-
Gesamte Inhalte
10.809 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von PetMan
-
Gab es nicht mal eine gerichtliche Feststellung wie hoch die Gebühren sein dürfen ?
-
Wenn manche Ämter das mal nicht nur wegen Geld alleine machen................ Und wer bei einer angekündigten Kontrolle Ungereimtheiten im Schrank hat ist es selber Schuld. Und trotzdem kommt es vor. Kenne hier einen Fall der hatte noch , neben seinen Legalen, einen alten Flobert aus vor 1972, der nie nachgemeldet wurde mit im Tresor stehen.. Brauchte er nicht, meinte er. Oder der Opa der eine KW unter dem Kopfkissen hatte, weil er die da schon " immer " hatte und er ist jetzt so alt, wenn einer einbricht kommt er ja nicht mehr an den doofen Tresor......Oder wo die Ehefrau den Leuten die Tresore zeigte UND Aufmachte.......... Es fallen also auch bei den angekündigten Kontrollen noch Leute auf. Und schon sehen die Behörden das wieder als Beweis das kontrolliert werden muss.
-
Unter dem Aktenzeichen findet man eine bayrische Vollzugsanweisung aus 2009. Dort wird von einem Rückwirkungsverbot geschrieben. Ob es das im Waffengesetz immer gibt ? Siehe die Einführung von Tresoren. Die mussten auch alle Altbesitzer kaufen. Siehe die plötzlich zu kurzen Flinten oder PSM (?) Pistolen die auf einmal verbotene Waffen waren..... Auf die Vollzugsanweisung aus Bayern die fast 10 Jahre alt ist würde ICH mich nicht verlassen wollen. Mag aber sein das das auch heute noch so gehandhabt wird. Ein Urteil dazu wäre da besser, glaube ich.
-
Das kann ich nicht Beantworten. Wo steht das so ? Und wenn es so ist bleibt die Frage, Wissen das die Behörden UND Wissen es die Schützen ? Würde mich also interessieren wo das so zu finden ist. Lerne immer gerne dazu.
-
Kannst du Theoretisch auch unterschrieben heute Nacht bei denen in den Briefkasten stecken. Aber Frau schicken geht auch. Vollmacht brauch es da keine. Bei KFZ Zulassung zb was anderes, aber da geht es um die Unterschrift zum Steuereinzug. NOCH müssen wir auf Waffen auch keine Zahlen. Wenn, dann müssen wir mit Sicherheit auch Perönlich da erscheinen
-
Bei Waffen über Grundkontingent sind Wettkämpfe Pflicht ( §14, Absatz 3 Waffengesetz https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__14.html ) Wenn die Behörde einen " Anlass " sieht zu überprüfen kann sie auch die Wettkampfteilnahme prüfen. Wurde hier schon drüber berichtet. Geht wieder von " ein Wettkampf reicht " bis " Wettkämpfe mit allen Waffen " was die dann belegt haben wollen. Im Gesetz wird nicht von der Art der Wettkämpfe geschrieben, aber selbst die Verbände wollen , weil es halt im Gesetz steht, Wettkämpfe sehen wenn mehr als 2 KW oder mehr als 3 HA LW beantragt werden. Je mehr Waffen, desto höher bei vielen die Voraussetzungen die sie sehen wollen. Die Verwaltungsvorschrift schreibt dazu Alles mit ein Grund wieso ich nicht Nachvollziehen kann das Leute die mehr Waffen haben nicht mal zur Vereinsmeisterschaft oder KM antreten. Beides Wettkämpfe für die man sich nicht Qualifizieren muss. Einfach hingehen und schiessen, Ergebnis total egal. ABER, ich halte mein Bedürfnis damit Aufrecht, auch für die 3. oder 4. KW. Wenn einer nix auf dem " Kerbholz " hat geben die Behörden bei uns bis jetzt noch immer Zeit wieder Aktiv zu werden. Suchen sie aber die " Krümmel im Käse " weil sie jemand auf dem Kieker haben liefern die Leute sich mit sowas selber ans Messer......Und dann stehen die im Vereinshaus und jammern. Spricht man sie vorher drauf an und nennt die Regelungen die jetzt gelten ist man der Dummschwätzer und hat keine Ahnung. Ich hab das " Missionieren " aufgegeben..............sollen sie schauen was passiert wenn der Brief vom Amt kommt. Bisher waren die saarländischen Behörden mit Masse Zahm, ich habe den Eindruck das das mittlerweile anzieht. Letztens erst Post bekommen, ich wäre überprüft worden und alles ist gut und ich solle bitte irgendwas mit 30 Euro überweisen. War bis dato hier nie Thema, jetzt schon. Auch hier zieht es an......
-
Jein. Was du meinst ist der Ersterwerb einer Waffe überhaupt. Also das Jahr vor Erhalt der WBK und die 3 Jahre danach. Ausser dem kann die Behörde aber auch von länger im Besitz einer WBK befindlichen Schützen einen Nachweis der schiessportlichen Tätigkeit verlangen. Bei Waffen über Kontingent wird das eher verlangt. Da will das Amt dann auch Wettkampfnachweise haben. Das soll aber nicht Anlasslos passieren . Welcher " Anlass " einer Behörde reicht wird sie selber festlegen. Gab doch hier letztens einen Thread wo das sogar vor Gericht ging ob Anlass oder nicht.... Vergessen viele ältere ( oder streiten es sogar ab das das auch für sie zählt). Wenn dann die Schreiben der Behörde kommen wird dann gejammert.......
-
Dann geh mal 2 oder 3 Jahre nicht Schiessen und das Amt verlangt von dir deine "Sportschützentätigkeit" nach zu weisen. Schreibt dir dein Vorstand das du Regelmäßig am Training Teilnimmst, obwohl es nicht so ist? Die reine Mitgliedschaft ist seeeeehr dünnes Eis, das bei vielen schon nicht mehr gehalten hat.
-
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Weil das ein Punkt war den die Engländer, hier eine Dame deren Name ich vergessen habe, darauf bestanden das das ausgenommen wird. England....die es jetzt nicht mehr betrifft, die haben es geschafft etwas für IHRE Leute durchzusetzen. Was haben unsere Durchgesetzt? -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
PetMan antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Deine ersten 3 Punkte sind so wohl vorgesehen. Wobei es bei dem 3. Punkt interessant werden kann.... -Legt man fest das analog der Regelung bei den Jägern egal ist wie viel reinpassen, mann darf nur 10 laden. Das wäre die " sanfteste" Lösung . -Größere Magazine als 10 Schuss müssen blockiert werden auf 10 Schuss....dann muss wenigstens keiner seine 20er oder 30er wegwerfen. -Alles über 10 Schuss Fassungsvermögen wird verboten............dann wandern viele Magazine in den Müll. Und wer eins vergisst ist Kriminell. -Wie wird es mit KW Magazinen, die 20 Schuss haben dürfen, wenn ich zeitgleich eine HA LW habe wo die auch passen? -Was ist wenn für Sportschützen verbotene Magazine meiner Frau gehören? -Lässt man die Jägerregelung bestehen ? Darf ein Jäger dann für seine auf JJ gekaufte Waffe ein großes haben wenn er auch eine sportliche Waffe hat wo die auch passen? Was die sich " überlegen " und was wie umgesetzt wird werden wir erfahren. So einfach wie Schwarzwälder es darstellt wird das wohl nicht ausgehen -
Wieso ist das für dich befremdlich ? Ich würde bei einer offen getragenen Waffe keinen Schweisausbruch bekommen. Was machst du wenn du im Sommer Kripobeamte ohne Jacke siehst? Und in die Tscheschei solltest du dann auch nicht Fahren. Hab noch nie so viele Zivilisten mit offen getragener Waffe gesehen wie in Prag. Nicht mal in der Schweiz.
-
Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
PetMan antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
Ich denke nicht das das immer und überall Funktionieren würde.Wenn was passiert will keiner die Aufsicht gewesen sein. Wenn BEIM " fliegenden Wechsel " der Aufsicht sich einer ins Bein schiesst, oder schlimmer dem Nachbarn, WER ist dann verantwortliche Aufsicht? Bei UNS trägt sich die Aufsicht im Schlüsselbuch mit Uhrzeit ein und in der Schiessklade auf dem Stand nochmal. Die Aufsicht darf nicht Aufbauen bzw Stand belegen sondern ist Aufsicht.Ausser sie ist alleine auf dem Stand. Ohne Regeln oder Verbindlichkeiten würde das bei UNS gar nicht Funktionieren. Bei 2 Stunden Schiesszeit trage zb ich mich für die erste Stunde als Aufsicht ein, wenn andere Schiessen wollen. Übernimmt nach dieser Stunde niemand schiesst , ausser mir dann , auch niemand mehr. Dann beaufsichtige ich mich die 2. Stunde selber. Bisher noch nicht vorgekommen, aber da ich fast jedesmal wenn ich da bin auch Aufsicht machen " muss " werde ich das, wenn es den mal sein muss, durchziehen. Das sich im Gastraum oben die Leute ziehen wie Gummi sich ins Schlüsselbuch einzutragen und erst wenn einer das macht plötzlich alle runter schiessen gehen ist nix neues. Und wenn ausser mir keiner da ist und ich mich Eintrage und alleine schiessen gehe wartet der nächste der vielleicht noch kommt bis ich fertig bin mit Schiessen. Oder bringt eine Aufsicht mit. Wenn das mit den Aufsichten unbedingt " sein muss", dann aber bitte richtig. Und alle sollten die Voraussetzung haben/schaffen das sie Aufsicht machen dürfen. Und nicht immer die selben D****n. -
Bei mir auch, und ich denke das wird überall so sein. Druckfehler oder falsche Produktbeschreibungen sind aber die letzte Zeit bei der Frankonia Post nix neues. Hatte die letzte Zeit keins wo nicht mindest ein Klopper drin war.
-
Haben ja, aber nicht überall anziehen........................Oh Herr wirf Hirn vom Himmel, aber viel, bitte https://www.merkur.de/lokales/wolfratshausen/geretsried-ort46843/geretsrieder-30-verbotener-weste-afd-demo-6809386.html
-
Also ich habs mir angeschaut. Ich fand es recht sachlich. Und den Schlussatz " Waffen gehören nicht in die Hände von jedermann" kann ich sogar unterschreiben. Gut fand ich die 14 Jährige Schützin, die durch das Schiessen ihre Konzentrationsfähigkeit massiv erhöht hat . Ist bekannt, aber sowas im TV ist nicht üblich. Geschadet hat " uns " diese Doku mit Sicherheit nicht. Und selbst der Kriegsdienstverweigerer hatte Spaß auf dem Schiesstand......
-
Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
PetMan antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
Kannst du bei neuen machen. Aber mach das mal bei den ganzen alten ...........Bei den neuen ist bei der Sachkunde bei uns i.d.R. der Standaufsichtenlehrgang dabei. Die neuen haben den also alle. -
Muss Aufsicht beim Übungsschießen mit Vorderladern Inhaber §27 SprengG sein?
PetMan antwortete auf de50ae's Thema in Waffenrecht
Da man aber Aufsichten braucht wenn mehrere Schiessen sollten so viele im Verein wie möglich die Erlaubnis dazu haben. Sonst stehen nämlich immer die gleichen D****n auf der tafel. Kann mich nicht erinnern wann ich das letzte mal bei uns Schiessen war und NICHT einen Teil der Zeit Aufsicht war. Stinkt mir auch langsam. -
Ne jetzt, oder ? Kann er irgendeine Stelle im Gesetz benennen die das Rechtfertigt? Mein Sb hatte auch mal Anwandlungen von Selbstüberschätzung. Da klärt man freundlich auf und wenn das nix nutzt verlangt man den Blödsinn schriftlich. Da rudern viele schon zurück. Gäbe mir mein SB diese Anweisung Schriftlich , das ich für meinen Tresorschlüssel einen Schlüsseltresor brauche würde ich dagegen vorgehen. Hat in der Vergangenheit gefruchtet, Fachaufsichtsbehörde ist das IM, die haben dann ihre Fachaufsicht wahrgenommen und alles war gut.
-
wer haftet bei überladene Fabriksmunition
PetMan antwortete auf Flying Dutchman's Thema in Allgemein
Heftiger Schaden für eine KK Patrone. Hätte ich nicht gedacht. -
Erfahrung: Export Zielfernrohr aus USA (Leupold)
PetMan antwortete auf jtomasek's Thema in Waffenrecht
Im Verein letztens noch ein Leupold gesehen, das auf ganz anderem Weg nach Deutschland kam. Haben wir früher auch selber gemacht, habe aber keine entsprechenden Kontakte mehr. Einen hier stationierten amerikanischen Soldaten fragen, der bestellt das für sich an seine "Militäradresse " und bekommt das hierher geliefert wie wenn er in den USA wäre. Scheint immer noch zu Funktionieren. Wie schwarz oder weiss, oder auch grau das ist kann ich aber nicht sagen, nur das es noch funktioniert. -
Hi, das Problem wird einzig und alleine die Verbringung in andere Staaten der EU sein.Der Europäische Feuerwaffenpass wird dafür denke ich nicht reichen.
-
Vielleicht würden auch andere gerne davon lesen ob es sowas noch gibt. Bei PN geht das nicht.
-
Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
PetMan antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
Ein Pfälzer -
Um es gar nicht erst drauf ankommen zu lassen sagt das FÜR MICH 0,0%o beim Umgang mit Waffen. Aber es wird sich in der Zukunft sicher einer finden der sich das schriftlich vor Gericht abholt.
-
Geht wohl um das von dir genannte Urteil. Gibt es einige Fundstellen dazu im Netz. Und wer meint beim Transport zählt das nicht, ok. Soll er es ausprobieren. https://www.rwj-online.de/rwj/service/jagd-recht/waffen-fuhren-und-transportieren-nur-ohne-alkohol-_6_1335.html