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Historische Waffen - was tun mit dem Kreuz mit Haken ;-)
PetMan antwortete auf DE_Cosmo's Thema in Waffenrecht
Unter der Voraussetzung hätte zumindest ICH das Bild editiert................. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
PetMan antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
IMHO sollten wir Froh sein, das ein Verband eine erfüllbare Regelung mit den Behörden gefunden hat. Solange das mit den 10 Jahren nicht dahingehend geändert ist das es AUCH die Überkontingentwaffen betrifft sollten wir mit so einer Regelung leben können. Zumindest in dem Bereicht sollte dann jetzt kein Amt wieder seinen eigenen Scheiss zurechtzimmern, der mit Sicherheit höher aufgehängt würde. Meckern kann man immer........................................und ist ja auch so einfach. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
ok, dann gehen wir zumindest dort d'accord . Von den anderen hatten wir auch mal 2 oder 3 stück.....die haben vor erreichen der Ziellinie, der WBK, die Lust verloren. Aber auch die haben , wenn sie den gesetzlichen Forderungen der ersten 10 ( plus 1) Jahre nachkommen, das recht auf eine Sportwaffe.WIE die den SPort letztendlich betreiben ist deren Sache. Aber auch von denen habe ich schon welche in meiner Rundenkampfmannschaft gehabt. Irgendwann leckten sie Blut............. Und wenn nach den ersten 5 Jahren die Behörde kommt und einen nachweis sehen will und die den nicht beibringen können geben sie halt wieder ab.......................... -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
PetMan antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
OMG......so einen hätten wir nicht mal im Verein................................... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
die gesetzlichen Vorgaben hat er ja erfüllt. Wir haben zb Soldaten im Verein, die sieht man u.U. 6 Monate gar nicht, weil im Ausland. Die schiessen dann halt 18 mal. oder Polizisten. Die sind so selten da, weil bei denen NIE ein Dienstplan eingehalten wird.Die sind manchmal froh wenn sie die 18 Termine im Jahr schaffen. Wir haben viele im Verein die Wechselschicht fahren, auch übers WE..............für die ist es auch schwer jede Woche da zu sein. Manche schaffen es nicht jeden Monat. Nicht jeder hat die Zeit zwischen 50 und 100 oder mehr Termine im Jahr zu haben................... einige auch nicht das Geld. Die Zeiten wo ich über 100 termine im Jahr im Schiessbuch hatte sind bei mir auch vorbei. Dieses jahr auch erst 51 termine, davon 13 Wettkämpfe. Und trotzdem würde ich mit einer meiner Überkontingendwaffen u.U. Probleme bekommen, aber seit ich die habe gab es hier einfach keine Wettkämpfe mehr dafür..............................alle anderen KW waren auf Wettkämpfen, die ienen mehr, die anderen weniger Die , die nur eine " Kanone haben wollen Zeiten " sind glaube ich vorbei. Dafür sind jetzt in den ersten 10 Jahren imho für diese Gruppe die Anforderungen zu hoch . Die kommen billiger und einfacher an was schwarzes........................ -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
PetMan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann glaub mir auch nicht, ist bei meinen beiden DSB Vereinen nämlich genau so. Ich hab auch nach 12 Monaten meine Bedürfnisse bekommen. 9mm und 357 Magnum. War gar kein Problem. Und in meinem jetzigen Verein ist es auch kein Problem. Termine im Schiessbuch = Unterschrift auf den Antrag. Ohne jemals die Drucklufthalle von innen gesehen zu haben. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
PetMan antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Mir geht es so gut, wie ich es mir von meinem erarbeiteten Einkommen leisten kann. Und das wird immer weniger, was man sich leisten kann. Aber immer noch zuviel um irgendeine Art der finanziellen Unterstützung vom Staat zu erhalten. Du unterstellst mir Ausländerhetze? Ich hab das wichtigste Wort von dir mal Fett gemacht. Dumm ist dein ganzer Post. Und bei einer von dir postulierten "Revolution " wäre die Begrifflichkeit des " Berechtigten " sicher unser kleinstes Problem. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
PetMan antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Die brauchen aber auch in ihrem Zielland kein Geld, die werden hier ja vorne und hinten von uns gepampert und Finanziert. Versuch du als deutscher das mal irgendwo sonst auf der Welt........................... -
[suche] Handgriff für LEE 6-fach-Kokille (oder RCBS)
PetMan antwortete auf Fyodor's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Eine neue 6 Fach von Lee kostet weniger als eine gute gebrauchte von RCBS . Oder gibts grad keine neuen von LEE? Edit: Grauwolf hat welche da . Billiger wirst du auch kaum eine gebrauchte RCBS bekommen https://www.grauwolf.net/lee-handgriff-fuer-6-fach-kokillen.html -
Schädlingsbekämpfung > Rattenschießen mit Luftgewehr
PetMan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
In den frühen 70ern gabs bei meiner Oma im Ort eine Rattenplage.............da gabs für jeden " Ratenschwanz " 50 Pfennig...........mit was die geschossen wurden war damals allen egal. Da waren nicht nur Luftgewehre , sondern auch einige KK im Einsatz. Hat früher keinen interessiert......Heute darf man das nicht mal mehr mit freien Luftgewehren auf dem eigenen Grund und Boden. Schon lächerlich, sowas...........- 39 Antworten
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
PetMan antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Verpflichten tut ihn da wohl nichts oder keiner. Aber, imho hat die Aufsicht während ihrer Tätigkeit das Hausrecht auf dem Stand. Somit kann sie eine Person des Standes verweisen. Mache ich bei mir zu Hause vom Hausrecht gebrauch bitte ich die Person auch zu gehen. Geht sie nicht freiwillig helfe ich ihr eben dabei. Soweit sollte es aber nicht kommen müssen. Widersetzt sich jemand meiner Aufforderung als Standaufsicht den Stand zu verlassen würde ich mir den körperlichen Einsatz dort nicht antun sondern die Polizei rufen. Schliesslich hat der des Standes verwiesene Waffen dabei. Darf ich das als Standaufsicht? ich denke ja, weil ich werde mit Sicherheit auch belangt wenn etwas passiert weil ich meinen Aufgaben als Standaufsicht nicht nachkomme. Wenn jemand zb gegen Sicherheitsregeln verstösst , zb Waffe nicht in sichere Richtung und andere vor seine Mündung kommen, möchte ich nicht Aufsicht sein wenn dabei was passiert und ich habe nichts dagegen unternommen. Da wird das Eingreifen der verantwortlichen Aufsicht/Schiessleiters ja gefordert. Und im Endeffekt muss man zur Not auch den Kameraden vom Stand verweisen. Was man tut wenn der nicht geht, in der Situation war ich noch nicht. Aber im Zweifelsfall würde ich wirklich die Polizei rufen. Wie sich das jetzt im Fall des TE darstellt kan ich nicht wirklich beurteilen, aber wenn jemand Agressiv wird würde MIR das als Grund für einen Standverweis ausreichen. Der Verein des TE hatte den Stand Turnusgemäß angemietet und als Schiessleiter hatte er Hausrecht. Geschlagen hat ER laut eigener Aussage ja nicht, sondern der andere. und mit seinem Anruf bei der Polizei hat er imho alles richtig gemacht. Dumm war das die Polizei den anderen zuerst antraf. Der TE muss sich die Zeugenaussagen anderer Anwesender Schützen sichern, der Jagdausbilder wird seine Schüler auch benennen ( und wohl auch ihre Aussagen beeinflussen). Wenn es , wie hier geschrieben, eine Videoüberwachung des Standes gibt ist zumindest die Vorgeschichte ja Protokoliert . Das dem nicht so ist und sogar nach einem Freispruch vom Amt die Zuverlässigkeit aberkannt wurde gab es schon ........................... -
Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
PetMan antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Auf jeden Fall wäre das bei uns im Verein das letzte mal wo diese "Jagdschule " den Stand bekommen hätte. ZUm Sachverhalt kann ich mich den Vorrednern nur anschliessen, ich würde dort einen Anwalt einschalten. Der Prolet von der Jagdschule tut dies mit Sicherheit auch. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland leider nicht mehr das gleiche. ICH kann nur davon abraten in so einem Fall selbstständig zu agieren. Alle Anwesenden die den Sachverhalt mitbekommen haben als Zeugen ansprechen und Notieren. Zeugen sind immer gut. -
Nationales Waffenregister - Verkauf, Ankauf, Weiterverkauf
PetMan antwortete auf JuppW's Thema in Waffenrecht
Hier ist eine WBK eines Kollegen letztes Jahr auf dem Amt " verschwunden". Da war eine 6 Monate vorher verkaufte Waffe laut den Daten des Amtes immer noch in Besitz und eine Zeitgleich gekaufte andere nicht. Wie konnte das passieren ? Meldungen zum Verkauf und Erwerb per Post, Eintragungen in die WBK per hand und die Akte " zur seite gelegt ", um das " später " ins System einzugeben........................da liegt die akte wohl heute noch....irgendwo zur seite................ohne die Kopien der verlorenen WBK wäre da der Stress vorprogrammiert gewesen......war so schon stressig genug für den Kollegen -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das geht nicht so einfach. "Normale " Stände gibt es genug , aber die " Sonderstände " sind sehr dünn gesät. Da kann nicht der halbe oder dreiviertel LV auf die paar Stände gehen und da das Landespokalschiessen machen. Daher werden auf der DM viele Saarländer fehlen. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Mehrdistanz ohne entsprechenden Stand? 100m Disziplinen auf der 50m Bahn. Fallscheiben ohne Fallscheibenanlage? Nur mal 3 Beispiele............ -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Weil nicht jeder Verein die Vorraussetzungen hat um alles was auf einer LM geht auch auf dem heimischen Stand auszurichten. Und Ergebnisse von " Luftnummern " zu melden, soweit sind wir dann doch noch nicht. -
Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Hier im Saarland gab es "für mich " in diesem Jahr folgene möglichkeiten eines Vereinsübergreifenden Wettkampfes BDS Landespokalschiessen, jeweils in den Vereinen, nur ein sehr abgespecktes Programm. DSB Kreismeisterschaft DSB Landesmeisterschaft DSB Rundenkämpfe, die 2020 und 2021 auch nicht ausgetragen wurden. Beim BDS konnte man ohne Qualifikation antreten, beim Rest eher nicht. Und meine neuste Überkontingentwaffe aus 2021 konnte ich da nicht einsetzen. Und in eine Mannschaft für die RK kann auch nicht jeder . Wir sind 2 Mannschaften für GK, also rund 10 Mann. Und haben 350 Mitglieder im Verein ( aber nicht alle davon haben Überkontingentwaffen) -
Nicht nur dir..............aber Vorstellen kann ich es mir. 1. Das Behördenvertreter so auftreten und 2. das eine Witwe 2 Tage nach dem Tod des Ehemannes sie reinlässt. Für MICH würde das OHNE Polizei gar nicht gehen. Und " Gefahr im Verzug " geht ohne Polizei auch nicht, da fehlt einem SB der Waffenbehörde einfach die Kompetenz dafür. Und wenn sich die Witwe in irgendeiner Art geäussert hätte das sie ihrem Mann " folgen " will würde ich " Gefahr im Verzug " noch einsehen. Aber NUR mit der Polizei zusammen. Das Schutzrecht der eigenen Wohnung wurde ja durch die Regelung im Waffengesetz nicht komplett ausser Vollzug gesetzt.................
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Um hier weiter darüber schreiben zu können wäre das die beste Lösung. Ansonsten wird das nur Kaffeesatzleserei.
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Ohne andere Begleitumstände , die hier nicht genannt wurden, halte ICH so ein Vorgehen schon nicht mehr für Grenzwertig sondern für Illegal. Ich habe schon mehrfach Nachlässe aufgelöst, so einen , oder überhaupt einen , Stress habe ich noch nicht erlebt. Auch im Umfeld nicht, weil sowas würde sich herumsprechen. Bisher wurden max die Munition abverlangt und Fristen gesetzt bis wann die Waffen einem Berechtigten zu überlassen sind.........und die wurden Klaglos in diesem Fall auch verlängert...........sonst nicht mal das. Und aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das die Behörden Froh sind wenn sich ein berechtigter drum kümmert. Da werden eher Tipps gegeben als Stress gemacht. Zb wie die Waffen Gesetzeskonform über Monate bei mir lagern konnten.
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Bei einem Besuch meiner Waffenbehörde vor Jahren bekam ich ein telefonat mit. Da wurden die Waffen eines vor 12 Jahren!!!!!!!!!!!!!! verstorbenen Schützen gesucht. Frau mittlerweile auch verstorben, Kinder wussten nix von Waffen. Machte die Dame auf der Behörde nicht mal nervös........................und da ging es wohl laut dem Gespräch nicht um einen Flobert aus dem Quelle Katalog.........................
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Das stimmt. Aber sag DU zu diesem Thema mal was über die ANDEREN! Dann bist du direkt ein Waffennarr, Nazi und Rückwärtsgewand. -
@Ulli S So sollte das sein. Munition direkt aus dem Haus. Ich habe mich schon mehrfach mit den zuständigen Waffenbehörden in Verbindung gesetzt und die waren bisher immer Froh das sich ein berechtigter kümmert.Waffen kamen auch immer mit zu mir, aber erst nach Absprache mit den Behörden. Fristen wurden noch in keinem Fall gesetzt, das längste Abwickeln dauert rund 6 Monate. Am allereinfachsten ist es wenn der Verstorbene und ich bei der gleichen Waffenbehörde sind. Hatte aber auch schon die Fälle wo 2 Involviert waren.
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Ich hab 2020 den Nachlass eines kurz vorher verstorbenen Jägers aufgelöst. Die Witwe war bevor ich mich darum kümmerte auf der zuständigen Waffenbehörde und fragte was sie mit den Waffen tun soll? Der SB meinte, sie solle versuchen die an Berechtigte zu verkaufen, das würde vielleicht noch ein paar Euro bringen. Keine Frage nach der Munition, keine Fristen , nix.............sie solle halt versuchen sie zu verkaufen................................ Und hier beim TE " Stürmen die " quasi nach 2 Tagen die Wohnung und brechen die Kiste auf UND " stellen die Waffen sicher " ? Imho ist das Sachbeschädigung und Diebstahl.
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Landeshauptstadt Stuttgart legt vor: Bedürfnisüberprüfung über Grundkontingent
PetMan antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich trage meine Schiesstermine in ein Bundeswehr Schiessbuch ein. auf den letzten leeren Seiten trage ich meine Wettkämpfe ein. Mit Datum, Ort und Kaliber der Waffe. Da ich keine doppelten Kaliber habe reicht das wohl so aus um die Wettkämpfe zu belegen. Wobei, bei einem RK GK wird nicht festgehalten mit welchem kaliber ich geschossen habe, nur meine Ringzahl. So bekomme ich bis auf eine meine Überkontingemtwaffen im Wettkampf geschossen. Und will ich was neues beantragen kopiere ich dem Verband mein Schiessbuch. Da gabs noch nie ein Problem bis dato. Ich hab schon einen ganzen Stapel von diesen BW Schiessbüchern voll hier liegen. Da stehen 99,9 % meiner Termine drin. Und wenn da genug Termine drinstehen stellt auch keiner mehr Fragen oder bemängelt was.Eng wird es für die, die nicht genug Termine Schiessen. Bei mir im Verein kann mir kaum einer die genauen Regualarien der neuen Regelung nennen..................................das sind dann die, die in naher Zukunft das weinen anfangen.......................Und ich habe es aufgegeben zu Missionieren.....................