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Wäre dem nicht so, das Menschen ohne WBK Schiessen dürfen, wie sollten sie dann je eine erlangen. Stichwort 12/18 Termine im ersten Jahr VOR der WBK.
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http://www.krone.at/1665409 Zumindest dem hat die eigene Waffe nix genutzt
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Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
In dem Fall wo wir involviert waren waren die Behörden sehr froh das die Waffen unter sachkundige Kontrolle kamen. Ansonsten wollten die beim Verkauf das auslagern an einen Händler. Das die Erbin die Waffen auch hätte behalten/Erben können wurde von denen mit nicht einem Wort erwähnt. "Überlassen " in die WBK meines Bruders wurden die Waffen nicht. In beiden Behörden wurden Vermerke in die Akten genommen das die Waffen jetzt bei ihm sind. In die WBK des Käufers wurden als Überlasser der verstorbene eingetragen. So war es dann für alle Beteiligten am Stressfreisten und vor allem, die Erbin wollte das so.Die wollte die Waffen nicht im Haus haben. -
Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
Sehe ich kritisch, selbst wenn es erlaubt ist. Welcher nicht sachkundige hat eine Ahnung wie eine EWB aus zu sehen hat und was für eine Waffe er auf welche EWB verkaufen darf. Dazu kommt noch das " Handling " der Waffen, eventueller Transport usw. Warum nicht auf einen Sachkundigen zurückgreifen wenn sich schon einer anbietet?? -
Erbwaffen für Freunde ohne Waffenhandelslizenz verkaufen
PetMan antwortete auf travisbickle's Thema in Waffenrecht
Haben mein Bruder und ich in Absprache mit der eigenen und der Behörde des verstorbenen auch schon gemacht. Es wurde eine Frist von 3 Monten gesetzt, die aber auch verlängert werden würde, wie uns gesagt wurde. Brauchte es aber nicht. Die Waffen kamen incl Tresore zu meinem Bruder nach hause. War alles kein Problem. Einfach die zuständigen Behörden ansprechen. Als Überlasser wurde jeweils bei allen Waffen der verstorbene in die WBK`s eingetragen. Hab selber eine von den Waffen übernommen. -
@Sal-Peter Bring deine Tastatur mal zum Büchsenmacher, die schiesst Dauerfeuer
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Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
PetMan antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Wenn Kontrollen vor dem Stichtag durchgeführt wurden, was spricht dagegen sich vor dem Stichtag noch einen zu holen, zu erben, geschenkt zu bekommen. Habe ich die Pflicht gehabt diesen Tresor "Nachzumelden " und woraus geht die Hervor? Hab nochmal nachgeschaut, bei Erstbeantragung habe ich Bilder /Kopien der Rechnungen meiner Schränke mit eingereicht. Das ich das mit jedem weiteren Tresor auch machen muss steht wo ? Meine " Bringschuld " mit dem Nachweis der Unterbringung habe ich in meinen Augen erfüllt.Alle meine Waffen die in meinen WBK`s stehen würden gesetzeskonform in die bereits gemeldeten Schränke passen. Wen ich denen durch einen weiteren Schrank Luft verschafft habe, vor dem Stichtag natürlich, sehe ich nirgends die Pflicht die nach zu melden. -
Was tun mit einem 10 Jahre alten A und B Schrank
PetMan antwortete auf gunnator's Thema in Waffenrecht
Gibt einfach Fragen die nicht gestellt werden sollten. Ich hab von keinem meiner Schränke noch die Rechnungen. Aber alle Schränke haben auf dem Typenschild ein Produktionsjahr. Alle wurden weit vor dem Stichtag gebaut. Was braucht es mehr. Und ausser " Ich bewahre Gesetzeskonform in A und B Schränken auf " hat das Amt von mir keine Unterlagen bezgl der Unterbringung meiner Waffen. Auch und insbesondere keine Anzahl der Schränke. -
MFD weg ist kein Thema, mittlerweile ist der eh runter. Das Zweibein wird für die Disziplin gebraucht. Freistehende " Pistolengriffe " sieht man sehr oft an den Ruger, auch auf Meisterschaften. Ich habe meine Ruger schon mehrfach bei der LM geschossen. Gab bisher nie beanstandungen und da waren mehr solcher Ausführungen unterwegs. Die Diskussion zeigt aber wieder mal wie undurchsichtig das Waffengesetz manchmal ist. Dei KK Waffen so einen Aufriss, das gleiche in .223 oder .308 ist kein Problem
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mit Schubschaft, Harriszweibein und MFD hab ich letztes Jahr die LM geschossen. 50m Fertigkeit, mit einer Ruger 10/22 , also Hülsenlänge unter 40mm. Dem Anschein welcher vollautomatischen Kriegswaffe soll den die oben gezeigte Ruger entsprechen ?
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Nochmal zum Nachlesen
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Ich wollte schon immer einen Derringer haben und das ist für mich in Deutschland das einzige Kaliber was ich als Sportschütze erwerben darf. Man muss aber aufpassen, die Bohrungen sind recht klein und gehen durch Dreck gerne mal zu. Die muss man also immer schön frei halten.......................
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Nein, werden sie nicht.Meine 4mmRL hat ein F Zeichen, d.h., wie du aber sicher weißt, das die Energie unter 7,5 Joule ist. Somit ist sie , auch als Feuerwaffe, auch auf dem eigenen befriedeten Grundstück einsetzbar. Wie ein Luftgewehr. Die 4mmRL hat aus entsprechenden Waffen 20 Joule und mehr. Die alten Gewehre , Zimmerstutzen, die damit " befeuert" werden haben diese Energie. Meine Pistole ist ein Reck Derringer, die beiden Patronenlager sind angebohrt und dort entweicht jeweils Druck in den anderen Lauf. Damit kommt die unter die 7,5 Joule und hat ein F im Fünfeck bekommen.
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Und das schöne ist, man darf den " Mäuseschreck " auch wirklich im Keller für die Mäusejagd benutzen. Wenn das F auf der Waffe ist. Ich hab noch einen Revolver in 4mmM20 und eine Pistole in 4mmRL, beide in F-Ausführung. Munition auch in nicht unerheblicher Menge bevorratet . Wobei es die 4mmRL ja immer noch gibt. Ein Erma UHR in 4mmRL würde mich sogar heute noch zum Nachdenken bewegen, ihn zu erwerben. Sind aber selten und recht teuer. Leider. Meine konvertierten wurden peu a peu wieder in das Originalkaliber zurückgebaut, je nach dem welches Bedürfnis ich erhalten konnte. Schade das das nicht mehr geht, kenne Leute die da richtig schöne Sammlungen angelegt hatten .
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Ich könnte noch mehr dazu schreiben, wäre aber Wasser auf deine Mühlen . Und wie ich schrieb, mit den konvertierten 4mm Feuerwaffen gab es keine Probleme, die waren schon lange WBK Pflichtig. Die wurden nur " Opfer" der konvertierungen in LEP. Und was damals von ein paar kriminellen Händlern gemacht wurde war das Ergebniss/die Ausnutzung einer Gesetzeslücke. Durch das Schliessen dieser "Lücke " sind heute noch Leute betroffen, weil sie die Änderung nicht mit bekommen haben.
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Mein SB wollte vor Jahren auch mal 2/6 ins Spiel bringen beim Erwerb von 4mm Waffen mit F. Damals noch umgebaute. Das Erwerbsstreckungsgebot zielt einzig und allein auf Sportwaffen ab. Die bedürfnisfreien F - Waffen sind aber im Anhang des Waffengesetzes geregelt. Keine 2/6er Regel, aber Voreintrag. Und ich denke heutzutage auch 0er oder 1er Schrank. Gilt aber wie schon gepostet nur für " geborene " F - Waffen. Nicht wie früher auch für umgebaute zb GK Waffen. Für die zählt das Bedürfnis der Ursprungswaffe. Das haben wir ein paar Waffenhändlern zu verdanken die mit LEP Umbauten schwarze Waffen generiert haben. Durch angeblichen Umbau in LEP waren die aus den Waffenbüchern und weg, da aus Originalwaffen konvertierte LEP freie Waffen waren. Die 4 mm F-Waffen waren damals schon WBK Pflichtig. Aber in dem Gesetz wurde da nicht unterschieden. Die 4mm F- Waffen sind quasi ein Kollateralschaden der LEP Geschichte. Interessierte aber damals keinen................................wie so oft bei Verboten. Die Änderung war glaub ich 2008, meine letzten F- Waffen sind aus 2006, da konnte man noch umgebaute Originale kaufen
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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
PetMan antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
Gibt doch genug namhafte Hersteller die 1911er in 45 ACP mit 9mm WS anbieten. Da braucht es nur den 45er Voreintrag, der in der anderen Lösungsmöglichkeit aber auch gefordert ist. Vorteil ist das das 9mm System dann auch auf das Griffstück angepasst ist. Das 45er wird es eh sein. Eine 1911 in 9mm zu kaufen und die in eine 45er Umzuwidmen geht auch, denke aber nicht das das viel billiger wird als gleich eine Kombi in 45/9mm zu erwerben. Und einfach ein WS auf ein Griffstück setzen geht meistens, aber am besten sind angepasste WS. Rechnet man die Arbeit des Anpassens auch noch dazu kauft man besser gleich eine Kombi die aufeinander passt. Jedenfalls meine Meinung. -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Also entweder hast du eine seeeehr große Geldkassette oder seeeehr wenig Munition. Wieviel Schuss von was passen da denn rein ? -
Munition im Blechschrank m. Schwenkriegelschloß
PetMan antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Toller Vorschlag. Dann müssen sich neue Schützen neben den teureren 0er und 1er Schränken auch noch A Schränke für die Munition kaufen. Und ja, ich weiss das in 0er und 1er Schränken auch Munition rein darf....nur muss ich mir bei entsprechender Bevorratung dann noch größere und schwerere Schränke kaufen, die durch das Gewicht der Munition dann insgesamt nochmal schwerer werden. Und nochmal teurer. Ist auch nur ein Fall bekannt wo entwendete Munition missbräuchlich verwendet wurde ? -
Von den gleichen "Kollegen " die das mit max 4 Kurzwaffen sagten ? Bilde dir über die Glaubhaftigkeit deine eigene Meinung......................... Sagen und schreiben kann man viel, man sollte es auf Nachfrage nur belastbar belegen können. Die für MICH belastbarste "Meinung " wurde heute Abend hier von Iggy verlinkt ( Auf der Seite von EisenbachTresoren steht das gleiche von wegen Verankern ). Und genau die werde ich mir ab heute auch zu eigen machen... Edit: Noch ein Link http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
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Das meinst du, oder ? Nehme ich nach allem was ich alleine heute Abend noch nachgelesen habe so nicht mit. Es mag Schränke geben die ihre Norm nur verankert erfüllen. Aber mit Sicherheit nicht alle. Die Quelle wurde da auch nicht benannt. Da ist für mich das von Iggy verlinkte belastbarer. Das hier wieder eine Regelung getroffen wurde die nix anderes als Unsicherheit hervorruft sieht man alleine schon daran, das sowohl der DSB als auch Frankonia entgegen des Merkblattes vom BVA von einer Verankerung schreiben um unter 200Kg schwere 0er mit 10 KW befüllen zu können.
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Da wäre ich gerne dabei, bei dem Gespräch. Danke für das Lachen
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Ok Da muss ich zugeben das auch mir das so nicht bekannt war. Hatte mich auf die Plakate vom DSB und auch Frankonia verlassen. Grade beim DSB wundert es mich aber das die was falsches Schreiben. Unabhängig davon das ich in einen teureren und ja ach so sicheren 0er Schrank unter 200 Kg weniger Waffen packen darf als in die ja so unsicheren und daher für Neuerwerb verbotenen B Schränke. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten.............. Danke für den Hinweis mit Quelle. Änder für den TE aber nichts dran das er in einen 0er Schrank 5 KW packen darf OHNE zu verankern. Für die KW 6 bis 10 brauch er dann halt noch einen 0er, wenn der erste unter 200 Kg ist . Oder kauft sich gleich einen 1er......................... Peter
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Das glaube ich dir gerne, wenn du mir zeigst wo das steht. Jedenfalls verweisen sowohl Frankonia als auch der DSB in seinem Plakat auf die 5 KW und mit Befestigung auch 10 KW. Auch bei den Nuller Schränken.