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knight

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  1. Wie wird denn aus ein ? Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. Oder meinten die, dass er wegen Straftaten zur allgemeinen Bewaffnung aufforderte?
  2. knight

    Kleiner Waffenschein

    Sind denn die Ordnungsämter Landesbehörden bzw. Dienststellen? Von Kommunalen Behörden und Dienststellen steht in meinem §55 nix.
  3. knight

    Kleiner Waffenschein

    Ist denn der Ordnungsamtsmitarbeiter bei der Landespolizei angestellt?
  4. Problematisch ist der (herbeigargumentierte) Verstoß gegen §19 Bundesjagdgesetz. Und ein Verstoß dagegen strahlt dann über die Zuverlässigkeit aufs WaffG ab. Auf der Jagd führen darf der Jäger nur zur befugten Jagdausübung. Verstoß gegen §19 ist aber unbefugte Jagdausübung. Das ist dann ein direkter Verstoß gegen das WaffG. Wobei man hier vielliecht noch argumentative Schlupflöcher finden könnte. Aber da kann man sich ja ausrechnen, wie weit man damit kommt. Das kommt alles nur durch die Überregulierung im WaffG. Wenn man nicht alles mit tausend Querbezügen verknüpft hätte und das WaffG einfach und direkt gehalten hätte, dann wäre alles genauso sicher und diese ganzen Fallen gäbe es nicht und die Leute könnten ganz normal ihr Leben leben. Aber das ist ja nicht gewollt.
  5. knight

    Kleiner Waffenschein

    Das ist ja der Gag. Die Kommunalpolizei steht nicht im §55. Nur die Landespolizei.
  6. Ich habe die zwei Threads zu diesem Thema zusammengefasst.
  7. knight

    Kleiner Waffenschein

    Landespolizei => Ausgenommen vom WaffG nach §55 Kommunalpolizei => Nicht ausgenommen vom WaffG nach §55 Hab's ja schon öfter geschrieben, aber hier werfe ich immer gerne mein Erlebnis in einer norddeutschen Landeshauptstadt vor vielen Jahren ein: Da haben Polizisten für mehr Geld demonstriert. Sei ihnen gegönnt. Das war eine richtige Demo mit Zug und Lautsprecherkundgebung und so. Und so grob geschätzt die Hälfte der Demoteilnehmer hatte die Dienstwaffe am Mann / an der Frau. Und bevor hier Fragen nach AH oder EH kommen => Nein, ich habe nichts dagegen unternommen. Ich habe kurz übelegt, ans Rednerpult zu gehen und die Teilnehmer aufzufordern, mehr als 1 m Abstand zueinander zu halten, damit das keine Versammlung ist, sondern nur ein zufälliges aufeinandertreffen. Aber das war mir meine Gesundheit nicht wert Das kannst du dir ja nicht immer so aussuchen. Irgendwann musst du ja mal aus dem Haus. Ob es zur Arbeit oder zum Einkaufen oder zum Verein oder meinetwegen in die Musikschule geht. Dass man deswegen bestimmte Plätze meiden sollte ist davon ja unbetroffen. Aber wenn der Zug nunmal in diesem Bahnhof hält, dann musst du auch durch diesen Bahnhof durch.
  8. Das wurde ja schon mehrfach hier im Thread geschireben. Unter anderem von mir hier recht ausführlich: http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-für-jäger/?do=findComment&comment=2338671 Ich wäre dir dankbar, wenn du uns hier nachvollziehbar (also nich in einem Satz) erklärst, warum meine Gegenargumente dort falsch sein sollen. Heißt das nun, die Zertifizierung ist vom Tisch oder heißt das, sie ist nicht mehr vom Tisch zu kriegen? Und welche Position hat eigentlich das FWR zur Zertifizierung von Munition? Was der DJV überhaupt nicht verstanden hat ist, dass Jagdrecht eben nun primär Ländersache ist und nicht mehr vorrangiges Bundesrecht. Daher ist die Positionierung auf bundeseinheitlichen Inhalten veraltet. Das war früher mal so. Wenn man das ändern will, dann muss man Jagdrecht wieder auf Bundesebene ansiedeln. Das ist aber eine GG Änderung.
  9. Bin zwar kein HK Fan, aber das könnte hier gerne mal im Werbefernsehen kommen
  10. Schon klar. Das meinte ich aber nicht. Das ist die Begründung der Bundesregierung. Daneben gibt es die Begründungen in den Parlamentsreden und die Begründungen aus den Ausschüssen. Die Frage ist, was macht eine Begründung "amtlich". Denn wenn es diese amtliche Begründung gäbe, könnte man sie ja vielleicht mal einem Bundesrichter zeigen und darauf hinweisen, dass er sich nichts herbeifabulieren braucht, wenn er es auch gleich amtlich bekommen kann. So in der Art.
  11. Was ist eine amtliche Begründung des WaffG?
  12. Noch. Auch dazu gab es schon Threads hier im Forum darüber, wer denn gerade Mun in diesem Kaliber liefern kann.
  13. Die Vorgeschichte ist bei solchen Videos quasi nie bekannt. Von daher ist Vorgeschichte an sich werder ein Argument für oder gegen irgendwas. Also quasi gar kein Argument. Die ersten drei Sekunden hat sie keine Waffe in der Hand. Dann kommt sie kurz aus dem Bild und erst dann ist die Waffe zu sehen. Und nun? Unterstellen wir mal eine Vorgeschichte parteiisch für die junge Frau. Hätte sie die Waffe nicht ziehen sollen, weil eine professionelle SV Situation anders aussieht? Mir imponiert jedenfalls wie sie (danach) ohne Wild West die Situation beenden will und wie sie sogar den Finger lang am Abzug hält. Und die Polizei kommt hinterher dazu, sie legt die Waffe ab, Polizei dreht nicht durch und sie kann sogar die Waffe gleich wieder im Beisen der Polizisten einstecken. Ich finde das sogar sehr professionell - von ihr und von den Polizisten. Egal was die Vorgeschichte war: Bei uns wäre die Waffe das größere Verbrechen.
  14. Zu argumentieren, dass Verbot sei zwar im Gesetz nicht formuliert aber trotzdem existent, weil es gar nicht nötig sei, es zu formulieren - naja, dass ist schon arg kafkaesk. Und wenn man heutzutage kein Gesetz mehr wirklich verstehen und schon gar nicht befolgen kann, ohne an Stapeln von Kommentaren und Loselbalttsammlungen zu ersticken, dann muss man sich schon mal fragen, ob die Juristerei den Menschen dient, oder ob die Menschen existieren, damit Juristen was zu entscheiden haben. Sorry und nix gegen dich oder andere Juristen hier im Forum. Aber wir sind doch an vielen Stellen durch Vorschriftensammlungen und daran angegliederten Entscheidungssalaten bis zur Handlungsunfähigkeit lahm gelegt. Wo war denn hier wirklich das Problem? Und man hätte hier genausogut entscheiden können: Man kann dem Mann keinen Vorwurf machen. Das Gesetz kann man auch so lesen, wie er es verstanden hat. So what?
  15. Ähh.... weil vom Ergebnis her zurück argumentiert wurde?
  16. Ich verstehe nicht, wie du das meinst. Das Wort "Munitionstest" kommt im DSU Sporthandbuch kein einziges Mal vor. Soll die DSU (angeblich) geregelt haben, das Munitionstests nicht als Schießstermin gelten? Oder soll die DSU geregelt haben, was genau ein Munitionstest ist und der Vereinsfürst weigert sich unabhängig von der DSU das als Termin anzuerkennen?
  17. Möchtest du uns bitte präzisieren, was mit der Redewundeung "schlafende Hunde" hier konkret gemeint sein soll? Und möchtest du uns bitte erklären, was in der Jägerausbildung in Bayern über den Erwerb von Halbautomaten anders gelehrt wird als im Saarland? Danke!
  18. Könnte man nicht auch als "Interimslösung" einfach feststellen, dass Jäger zum Training und zum Erhalt der Schießfertigkeiten ein Bedürfnis nach §8 haben? Da spielt das Magazin ja keine Rolle. Das Urteil kann sich ja nur auf das vereinfachte Bedürfnis nach §13 auswirken, da nur hier der Verweis auf den §19 vorhanden ist. Die Verwendung bei der Jagd ist bei diesem Waffen dann natürlich damit nicht geregelt. Wenn dann ein SB Papier produzieren will, sammelt er halt von jedem Jäger einen Satz ein, in dem sie das erklären. Ist ja bei den SDs auch nicht anders und funktioniert. Wenn ein SB kein Papier produzieren will, macht er hinter alles was in seinen Akten ist einen Haken und gut ist.
  19. Ich will das Thema nicht zu sehr stressen, weil es hier eigentlich off topic ist Ich denke, du träumst nicht. Der Wind dreht. Vielleicht nicht völlig, vielleicht nicht für immer. Aber seit einiger Zeit ist hier manches anders. Lies dir mal die Kommentare zu diesem Artikel durch (vergiss den Artikel, die Kommentare sind interessant): http://www.focus.de/finanzen/recht/schreien-schlagen-schiessen-notwehr-wie-weit-darf-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html Die Leute haben begriffen, dass sie ein Recht darauf haben, sich in ihren vier Wänden verteidigen zu dürfen, weil sie begriffen haben, dass der Staat sie nicht schützt. Und sie haben begriffen, dass sie das Maul aufmachen dürfen und dieses Recht auf Verteidigung einfordern dürfen. Und das ist auch ein Verdienst von insbesondere Katja , der GRA, Firearms United, etc. die hier die Speerspitze bilden und sich in die Diskussionsrunden setzen und den Leuten zeigen, dass es gar nicht so schwer ist, dazu eindeutig positiv Stellung zu nehmen. Es ist ok, wenn das FWR sich hier nicht in der Pflicht sieht oder sich auf diese Art nicht positionieren will. Aber ich finde es nicht ok, diese Arbeit klein zu reden. Den Druck von unten halte ich für eine sinnvolle Ergänzung zur so genannten Geheimdiplomatie. Es soll jeder wissen, wenn man sich aus dem Fenster lehnt, dann wird es windig. Aber wie gesagt, ist hier off topic, deswegen will ich dazu nicht so breit Stellung nehmen, wie es vielleicht angebracht wäre. bye knight
  20. Die Sachbearbeiter haben die schon. Da muss man sich nix vormachen. Nur eben nicht zentral in einer großen Halle sondern dezentral in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen. Es ist ja noch nicht lange her, da haben genau diese die Überprüfung eingeholt. Ok, da war es nicht so klar, ob es vier, acht oder zehn Tage dauert, bis das erledigt war. Ohne den KWS-Run war es dann zentral über das LKA immerhin stabil bei drei Monaten. Da kann man nicht meckern, dass sich nichts verbessert hätte.
  21. Wie sieht denn der Plan des FWR aus, mehr (Förder)Mitglieder zu bekommen? Wo kann man denn die Positionen nachlesen, für die das FWR eintritt? Wenn das Engagement für das FWR so wichtig ist, was tun denn die Verbände dafür, um ihren Mitgliedern eine FWR-Mitgliedschaft schmackhaft zu machen? "Gib uns Geld, dann kriegst du Geheimdiplomatie" ist halt jetzt nicht so der tolle Motivator. Ich halte eine FWR-Mitgliedschaft schon für sinnvoll und meine Fördermitgliedsnummer ist - sagen wir mal - recht niedrig. Aber über mangelnde Unterstützung zu jammern und dann nichts zu liefern wofür man die Unterstützung liefern soll, kann doch jetzt keine ernst gemeinte Position sein. bye knight
  22. Na dann schau mal in "Aktuelles zum Waffenrecht" nach
  23. Woraus entnimst du deine Weisheiten? Das war ursprünglich in "Aktuelles zum Waffenrecht" gepostet. Dort ist es aber nicht korrekt platziert, schon alleine weil es dort keine Antworten geben kann. Jetzt kann ich das nach Waffen Allgemein oder nach Waffenrecht verschieben. Beides ist nicht 100%ig richtig aber auch nicht falsch. Ich habe mich dann wegen der zweiten Frage für Waffenrecht entschieden. Die erste Frage ist ja auch eher eine Rechtsfrage als eine Waffenfrage. bye knight
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