatlichkeit in NRW. bye knight
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Antwort auf: Und noch schlimmer meine WBK von 98 wurde widerrufen. Widerspruch einlegen, FWR-Mitglied werden, TOP-Rechtsschutz abschließen, Anwalt besorgen, SCHNELL! bye knight
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Antwort auf: Es fängt damit an das man erst mal eine Bestandsaufnahme macht(Wohnung/Haus, Waffen).Als nächstes ist die "was macheich wenn"Phase dran.Ist dieses alles geschehen wird jederzu einem individuellem Ergebniss kommen. Exakt. Deswegen ist eine Universalempfehlung a la diese Waffe, dieses Kaliber und dieses Geschoss gar nicht möglich. Jemand, der einen Einbrecher aus dem Haus vertreiben will oder muss, wird hier zu anderen Ergebnissen kommen, als jemand, der die Schlafzimmertür im Visier auf das Eintreffen der Polizei warten kann (den letzten Halbsatz jetzt bitte nicht missverstehen, gelle!). Im ersteren Szenario macht eine Kurzwaffe mit hoher Stoppwirkung mehr Sinn, im letzteren ist eine Flinte mit Gummigeschoss oder ein Taser wegen der nicht lethalen Wirkung im Vorteil. bye knight
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Antwort auf: Nimm lieber ne 38er oder höchstens ne 9Para. Man liest immer wieder, dass die beste Waffe für die Heimverteidigung eine Vorderschaftrepetierflinte oder auch eine halbautomatische Selbstladeflinte ist. Die hat eine enorme Drohwirkung, sodass der Anblick alleine schon ausreicht, um einen Angriefer in die Flucht zu schlagen. Weiterhin kann sie mit unterschiedlichster Munition geladen werden (z.B. Gummigeschosse, Gummischrot), welche die Wirkung eines Treffers auf ein ausreichendes aber dennoch nicht lethales Maß reduzieren. Ach ja, mit dem Durchlade Ritsch-Ratsch kann man sogar durch die geschlossene Tür drohen bye knight
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In Antwort auf: Mir ging es nur um die theoretische Frage, ob auch die Aufsicht berechtigt ist jemanden gegen seinen Willen zum Tragen zu verpflichten. Und ich glaube immer noch daß es nicht möglich ist. Die Auflagen von den Behörden und die Verantwortlichkeiten der Aufsichten reduzieren sich meiner Meinung lediglich auf das Belehren und Ermahnen. [...] Du mußst auf solche Schützen ermahnend einwirken als Aufsicht, DAS ist Deine Pflicht. [...] Ich würde es mir eventuell schriftlich bestätigen, daß ich belehrt habe, mir zwei Zeugen suchen und dann wäre der Fall auch juristisch für mich erledigt. [...] Die Verantwortlichkeit der Aufsicht ist zwingend ,um die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Teilnehmer zu gewährleisten. Erst wenn ein Schütze andere Teilnehmer oder das Inventar/Schießstand gefährdet oder belästigt dürfte und muß die Aufsicht eingreifen. Ich verschärfe jetzt mal die Situation: Unser beratungsresistenter Schützenkollege steht vorne am Kugelfang und hantiert da eine halbe Ewigkeit an seinen Scheiben (meinetwegen malt der gerade sein Aquarell darauf). Von der Aufsicht kommt die Aufforderung "Mach hinne, mir wolle schiihsse!". Und unser Kollege sagt darauf: "Fangt schon mal an, ich bin mir des Risikos voll bewusst. Ich unterschreibe auch gerne, dass du mich über die Risiken aufgeklärt hast." Und nun? Keiner der sonstigen Schützen ist dadurch gefährdet. Es ist lediglich er selbst, der Schaden davonträgt - zugegebener Maßen einen höheren Schaden, aber das war ja Sinn und Zweck der Modifikation. Gibst du nun das Feuer frei? bye knight
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In Antwort auf: Eine Aufsicht, die sich als Gesundheitswaechter aufspielt und die deswegen das Schiessen einstellt oder gar den betreffenden Schuetzen des Standes verweist tut das warscheinlich nur aus Profilierungssucht und weil man das als Aufsicht eben kann. Solchen Leute koenne einem Leid tun. Vielleicht liegts daran, dass ich vor einem Jahr selbst einen Tinitus auf beiden Ohren hatte. Vielleicht liegt es daran, dass ich deswegen keine Nacht einschalfen und schon gar nicht durchschlafen konnte. Vielleicht liegts daran, dass ich damals kurz vor der Berufsunfähigkeit stand. Mein Tinitus hatte keine Ursache im Ohr und konnte wieder geheilt werden. Veilleicht liegts daran, dass ich aus eigener Erfahrung weiß, dass man sich auf dem Stand ohne Gehörschutz sein ganzes restliches Leben ruinieren kann. Vielleicht liegts daran, dass mir andere Leute nicht so egal sind, wie möglicherweise dir. Vielleicht hat das Ganze auch einfach was mit Zivilcourage zu tun. Mir tut jedenfalls ein ruiniertes Leben mehr Leid, als ich mir selbst, wenn ich das nicht zulasse. bye knight
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In Antwort auf: Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter. (unbekannt) Das ist von Franz Josef Strauß. bye knight
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In Antwort auf: Ich glaube auch nicht, dass ich das Recht habe jemanden den Autoschlüssel wegzunehmen, wenn er betrunken ist. Ich kann ihn davon überzeugen ihn mir zu geben, wenn er aber nicht will? Soll ich ihn dann erschießen? Ich will mich da jetzt nicht festlegen, aber ich glaube dazu bist du sogar verpflichtet. Aber dazu können unsere Rechtsgelehrten vielleicht was sagen? bye knight
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In Antwort auf: Oder stellt ihr euch auch Nachts in die Disko und verteilt dort Gehörschutz, nur weil es über 100 dpa liegt? Es ist mir auch egal, ob einer raucht oder trinkt oder sich regelmäßig von seinem Arzt verstümmeln lässt, jedenfalls solange, wie er mir seinen Rauch nicht ins Gesicht bläst. Nee, aber da macht auch niemand von uns Standaufsicht. Wenn er zu Hause oder in der Disko ist, kann der Kamerad sich gerne mit einem Schraubendreher das Ohr auseinander nehmen. Aber so lange ich auf dem Stand was zu sagen habe, zieht er seinen Gehörschutz an oder er schießt nicht mit. In Antwort auf: Eventuell könnte ich mir sogar vorstellen, dass eine Aufsicht, die sich anmaßt jemanden wegen bewussten Nichtaufsetzen eines Gehörschutzes, vom Schießen auszuschließen möglicherweise sogar im schlimmsten Fall zivil rechtliche Konsequenzen erwarten könnte, wenn nicht noch mehr. Ich könnte mir viel eher vorstellen, dass im Schadensfall die Standaufsicht zum Schadenersatz verdonnert wird. Die hätte wissen müssen (und weiß es ja idR auch), dass Schießen ohne Gehörschutz zu schweren Gesundheitsschäden führen kann. So ähnlich, wie man einen Besoffenen halt auch nicht Auto fahren lassen darf. bye knight
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In Antwort auf: Allerdings glaube ich nicht, daß im Übungsschießen oder Gastschützen gezwungen werden können. Ermahnt sicher ja , aber Zwang. Ich würde ihn ja auch nicht zum Tragen eines Gehörschutzes zwingen. Er würde nur so lange nicht schießen (oder zuschauen) dürfen, so lange er es eben nicht tut. Da kann er sich aussuchen, was er haben will. Seine Entscheidung. bye knight P.S.: Mein HNO-Arzt meinte mal, dass der Explosionsknall das Ohr noch viel stärker schädigt, als z.B. dauerhafter Lärm. Ich trage mittlerweile auch zwei Gehörschütze, einmal Stopfen und dann noch Kapselgehörschutz dazu.
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Bei der Gelegenheit möchte ich mal ein paar Zitate aus meiner Sledge Hammer Zitate Datenbank als Vorschläge für deine neue Signatur zum Besten geben: [*]Weglaufen tun nur gehirntote Kommunisten! [*]Gegen den sieht Rambo aus, wie ein Gartenzwerg mit Zipfelmütze! [*]Oh - ich wusste nicht, dass das Ding geladen war! [*]Während der Arbeit schlafen ist was für Fluglotsen [*]Der letzte Finger, der auf mich gezeigt hat, schwimmt jetzt in Formaldehyd [*]Auch Zwerge haben mal klein angefangen [*]Ich esse Risiko zum Frühstück [*]Oh Mann! Und ich dachte schon ich wäre bescheuert! bye knight
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In Antwort auf: Tinnitus läßt grüßen. Ganz genau! Der Kamerad sollte es sich gut überlegen, ob er wegen ein paar coolen Minuten (boah ist das ein Kerl, schießt die 50AE ohne Gehörschutz!) sein ganzes Leben mit einem ekelhaften Piepsen, das ihn Tag und Nacht begleitet, verbringen möchte. Da kann man gar nicht genug vergeben. bye knight
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Ich würde es nicht tun. Alleine schon aus Haftungsgründen. bye knight
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Hinzu kommt noch, dass Vereine (oder Einzelschützen), die keinem anerkannten Verband angehören, sich um die meisten Anforderungen des §15 WaffG nicht kümmern brauchen..... bye knight
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In Antwort auf: Bitte nicht jeden 2. Tag einen neuen Thread zur BDS-Anerkennung. Und wie isses nu mit der DSU-Anerkennung? bye knight
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In Antwort auf: Der Eintrag einer spezifischen Waffe in den KWS ist somit Humbug in Reinkultur. Ach Sachbearbeiter! Nun zeig' doch mal etwas mehr Verständnis für deine Kollegen! Die tragen den Kinderwaffenschein auf dem blauen echten Waffenschein ein (wie du sicher auch). Und was meinst du, was ein deutsches Beamtengehirn macht, wenn es zur Zeile "Waffennummer" auf dem Formular kommt bye knight
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
knight antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Der Laden ist besser als sein Ruf Ich hoffe du hast Verständnis dafür, dass ich nach dem Lesen deines "Fallbeispiels" - ganz ehrlich gesagt - zu genau der gegenteiligen Meinung komme. Sag mal, angenommen ein Polizist fährt mit dem Zug gerade zur Arbeit und hat seine Waffe dabei. So wie ich die Bestimmungen hier vorgefunden habe, konnte ich nicht erkennen, dass die Bahn zwischen behördlichen Waffenträgern (außer Dienst), waffenrechtlich legalem Waffentransport bzw. Führen und illegalem Waffentransport bzw. Führen einen Unterschied macht. Frage: Geht die Bahn und gehen die Kollegen des Polizisten mit ihm genauso um, wie mit dem Schützenkollegen aus deinem "Fallbeispiel"? So, und hier noch der Vollständigkeit halber die Info, dass die Beförderungsbedingungen meines Nahverkehrsbetreibers den legalen Transport von Schusswaffen zulassen. Alleine das zeigt schon, wie "gefährlich" der Eingriff in den Schienenverkehr tatsächlich ist. bye knight -
In Antwort auf: 1. Wenn man genug Geld für so was hat bestenfalls für leidenschaftliche Dokumentensammler (haben Kunden hier sogar schon so geäußert) 2. Okay, dann mach mal alle Führerscheine, die Dir noch fehlen und besuche alle Volkshochschulkurse, die zur Zeit angeboten werden... 3. Klar, im Kriegsfall ist der Besitzer eines Kinderwaffenscheins klar im Vorteil. Eines Tages geht es in die nächste Runde zum Waffengesetz. Und dann wird die Erlaubnis zum Führen von Schreckschusswaffen vielleicht an viel strengere Maßnahmen gekoppelt als heute oder vielleicht sogar ganz verboten. Dann wird es viel schwieriger sein, mir meinen rechtsgültigen Kinderwaffenschein abzuerkennen, als mich über strenge Regeln einfach am Erwerb der entsprechenden Erlaubnis zu hindern. bye knight
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
knight antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sieht laut §16 (2)b vor, daß der Tarif (und das sind die sog. Beförderungsbedingungen) bestimmt, welches Gepäck nicht in Personenwagen mitgeführt werden darf. M.E. wieder eine eindeutige Regel. Bin gespannt, was nun wieder dazu diskutiert wird. Und ich meine mich zuerinnern, daß dieser Tarif nicht einfach so von der DB zusammengeschustert und in Umlauf gebracht werden darf, sondern von staatlicher Seite vorher abzusegnen ist (meine ich, ist aber schon sehr lange her, daß ich mich darüber unterhalten habe). Das besagt jetzt nur, dass die Beförderungsbedingungen rechtmäßig zustande gekommen sind, was aber eh nicht angezweifelt wurde. Es besagt jedoch nicht, dass sie auch inhaltlich rechtmäßig sind und da bleibe ich bei meinen Zweifeln. Mit deinem Argument könnte die Bahn auch bestimmen, dass leere CD-Hüllen nicht in Personenwagen mitgeführt werden dürfen. Sie setzt einfach einen passenden Tarif auf und beendet alle unpassenden. Außerdem erklärst du nicht, weshalb in Nahverkehrszügen die Beförderungsbedingungen den Transport von Schusswaffen zulassen, im Fernverkehr jedoch nicht (nach den hier geposteten Zitaten). Aber letztlich ist es mir eh so gut wie egal da ich sowieso so gut wie nie Bahn fahre. Heute bin ich außnamsweise mal wieder und das hat mir schon grad gereicht. bye knight -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
knight antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: 1. Schusswaffen sind generell von der Mitnahmepflicht der Bahn ausgeschlossen. So wie der Text da steht gilt das auch für Polizisten / BGS. Letztlich bleibt natürlich noch die Frage, ob die Bedingungen in diesem Punkt nicht gegen geltendes Recht verstoßen. In der Privatwirtschaft gilt zwar Vertragsfreiheit, aber eben auch nur auf Basis der Gesetze. bye knight -
Sicherlich sind die Kosten von 50,- EUR für einen Kinderwaffenschein relativ hoch und das Geld kann man sich sehr sinnvoll auch in andere Dinge anlegen. Allerdings gebe ich drei Dinge zu bedenken: 1.) Man weiß nie wozu es mal gut ist. 2.) Was man hat, das hat man. 3.) Wer weiß, was noch kommt. bye knight
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
knight antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: soweit [...] nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig sind. [...] Sag' ich doch die ganze Zeit. bye knight -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
knight antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Das Verbot des Waffentransports ist ganz klar und auch für geistig Minderbemittelte verständlich geschrieben und muß nicht eignes nochmal unter Verwendung von Winkelzügen zu umgehen versucht werden. [...] Wer glaubt sich nicht an die Regeln halten zu müssen, wird den kürzeren ziehen! Jetzt verstehe ich dich aber nicht. Selbstverständlich muss sich auch die Bahn bei der Erstellung ihrer Beförderungsbedingungen an die Regeln (sprich Gesetze) halten. Wenn sie das nicht tut, wird sie den kürzeren ziehen - um dich mal zu zitieren. Von daher muss es erlaubt sein die Frage zu stellen, ob das Waffentransportverbot in den Beförderungsbedingungen rechtens ist. Das hat nichts mit Winkelzügen zu tun, sondern schlichtweg mit "an die Regeln halten". bye knight