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In Antwort auf: Ich darf schießen, nur keine regulären Wettkämpfe. Und warum die nicht? bye knight
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Hhhmmmm..... sehr interessante Frage. Und noch interessantere Antworten! Grundlage ist der §12 des Waffg: §12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit [...] erwirbt. 5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt; [...] (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt; 2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt; Nach meiner Auslegung kann man sich nach Abs 2 Nr 1 auch Munition "ausleihen", solange es zum Bedürfnis umfassten Zweck dient und die Ausleihe höchstens einen Monat dauert (oder zu den anderen Punkten des Abs 1 ...). Demnach könnte man sich von einem Schützenkollegen eine Waffe ausleihen und vom Waffenhändler auch die passende Munition erwerben (genauer: ausleihen). Wie man das dem Waffenhändler nachweisen will und ob der sich darauf einlässt, im Zweifel auch die angebrochene Packung wieder nach dem Monat zurückzunehmen - Allerdings ist mir mal wieder was aufgefallen. Die Bestimmungen zum Erwerb von Munition zum Schießen auf Schießstätten (Abs 1 Nr 5 zusammen mit Abs 2 Nr 2) sind meiner Meinung nach identisch mit denen aus dem alten Gesetz. Abs 2 Nr 2 schließt die Erlaubnis zum Besitz von Munition ein und zwar ohne eine Befristung zu nennen, wie es für den vorübergehenden Erwerb von Waffen nach Abs 1 Nr 1a vorgesehen ist. Ich hoffe ihr könnt mir bei den vielen Nummern folgen.... Aber wenn das so ist, dann dürfte man weiterhin auf dem Schießstand eine Packung Munition erwerben und die nicht verschossenen Patronen mit nach Hause nehmen. Also, wenn ihr mich fragt: "FREISPRUCH FÜR RAMELOW!!!" Hab' ich was übersehen? Was meint ihr? bye knight
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Ich bin kein Jurist und kenne daher die "ungeschriebenen Regeln" nicht, wie man Gesetze letztlich auslegt. Aber ein ehemalige Sachbearbeiter einer Jagdbehörde hat mir gegenüber in einem anderen Zusammenhang mal mit "systematischer Auslegung des Gesetzes" argumentiert, was ich damals ziemlich logisch fand. Auf dieses Problem hier übertragen würde die Argumentation so lauten: "Wenn der Waffensammler auf dem Schießstand mit jeder x-beliebigen Waffe schießen darf, dann darf er auch mit seinen eigenen Waffen schießen." Ob die Gerichte - und ich fürchte, die werden das entscheiden müssen - sich dem anschließen werden, sei mal dahingestellt. Hier sehe ich auch ein Problem mit dem Blockiersystem für Erbwaffen. Es ist ja wirklich nicht einzusehen, warum man mit fremden Eigentum mehr können soll/darf, als mit dem eigenen.... bye knight
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Jetzt habe ich die Anträge extra noch mal rausgekramt. Ich habe das nirgendwo unterschrieben. Dass es eine gesetzlich geregelte Nachschaumöglichkeit der Behörden gibt, ist mir schon klar. Aber die gilt immer, egal was auf dem Antrag steht. Für diesen Apsekt ist es auch vollkommen irrelevant, ob ich der Behörde auf dem Antrag das extra erlaube oder nicht. Eine zusätzliche Ermächtigung meine Wohnung zu betreten (die über das Gesetz hinausgeht, denn nur dann macht sie Sinn, da das Gesetz sowieso gilt) hat es von mir nie und auf gar keinen Fall nimmer nicht gegeben. Dahingehend hatte ich das Posting verstanden, auf das ich mich bezog. bye knight
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In Antwort auf: Hat nicht jeder der (Legale) Waffen hat, unterschrieben?? Das sie nun ein Recht haben um zu Kontrollieren?? Ich dachte schon oder?? Ich nicht. Noch nie. Auf keinem Antrag und bei keiner Behörde, bei der ich jemals was waffen- oder jagdrechtliches beantragt habe. bye knight
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Hallo Sachbearbeiter, Mal sehen, ob ich das richtig verstanden habe: Altes Gesetz: Der BMI erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Neues Gesetz: Die Bundesregierung (also das ganze Kabinet, nicht nur der BMI?) erlässt ohne die Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Das muss nicht extra ins Gesetz aufgenommen werden, weil es per GG sowieso für alle Bundesgesetze gilt? bye knight
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Hallo alle, nachdem in einem anderen Thread ja heftig über die vorläufigen Hinweise diskutiert wird, ist mir bei der Lektüre des neuen Waffengesetzes was aufgefallen: Im alten WaffG gab es den §51 Abs 1, wonach der Bundesinnenminister des Innern mit Zustimmung des Bundesreates die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt. Im neuen WaffG Gesetz konnte ich einen solchen Passus nicht finden. Ich frage mich nun: "Warum ist der nicht drin? Und was bedeutet das in der Praxis?" bye knight
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In Antwort auf: [...]ändert aber nichts daran, dass Bundesrecht auch Bundesrecht bleibt. Und die Hinweise des Bundesinnenministeriums sind vorrangig denen des Freistaates Bayern ! Das ist ja gerade der Casus Cnactus. Diese Hinweise sind eben nur Hinweise und kein Recht. Recht wird immer noch von den Parlamenten gemacht. Nochmal: Die Hinweise - mögen da noch so viele Institutionen mitgewirkt haben - sind nicht vom BMI offiziell verabschiedet, sie sind nicht vom Bundesrat legitimiert und sie sind nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Man möge mich gerne korrigieren, wenn das falsch ist. Und auch das noch mal: Selbst wenn sie das alles wären, würden sie im Falle der Munitionsmeldung nach §58 dem Gesetz widersprechen. Leg' doch mal den §58 des Gesetzes und die Hinweise nebeneinander. Da wirst du sehen, dass da gravierende Unterschiede bestehen. Im Gesetz ist nicht die Rede davon, dass man nicht melden muss, wenn man eine MEB hat. Im Gesetz ist auch nicht die Rede davon, dass Kaliber oder Anzahl anzugeben sind. Da die Hinweise nicht über dem Gesetz stehen können - auch hier möge man mich bitte korrigieren, wenn dem doch so ist - bin ich der Meinung, dass man so melden muss, wie es im Gesetz steht. Ob das Sinn macht ist eine ganz andere Frage. bye knight
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In Antwort auf: kann mir da mein übereifriger Sachbearbeiter einen Strick draus drehen Ruhig Blut. Erst mal abwarten, ob der sich überhaupt daran stößt. Und wenn kannst du immer noch sagen, dass du damit "erlaubnisfreie" Munition gemeint hast. bye knight
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@Jeffrey mir persönlich gefällt der einleitende Satz nicht so gut. Aber wenn du den Thread hier verfolgst, wirst du ja sicher gemerkt haben, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich vertrete die Ansicht, dass der Munitionsbesitz vom 1. April zu melden ist, wenn diese Munition nach dem neuen Gesetz erlaubnispflichtig ist (eben genau so, wie es im Gesetz steht ). Du solltest bei deiner Meldung allerdings darauf achten, dass du eine Nachweis der Meldung bekommst / behälst. Ideal wäre ein Eingangsvermerk der Behörde mit Datum, Dienstsiegel und Unterschrift auf dem Papier. bye knight
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Ja Sachbearbeiter, diese Vollzugshinweise sind schon hier im Forum bekannt. Nur: Diese Vollzugshinweise sind eben nur "Hinweise" und nicht mehr. Diese sind weder vom BMI verabschiedet, noch sind sie durch den Bundesrat legitimiert. Und selbst wenn sie das alles wären, steht das WaffG immer noch über diesen "Hinweisen". Aber dort steht nun mal, dass derjenige melden muss, welcher am 1.4.3 in Besitz von berechtigt erworbener erlaubnispflichtiger Munition war; und zwar unabhängig davon, ob eine Munitionserwerbsberechtigung noch vorliegt oder nicht. Für dich als Sachbearbeiter mögen diese Hinweise, wenn sie vom Landesinnenministerium an dich durchgereicht wurden, einen Status einer "internen Verwaltungsanweisung" haben. Für mich als Bürger sind sie belanglos, genauso wie für die Gerichte. Sieh's mal so: Egal, was in diesen Hinweisen steht, man muss sich trotzdem an das Gesetz halten bye knight
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Ich komme auch. bye knight
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Wenn diese Änderungen in die VO übernommen wurden, dann Das würde bedeuten, dass die Sportordnung nicht nur die Durchführung der Disziplinen regeln muss, sondern auch konkret die Druchführung des Trainings!. Weiterhin gelten die Aufbewahrungsvorschriften nicht mehr nur für private, sondern auch für gewerbliche Bereiche. So ganz kann ich das nicht einschätzen, aber irgendwie sehe ich bei meinem Waffenhändler schon eine Farm von A- B- und 0-Tresoren. Zum Ausgleich brauchen Dienstwaffenträger nunmehr nur eine Bescheinigung, dass sie uneingeschränkt mit Dienstwaffen umgehen dürfen und nicht noch zusätzlich eine Bescheinigung, dass der Dienstherr den Idiotentest schon vorgenommen hat. Meiner Meinung nach ist das aber nicht durch das Gesetz gedeckt - aber wenn es darum geht, sich vor einer Blamage zu schützen, dann nehmen's unsere Politiker nicht so genau.... Das geschriebene gilt vorbehaltlich, dass genau diese Änderungen übernommen wurden. Von etwas anderem weiß ich leider auch nix. bye knight
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In Antwort auf: Mach Dich nur lustig: wenn Du die Wange eines meiner Kumpels gesehen hättest, dem ein Mantel einer 9mm Major VM die Wange aufgefräst hat, würdest vielleicht Du auch die stärkste Brille nehmen, die Du kriegen kannst Ich mache mich nicht lustig. Ich halte nur die ganzen leeren Versprechungen aus diversen Werbeanzeigen für super duper Schießbrillen mit eingebautem Toaster für eben genau das: leere Versprechungen. Wenn das ein oder andere Fabrikat nachweislich Schrotschüsse aushält, dann ist das ja ok. Aber schon bei den beiden Web-Links in diesem Thread heißt es einmal, die Wiley hält einen Schrotschuss aus 10m mit einer 12/70 aus, auf der anderen Web-Seite ist es eine 12 Magnum, was nach allgemeinem Verständnis eine 12/76 sein müsste. Bei dem einen ist die Körnung 2,5mm, bei dem anderen ist es Schrot Nr. 7,5. Nach der in Deutschland gebräuchlichen Nummerierung wäre 2,5mm aber Nr. 7 - wobei ich jetzt nicht weiß, ob hier evtl. eine amerikanische Metrik genommen wurde.... Nicht dass du mich falsch verstehst. Ich will die Wiley nicht schlecht reden. Es spricht nichts gegen diese Brille. Ich zweifle nur, dass sie in der Praxis eine signifikant höhere Schutzwirkung hat, als eine Arbeitsschutzbrille. Natürlich sind mir meine Augen wichtig. Aber die Augen von den vielen Arbeitern da draußen sind auch sicher von allen möglichen Behörden, Instituten und Gewerkschaften umsorgt. Und wenn da eine Schutzbrille mit DIN-Prüfung gegen die vielfältigsten Gefahren in den Industriebetrieben gut ist, dann reicht die auch für den Schießstand, auch wenn sie nur 10 Mark gekostet hat. bye knight
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Es soll ja Schießbrillen geben, die angeblich kontrastverstärkend, kugelsicher gegen .22lfb sind oder sonstwas eingebaut haben. Naja, wer's braucht.... Ich habe eine ganz normale Schutzbrille aus dem Arbeitsschutzladen für seinerzeit 10 Mark. Das Ding reicht völlig aus und wenn ich die zertrete ist es kein Drama Du musst dir halt überlegen, wozu du die Brille brauchst. Ich habe sie, damit ich keine ausgeworfenen Hülsen vom Standnachbarn ins Auge bekomme. bye knight
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In Antwort auf: Wenn ich die Anzahl mitmelden soll, werde ich wöchentlich zwei Meldungen machen. Ohhh Kinnas... Schaut doch einfach mal ins Gesetz, bevor ihr euch künstlich aufregt: In Antwort auf: Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 [Leider habe ich das aktualisierte Datum nicht vorliegen, das hier ist falsch] der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Warum wollt ihr nun zwei mal die Woche euren Munitionsbestand vom ersten April melden? Und ich bleibe dabei: Die Sachbearbeiter können für dieses vermurkste Gesetz nichts und sie haben genauso den Ärger damit, wie wir auch. Auf die hört man zwar in Berlin möglicherweise mehr als auf uns, aber das ist für mich kein Argument, denen das Leben unnötig schwer zu machen. Letztlich zählt, was hinten rauskommt. Und da halte ich es für sinnvoller den Sachbearbeitern (wie auch den Politikern) gegenüber eine konstruktive Strategie statt einer destruktiven zu fahren. Eine destruktive möglichst-viel-Ärger-mach-Strategie befriedigt zwar möglicherweise kurzfristig das Ego, aber am Ende kommt der Ärger auf uns zurück. Und dann stehen wir alle wie begossene Pudel da. Ich kann nicht erkennen, wo für uns der Vorteil liegen soll, wenn wir uns in das eigene Fleisch schneiden? bye knight
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In Antwort auf: Schickt denen jeden Tag eine neue Mun-aufstellung,auch wenn es nur um 1 Patrone geht,die werden ganz schnell diese Verordnung abhaken,da bin ich mir sehr sicher! Peter, auch wenn ich dir inhaltlich Recht gebe, dass die Vollzugshinweise und auch das Gesetz selbst jede Menge Blödsinn enthalten, so können die Sachbearbeiter genausowenig wie wir dafür. Auch die müssen den Mist, den andere verbockt haben ausbaden. Von daher sitzen wir gemeinsam mit denen in einem Boot. Ich halte es aus diesen Gründen weder für angebracht noch für unserer Sache dienlich, den Sachbearbeitern das Leben unnötig schwer zu machen. Eigentlich sollte auch jeder von uns ein Interesse an einem guten Verhältnis zur Behörde haben (was jetzt nicht gleichzusetzen ist mit Duckmäusertum). bye knight
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In Antwort auf: Was sagt ihr dazu? Ich sehe zwei Wege: [*]Dir liegt nix daran unbedingt im Recht zu sein und die gibst ihm die Informationen, die er haben will - oder [*]Du schreibst dem Sachbearbeiter, dass die Hinweise, auf die er sich bezieht, rechtlich gesehen nur eine Privatmeinung eines Sachbearbeiters im Innenministerium darstellen, da sie weder vom Minister unterschrieben worden noch durch den Bundesrat legitimiert worden sind. Weiterhin ist eine Rechtsgrundlage für die Meldung der Anzahl im Gesetz nicht gegeben. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Anzahl zu melden sei, hätte er die Anzahl in die Auflistung aufgenommen. Dann bittest du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid und kündigst an, mit der Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung ggf. den Rechtsweg zu bestreiten. bye knight
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In Antwort auf: und was is damit ? Jake meinte wohl, dass man dein Dragunov per noch zu verabschiedener Verordnung wegen seiner Konstruktion oder Wirkungsweise vom sportlichen Schießen ausschließen könnte. Dann wäre möglicherweise auch das Bedürfnis für die Waffe weg, mit dem ganzen Rattenschwanz an Verwaltungsentscheidungen hintendran.... bye knight
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§ 5 Zuverlässigkeit (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: 1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister; bye knight
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In Antwort auf: Hab ich noch etwas vergessen?? Nur die gesundheitliche Eignung. Aber ansonsten passt's für den Regelfall. bye knight
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In Antwort auf: Willst Du einen Waffenschein, oder eine Waffenbesitzkarte? Ein Waffenschein ohne Waffenbesitzkarte wär' blöd - oder? Sorry Mike, could'nt resist bye knight
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In Antwort auf: In Antwort auf: Ansonsten hat Falcon einen sehr charmanten Fahrplan aufgezeigt, wie es dann weiter geht. ich nix charmant, frogger war fahrplanerisch tätig -------------------- wenn ich etwas falsches schreibe, dann nur, um zu testen, ob das jemand merkt! Na, ich wollte halt' auch mal was falsches schreiben, nur um zu sehen, ob es jemand merkt Nix für Ungut! bye knight
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@Witog, Zur Zeit herrscht eben viel Verwirrung bezüglich des neuen Wafengesetzes. Möglicherweise weiß der Beamte es halt nicht besser. Von daher würde ich ihn ganz höflich nach der Rechtsgrundlage für seine Ansicht fragen. Falls er sich auf die neue Sportschützen-WBK bezieht, die übrigens nicht zwingend auch gelb sein muss, dann frage ihn, wo der Zusammenhang sein soll. Ansonsten hat Falcon einen sehr charmanten Fahrplan aufgezeigt, wie es dann weiter geht. Ich habe übrigens letzten Donnerstag auf die alte gelbe WBK eine Bockdoppelflinte gekauft und gestern ohne Probleme von der Behörde eingetragen bekommen. Ich musste noch nicht mal was zahlen bye knight
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In Antwort auf: der Waffenhändler, der Dir die Auskunft gab war aber doch wohl hoffentlich nicht der, bei dem ich auch immer einkaufe??? Deiner Wohnortsangabe im Profil nach zu urteilen schließe ich das mal aus. Der Händler ist aber sonst sehr ok - besonders in pecuniärer hinsicht Ich war heute morgen bei der Behörde und die Sachbearbeiterin und ihr Chef waren mit mir einer Meinung, dass ich die BDF ohne irgendwelche Probleme mit dem EFP auf die (alte) gelbe WBK eintragen kann. Und da ist sie jetzt auch drauf. Noch mal Danke an alle die mir hierbei geholfen haben. bye knight