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knight

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  1. Hallo alle, In diesem Vortrag hier http://www.ted.com/talks/gary_slutkin_let_s_treat_violence_like_a_contagious_disease wird ein interessanter Ansatz zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität beschrieben. Laut eigenem Bekunden ist er ja ziemlich erfolgreich damit - was natürlich auch noch mal mit anderen Quellen abgeglichen werden müsste. Dennoch finde ich das sehr interessant. Für die Antiwaffennarren kommt das natürlich nicht in Frage, denn es sind ja die Waffen, die diese Kriminalität hervorbringen. bye knight
  2. Vor langer Zeit jat jemand - ich glaube es war sogar in diesem Forum hier - darüber berichtet, dass er einen Grizzly Einzellader in .50 BMG jagdlich nutzt. Er lädt die Patronen selbst und diese sehr schwach. Als Geschoss kommt ein Vollmantel zum Einsatz. Auf dem Hochsitz legt er damit auf Sauen an. Seinem Bekunden nach fällt das Stück sofort und die Wildbretentwertung ist wegen des Vollmantelgeschosses deutlich geringer als bei herkömmlichen Jagdkalibern. Ob das alles tatsächlich so passt, kann ich nicht beurteilen. Aber auf den ersten Blick würde ich dem nicht gleich widersprechen. Ein Selbstlader ist natürlich noch mal was anderes wegen der schon angesprochenen Funktionalität bei schwachen Ladungen und dieser hier ist auch noch mal deutlich schwerer als die Grizzly. Und auf einer Waffenmesse in Kassel habe ich schon ganz andere Büchsen und Kaliber bestaunt - erwerbbar auf gelbe WBK. bye knight
  3. knight

    Munitionsklau

    In den Bundestagsprotokollen zur WaffG-Änderung von 1972 kann man nachlesen, dass die Bundeswehr damals Waffentransporte durch die Bahn hat abwickeln lassen - und zwar ohne militärische Begleitung. Das was da verschwunden ist, hat dann sogar im Bundestag dafür gesorgt, dass man dem Verteidigungsminister "darum gebeten" hat, sich doch um dieses Problem mal zu kümmern. bye knight
  4. knight

    Normen für Tresore

    Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven... Womit sich die Beweisproblematik nach deiner Fragestellung ja auch bei DIN EN ... Tresoren genauso ergäbe... bye knight
  5. Glaub mir, das ist auch blöde, wenn man kein Anfänger ist Der einzige Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dem Sportschützen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Als ob Deutschland sicherer wäre, wenn einer nur 2 statt 5 Waffen hat. bye knight
  6. Pseudodokumentation... Aussage "Im Wohnmobil befanden sich sieben Waffen. Alle waren durchgeladen." Wenn alle durchgeladen waren, dann auch die Winchester. Dann hätte die Frage aber sein müssen: Warum war eine geladene Patrone in der Kammer? Und nicht: Warum war keine leere Patrone in der Kammer? Wundern täts mich auch nicht, wenn man im Zuge der Eigensicherung bei der Spurensicherung erst mal alle Waffen entladen hat und es bei der Winchester einfach vergessen hat, zu protokollieren. In Erfurt hat man der Flinte auch eine Funktionssörung attestiert. Da war auch im Gespräch, ob man nicht einfach das kleine Entladehebelchen der Mossberg nicht gefunden hat, welche die Verriegelung freigibt. Ohne das bewegt sich da gar nix, da kann man schon mal eine Störung vermuten. Und was sollte die Aussage mit dem zertretenen "Die Linke" Plakat? Hier bei uns waren so einige Plakate von anderen Parteien zertreten. Was sagt das schon aus? Schmunzeln musste ich bei dem Funkturm, der so geheimnisvoll auf auf dem (möglichen) Weg der beiden im Wald liegt. Fehlt nur noch die Akte-X Musik im Hintergrund... Und ein Büchsenmacher ist kein Waffensachverständiger, schon gar nicht mit Vorbildung zu ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, um da qualifiziert mitreden zu können. Fazit: Ich bin mal naiv und glaube der Autorin, dass sie gute und ehrenwerte Vorsätze hatte. Aber dem Ernst des Themas wurde nicht mit der adäquaten Kompetenz begegnet. bye knight
  7. Ja, habe ich. Nein, will ich nicht. Ist mir egal, was deine Sparbrötchen alles nicht treiben. Ich sehe für mich nur dann ein realistische Kaufchance für eine 1.000m Büchse, wenn ich sie sinnvoll verwenden kann. Von denen, die einen Reiz an 1.000m finden, denken sicher viele so. Und 1.000m wird nie die Massendisziplin innerhalb des Schießsports werden. Da hielte ich es auch für völlig vertane Liebesmüh sich um jeden (= deine Sparbrötchen) zu bemühen. Diejenigen, die einen Reiz daran finden, werden schon kommen. Diejenigen, die es können, werden auch bleiben. Und diejenigen, die es lernen wollen, auch. bye knight
  8. Klar kann man das. Aber wenn ich vorrangig 300m schießen würde, dann würde ich die Waffe auch auf 300m optimieren. Da kann man sich manches sparen, was man für längere Strecken eben braucht. Die Diskussion ist ja nicht im luftleeren Raum, sondern da hängen ja durchaus große Geldbeträge dran. bye knight
  9. Bei mir ist es so: Da ich keine Gelegenheit habe, solche Entfernungen zu schießen, habe ich auch keine Waffe für solche Entfernungen. Ich stelle mir ja nicht für x-tausend Euro eine LR-Waffe in den Schrank, nur um sie anzugucken Anders wäre es, wenn ich wirklich die Schießgelegenheit hätte. Will sagen: Mit den Möglichkeiten kommt auch die Kundschaft. bye knight
  10. Jetzt frage ich mich, wie die PolizeiGEWERKSCHAFT an die Fotos kommt.... bye knight
  11. Ich erinnere mich, dass es dazu hier auch einen Thread gab. Der ist evtl. über die Suche zu finden. bye knight
  12. Anschließend soll sich nach unbestätigten Berichten folgendes zugetragen haben: Die Polizei ist gerade dabei die Wohnung zu verlassen. Da steht der Wohnungsinhaber auf und ruft: "Ähem, <räusper>, <räusper>, Hallo! HAAALLLLOOOO!!!! Ja, Sie da alle. Kommen Sie doch bitte mal her!" Die Polizisten schauen sich ratlos an und kommen ein paar Schritte zurück. Der Inhaber weiter "Also, ähem, naja, es ist mir ja furchtbar peinlich. Aber wissen Sie.... Ich habe Sie beim Hausfriedensbruch erwischt und evtl. gesellt sich noch Körperverletzung und Nötigung dazu. Daher sind Sie nun alle nach §127 Strafprozessordnung vorläufig festgenommen! Man nennt das auch "Jedermannfestnahme". Diese dient der Feststellung ihrer Identität. Da ich nicht durch ihre Sturmmasken sehen kann, ob sie mir vielleicht schon persönlich bekannt sind, möchte ich Sie also darauf hinweisen, dass Sie sich nun entweder mir gegenüber freiwillig persönlich mit Bundespersonalausweis ausweisen oder Sie verpflichtet sind auf das Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese Ihre Identität feststellen kann. Sollten Sie sich auch der Polizei gegenüber nicht ausweisen können, wird man Sie vermutlich mit zur Wache nehmen, damit dort Ihre Identität festgestellt werden kann. Aber das kennen Sie ja. Sie sind ja vom Fach. Ihnen erzähle ich da ja nichts neues. Die Freiwilligkeit ist übrigens die gleiche Freiwilligkeit, mit der sich Legalwaffenbesitzer freiwillig in der Wohnung kontrollieren lassen dürfen. Aber da sind Sie ja sicher auch mit mir einer Meinung, dass die Wortwahl hier zwar juristisch zutreffend ist aber eben nicht praktisch. Sei es drum. Es ist so wie es ist und Sie sind sicher kooperationswillig. Schließlich möchte niemand von Ihnen auch noch Gefangenbefreiung in der Akte stehen haben. Oh, da fällt mir noch was ein. Ich darf Sie ja zu meinem Eigentschutz entwaffen und notfalls auch mit einfachen Mitteln fesseln. Letzteres wird sicher nicht nötig sein. Aber die Erfahrungen der letzten Minuten lehrt micht doch, dass von Ihnen ein gewisses Gewaltpotenzial ausgeht. Daher fordere ich Sie auf, mir alle Ihrer MPis, Pistolen, Messer, Schlagstöcke, Taser und Pfeffersprays und sonstigen Waffen auszuhändigen. Was sagten Sie? ... Pfefferpsray ist keine Waffe? ... Hat das denn ein BKA-Zeichen und steht drauf "nur zur Tierabwehr"? Nein? Na dann müssen sie es wohl doch abgeben. Damit das recht ziviliert abläuft, machen wir nun alle eine Reihe auf und jeder übergibt mir dann die genannten Gegenstände. Quittungen kann und muss ich nicht ausstellen. Aber Sie bekommen alles wieder. Ehrenwort! So, nun husch husch. Schön eine Reihe aufmachen und dann bringen wir das sauber hinter die Bühne. Sie da vorne, vielleicht fangen Sie mal an. Was meinten Sie da hinten? ... Ich konnte Sie leider nicht verstehen? ... Ob jeder nur ein Kreuz abgegeben muss? Nein, das ist aus einem anderen Film..." bye knight
  13. Weißt du, ich habe Polizisten erlebt, die haben mir geholfen da hätte ich nicht gedacht, dass mir irgendjemand hilft. Und ich habe Polizisten erlebt, die schon nahezu verzweifelt versucht haben, jemandem was anzuhängen. Details will ich jetzt nicht ausführen. Es kommt halt immer darauf an wen man gerät. Das ist so wie die Nachdenkminuten im Film Roter Oktober. Gerät man an den richtigen, wird alles funktionieren. Gerät man an einen "Cowboy" (das Wort habe ich jetzt genommen, weil es im Film so verwendet wird) fliegt alles in die Luft. Die falschen gibt es nun mal auch in der Polizei. Und wenn die aus dem Messer eine Affaire machen, dann wird man dem hilflos ausgeliefert sein. bye knight
  14. ... und ein Schild: Einbruch zwecklos da Munitionsbestände zeitschlossgesichert sind! :lol2: Ich wollte immer mal fragen, ob ich in meinem Schrank auch ohne dübeln mehr als 5 Kurzwaffen lagern darf, wenn über 200 kg Munition drin sind bye knight
  15. Wo soll denn das Vorhängeschloss sonst sein als außen? Wenn es drin wäre, bräuchte man es ja nicht, da man den Schrank ja dann aufmachen müsste, bevor man ihn dann aufschließen könnte. bye knight
  16. Ich habe einen Josef und mit Vorhängeschloss abgeschlossen (nicht als Mun-Schrank). Ich musste allerdings etwas suchen, bis ich ein Schloss fand, dessen Bügelform passend für die Lochbohrungen im Schrank ist. bye knight
  17. Diese Anforderung findet sich in der AWaffV §13 (3): Interessant ist, dass die AWaffV die Aufbewahrung es nur wie beschrieben (oder gleichwertig dazu) zulässt. Hat man ein Behältnis, dass stärker schützt, so ist das nicht erlaubt, da es eben besser ist und halt nicht gleichwertig. Allerdings glaube ich nicht, dass man sich unter rein praktischen Gesichtspunkten über dieses Problem Sorgen machen muss. bye knight
  18. knight

    amazon und wir

    Hier nun was aktuelles zu dem Thema. Mittlerweile haben die Anwälte der ARD laut Focus ja schon selbst Manipulationen zugegeben. http://www.focus.de/...aid_954612.html bye knight
  19. Was unterscheidet denn den privaten Waffenversand vom nicht privaten? Ich glaube, hier sind eher die Ansprüche das Problem als die Realisierung. Vor nicht allzulanger Zeit konnte man ein Waffenpaket jemandem einfach so zur Post mitgeben oder von ihm empfangen lassen. Deutschland und wir alle haben es überlebt. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das tatsächlich mal zu einem Problem geworden wäre. Gerade die restriktive Regelung, wie sie jetzt ist, führt doch zu Problemen, weil man es so kaum noch in der Hand hat, was denn nun tatsächlich passiert. Statt einem Zettel am Briefkasten, das Paket mit Sendungsnummer xyz bei Herrn / Frau ABC (=Person des Vertrauens) abzugeben und es dann auch so zu tun, wird es dann vor die Tür gelegt. bye knight
  20. Und weil ich gerade dabei bin: Aus den Plenarsitzungen zum WaffG 2002 Ernst Bahr (SPD): Ich möchte hier unterstreichen: DieKoalitionsfraktionen wollen weder die Jäger noch dieSportschützen, aber auch nicht die Brauchtumsschützenoder Waffensammler bei ihrem Sport bzw. Hobby einschränken, sondern sie für einen verantwortungsvollenUmgang damit sensibilisieren. Cem Özdemir (Grüne): "Zu keinemZeitpunkt war es das Ziel, anständigen, ehrlichen Bürgern, die ihren Hobbys nachgehen, ob es die Jagd oder derSkisport ist, das Leben zu erschweren." Reinhard Grindel (CDU): Ich kann nicht erkennen,dass für diese wichtige Nachwuchsarbeit in den Schützenvereinen das Schießen mit Großkaliber zwingend erforderlich ist. Deshalb bin ich dafür, dass wir die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufsetzen. Ich bin sehr dankbar, dass der Deutsche Schützenbund diese Überlegungen mitträgt. und weiter: Ich will noch einmal betonen: Ich bin sehr dankbar,dass sowohl der Deutsche Jagdschutz-Verband als auchder Deutsche Schützenbund den Ansatz unterstützen,dass wir hier bei der Überwachung der Mitwirkungspflichten im Rahmen des nach Art. 13 Grundgesetz Möglichen auch zu verdachtsunabhängigen Kontrollen kommen. Ich halte das für eine ganz wesentliche Verbesserung des Gesetzesvollzugs. Ich bin dankbar dafür, dass uns die Verbände unterstützen. Das wird uns auch vor Ort, also bei den Jägerschaften und den Schützenvereinen, helfen. Wir können dann sagen: Wir haben von euren Repräsentanten auf Bundesebene, die unsere Ansprechpartner in dieser Frage sind, Unterstützung. Das begrüße ich ausdrücklich. Das hilft uns. und weiter: Frau Kollegin Stokar, Sie wissen ganz genau, dass die Frage des zentralen Waffenregisters in einer entsprechenden EU-Richtlinie behandelt wird. Diese Richtlinie hätten wir bis 2014 umzusetzen. Das wird man jetzt natürlich zeitlich beschleunigen. Es ist zweifellos ein Sicherheitsgewinn, wenn insbesondere unsere Sicherheitskräfte wissen, dass sie in einen Haushalt kommen, in dem Waffen vorhanden sind. Gabriele Fograscher (SPD): Eine weitere Maßnahme, die wir noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen könnten, ist die Schaffung eines zentralen Waffenregisters. In diesem Zusammenhang sollten wir überlegen, wie es bei Vorhandensein solcher Waffenregister gelingen könnte, Warnzeichen, Signale oder auffälliges Verhalten, zum Beispiel geäußerte Gewaltfantasien, und die Information, dass sich im Umfeld der Person Waffen befinden, zu nutzen, um schon vor einer Tat einschreiten zu können. bye knight
  21. Die älteren Plenarprotokolle und damit auch das der hier dargelegten Sitzung sind nun beim Bundestag online abrufbar: http://dipbt.bundest...tp/06/06195.pdf Zum Thema sind die Seiten 11425 - 11442. Das Zitat aus meiner Signatur ist auf Seite 11436 rechts unten. bye knight
  22. knight

    amazon und wir

    Es kommen wohl immer mehr auf den Trichter. Die Kommentare sprechen Bände! Jetzt muss man nur noch klar machen, dass diese Manipulation bei Waffenthemen genauso statt findet bzw. - was ich sinnvoller fände - bei erneuten Waffendiskussionen diese Amazon-Manipulation als Argument benutzen. bye knight
  23. knight

    Wartezeit WBK

    Auf meinen allerersten Eintrag habe ich damals ganze acht Monate gewartet. Auf meinen letzten Eintrag (andere Behörde als damals) habe ich 15 Minuten gewartet, aber auch nur, weil ich noch mal zur Kasse musste, um die Gebühr einzuzahlen.... bye knight
  24. Grafe selbst ist gar nicht klageberechtigt. Dazu müsste er nachweisen, dass er betroffen ist. Ist er aber nicht. Denn wäre er betroffen, hätte er schon zu dem alten Gesetz klagen müssen. Das neue Gesetz ist strenger als das alte, also kann für ihn kein neuer Betroffenheitsaspekt auftauchen. Und da die Klagefrist von 1 Jahr schon bei dem alten Gesetz abgelaufen ist, ist seine Klage schon rein formal abzuweisen. Wie das bei den anderen Klägern aussieht, die da noch mit dran hängen, kann ich aber nicht sagen. bye knight
  25. sondern Hhhmmm.... und wenn man mal ein 2-schüssiges und mal ein 10-schüssiges Magazin drin hat??? Oder man kauft die Waffe mit 2-schüssigem und meldet sie mit 2-schüssigem an und kauft danach ein 10-schüssiges? bye knight Du druckst das Formular aus, malst ein drittes Kästchen nebendran und schreibst daneben "vielleicht" und kreuzt das an. bye knight
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