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PetMan

WO Silber
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  1. Bei uns gibts zwar Treppen runter auf die Schiessbahn, hab aber da unten schon Rollis gesehen. 4 Ecken, 4 Mann und schon rollst du auf die Bahn. Ob du mit deiner Behinderung noch Schiessen kannst oder nicht kannst du nur selber wissen. Aber da geht manchmal mehr als man denkt. In den USA gibt es einen Schützen ohne Arme..... Du schreibst, du kannst nicht laufen. Wenn die Arme noch mitspielen sollte von der techn. Seite her schiessen noch gehen. Wenn du deine Waffen behalten willst wirst du in irgendeiner Form aktiv werden müssen.
  2. Verursacht das keine Verwirbelungen ? Da wird doch in den Luftstrom der von hinten kommen soll von oben eingeblasen. Das würde ich gerne mal im " Nebel " sehen.
  3. Thats all.....
  4. Zu dem Thema wurde schon alles geschrieben, sowohl hier als auch in den gefühlt 100 anderen Threads zu dem Thema. Und in den nächsten gefühlt 100 die dazu noch neu aufgemacht werden wird es nicht anders sein.
  5. Auf welcher Grundlage will das Amt prüfen wo mein Schlüssel ist? Würdest du dem Amt das mitteilen, womöglich noch mit in die Akte schreiben lassen ? Oder ihnen auf Anfrage den Zugangscode des Zahlenschlosses nennen? Das wäre vergleichbar mit dem Ort der Schlüsselaufbewahrung. Und fast alle Orte sind sicherer als meine Hosentasche.Also " immer am Mann " ist auch nix. Da ich Saunagänger bin sehen mich da immer alle doof an wenn ich die um den Hals trage. Deswegen ist bei Tresoren ja auch ein Widerstandsgrad angegeben. Die einen leisten mehr widerstand als die anderen. Wie hoch ist DEIN Widerstandsgrad wenn dich jemand zwingt deine Schränke zu öffnen. Dann ist es egal wo der schlüssel liegt. Oder wie der Code lautet. Und sowas wie " absolute Sicherheit " gibt es nicht.
  6. schau was Sam09 gepostet hat. Passiert nicht nur Wiederladern, sondern hier anscheinend ab und an mal Geco in der Fabrik...............
  7. Das Druck durch das Zündhütchen nach hinten entweicht. Der Schlagbolzenabdruck im Zündhütchen wird durch den Überdruck in der Patrone durchbrochen und Druck bläst nach hinten ab. ( Wohl dem der eine Schiessbrille trägt. ) Wenn der Druck noch höher ansteigt kann noch mehr " durchblasen " werden als das Zündhütchen. Stand selber daneben als einem Kollegen eine Doppelladung in der 45er die Waffe " durchgeblasen " hat. Der poppelte sich Teile der Waffe aus dem Gesicht. Bei dem was man die letzte Zeit von Geco so mitbekommt, auch gesprengte Waffen, würde ICH keine Munition von denen in eine meiner Waffen stecken. Wobei ich von der 45 ACP noch nix gelesen habe. Aber hier wurden schon verschiedene Kaliber benannt, warum sollten die bei der 45er sorgsamer arbeiten als bei den genannten Kalibern?
  8. Und dann noch ohne Seriennummer....................wie steht das wohl im NWR ?
  9. Dann sind alle Garagen die ich kenne mit falschen Toren gebaut worden
  10. ohweh.................wenn das hier einer Umsetzen würde wäre unsere Stadt Saniert .Hier hat jeder eine Garage, in der AUCH ein Auto steht...................
  11. Bei uns wurde eine Nebelmaschine ca 10 m vor die Schützenbasis gestellt. Die Lüftung muss dann den Nebel nach vorne bewegen, eine Geschwindigkeit in m/s war da vorgegeben. Die weiß ich aber nicht mehr. Doof wenn der Nebel dann einfach stehen bleibt......................
  12. PetMan

    Schießbuch-Vorlage

    ICH würde bei dieser Aufforderung den SB um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Die Stelle wo steht das ich als langjähriger Schütze verpflichtet bin ein Schiessbuch zu führen.Die aus der Verordnung hier zitierte Stelle spricht Explizit von einem Vereinsschreiben ODER einem Schiessbuch. Ein Schiessbuch kann aber nur auf freiwilliger Basis erwartet werden. Weil das Führen eines solchen einfach nirgends Vorgeschrieben ist. 10 Monate alte BEDÜRFNISbescheinigung? Da scheint das Bedürfnis nicht sehr groß gewesen zu sein.....Aber wo steht wie lange sowas Gültigkeit hat ? Hab ich jedenfalls noch nirgends gelesen.
  13. PetMan

    GRA auf Pro7

    Ist noch nicht in der Mediathek zu sehen
  14. PetMan

    2/6 Reglung?

    Wenn es um dein neues Gewehr geht, das willst du doch sicherlich vor dem Kauf testen. Also leih es dir per Leihschein für einen Monat von dem Händler um ausgiebig testen zu können. Wenn du zufrieden bist Kaufvertrag machen . Auf Leihschein kann man immer erweben, das Tangiert die 2/6er Regel nicht.
  15. Ich " importiere " seit Jahren Munition aus Luxemburg und jede Menge Kollegen auch. So einen Nachweis wollte noch nie jemand sehen. Wer hat dir den abverlangt?
  16. Ging mir ähnlich, war aber keine Klage sondern Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.
  17. Das steht Behördenintern eher für Querulant........................
  18. Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn das Teil als Originalwaffe angemeldet wird braucht man halt ein Bedürfnis im Originalkaliber. Wenn er behauptet die kam als 4mm auf die Welt kann er sie vielleicht eingetragen bekommen, hat damit aber keine Rechtssicherheit weil er beschissen hat. In Augenschein nehmen die wenigsten SB eine Waffe die angemeldet wird und selbst wenn glaube ich nicht das zum Beispiel meine SBiene da was erkennen könnte. Meine damals konvertiert gekauften Waffen wurden vom Verkäufer in die WBK Eingetragen. Bei der Rückkonvertierung bekam ich vom Händler einen Schriebschreib mit das er die Waffe zurückgebaut hat und das Amt hat dann eine 9mm eingtragen. Bei Erwerb von stand da " siehe laufende Nummer 5 . Da stand vorher die gleiche Waffe in 4mm . Ein Händler sollte heutzutage um die Rechtslage wissen, ansonsten läuft er Gefahr schnell kein Händler mehr zu sein. Und die Verantwortung über den Erwerb hat im Endeffekt immer noch der Erwerber......
  19. Wenn keinem das Herz dran hängt gib sie ab. Die Folgekosten des behaltens werden den wert sicher um mehr als das Zehnfache übersteigen. Ansonsten wurden dir hier jegliche Antworten zur weiteren Vorgehensweise schon genannt.Man kann die Waffe behalten, weil geerbt, muss dann aber mit den Vorgaben vom Amt leben. Und die heissen neuer Tresor. Und das werden nicht die letzten Kosten sein.
  20. Versuch dir eine konvertierte Waffe in 4mmM20 zu kaufen, melde sie an und erkläre dem SB deine Sicht der Dinge bezgl " die gleichen " und " dieselben ".Sag denen auf dem Amt auch wie du den Passus " so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe " interpretierst. Du wirst sehen und hören was passiert. Und selbst wenn die Waffe eingetragen wird in 4mmM20 wirst du damit keine Rechtssicherheit erlangen. Viel Spaß
  21. Dann überleg mal wo du das zu Lesen geglaubt hast und Teile uns diese Fundstelle mit. Sollte aber aus einem Gesetzestext oder einer Verwaltungsvorschrift sein und nicht aus einem Flyer oder sonst was. Sollte schon verbindlich sein .
  22. Ich kann das absolut nachvollziehen. Ich kenne das aus meinen beiden Vereinen auch, das mancher meint nur er wisse wie es richtig ist. Egal um was es im Kontext geht. Manche ältere leben noch in einer " Gesetzeswelt von vorm Krieg " ( je nach alter vor WKI oder WKII ). Die Sprüche wie " das war schon immer so ", " das machen wir seit 50 Jahren so " oder " das zählt nur für die neuen, Altbesitz hat da Bestandsschutz". Selbst jüngere schliessen sich da manchmal an, denke manchmal die wurden indoktriniert von den Altvorderen. Grade was Aufbewahrung und Transport angeht sind da sehr viele Meinungen unterwegs, die alle von fast jedem vehement Vertreten werden. Selbst ausgedruckte Gesetzestexte werden da nicht anerkannt, weil " das zählt ja nur für die neuen " . Nachweis der schiessportlichen Betätigung bei Waffenbesitzern ist auch so ein Thema. An der Theke im Vereinshaus sitzen reicht da leider nicht......................Auch Gerichtsurteile werden da nicht als Beleg anerkannt. Das sind immer 68er Richter und da geht man in Berufung und der eigene RA regelt das dann, der ist gut. Der hat auch den Prozess wegen der Ziege vom Nachbarn gewonnen.......................Ich habe mir das missionieren schon fast abgewöhnt. Sollen die halt machen was sie denken. Mit Glück geht das auch noch 50 Jahre gut für die. Kann aber jeden Abend beim nach Hause fahren vorbei sein.
  23. Wir müssen immer unterscheiden zwischen WBK Pflichtigen 4mm Waffen und LEP Waffen. Die 4mm stehen in WBK`s. Wer die "Rückbaut " ist selber schuld. Bei den LEP`s war es so das die nirgends mehr aufgeführt waren . Und da die Rechtslage zu der Zeit das beschaffen von nicht eingetragenen Ersatzläufen ermöglichte, wenn einer zb eine 1911er in 45 ACP auf der Karte, hatte war es " einfach " an Ersatz zu kommen. Der konnte 20 Läufe kaufen und war bei Barzahlung nirgends erfasst. Aber es war halt verboten zurück zu bauen. Jetzt ist es noch ein Stück mehr verboten. Aber ich möchte nicht wissen wieviele LEP noch im Umlauf sind. Die Absatzzahlen von Norinco jedenfalls erreichten damals ihren Höhepunkt. Waren kaum welche zu bekommen. Jedenfalls keine "scharfen " mehr........Da verschwanden für ein paar Jahre nicht wenige Waffen von der Bildfläche..................Die 4mm Waffen die WBK Pflichtig waren , von denen wusste man aber. Also hätte es die nicht tangieren brauchen. Aber die dachten sich, wenn wir schon mal dabei sind.............................
  24. Wobei das mit den Salutwaffen grade wohl auch am "Sterben " ist, wenn es nach der EU geht. Steht aber alles schon Jahre hier im Forum, in der letzten Zeit gab es da keine Änderungen zu dem Thema.
  25. Meines wissens erging es im Saarland allen Besitzern solcher Waffen so. Wobei die Ämter u.U. gar nicht wussten ob das geborene oder umgebaute 4mm Waffen Waren. Mein Bruder hat heute noch eine CZ75 und eine Walther PPK in 4mm im Bestand. Bei solchen Waffen war aus der Modellbezeichnung ja schon zu ersehen was das mal war. Kenne noch jemand der hat eine sehr große " Sammlung " solcher Waffen, Waffen aller Art quasi........Alle in WBK`s eingetragen. Damals ging es " eigentlich nur " um die LEP`s, weil die nirgends mehr registriert waren. Die 4mmM20 oder 4mmRl ( oder auch 6mm gab es in F Ausführng ) wurden da nur ein "Beifang " . Genau wie KK LW bei den HA, weil Patronenlänge unter 40mm. Da hat man gar nicht dran gedacht ( oder gedacht die kassieren wir gleich mit, kann auch sein ). Es gab damals einen " Händlerring " der sich drauf " spezialisert " hatte GK KW in LEP zu konvertieren. Der Umstand das Wechselläufe bis 2008 nicht Melde- und Eintragungspflichtig waren machte die Beschaffung von neuen Läufen zu einem Kinderspiel. Eine eingetragene 1911 in 45 ACP reichte um ohne Eintragung einen Wechsellauf zu bekommen. Und ausser den Läufen haben die "Spezialisten " damals nicht wirklich was verändert. Schwächung des Griffstücks wurde meistens ganz weg gelassen , Schlagbolzenloch minimal erweitert , Schweisspunkte in den Verriegelungsrillen konnten mit einem Dremel wieder entfernt werden. Ich habe damals solche LEP Waffen gesehen........Einer dieser " Händler " hatte hier im Saarland sein Geschäft. Nach dieser Affaire wurde er ein paar Jahre nicht mehr gesehen. Heute läuft das Geschäft auf den Namen seiner Frau und wenn man da anruft sitzt ER wieder am Telefon.......................Schützenkameraden die da EINE LEP gekauft hatten tauchten in dem seinen Büchern mit ZEHN gekauften Waffen auf. Die bekamen alle, zumindest einige kenne ich persönlich, Besuch von der Staatsmacht. Die mir bekannt gewordenen Fälle hatten alle Glück und es wurde ganz normal geklingelt und man wollte die gekauften Waffen sehen. (In Berlin wäre ein SEK im Morgengrauen durch die Tür ins Haus ) Das man nur eine und nicht 10 gekauft hatte musste man denen dann Glaubhaft machen. Ging aber in den mir bekannt gewordenen Fällen gut, die haben alle ihre normalen Waffen oder Jagdscheine immer noch. Diese "Affaire " war damals der Auslöser für die Gesetzesänderung bezgl konvertierter Waffen. Der Umstand das die 4mmM20 Waffen sowieso alle registriert waren hat die nicht gestört es auch auf diese Waffen aus zu weiten......
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