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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Lieber Hunter375, könntest du bitte deine Talente hier so einbringen, dass sie uns bei dem was möglich ist unterstützen und vorwärts bringen? Dauernd vorgeführt zu bekommen, was alles passieren kann und was dann wenn eben das passiert alles nicht möglich ist, finde ich echt anstrengend, demotivierend, unterbricht den "Drive" und bringt uns stand heute auch nicht weiter. Ist das möglich? Danke! -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
An alle, die gleichlautende Antworten bekommen haben: Das macht keinen Sinn. - In Deutschland ist der Besitz von gar keinen Magazinen verboten. - Wenn nun EU-weit der Besitz von Magazinen verboten sein soll, deren Besitz bereits auch in Deutschland verboten sein soll, dann würde das bedeuten, dass der Besitz von gar keinen Magazinen in der EU verboten wäre. - Das ist widersprüchlich zu der Aussage, dass nun EU-weit der Besitz von großen Magazinen nicht mehr zugelassen sei. (und überhaupt, als ob man dafür eine Zulassung bräuchte). Magazine sind freie Teile und zu x-Millionen im Umlauf. Viele haben sich ein G3-Magazin oder ein G36-Magazin als Erinnerung für ihre Zeit beim Bund gekauft. Ein Verbot ist schlichtweg nicht umsetzbar. Für die Leute, die beim Militär gedient haben, ist es schlichtweg ein Unding, dass man ihnen nun einen verbotenen Gegenstand ins Nest diktiert. Da ihr eine laufende Kommunikation dazu habt: Möchtet ihr entpsrechend antworten? -
Kannst ja mal außerhalb der Kaserne, nach Dienst und rein privat bei der NPD mitmarschieren (als Beispiel, unterstelle ich dir nicht persönlich!). Dann wird sich zeigen, wie sehr Dienst und Privat getrennt sind. Will sagen: Es gibt schon Themen, die von einem Bereich auf den anderen ausstrahlen. Und es ist nun mal nicht nachvollziehbar, warum jemand, der sich in Afghanistan hinters MG legen darf, um dort auf Taliban zu schießen, hier in Deutschland eine MPU brauchen soll, weil er ja eine Gefahr für andere(!) sein könnte. Genauso gilt das auch umgekehrt. Was würde wohl passieren, wenn bei einem Schießunfall auf der Standortschießanlage herauskäme, dass der Kamerad privat durch die WaffG-MPU durchgefallen ist, und die Vorgesetzten davon wussten (wieder ein willkürliches Beispiel)? In der heutigen "Aber wenn was passiert..." und "Man muss gefälligst alles voraussehen!" Republik hätten die Vorgesetzten es sicher schwer das mit Dienst ist Dienst und Privat ist Privat abzuwischen. Wer das negativ konotieren möchte, wird es "Neid" nennen. Wer es positiv konotieren möchte, wird es "Gerechtigkeit" nennen. Und diese Frage stellt sich hier natürlich. Und damit ist nicht gemeint, dass man den Polizisten was wegnehmen möchte.
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Schon wieder SEK-Einsatz weil, "Waffen von Außen gesehen"
knight antwortete auf rüdiger400's Thema in Allgemein
Moderativer Hinweis: Könnt ihr bitte on topic bleiben! Ich habe 14 Beiträge aus der Diskussion über Betriebserlaubnisse von KfZ nach off topic verschoben: http://forum.waffen-online.de/topic/446471-betriebserlaubnis-eines-kfz-aus-schon-wieder-sek-einsatz/ Die Diskussion um die "Melde-App" wurde mit dem bereits existierenden Thread dazu zusammengefasst: http://forum.waffen-online.de/topic/446463-ordnungsamt-app-berliner-können-ihre-nachbarn-ab-sofort-leichter-verpetzen/ -
Hier mal ein sehr sehenswertes Video eines Wissenschaftlers über die "sich lösenden Schüsse". Knapp 50 Minuten, sehr kurzweilig, sehr interessant: http://videoportal2.uni-frankfurt.de/Mediasite/Play/8237d81512ca4a62b5d739665c0816fb1d
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Mein Docter III musste auch zwei Mal in die Reperatur. Da hat aber alles gut geklappt. Über die Reperatur kann ich nichts schlechtes sagen - nur darüber, dass es zwei Mal dahin musste.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wenn man das so liest, fragt man sich schon, ob der Jagdverband ein Jagdverhinderungsverband ist. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Spekulation: Den Seehofer stört nicht die Neuregelung bezgl. der Magazine sondern die anderen Regelungen, die da mitkommen sollen und in die Hoheit der Länder eingreifen. Was das alles ist, wurde hier im Thread ja schon thematisiert. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Die viel wichtigere Frage lautet: Warum kommen unsere Positionen nicht in der FAZ und im Spiegel vor? Wie kommt es, dass so ein Minimalstverein mehr PR drauf hat, als wir? -
Ich habe drei davon im Laden gekauft
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Das kommt darauf an, ob man den Teil nach dem zweiten Komma als Einschränkung des Teils zwischen den beiden Kommas oder als Einschränkung des Teils vor dem ersten Komma interpretiert. In dem deutschen Text ist beides möglich. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Du möchtest sicher eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung von Gesetzestexten aufmachen Bitte schön: http://forum.waffen-online.de/topic/315947-waffen-sind-gegenstände-wo -
Die Aluschalen gibt es gefühlte drei Jahre schon zum Sonderangebot. Nicht dass man solche Schalen nicht gut gebrauchen könnte... Wundern tut's aber schon.
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-einsatz-in-mali-munitionskiste-mit-880-schuss-verschwunden-a-1097051.html Hat sich die EU-Kommission schon dazu geäußert, welche waffenrechtlichen terrorismusbekämpferischen Maßnahmen das haben wird? -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
knight antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Dann gibt es noch den Einsatzgrund und die Rückmeldepflicht.Ich sagte es schon mehrfach, die Angst vor der Strafvereitelung im Amt ist größer als lieber etwas mehr sicherzustellen. Womit wir uns ja schon irgendwie einig sind Wenn der einzelne Polizist vor Ort nicht mehr auf direkte Rückgabe entscheiden darf, sondern offiziell oder inoffiziell nur noch Mitnehmen entschieden werden darf, ist Rückgabe ja im Programmablaufplan nicht mehr vorgesehen... Ist aber in großen Firmen auch nicht mehr anders. Der Sachbearbeiter selber darf nur noch das, was im Prozess vorgesehen ist. Für alles andere kriegt der Ärger. Und ab dem Punkt macht der nur noch Dienst nach Vorschrift und geht um fünf. Ist möglicherweise die Vorstufe zur Automatisierung der Sachbearbeiter. Dann braucht der gar nicht mehr kommen. Das wahre Leben wird halt in ein Powerpoint-Diagramm gepresst und dann ist alles gut. -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
knight antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
Das liegt alles daran, dass alleine das zählt, was zuerst behauptet wurde. Da ruft jemand bei der Polizei an uns erzählt: "Die haben da und da eine Waffe! Herrjeh, so helfen sie doch!" Und dann sind die gepolt und spulen ihr Programm ab. Jeder, der sich das von außen ansieht, hat halt diese Polung nicht. Der sieht eine Paintballwaffe, der sieht befriedetes Besitztum, der sieht eine Transporttasche, der denkt sich "Was für ein Aufriss für nichts" und geht weiter. Diese denke könnte man auch anstellen, wenn man am Einsatzende alles vorliegen hat, mal durchatmet und die Situation neu bewertet. Das passt aber anscheinend nicht zum Programmablaufplan. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
knight antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Der Punkt bei der "Selbstausleihe" ist ja ein anderer: Wenn jemand eine Waffe mit "Jagdbedürfnis" im Schrank stehen hat, dann stellt sich die Frage, ob er damit auch sportlich schießen darf? Würde man das verneinen, dann würde das zu der absurden Situation führen, dass er eine identische Waffe ausleihen dürfte und mit dieser sportlich schießen dürfte. Ob er die von sich selbst ausleiht oder von jemand anderem spielt hier gar keine Rolle. Zentral ist, dass die ausgeliehene Waffe identisch zu der im Schrank ist. Und dann kommt man eben in Erklärungsnot, warum es mit der im Schrank nicht erlaubt sein soll, mit jeder anderen identischen zu der im Schrank aber schon. Wobei "absurd" ja anscheinend heutzutage kein Ausschlusskriterium mehr ist. -
Wie man dieses Zinober legitimer Weise in Wahlentscheidungen sehen kann, ist dir aber auch klar, oder?
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Aber ihr habt diese Anfrage nebst Antwort sicher dokumentiert und archiviert? So wie in deinem Beispiel mit dem Hosenbund? Auf diese Beweisvorlage warten ja alle hier, ob HK die aus dem Hut zaubern kann.
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Was bedeutet das für die Politiker, die seit einigen Jahren die Aufrüstung der Bundeswehr fordern? Und noch schlimmer: Für die Politiker, die sie sogar beschließen?
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
knight antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Mal eine Frage, weil hier so oft vom "Europarat" die Rede ist (auch im Newsticker, aber ich wollte es hier diskutieren ) Meint ihr wirklich, den Europarat? https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat Oder meint ihr den Ministerrat? Edit: Ursprünglich falscher Link, der wurde zu Wikipedia korrigiert -
Das liest du da jetzt wieder rein. Nur weil ich wissen will, weshalb aus diesem Text automatisch Selbstjustiz als Ergebnis da stehen soll und nicht auch Selbstverteidigung möglich sein soll, heißt das doch nicht, dass ich diese Posts gut finde Das Gericht hat aber genau das behauptet. Immerhin sind wir uns hier einig.
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Und die Frage, wie du die Selbstjustiz da raus bzw. rein liest, hast du nicht beantwortet. Und weil ich das so nicht stehen lassen kann, denn ich fühle mir hier die Selbstjustiz persönlich unterstellt und das habe ich NIE BEHAUPTET! 1.) Mein Posting drehte sich um die Frage, ob er denn tatsächlich "allgemein zur Bewaffnung" aufgefordert hat, oder ob es eben nicht allgemein war. Warum, also mit welcher Motivation, er (möglicherweise) speziell und nicht allgemein aufgefordert hat, habe ich überhaupt nicht thematisiert. Das wurde von dir rein gelesen und ja, da bleibe ich dabei: "rein gelesen" 2.) Wenn man schon eine Motivation da rein lesen will, dann kann die genausogut "Selbstverteidigung" lauten. Die Frage, warum das zwangsläufig auf Selbstjustiz rauslaufen soll, stellt sich schon. Vielleicht kannst du uns die ja beantworten?
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Und woraus schließt du "Straftaten zu verfolgen"? Woraus schließt du, dass er nicht nur das Recht zur Notwehr meinte, sondern auch die Fähigkeit zur Notwehr? Woraus schließt du, dass er nicht (ordnungsgemäße) SV gemeint hat?
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Wie wird denn aus ein ? Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. Oder meinten die, dass er wegen Straftaten zur allgemeinen Bewaffnung aufforderte?
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