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Dann werdet ihr Pulverablagerungen bis in den Kugelfang hinein haben. Deine " Sorge " war also begründet.Sowas nicht unwichtiges im Ausgangspost erwähnt und du hättest andere Antworten bekommen
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Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Grade bei der Fraktion " die weiß was sie tut " habe ich da meine bedenken. Jemand der wirklich weiß was er tut lässt bei Sicherheit die Finger von der Waffe. Und nicht nur von der Waffe, sondern vom kompletten Schiesstisch/ der Basis.Nur so ist " Sicherheit " auch wirklich " Sicherheit " -
Wie tief stehen eure Kugelfänge ? 25m oder 50? oder 100? Bei 50 oder 100 m würde ich mir um Pulverreste auf dem Boden keine Gedanken mehr machen, ausser ihr fegt immer alles von vorne nach hinten. Selbst bei 25 m habe ich noch keine nennenswerten Reste von Schiesspulver zusammengefegt. Wir fegen immer bis 15 m vor die Basis, nach jedem Schiessen. Alle 2 oder 3 Monate wird die ganze Halle Feucht gereinigt. Wobei unverbranntes Schiesspulver meist max 5 m vor der Basis liegt. Keine wissenschaftliche Studie, aber so sehe ich das wenn ich Fege. Zu deinen Fragen bezgl Verhalten kann ich nix beisteuern, ICH würde aber erst mal laufen.......................und Türen wenn noch möglich schliessen. Auf einem teilgedeckten Stand war ich mal dabei als beim Schiessen mit Schwarzpulver 3 bis 5 m vor der Basis Pflaster glimmend landeten und erste Flammen kamen. Das konnte aber noch ausgetreten werden. Soll aber bei Schwarzpulver und Schusspflaster wohl öfter mal passieren. Wohl dem der dann vielleicht schon vor dem Schiessen mal Pulverreste weg gefegt hat...............
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Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
IMHO ist die Waffensachkunde nur ein weiterer, der erste , Schein mit Stempel den hier ein Schütze haben muss. Meine liegt jetzt 12 Jahre zurück . Zum sicherer Umgang mit Waffen bedarf es eines Stückes Papier aber nicht, sondern da braucht es gesunden Menschenverstand . Zum rechtlichen Teil dieses Lehrgangs brauch es auch ein " Weiterbilden" , ein " up to date " sein. Und wenn auf dem Stand alle gesunden Menschenverstand walten lassen (und auch die " Kollegen " im Auge haben) wäre schon sehr viel gewonnen und ein Vorfall wie hier Diskutiert würde nicht mehr passieren. Kann mir schon Vorstellen das zb in der Schweiz der Umgang mit Waffen und der Sicherheit ein anderer ist als bei uns. Da sind Waffen kein " mystischer Gegenstand " wie hier und es kennen sich viel mehr Menschen damit aus als hier. Früher hatten bei uns wenigstens die jungen Männer mit Masse wenigsten bei der BW Waffen in der Hand. Aber das ist ja seit ein paar Jahren auch nicht mehr der Fall. -
Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
ja -
Schiessunfall bei Schützenfest Eichstetten (Kaiserstuhl)
PetMan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich sehe hier eher ein versagen der Aufsicht. Ich kann nicht nach vorne gehen wenn ich nicht weiss ob an allen Waffen Sicherheit besteht. Hier war ja wohl eine geladene Waffe im Rücken des Schiessleiters. Bei jedermannschiessen reicht auch eine Aufsicht auf dem Stand nicht aus. Da gehört an jeden Schützen eine Aufsicht. Wird bei uns auch so gehandhabt. Wenn es dort auch so war haben mindestens 2 Aufsichten versagt. -
Wenn ich das richtig gelesen habe wurden ihm die Waffen erst kurz vor dieser Aktion abgenommen. Und die haben da die Waffen in ihren Koffern stehen. Das der Koffer wieder da war wurde kontrolliert/gesehen. Drin war aber irgendein Werkzeug mit etwa ähnlichem Gewicht. Die hätten also abends ALLE Koffer öffnen müssen und den Inhalt kontrollieren um sowas direkt zu bemerken. Wenn einer an Waffen kommen will hält ihn nix davon ab. Ob er sich die im Verein " besorgt" oder " hinterm Bahnhof ", das wird nie komplett zu verhindern sei.
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Bei uns gibts zwar Treppen runter auf die Schiessbahn, hab aber da unten schon Rollis gesehen. 4 Ecken, 4 Mann und schon rollst du auf die Bahn. Ob du mit deiner Behinderung noch Schiessen kannst oder nicht kannst du nur selber wissen. Aber da geht manchmal mehr als man denkt. In den USA gibt es einen Schützen ohne Arme..... Du schreibst, du kannst nicht laufen. Wenn die Arme noch mitspielen sollte von der techn. Seite her schiessen noch gehen. Wenn du deine Waffen behalten willst wirst du in irgendeiner Form aktiv werden müssen.
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Verursacht das keine Verwirbelungen ? Da wird doch in den Luftstrom der von hinten kommen soll von oben eingeblasen. Das würde ich gerne mal im " Nebel " sehen.
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Thats all.....
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Zu dem Thema wurde schon alles geschrieben, sowohl hier als auch in den gefühlt 100 anderen Threads zu dem Thema. Und in den nächsten gefühlt 100 die dazu noch neu aufgemacht werden wird es nicht anders sein.
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Auf welcher Grundlage will das Amt prüfen wo mein Schlüssel ist? Würdest du dem Amt das mitteilen, womöglich noch mit in die Akte schreiben lassen ? Oder ihnen auf Anfrage den Zugangscode des Zahlenschlosses nennen? Das wäre vergleichbar mit dem Ort der Schlüsselaufbewahrung. Und fast alle Orte sind sicherer als meine Hosentasche.Also " immer am Mann " ist auch nix. Da ich Saunagänger bin sehen mich da immer alle doof an wenn ich die um den Hals trage. Deswegen ist bei Tresoren ja auch ein Widerstandsgrad angegeben. Die einen leisten mehr widerstand als die anderen. Wie hoch ist DEIN Widerstandsgrad wenn dich jemand zwingt deine Schränke zu öffnen. Dann ist es egal wo der schlüssel liegt. Oder wie der Code lautet. Und sowas wie " absolute Sicherheit " gibt es nicht.
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schau was Sam09 gepostet hat. Passiert nicht nur Wiederladern, sondern hier anscheinend ab und an mal Geco in der Fabrik...............
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- geco
- waffe gesprengt
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Das Druck durch das Zündhütchen nach hinten entweicht. Der Schlagbolzenabdruck im Zündhütchen wird durch den Überdruck in der Patrone durchbrochen und Druck bläst nach hinten ab. ( Wohl dem der eine Schiessbrille trägt. ) Wenn der Druck noch höher ansteigt kann noch mehr " durchblasen " werden als das Zündhütchen. Stand selber daneben als einem Kollegen eine Doppelladung in der 45er die Waffe " durchgeblasen " hat. Der poppelte sich Teile der Waffe aus dem Gesicht. Bei dem was man die letzte Zeit von Geco so mitbekommt, auch gesprengte Waffen, würde ICH keine Munition von denen in eine meiner Waffen stecken. Wobei ich von der 45 ACP noch nix gelesen habe. Aber hier wurden schon verschiedene Kaliber benannt, warum sollten die bei der 45er sorgsamer arbeiten als bei den genannten Kalibern?
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Nürnberg ist schon weiter....R8 "Griffstück" ist wesentliches Teil....
PetMan antwortete auf Thema in Waffenrecht
Und dann noch ohne Seriennummer....................wie steht das wohl im NWR ? -
Dann sind alle Garagen die ich kenne mit falschen Toren gebaut worden
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ohweh.................wenn das hier einer Umsetzen würde wäre unsere Stadt Saniert .Hier hat jeder eine Garage, in der AUCH ein Auto steht...................
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Bei uns wurde eine Nebelmaschine ca 10 m vor die Schützenbasis gestellt. Die Lüftung muss dann den Nebel nach vorne bewegen, eine Geschwindigkeit in m/s war da vorgegeben. Die weiß ich aber nicht mehr. Doof wenn der Nebel dann einfach stehen bleibt......................
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ICH würde bei dieser Aufforderung den SB um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Die Stelle wo steht das ich als langjähriger Schütze verpflichtet bin ein Schiessbuch zu führen.Die aus der Verordnung hier zitierte Stelle spricht Explizit von einem Vereinsschreiben ODER einem Schiessbuch. Ein Schiessbuch kann aber nur auf freiwilliger Basis erwartet werden. Weil das Führen eines solchen einfach nirgends Vorgeschrieben ist. 10 Monate alte BEDÜRFNISbescheinigung? Da scheint das Bedürfnis nicht sehr groß gewesen zu sein.....Aber wo steht wie lange sowas Gültigkeit hat ? Hab ich jedenfalls noch nirgends gelesen.
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Ist noch nicht in der Mediathek zu sehen
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Wenn es um dein neues Gewehr geht, das willst du doch sicherlich vor dem Kauf testen. Also leih es dir per Leihschein für einen Monat von dem Händler um ausgiebig testen zu können. Wenn du zufrieden bist Kaufvertrag machen . Auf Leihschein kann man immer erweben, das Tangiert die 2/6er Regel nicht.
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Ich " importiere " seit Jahren Munition aus Luxemburg und jede Menge Kollegen auch. So einen Nachweis wollte noch nie jemand sehen. Wer hat dir den abverlangt?
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Ging mir ähnlich, war aber keine Klage sondern Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde.
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Das steht Behördenintern eher für Querulant........................
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Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn das Teil als Originalwaffe angemeldet wird braucht man halt ein Bedürfnis im Originalkaliber. Wenn er behauptet die kam als 4mm auf die Welt kann er sie vielleicht eingetragen bekommen, hat damit aber keine Rechtssicherheit weil er beschissen hat. In Augenschein nehmen die wenigsten SB eine Waffe die angemeldet wird und selbst wenn glaube ich nicht das zum Beispiel meine SBiene da was erkennen könnte. Meine damals konvertiert gekauften Waffen wurden vom Verkäufer in die WBK Eingetragen. Bei der Rückkonvertierung bekam ich vom Händler einen Schriebschreib mit das er die Waffe zurückgebaut hat und das Amt hat dann eine 9mm eingtragen. Bei Erwerb von stand da " siehe laufende Nummer 5 . Da stand vorher die gleiche Waffe in 4mm . Ein Händler sollte heutzutage um die Rechtslage wissen, ansonsten läuft er Gefahr schnell kein Händler mehr zu sein. Und die Verantwortung über den Erwerb hat im Endeffekt immer noch der Erwerber......