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knight

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  1. Hallo Steven, das Filmchen ist im Vergleich noch harmlos. Ich hatte es hier schon mal ausführlicher geschrieben, daher als Wiederholung nur kurz: Suche mal bei youtube nach "Die Tricks von Polizei und Justiz" und dann nimm dir mal 2,5h Zeit. Den Vortrag gibt es in mehrere Varianten und manche haben noch aktuellere Nachträge als andere... Ich kann dir im Moment leider keine konkrete Variante empfehlen. Ich bin weit davon entfernt den Typen und dessen Methoden zu verteidigen. Der springende Punkt ist aber, wie die Justiz mit ihm umgeht. Und wenn selbst ein Oberlandesgericht dem Landgericht und dem Amtsgericht recht deutlich Nazimethoden vorwirft, dann sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die einzige Konsequenz war dann, dass man die dritte Instanz in diesem Rechtsweg (laut seiner Aussage) abgeschafft hat (aha!). bye knight
  2. Ich war noch nie dabei und habe das auch nicht vor. Nur: Wie kommt es denn zu solchen Geschichten: http://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_%28Recht%29#Kritik_an_der_Hausdurchsuchung_in_Deutschland Irgendwo (ich meine sogar hier) habe ich mal gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht manche Beschwerden zu Hausdurchsuchungen gar nicht mehr annimt, weil der Sachverhalt längst zu Gunsten des Betroffenen vom Verfassungsgericht geklärt ist. Die Behörden machen aber trotzdem einfach weiter... Es gibt da ein Bundesland im Süden, von dem heißt es sogar vom Bundesjustizministerium, dass ein Richter durchschnittlich 2,5 Minuten hat, um eine Hausdurchsuchung zu genehmigen. Das ist jetzt alles nichts was sich direkt auf die Durchführung bezieht. Aber dass hier was ordentlich schief läuft, ist doch nicht schwer zu erkennen. Wir sind schließlich nicht irgendwo, sondern in der (so genannten) freien Welt, die sich in den Methoden und in den vertretenen Werten von Schurkenstaaten doch irgendwie abgrenzen will. bye knight
  3. Du hast nicht einfach irgendwie gefragt, deine Meinung gesagt oder dich beschwert sondern gleich mit deinem ersten Posting offen einen Rechtsbruch propagiert. Thema zu. bye knight
  4. "Geschosse sind nur eine Sonderform von Patronenmunition" So wird man das begründen. bye knight
  5. Und was ist das hier in dem von mir weiter oben verlinkten Artikel denn sonst? http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Muenchner-geraet-wegen-einer-Ueberweisung-unter-Terrorverdacht-id29739396.html Jemand tätigt eine Überweisung, steht jetzt unter Terrorverdacht und auf der schwarzen Liste der Bundesbank. Das steht alles so eindeutig da drin, dass ich jetzt nicht nachvollziehen kann, wieso du meinst, das würde da nicht stehen. Was soll denn da anders sein? Wenn Viktor Janukowitsch zum Beispiel auf die Idee käme nach Deutschland zu ziehen, dann würde er ja hier ein Konto benötigen. Das würde ihm aber schwer fallen, denn er steht auf einer Embargoliste der EU. Glaubst du wirklich, die Sparkasse oder Coba würde ihm dann trotzdem ein Konto eröffnen, weil er ja das Recht auf ein Kontokorrentkonto hat? Die Umsetzung der Embargolisten läuft in Deutschland über - rate mal .... - die Bundesbank, die gleichzeitig auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung eben dieser ist. Was glaubst du, warum auf der Webseite der Bundesbank ein ganzer Navigationspunkt über Finanzsanktionen mit Dutzenden von zugrunde liegenden Rechtsakten aufgeführt ist? Der Rechtsanspruch auf das von dir dargelegte Jedermankonto besteht übrigens erst seit diesem Jahr (und das auch nur theoretisch, weil der entsprechende EU-Beschluss AFAIK noch in deutsches Recht übernommen werden muss). Vorher war das in Deutschland eine nicht verpflichtende Selbsterklärung des Zentralen Kreditausschusses bzw. heute der Deutschen Kreditwirtschaft - und nicht wirklich einklagbar (Ausnahme sind die Sparkassen in manchen Bundesländern). Da der Fall des Posters hier schon länger zurückliegt, zieht der Verweis auf dieses Jedermankonto meiner Ansicht nach doppelt nicht. Neben den Embargos gibt es auch den ganzen Bereich der Geldwäsche und natürlich auch der Finanzierung derjeniger, die hinter jedem Baum stehen. Da sind die Banken verpflichtet Meldesysteme zu nutzen und ggf. Verdachtsfälle der Bundesbank zu melden. Und wenn die Bundesbank auf so einen Fall aufspringen sollte, warum sollte sie ihn dann nicht eine Liste dafür haben? Und wenn sie eine Liste hat, wird die dann als Selbstzweck oder zur Dokumentation in der Schublade liegen bleiben, oder werden wohl eher andere Banken unterrichtet, damit sie Finanzsanktionen gegen Leute auf dieser Liste auch umsetzen können? Und selbst wenn er da nur als Verdachtsfall stehen sollte - würde ihm eine neue Bank dann einfach so ein Konto geben? Es gibt noch weitere Sanktionen und die gleich gegen ganze Länder, aber das spielt hier jetzt keine Rolle. bye knight
  6. Ich glaube, man darf das nicht zu wörtlich nehmen. Was passiert denn, wenn die Bank den Namen als Verdachtsfall an die Bundesbank weitergibt und diese ihn dann auf die irgendeine Embargoliste setzt? Diese Liste macht ja nur dann Sinn, wenn sie von den Banken, also auch der Coba und den Sparkassen, beachtet werden muss. Würde mich schon mal interessieren, wie das im Detail läuft. Dass es grundsätzlich so läuft, dürfte ja unstrittig sein. Dafür gibt es zu viele dieser Fälle. bye knight
  7. Leute, so wie ihr euch das wünscht, ist es leider nicht. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet eine ganze Menge Kram im Zahlungsverkehr zu prüfen (mehr als ihr und ich zusammen glauben). Da gibt es eine ganze Menge automatische Prüfungen und wenn der User hier die Überweisung in Papierform abgegeben hat, kann es auch sein, dass ein Mitarbeiter in der Filiale die abgetippt hat und dann die völlig falschen Schlüsse gezogen hat. Vielleicht war der auch gerade vorher auf einer Geldwäscheschulung oder was auch immer. Da kann schnell eins zum anderen kommen und dann ist die Maschinerie nicht mehr zu stoppen, schließlich steht ja heutzutage hinter jedem Baum ein - naja, das Wort mit dem T am Anfang und dem ist am Ende müsst ihr euch denken, das schreibe ich jetzt mal nicht aus... Das hier kam bei mir als erster Treffer, wenn ich über Google nach Verwendungszweck Scherz suche: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Muenchner-geraet-wegen-einer-Ueberweisung-unter-Terrorverdacht-id29739396.html Das ist alles hinten und vorne nicht mehr lustig, was da um uns herum abgeht. bye knight P.S.: Die Banken sind daran NICHT Schuld, das haben sich unsere Politiker so ausgedacht.
  8. Ich war ja schon immer der Meinung, dass man in der Schule das Fach Sozialkunde besser aufteilen sollte: 1.) theoretische Sozialkunde => das ist das, was wir in den Sonntagsreden zu Jahrestagen erzählen und uns dann auf die Schultern klopfen 2.) praktische Sozialkunde => das ist das, was entgegen 1.) tatsächlich passiert, aber nie öffentlich ausgesprochen werden darf bye knight
  9. Naja, die Frage ist ja, ob eins erstellt werden muss, wenn man das möchte. Ich könnte wetten, dass sich das "Vorgespräch" dann plötzlich ganz anders entwickelt, wenn die Aussagem der Polizisten dann belastbar zitieren lassen. bye knight
  10. Ich weiß z.B. von einem Beamten (Sachgebiet und Ort mal egal), der von der übergeordneten Behörde verklagt wurde, weil dieser sich weigerte die Anweisung der übergeordneten Behörde umzusetzen, denn das hätte das Recht des Bürgers auf Bestandsschutz (oder so ähnlich) verletzt. Es gibt also auch noch "die guten". Andererseits bekommt man ja in den Nachrichten mit, wie der Sicherheitsapparat permanent und heftig immer neue Bürgerrechtseinschränkungen fordert - sie werden nie zufrieden sein. Ich habe zu wenig Einblick in das Behördenleben, um mir da einen Reim drauf zu machen. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass wenn es stinkt, dann häufig vom Kopf her. Wenn der Chefe z.B. möglichst viel Einnahmen braucht oder einfach persönlich kontra Waffen eingestellt ist, dann lässt man sich schon was einfallen (siehe Bremen). Und der einfache Beamte unten kann dann gar nicht anders, als die Leitlinie von oben umzusetzen. Wenn Chefe es gelassener sehen kann, dann versteht er auch, dass man bei einer Verkehrskontrolle nichts bezahlen muss, also warum soll man bei einer Waffenkontrolle was bezahlen. Und dann stellt sich dieses Ärgernis beim einfachen Beamten gar nicht mehr. Wenn ich mich richtig erinnere (was nicht sein muss), dann gab es ja den von dir dargestellten Fall auch umgekehrt. Als nämlich im WaffG die 0,08 Joule-Grenze für Spielzeug stand obwohl nach EU-Recht 0,5 Joule gelten. Da wurde (angeblich) vom BMI Druck auf das BKA ausgeübt, damit das BKA ähnlich wie die Feststellungsbescheide eine Feststellung trifft, dass für Spielzeug 0,5 Joule gelten. Das BKA wollte das aber nicht tun, weil die Feststellung nur dann möglich ist, wenn Unklarheiten oder Zweifel bestehen. Das war ja nicht der Fall, weil 0,08 ja im Gesetz stand und das ist dann sonnenklar. Am Ende haben sie dem Druck nachgegeben und gelebte Praxis war dann 0,5 Joule, obwohl im Gesetz 0,08 stand. Das galt in ganz Deutschland außer in Hamburg. Da hat man einfach gesagt, dass das BKA diese Entscheidung nicht hätte treffen düfen und diese dann einfach nicht angewendet. Das war dann wieder gegen den Bürger gerichtet, denn die Feststellung war ja. Wollte man die anzweifeln, hätte man eben dagegen klagen müssen. Aber als Behörde kann man einfach sagen: "Nö, wir wenden das nicht an und machen das halt anders." Wenn du das als Bürger machst, dann kannste aber was erleben. (Das alles aus der Erinnerung heraus, ich lese das jetzt nicht noch mal alles nach.) Mein persönlicher Reim auf alles das sieht so aus: Es gab einmal eine Zeit, da haben jeden Tag einige hundert bis tausend Atombomben auf uns gezielt. Damals gab es ein Feindbild und die Politiker mussten den Leuten permanent erklären, warum die Sowjets die bösen und wir die guten sind. Da konnte man es sich hinten und vorne nicht erlauben, wenn die Praxis vom Feindbild (= hier bei uns leben die Menschen in Freiheit und dort drüber nicht) abweicht. Wenn da jemand gekommen wäre und gefordert hätte, dass wir von allen Leuten das Kommunikationsverhalten erfassen und für mehrere Monate speichern sollen (Vorratsdatenspeicherung), dann hätte man den in kleine Würfel geschnitten und nach Ost-Berlin geschickt, mit der Bitte seine Ideen dort vorzustellen. Heute gibt es kein Feindbild mehr. Heute gibt es auch keine Rechenschaftspflicht der Politiker mehr wie damals. Heute machen sie einfach noch. Aus der Bevölkerung gibt es kaum noch Widerstand. Widerstand gab es gegen die Volkszählung, gegen den Nato-Doppelbeschluss, gegen Wiederaufbereitungsanlage, Startbahn West oder gegen Endlager. Heute schreiben ein paar Aktivisten irgendwas in Blogs und Foren und erreichen so die Zustimmung von Gleichgesinnten aber keine Öffentlichkeit. Die Politiker merken, sie kommen damit durch und machen dann halt mit dem nächsten Schritt weiter. Das alles färbt in dem Behördenapparat nach unten ab. Die Freiheit stirbt scheibchenweise und scheibchenweise wird der Bürger vom Souverän zum Bittsteller. bye knight
  11. Frage: Wird bei sowas ein Protokoll erstellt bzw. kann man auf der Erstellung eines Protokolls bestehen und ebenfalls darauf bestehen, dass diese beiden Sätze auch exakt so im Protokoll notiert werden? bye knight
  12. Ich mag ja zu naiv sein.... ... aber ich verstehe nicht, was ihr alle habt. Da kommt jemand und fragt den Markt nach seiner Nachfrage. Inhaltlich ist gemeint: "Was interessiert euch?, Was braucht ihr?, Was gibt es hier noch nicht was ihr aber gerne hättet? Wo drückt der Schuh? Was brauchen vielleicht Schützenkameraden von euch?" Ja, und es ist auch gemeint: "Was könnte auch abseits eures Bedarfs überhaupt gehen?" Ja was ist denn das anderes als eine (einfache) Marktanalyse? Da kommt jemand und will es also möglich machen, dass ich interessante Produkte, die es bisher in Deutschland nicht gibt, halt eben doch in Deutschland kaufen kann. Wo ist da jetzt das Problem? Das ist doch gut! Wenn ich selbst eine Geschäftsidee habe, eine Firma zum Import von xy-Gütern zu gründen, dann würde ich die hier natürlich nicht öffentlich machen. Das wird jeder verstehen - sicher auch MIG. Ich z.B. habe überhaupt keine Lust einen Handel mit xy zu planen, zu finanzieren, zu gründen und am Laufen zu halten. Wenn MIG statt meiner dann xy importiert und das hier anbietet ist das für mich doch erst mal eine Vergrößerung des Angebotes. Das ist doch in meinem Interesse, auch wenn er dann natürlich damit Geld verdient. Ich verstehe nicht, was ihr damit für ein Problem habt. Nicht alles was die Welt besser macht, muss sich im eigenen Geldbeutel widerspiegeln. Just my 2 Cents knight
  13. Das mit den "Eimaladressen nur für diesen Zweck" ist ja legitim. Man sollte aber im Hinterkopf behalten, dass Spam auch an systematisch oder zufällig generierte Emailadressen verschickt wird, also so in der Art von <alle Vornamen durchprobieren>.<alle Nachnamen durchprobieren>@abc.xy (und natürlich auch nach anderen Systematiken). Wenn man da mal was bekommt, ist das höchstens ein Indiz, dass die Mailadresse abgegriffen wurde aber kein Nachweis. bye knight
  14. Schreib einach dazu. in welchem Post man sich die fetten Teile anschauen soll. bye knight
  15. Mag ja alles sein, nur hilft ein Hinweis auf "irgendwo hier steht es" nicht weiter. Es mag auch zutreffend erläutert worden sein, aber ich würde dann mal dagegen halten, dass es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar war. Ich habe den Thread gelesen und kann im Moment nur mutmaßen, warum das so sein soll. Warum kann man sich an dieser Stelle nicht einfach mal klar und deutlich ausdrücken, dann hätte man auch etwas wozu man konkret nachfragen könnte, wenn es immer noch Unklarheiten gibt. Ich argumentiere doch auch nicht mit "irgendwo hier im Thread steht was unklares und deswegen ist das so..." bye knight
  16. IT-Sicherheit ist der Alptraum in Reindosis. Darauf kommt man aber nur, wenn man sich damit beschäftigt. Fürs Management ist IT-Sicherheit in der Regel nur ein Zeitfaktor und ein Kostenfaktor und damit lästig und nicht auf dem Radar. Für die Benutzer ist es ein Lästigkeitsfaktor und daher oft nicht gewollt. Und für (viele) die es in den Unternehmen auf der Basis von gefährlichem Halbwissen durchsetzen ist es der "ich bin hier der King"-Faktor und damit an der Realität vorbei implementiert und zusätzlich dann auch noch von den Nutzern nicht akzeptiert. Und für so manchen ist es auch ein Arbeit-vom-Hals-halten-Argument "das geht aus Sicherheitsgründen nicht." Die Newsseiten sind voll von Meldungen, wo irgendwelche Hacker irgendwelche Kundendatenbanken gehakt und die persönlichen Daten abgegriffen haben. Als Kunde kann man sich dagegen noch nicht mal schützen. Man kann sich so aufstellen, dass der Schaden im Falle eines Falles möglichst gering ist. Wenn egun schreibt, dass die Polizei eingeschaltet ist, kann man sich denken, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Man kann dann überlegen, wo könnte mir (noch an anderen Stellen) Schaden entstehen und versuchen den von vorneherein zu begrenzen. Und was die Bilanzen angeht: Es gab mal eine Zeit, da wurde WO (zu Recht oder zu Unrecht will ich mal hier nicht diskutieren) vorgeworfen sich zu kommerzialisieren. Wenn man sich die Bilanzen ansieht, dann hätte WO sich mal besser kommerzialisiert, denn dann bräuchten wir uns über eine Waffenlobby in Deutschland keine Fantasien mehr zu machen. bye knight
  17. Glaubt ihr, da ist was wahres dran? Glaubt ihr, demnächst beschwert sich wieder einer hier über das mangelnde Niveau in WO? Glaubt ihr, dass sich das Niveau des Forums aus den Inhalten ableitet, also den Beiträgen des Forums ergibt und damit in direktem Zusammenhang mit den Formulierungen der User hier zusammen hängt? Wieso kann man so eine Frage nicht einfach sachlich diskutieren ohne das Thema oder die "gegnerische Position" ins Lächerliche zu ziehen? bye knight
  18. Kann ja sein, dass ich die Sache falsch sehe. Aber wenn es für mich so klar und einsichtig wäre, dann hätte ich nicht die andere Seite in die Runde geworfen. Mir ist jedenfalls immer noch nicht klar, was denn nun die Legaldefinition von Wiederverwenden sein soll, außer dass es immer heißt, es steht hier irgendwo. Wieso kann man das nicht einfach mal sauber runterschreiben? Das verstehe ich nicht: Wenn das - ich nenne es mal - "ausbauen" des Explosivstoffes aus einer Bombe und das anschließende Vernichten eben dessen (der Sprengstoff wird AFAIK ja dort verbrannt) ein Wiedergewinnen ist, warum ist dann das Ausbauen des Explosivstoffes aus einer Patrone und das anschließende Vernichten dann kein Wiedergewinnen? Was ich nachvollziehen kann ist die Schiene, dass man beim Extrahieren nicht selbst wiedergeladener Munition einen unbekannten Explosivstoff vor sich hat, dessen Eigenschaften man nicht kennt und daher dafür auch keine Ladetabellen vorliegen. Daher kann man den Stoff nicht sicher neu verladen. (Ok, man könnte schon, wenn man nach Losnummern vorgeht und vorsichtig ist, aber das sei mal dahingestellt). Wie geschrieben, ich behaupte ja nicht richtig zu liegen. Ich würde nur gerne verstehen, warum es anders sein soll, als ich es nachvollziehen kann. Das ist ja gar nicht strittig. Wenn bei dir in der Erlaubnis "Umgang" eingetragen ist, dann ist natürlich Wiedergewinnen mit dabei (also auch die hier von Carcano eingebrachte Mexican Match Methode). Eine solche Erlaubnis hat aber nicht jeder Wiederlader. Da gehst du wahrscheinlich von falschen Voraussetzungen aus. Ist ja richtig. Nur ist die Auflage von etwas, was ohnehin schon genau so geregelt ist doppelt gemoppelt und damit sinnlos. Da wäre ein Erinnerungsbeiblatt sinnvoller. Und wenn sich die Vorschriften so ändern, dass man demnächst 25 kg transportieren darf, dann darfst du weiterhin nur mit 20 kg fahren. Wenn sich die Höchstmengen ändern - sagen wir mal verdoppeln - dann hast du auch nichts davon. Und wenn sie sich - Gott bewahre - halbieren würden, dann dürftest du trotzdem weiter die alten Mengen lagern (jetzt kann man sicher darüber streiten, ob das dann eine Erlaubnis wäre, die weil unter Auflagen in der Pappe eingetragen ist und damit gefälligst nichtig zu sein hat...). Wo soll also der Sinn dabei sein? bye knight
  19. Moin Moin, es wäre ja schön, wenn es so einfach wäre. Ist es aber nicht. Das Sprengstoffrecht setzt wie das Waffenrecht den Umgang unter Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass im Gegensatz zur allgemein gesunden Betrachtungsweise hier alles das verboten ist, was nicht erlaubt ist. Das bedeutet weiter, es muss in irgendeiner Form in der Pappe das Delaborieren gestattet sein. Wenn es nicht drin steht, dann ist es nicht erlaubt. Konkret für uns gilt §27: Strittig ist jetzt hier, ob das Delaborieren bei der Kontrolle, wo das Pulver danach vernichtet wird, mit der in der Pappe erlaubten Handlung des Vernichtens abgedeckt ist oder ob es zusätzlich der Erlaubnis zum Wiedergewinnen bedarf (jedenfalls in den Fällen, in denen nicht generell der Umgang erlaubt wurde). Ich würde das auch systematisch kritisch sehen: Eine fertig geladene Patrone unterliegt nicht mehr dem Sprengstoffrecht. Wenn nun der im SprengG erlaubte Vorgang des Vernichtens ausgeführt werden soll, dann muss es etwas gegeben haben, dass eben dazu führte, dass die Patrone (bzw. ein Bestandteil davon) wieder (neu) dem Sprengstoffrecht unterliegt. Diesen Vorgang würde ich eher dem Wiedergewinnen zuordnen, als dem Vernichten. bye knight
  20. Damit wir die 15 Seiten voll kriegen, will ich dann auch mal meinen Senf in die Runde werfen: Zunächst sollte man sich in Erinnerung rufen, dass wir in unserem Hobby andauernd mit Regeln zu tun haben, die einfach Blödsinn sind. Damit dürfte aber klar sein, dass die Umkehrrichtung kein Argument ist. Also nur weil es blödsinnig wäre, einem Wiederlader zu verbieten seine eigene Munition kalt zu zerlegen, heißt das ja gerade eben nicht, dass es nicht auf diese blödsinnige Art und Weise geregelt sein kann. Mit Sinn und (gesundem) Verstand kommt man hier also nicht zwingend weiter... Wenn ich mal aus http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16497/4_1.pdf zitiere (keine Ahnung, ob das noch so aktuell ist, ich habe es über Google gefunden. Und ich will auch keine Diskussion darüber führen, ob eine Verwaltungsvorschrift nur für Behörden gilt. Hier geht es darum sich dem Begriff des Wiedergewinnens zu nähern.): Hervorhebungen durch mich. Jetzt ist für mich nur die Frage, ob das unterstrichene "und" ein Aufzählungs-und ist oder ein Bedingungsverknüpfungs-und. Im ersten Fall würden einfach Vorgänge aufgezählt, die unter Wiedergewinnen fallen. Das Entladen ist explizit genannt und demnach ganz klar dem Wiedergewinnen zuzuordnen. Auf eine Zielsetzung kommt es überhaut nicht an. Im zweiten Fall würde Wiedergewinnen erst dann vorliegen, wenn beide Vorgänge abgeschlossen sind. Ich tendiere stark zu der ersten Deutung. Zum einen würde ich vom Sprachgefühl das "und" als Aufzählungs-und sehen, besonders wegen des Wortes "umfasst". Zum anderen wäre die zweite Deutung sinnlos, denn in dem Moment, wo man das Geschoss abzieht, ist das Pulver wieder brauchbar gemacht. Das Wiederbrauchbarmachen muss meiner Ansicht nach auf etwas anderes abzielen, meinetwegen z.B. indem man im Kehrricht den Staub vom Pulver separiert oder sowas (einfach nur als Beispiel in die Runde geworfen, bitte nicht auf die Pulverwaage legen). Fein raus sind jedenfalls diejenigen, die in ihrer Pappe die Erlaubnis zum Umgang erteilt bekommen haben. Denn da ist Wiedergewinnen enthalten. Das hat aber nicht jeder so drin stehen, wie hier schon geschrieben wurde. bye knight
  21. Jetzt kommt mal wieder runter... Wenn man sich Kommentare zum WaffG durchließt (ich habe hier allerdings ältere im Kopf, muss so vor 20 jahren gewesen sein), dann wird dort zum Verbot des Verteidigungsschießens klar dargelegt, dass man nicht will, dass sich eine Gruppe diese Kenntnissen aneignet, um dann den Bundestag zu erobern. So ganz aus der Luft gegriffen ist guntalkes Argument (diesmal ) also tatsächlich nicht. bye knight
  22. Wenn man sich entsprechende Literatur zu dem Thema zu Gemüte führt, dann gibt es im Wesentlichen zwei große Herkünfte beim illegalen Waffenbesitz: 1.) Kriegsheimkehrer haben ihr "Material" mit nach Hause gebracht. Diese Leute haben ihr Leben für Deutschland eingesetzt und konnten hinterher überhaupt nicht verstehen, dass man ihnen die Waffen wegnehmen will. Der Waffenbesitz ist da ein Teil der Beziehung zum Staat. Der kalte Krieg und die Angst vor einem Einmarsch der Sowjetunion wird das Übrige getan haben - man weiß ja nie wozu es mal gut ist. 2.) Die hier schon angesprochenen Nicht-Anmeldungen bei den Amnestierunden Anfang der Siebziger. Da wird wohl eine gesunde Form von Misstrauen im Vordergrund gestanden haben. Schließlich war die Erinnerung was der Staat so alles anstellen kann, noch aktuell. Angst vor den Sowjets und vor den Terroristen wird sicher auch eine Rolle gespielt haben. Nach heutigen Maßstäben dürfte dieses Zeug in den meisten Fällen in schlechtem Zustand sein und / oder der Kategorie "deliktisch nicht relevant" zuzordnen sein - es passiert ja auch recht wenig damit. Von funktionsfähiger Munition mal ganz zu schweigen. Der Normalbürger kommt übrigens einfacher an illegale Waffen, als man so meint. Das belegen diverse in der Literatur / Medien beschriebene "Feldversuche", von denen übrigens auch der Bundestag in den Anhörungen unterrichtet wurde. Konzentriert hat man sich dann in der Gesetzgebung natürlich trotzdem auf den LWB - das ist ja mal klar. Ich gebe hier allerdings keine Tipps und bitte darum von entsprechenden Fragen abzusehen. Insofern kann ich dann das "wie" leider auch nicht in der Diskussion hier präzisieren. Ist doof, aber ist nun mal so. bye knight
  23. Ich denke, dass hier permanent aneinander vorbei diskutiert wird: Die einen sagen: "Es steht nicht da, was da stehen sollte. Und nun leiten wir das was da eigentlich stehen sollte, über andere Pfade her." Und die anderen sagen: "Es gilt nicht, was da nicht steht bzw. es gilt, was da steht." und hinterfragen, ob die Herleitung über andere Pfade, die ja geradezu zum gegenteiligem Ergebnis zu dem was da steht führt, bei so einer klaren Formulierung überhaupt erlaubt ist. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und aus dem Grunde, dass Gesetze nun mal so verfasst sein sollten, dass man sie auch ohne Doktorgrad und ohne ganze Bände an Zusatzliteratur gelesen zu haben verstehen können muss, bin ich der Meinung, dass ein Lauf dann gezogen ist, wenn man reinguckt und Züge und Felder sieht. Das ist das einfachste, naheliegendste und natürlichste überhaupt. Alle anderen Auslegungen führen dazu, dass die Bürger das als Willkür betrachten müssen und dem Staat mistrauen, weil man nie sicher sein kann, was sich die Behörden nun als nächstes einfallen lassen, um dem Bürger einen reinzuwürgen. Da sägt man dem Ast der Rechtssicherheit der für unseren ganzen Wohlstand eine ziemliche tragende Leistung hat. bye knight
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