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Wenn es am ende des Tages wirklich um jede einzelne Ü-KontingentWaffe geht hätte ich schon ein Problem. Ende 2020 zog eine Walther PP mit Bedürfnis Dienstpistole über den BDS bei mir ein. Seit dem gab es vom BDS LV 9 keinen einzigen Wettkampf wo ich diese Waffe hätte einsetzen können . Ich hatte dieses jahr wieder mit einer normalen LM gerechnet, aber man führt keine durch. Gibt Ersatzweise ein sogenanntes "Landespkoalschiessen " in den Vereinen, wo die Ergebnisse vom Verband eingesammelt werden. Dort wird aber nicht das volle Programm geschossen, das können die einzelnen Vereine gar nicht leisten für ihre Mitglieder. Somit hatte ich seit Erwerb der Waffe gar keine möglichkeit sie in der beantragten Disziplin ein zu setzen. Bin mal gespannt ob mir das irgendwann noch auf die Füsse fällt oder im Fall der Fälle die Wettkampflage in den letzten Jahren berücksichtigt würde..................... Nur............zur Not würde ich sie einem Büchsenmacher überlassen und sofort neu beantragen und würde sie auch wieder genehmigt bekommen. Weil, die Vorraussetzungen für den Erwerb einer Überkontingentwaffe erfülle ich eigentlich immer . Konnte ich selbst ende 2020 noch. Das zeigt doch eigentlich wie bekloppt diese Regel eigentlich ist.......................
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Dann hoffen wir mal das dies bei kommenden Gesetzesänderungen nicht mehr wiederbelebt wird. Man "hört " leider zu viel dummes Zeug die letzte Zeit. Der von @drummer geschilderte Fall schlägt da in die gleiche Kerbe
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Genau das wurde mir von einem Kollegen berichtet. " Flurfunk " im Schützenverband Saar. Unser Verbandsvorsitzender ist Justiziar beim DSB . Von da wäre das gekommen. Somit wäre der Erhalt des Bedürfnisses für Überkontingentwaffen höher als das erlangen des Bedürnisses. Aber vielleicht will man daran ja auch noch drehen. Zur Zeit gibt das Gesetz diese Forderung aber nicht her . Das da ein " Elefant im Raum steht " war hier ja auch schon mehrmals Thema, ich hoffe da wird dran gearbeitet. Vielleicht kann ja @Friedrich Gepperth was dazu schreiben.
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
wie alle anderen Waffen in der WBK auch, also Kaliber, Hersteller, Model, halt ohne nummer. Weil die Waffe keine hat. Es wurde auch ieine Nummer von der Behörde vergeben die ich hätte angringen lassen können. Früher, vor dem NWR waren die wohl noch " entspannter " was sowas anging.......ist ein Reck Derringer in 4mmRL............ -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Eine meiner Waffen hat in der WBK die Nummer " Ohne ".............bin mal gespannt was sie da suchen bzw zu finden hoffen 😎 -
Ich hab einen HA und ein WS neu gekauft, alles andere sind gebrauchte gewesen. Alles was ich mal selber gekauft habe bekommt man heute nicht mehr für das Geld. Mein 686 hat mich 350 Euro gekostet. Auf der Kaufrechnung waren 300 Schuss IMI Munition mit drauf, von denen ich noch 150 mitbekommen habe. Heute liegt die Schussbelastung der Waffe so zwischen 25 und 30.000...............Die Waffen sind auf dauer nicht das Geld das weggeht, die halten u.U. ewig.....aber das Futter........................alleine durch den 686 sind , gerechnet mit Kaufmunition, 7500 bis 10000 Euro durch seit ich ihn habe.......also in 16 Jahren......meine Ruger 10/22 hat neu 340 euro gekostet.................da ist das 10 bis 20 fache an KK Munition durch als die Waffe neu gekostet hat.........oder mehr
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Dann kann man die Beamten ja bitten die Schuhe aus zu ziehen. Die Begeisterung wird sicher groß sein. Ausser man zieht zur Kontrolle ein "Nachthemd " an und bindest sich eine " Windel " auf den Kopf. Dann ist das sicher kein Problem.......... -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
na ich denke wenn die Moschee brennt zieht die Feuerwehr die Stiefel auch nicht aus wenn sie reingeht. Wenn Die Polizei aus der Moschee heraus beschossen wird sicher auch nicht. Frage jetzt beantwortet ? -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Gab einen Bericht wo bei der Durchsuchung einer Moschee die Schuhe/Stiefel ausgezogen wurden................ https://www.bz-berlin.de/archiv-artikel/sek-kommt-auf-socken-zur-terror-razzia-in-tempelhof -
Anmeldeschluss war gestern..........................
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das kann sein. ich weiß aber das es für den Sachverhalt , geladene Waffe im 0er oder 1er , ein urteil gab, als es noch nicht explizit irgendwo drin stand. Aber ich denke es wird in Deutschland kein Richter die " Eigensicherung " wegen der "Eigensicherung der Kontrolleure " gutheißen. Das kann nur in die Hose gehen. Und zwar in die eigene.................. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Laut Bundeslagebild reicht für " mit Waffe gedroht " schon aus, wenn sich einfach jemand bedroht fühlt.................und glaub mir, das werden die Kontrolleure, sich bedroht fühlen........... -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Diesen "Fakt " wird dir ein Richter erklären, kurz nachdem du ihm erklärt hast wie dein " Führen " von deinem Bedürfnis gedeckt war. Und Waffe am Mann tragen und Trockenübungen oder Putzen der Waffe zum Zeitpunkt einer angemeldeten Kontrolle kommt vor Gericht bestimmt auch super an.( "Führen " kann man eine Waffe imho auch nur ausserhalb des eigenen befriedeten Grundstücks/der Wohnung ) Du könntest das Gesetz auch so auslegen, das du dir alle deine Waffen umhängst und im eigenen befriedeten Garten herumpatrolierst . "Eigentlich darf man das ja" . Wird keinen Richter überzeugen.............. Und Waffenscheininhaber ist eine ganz andere Baustelle. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Bei denen unterliegt das Führen der Waffe aber nicht dem Waffengesetz. Kleiner aber feiner Unterschied. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
@BlackFly Ich hatte DICH zitiert weil du den passenden Paragraphen gepostet hast. Ging aber eher in Richtung @litle . Sorry, hätte ich klarer Ausdrücken können. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Dann erkläre den Beamten mal wie das Führen der Waffe bei einer Kontrolle zu deinem gesetzlichen Bedürfnis passt. Ich glaube nicht das du Ausreden kannst............................ -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Die beiden sichernden Polizisten werden dir IHRE Meinung dazu sicher vermitteln. Im Gesetz selber steht auch nicht das man keine geladene Waffe im 0er oder 1er Tresor lagern darf. Richter sahen das aber anders. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das ist keine gute Idee. Imho hast du/wir nur ein recht Umgang mit den Waffen zu haben zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck ". Zu Hause eine schussbereite Waffe vorzuhalten, egal für was, wird dir jede Menge ärger bereiten. Geh davon aus das die kontrollierenden Beamten das zur Anzeige bringen werden oder die Kontrolle aus dem Ruder läuft. Und ich gehe davon aus, wenn du das der Behörde gegenüber im Vorfeld ankündigst werden ein paar mehr als nur 4 Mann kommen.......................... -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Er hatte doch geschrieben das er in seinem Schreiben nachfragte, mit wie vielen Personen die kontrollieren kommen. Und daraufhin die eingestellte Antwort kam. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Als ich mit meiner " Mitbewohnerin" zusammen zog gab es noch keine Pflicht " Hausbesuche " zu akzeptieren. Waffen waren auch schon vor diese Pflicht im Haus. Muss ich mich jetzt Scheiden lassen, wenn meine Frau das nicht hinnehmen will? Wenn bei mir mal eine Kontrolle ansteht muss ich halt schauen, das ich sowohl dem Gesetz als auch meiner Mitbewohnerin gerecht werde. Einer Kontrolle im Flur stimmt meine " Mitbewohnerin " ja zu . Also kommen die Tresore halt alle dahin und sie können dann da kontrollieren. GSD sind meine Schränke nicht final verankert, sonst hätten jetzt schon einige Wände unschöne Löcher vom umstellen. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Da hätte ich dann das nächste Problem . Was geht die der Standort des Tresors innerhalb meiner Wohnung an ? Und vor allem, das soll in den " Akten " vermerkt werden ? Was aus deutschen Behörden so alles verschwindet haben wir ja grade wieder in der Presse lesen können ( Dienstsiegel in Mengen) . Also gäbe es für " interessierte " auf der Waffenbehörde nicht nur eine " Wunscheinkaufsliste " sondern bequemerweise auch noch die " Gang und Regal Nummer " der " Ware " zu erfahren..............Muss das sein ? Zumal ich nirgendwo im Gesetz oder sonstwo Lesen kann, das der Tresor immer am gleichen Platz stehen muss. Meine wurden zb schon mehrfach umgestellt und in absehbarer Zeit steht wieder ein Umzug in dann einen einzigen Raum im Haus an. Soll ich das dann dem Amt auch noch melden ? -
Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?
PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Es gibt in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot. Selbst wenn eine Hausdurchsuchung im Nachgang für nicht legal erachtet wird werden "Beweise " die man da fand trotzdem verwertet. So wie im TV bei den Serien ist das nur in den USA............ -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Jepp, deswegen die Tresore direkt hinter der Haustür im Flur. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ohne angemeldeten Termin wäre es bei mir meistens gar nicht möglich. Ich arbeite z.Z. fast nur im Home office, gerne auch mal am abend. Dann hab ich 2 Zuckerkranke Menschen im Haus, die sicher grade gleich gespritzt werden müssen. Oder ihr essen brauchen. Die Fälle wo die Klingeln und unangemeldet einlass erhalten werden die große Ausnahme sein, nicht dir Regel. -
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PetMan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich schlafe damit einfach besser. Aber das ändert nix an der " Problematik", das meine Frau so einen "Besuch " nicht haben wollte. Und sie hat das gleiche Hausrecht wie ich. Auch und grade in der heutigen Zeit . Ich habe 2 pflegebedürftige alte Menschen mit im Haus wohnen. In Coronazeiten wurden da die besuche im Haus schon runter gefahren. Und dann kommen VIER mir unbekannte Personen ins Haus? VERDACHTSUNABHÄNGIG ? Ich würde auch keine 4 Kaminkehrer ins Haus lassen, was ich laut Gesetz ja auch erdulden muss. Und die Begründung der " Eigensicherung " ist eine Unterstellung an den LWB , die man sich so einfach nicht gefallen lassen sollte. Wenn es im Vorfeld Stress gab, wie bei den 2 Fällen wo es schiefging ( auch oder grade WEGEN der "Eigensicherung ") mag man das anders sehen können. Aber einfach mal den Fritz Müller Kontrollieren und dabei eine Truppe zur " Eigensicherung " auffahren finde ich mehr als Grenzwertig. Mal ganz davon ab was die bei ANGEMELDETEN Kontrollen finden wollen ????????? Da können sie höchsten Kontrollieren ob genug legale Tresore da sind und ich noch alle Waffen habe. Selbst das abgleichen von Seriennummern ist imho vom Gesetz nicht gedeckt. Genauso wie das öffnen lassen von zb Wertkassetten im Tresor. Oder der Fall wo in einem Rangebag noch ein einzelner Schuss Munition drin lag. Wieso lässt man die überhaupt sowas kontrollieren ? Die haben die " sichere Aufbewahrung " zu Kontrollieren, sonst nix. Eigentlich würde es reichen ihnen die Tresore kurz zu öffnen, die Waffen zählen zu lassen und sich das Typenschild an zu sehen. Mehr steht ihnen wohl nicht zu.................