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Onegunman

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  1. Ich habe vor 10 Monaten einen Antrag für einen Schalldämpfer für eine Jagdlangwaffe gestellt. Nach 9 Moinaten des Wartens habe ich mich direkt bei Landrat beschwert, jetzt habe ich eine kostenpflichtige Ablehnung bekommen. Ich war begeistert! Mein SB kann nicht dafür die haben ihn von oben gedeckelt und das Verfahren verschleppt und nachher unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt. In Ihrer Ablehnung konnten sie sich nicht auf ein einziges Gesetz oder eine geltende Verwaltungsvorschrift berufen, abgeleht haben sie trotzdem. Der Landrat hat mich freundlich darauf hingewiesen das mir ja Rechtsmittel zur Verfügung stehen um gegen die Ablehnung vorzugehen. Ich hatte meinen Antrag auf drei Punkte gestützt 1. Schalldämpfer sind per Gesetz den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind. Das bedeuten für mich das ich einen Langwaffenschalldämpfer wie eine Langwaffe kaufen und eintragen lassen kann. Die Behörde glaubt, dss der Gesetzgeber mit der Änderung des Wortlauts in der Gleichstellung des neuen WaffG keine Erleichterung zum Erwerb von Schalldämpfern schaffen wollte. 2. Das Bedürfnis mein attestiert geschädigtes Gehör vor weiterem Lärm zu schützen. Abgelehnt weil ein Gehörschutz genau wie ein Schalldämpfer von 160 db auf 130dB abdämpft. Die 130 dB die dann noch zu hören sind sind nur schädlich wenn sie von einem Schalldämpfer gemildert wurden, nicht wenn das durch einen Gehörschutz passiert. 130 dB sind in jedem Falle schädlich, daß kann man überall nachlesen. 3. EU Recht schreib vor Lärmquellen technisch am ort der Entstehung zu dämpfen wenn der Schallpegel über 137 dB liegt. Diese Richtlinie ist zum schutz vor Lärm am Arbeitsplatz geschaffen worden. Privatleuten darf dieser Schutz aber nach dem Gleichstellungsgrundsatz nicht versagt werden. Die Behörde ignoriert das und meint, dass es sehr wohl einen Unterschied gibt ob man beruflich jagt oder privat. Ich meine die Ohren sind immer gleich ! Jetzt brauche ich kompetenten Rat für einen Anwalt habe ich kein Geld. 1. Ist es rechtens, dass die Ablehnung eines Antrags 45 Euro kosten kann ? 2. Wenn ich schriftlich Widerspruch erhebe, worauf muss ich achten, welche Kosten und Risiken kommen durch den Widerspruch auf mich zu. 3. Stimmt es, dass ich wenn ich vor ein Verwatungsgericht gehe keinen Anwalt brauche und mich selbst vertreten darf? 4. Stimmt es, das dadurch keine oder nur sehr geringe Kosten entstehen wenn ich das Verfahren verliere ? 5. Fällt euch etwas ein, wie ich das Verfahren umgehen kann und durch einen anderen Weg zum beruflichen Jäger werden kann ? Ich könnte ja eine Jagdausseherprüfung machen und mir einen Jagdfreund mit Revier als Arbeitgeber mit natural Bezahlung suchen.... FWR und DJV habe ich bereits beide um Hilfe gebeten die Antwort steht noch aus. Auf Diskussionen ob man einen Schalldämpfer braucht oder nicht bitte ich genau wie auf Spott und Häme zu verzichten. Danke für alle konstruktiven Hinweise die mich in der Sache weiterbringen können
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